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könnt wie schön und umfangreich
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Mein reguläres Gehalt ist 1168,00 netto, KUG waren es 781,00.
Ab dem 11.6. war ich dann also im Krankengeld.
Wir vereinbarten einen Aufhebungsvertrag zum 1.7., da sich meine Gesundheit nicht dort bessern würde.
Für 9 Tage Urlaub bekam ich 464 Euro brutto im Juni. Für 2 Tage Urlaub 103 Euro brutto im Juli. Mein normales Bruttogehalt ist 1550 bei einer 4 Tage Woche.
Irgendwie steh ich bei der Auszahlung des Urlaubs auf dem Schlauch.
Ich habe das so berechnet: 4 Tage Woche mal 4,3=17,2 Tage arbeite ich durchschnittlich im Monat
1550:17,2=90,1 (das verdiene ich durchschnittlich pro Tag an dem ich arbeite)
90,1X11(Urlaubstage)=991 Euro
Das ist ja schon ein Unterschied zu den erhaltenden 567 Euro.
Gilt für die Urlabszahlung auch KUG?
Hab ich da einen Denkfehler? Wird das anders berechnet?
Ich habe von Lohnbuchhaltung keine Ahnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey, kurz zu meiner Situation: seit Corona war ich in KUG, nicht voll. Ab dem 30.4. bin ich krank geworden, d.h. ich bekam für Mai komplett KUG.
Mein reguläres Gehalt ist 1168,00 netto, KUG waren es 781,00.
Ab dem 11.6. war ich dann also im Krankengeld.
Wir vereinbarten einen Aufhebungsvertrag zum 1.7., da sich meine Gesundheit nicht dort bessern würde.
Für 9 Tage Urlaub bekam ich 464 Euro brutto im Juni. Für 2 Tage Urlaub 103 Euro brutto im Juli. Mein normales Bruttogehalt ist 1550 bei einer 4 Tage Woche.
Irgendwie steh ich bei der Auszahlung des Urlaubs auf dem Schlauch.
Ich habe das so berechnet: 4 Tage Woche mal 4,3=17,2 Tage arbeite ich durchschnittlich im Monat
1550:17,2=90,1 (das verdiene ich durchschnittlich pro Tag an dem ich arbeite)
90,1X11(Urlaubstage)=991 Euro
Das ist ja schon ein Unterschied zu den erhaltenden 567 Euro.
Gilt für die Urlabszahlung auch KUG?
Hab ich da einen Denkfehler? Wird das anders berechnet?
Ich habe von Lohnbuchhaltung keine Ahnung.
Du wirst wohl Deinen Arbeitgeber auffordern müssen Dein Gehalt neu zu berechnen und wenn es Differenzen gibt, Deine evtl. Ansprüche auch rechtlich durchsetzen müssen. Wenn Deine Berechnungen stimmen lohnt sich das wahrscheinlich sogar.
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Was viele Mitarbeiter nicht wissen ist, dass sich formal der Urlaubsanspruch bei KUG 100 um die entsprechende Zeit verringert. D.h. hast Du einen Monat nicht gearbeitet, hast Du für diesen Monat auch keinen Urlaubsanspruch erworben.
Hast Du davor an weniger als 4 Tagen gearbeitet, reduziert sich der Urlaubsanspruch für den Monat entsprechend.
Vielleicht bezieht sich die Reduktion der Auszahlung darauf, auch wenn es sich meinem Dafürhalten nach nicht fair anfühlt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Erst einmal gute Besserrung.
Was viele Mitarbeiter nicht wissen ist, dass sich formal der Urlaubsanspruch bei KUG 100 um die entsprechende Zeit verringert. D.h. hast Du einen Monat nicht gearbeitet, hast Du für diesen Monat auch keinen Urlaubsanspruch erworben.
Hast Du davor an weniger als 4 Tagen gearbeitet, reduziert sich der Urlaubsanspruch für den Monat entsprechend.
Vielleicht bezieht sich die Reduktion der Auszahlung darauf, auch wenn es sich meinem Dafürhalten nach nicht fair anfühlt.
Viele Grüße
Monika
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Leni C. schrieb:
Meine MA sind angestellt und haben in dieser Zeit Urlaubsanspruch , egal ob sie gearbeitet haben oder nicht ( Urlaub , Krankheit ) . Sonst hätte ich meiner MA bei 10 Wochen krank letztes Jahr und 6 Wochen Urlaub in der Zeit kein Gehalt gezahlt :wink: .
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Shakespeare schrieb:
Aus Deinen Angaben werde ich nicht schlau. Grundsätzlich gilt aber, dass man während der Kurzarbeit auch Urlaub nehmen darf und dafür das normale Entgelt (also nicht KUG) bezahlt werden muss. Es gibt verschiedene Formeln das Monatsentgelt auf einzelne Urlaubstage zu berechnen. Die Differenz verschiedener Berechnungen wird aber max. im Cent bis einstelligen Euro Bereich liegen und nicht bei mehreren 100 Euro. Für Urlaubsansprüche die Du wg. Krankheit nicht nehmen konntest, kann Dir der Arbeitgeber diese Tage auszahlen. Auch hier gilt Dein normales Brutto Gehalt und nicht das KUG als Berechnungsgrundlage.
Du wirst wohl Deinen Arbeitgeber auffordern müssen Dein Gehalt neu zu berechnen und wenn es Differenzen gibt, Deine evtl. Ansprüche auch rechtlich durchsetzen müssen. Wenn Deine Berechnungen stimmen lohnt sich das wahrscheinlich sogar.
Wie schon von den Vorrednern geschrieben ist natürlich auch der volle Resturlaub ohne Kürzung auszuzahlen.
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Ich würde mich so gern um meine Genesung und den nächsten Lebensabschnitt ausschließlich kümmern und nicht noch damit zu tun haben.
Also was steht mir zu?
Volles Gehalt und kein KUG bei Krankheit und volle Urlaubsauszahlung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Oh man, ich danke euch. Dann muss ich wohl zum Anwalt? Oder wie läuft das? Eine Gesprächsbereitschaft ist zwar da, aber keine Einsicht, sondern es wird getan als würde ich es nicht kapieren. " ich hoffe du verstehst es jetzt." Nein, ich verstehe es nicht.
Ich würde mich so gern um meine Genesung und den nächsten Lebensabschnitt ausschließlich kümmern und nicht noch damit zu tun haben.
Also was steht mir zu?
Volles Gehalt und kein KUG bei Krankheit und volle Urlaubsauszahlung?
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Leni C. schrieb:
Macht sie die Gehaltsabrechnungen selber ? Dann müßte sie " nachsitzen" .Sonst den Steuerberater fragen , der muß das eigentlich wissen .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Steuerberater macht es.
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mammili schrieb:
Urlaub und krank ist nicht Kurzarbeit.......an diesen Tagen zahlt der Arbeitgeber den normalen Lohn.......urlaub meine ich Resturlaub aus gearbeiteter Zeit....
Wie hoch müsste denn eurer Meinung der ausbezahlte Urlaub sein? Wie wird das berechnet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe im Netz nachgelesen, dass es auf den Zeitpunkt der Erkrankung ankommt. Ist man vor oder nach KUG krank geworden? Ich ja nach. Dann steht einem nur KUG zu.
Wie hoch müsste denn eurer Meinung der ausbezahlte Urlaub sein? Wie wird das berechnet?
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Shakespeare schrieb:
Das stimmt natürlich was LFz. im Krankheitsfall und auch das Krankengeld der Krankenkasse angeht. Ein kranker bzw. urlaubender Arbeitnehmer soll ja nicht besser gestellt sein als einer der arbeitet. Aber für alle Ansprüche die vor und nach der KUG erworben wurden, gilt das normale Gehalt als Berechnungsgrundlage. Also vielleicht doch mal einen Steuerberater befragen?
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ALTAVIT schrieb:
Meines Erachtens hat Dein Arbeitgeber schon während der Krankheit einen Fehler gemacht, da auch bei Krankheit während Kurzarbeit das normale (ungekürzte) Gehalt durch den Arbeitgeber zu zahlen ist. Da kannst Du wohl noch einiges nachfordern.
Wie schon von den Vorrednern geschrieben ist natürlich auch der volle Resturlaub ohne Kürzung auszuzahlen.
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Ringgeist schrieb:
Ein Fall für das Arbeitsgericht, zuständig ist dieses, in der der Praxen Betreiber ansässig ist. Da bist du auf der sicheren Seite, und es kostet dich keinen Cent, im Gegensatz zu einem Steuer Anwalt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich danke euch für eure Tips. Oh man, ich werde einfach die ganze Sache auf sich beruhen lassen und froh sein, gesund woanders starten zu können.
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Ringgeist schrieb:
Geb nicht nach, Kämpfe!
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