Physiotherapie Praxis im Herzen von
Eppendorf, gute Verkehrsanbindung,
abwechslungsreiches
Patientenklientel,
sportmedizinischer Schwerpunkt
sucht Kolleginnen und Kollegen in
Festanstellung. Flexible
Arbeitszeiten;
Teilzeitbeschäftigung möglich.
Wissenschaftliche Tätigkeit ist
möglich
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Ich arbeite in einer alteingesessenen Praxis mit einem sehr guten Gehalt auf Provisionsbasis, wo sich die Umsatzbeteiligung über die Jahre vertraglich gesteigert hat.
Diese Praxis ist Anfang letzten Jahres von jemand anderem übernommen worden, der auch alle Angestellten mit den alten Verträgen übernommen hat.
Jetzt hat der AG allen An mit teuren Altverträgen eine Ergänzungsvereinbarung mit drastischer Lohnkürzung vorgelegt und verlangt, dass wir die unterschreiben. Weil ihm die Lohnkosten zu hoch sind. Wenn wir nicht unterschreiben, müssen wir an die Rezeption.
Ist er dazu weisungsbefugt? Im Vertrag steht "zu Ende behandelte Rezepte ordnungsgemäß zu verarbeiten" und "weitere zumutbare und angemessene Weisungen". Da mein Lohn ja durch eine Umsatzbeteiligung entsteht, kann ich an der Rezeption ja nicht behandelt und somit nicht verdienen. Der Umfang wie lange entspricht den Einbußen, die sich aus der Lohnkürzung ergeben würden. Und wörtlich "Plus ein Faktor X!" als um ein klärendes Gespräch gebeten wurde.
Kann ich einfach so an die Rezeption strafversetzt werden?
Angeblich hat sich der AG rechtlich beraten lassen und ist wirklich fest davon überzeugt, dass er das darf.
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sabine963 schrieb:
Das läuft wohl darauf hinaus euch das Leben schwer zu machen und zur Kündigung zu bewegen.
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Leni C. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer was will er denn damit erreichen , daß ihr ( eventuell alle ) an der Rezeption sitzt und keiner ist zum behandeln mehr da , also auch kein Umsatz gemacht wird . Wovon soll er denn dann die Gehälter bezahlen ?
Erzähl doch Mal deinem Chef, dass Therapeuten NUR mit Therapie Geld generieren.
Schnupper doch mal in andere Praxen..
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massu schrieb:
@Anonymer Teilnehmer da hat sich aber einer was ganz kluges ausgedacht...
Erzähl doch Mal deinem Chef, dass Therapeuten NUR mit Therapie Geld generieren.
Schnupper doch mal in andere Praxen..
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anika666 schrieb:
Wenn er die Rezeptionskräfte entlässt und euren Behandlungstakt verlängert, so dass ihr die Rezeptionsaufgaben miterledigen könnt, habt ihr höchstwahrscheinlich schlechte Karten. Es gibt ja genug Praxen ohne Rezikräfte, da müssen diese Sachen auch von den AN übernommen werden. Im 20 Minutentakt wird es dann schwierig. Wenn er euch explizit für bestimmte Zeiten an die Rezeption setzen will, wäre das wohl was anderes. Aber da solltet ihr euch definitiv beraten lassen.
Im ersten Jahr des Betriebsübergangs sind Verschlechterungen bei den übernommenen Verträgen in der Regel ausgeschlossen. Hier sieht man aber, dass dieses Jahr abgewartet wurde. Mit anderen Worten, der neue Arbeitgeber wurde juristisch beraten. Sehr wahrscheinlich ist die jetzige Änderungskündigung wasserdicht.
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Joop schrieb:
„Diese Praxis ist Anfang letzten Jahres von jemand anderem übernommen worden,"
Im ersten Jahr des Betriebsübergangs sind Verschlechterungen bei den übernommenen Verträgen in der Regel ausgeschlossen. Hier sieht man aber, dass dieses Jahr abgewartet wurde. Mit anderen Worten, der neue Arbeitgeber wurde juristisch beraten. Sehr wahrscheinlich ist die jetzige Änderungskündigung wasserdicht.
Nach 1 Jahr können Änderungskündigen ausgesprochen werden . Allerdings schießt sich dieser AG vermutlich ins Knie , wenn keiner der jetzigen AN diesen zustimmt . Dann kann es passieren , daß diese Praxis ratz fatz ohne AN dasteht . Eine andere Art der Kommunikation würde besser sein .
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Leni C. schrieb:
@Joop
Nach 1 Jahr können Änderungskündigen ausgesprochen werden . Allerdings schießt sich dieser AG vermutlich ins Knie , wenn keiner der jetzigen AN diesen zustimmt . Dann kann es passieren , daß diese Praxis ratz fatz ohne AN dasteht . Eine andere Art der Kommunikation würde besser sein .
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Papa Alpaka schrieb:
@Leni C. Ich kenne da eine von BWLern geführte Praxiskette mit maximaler Umsatzorientierung (denk in der Größenordnung von "Für ein Kinesiotape werden mindestens 15 Minuten à €20 zzgl. €1,50/1cm Tape abgerechnet). Die BWLer rechnen mit 'etwas' Personalfluktuation ... man erzählt sich, dass man dort gut hingehen kann um binnen zwei Jahren investorbezahlte Fortbildungen MT/ZNS/MLD mitnehmen zu können um dann in seine Heimatpraxis zurückzukehren 😅
Habe gerade gestern von so einem Fall gehört , da rollen sich mir die Fußnägel auf . Aber in der heutigen Zeit eine " Personalfluktuation " zu riskieren ..... .
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Leni C. schrieb:
@Papa Alpaka
Habe gerade gestern von so einem Fall gehört , da rollen sich mir die Fußnägel auf . Aber in der heutigen Zeit eine " Personalfluktuation " zu riskieren ..... .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo
Ich arbeite in einer alteingesessenen Praxis mit einem sehr guten Gehalt auf Provisionsbasis, wo sich die Umsatzbeteiligung über die Jahre vertraglich gesteigert hat.
Diese Praxis ist Anfang letzten Jahres von jemand anderem übernommen worden, der auch alle Angestellten mit den alten Verträgen übernommen hat.
Jetzt hat der AG allen An mit teuren Altverträgen eine Ergänzungsvereinbarung mit drastischer Lohnkürzung vorgelegt und verlangt, dass wir die unterschreiben. Weil ihm die Lohnkosten zu hoch sind. Wenn wir nicht unterschreiben, müssen wir an die Rezeption.
Ist er dazu weisungsbefugt? Im Vertrag steht "zu Ende behandelte Rezepte ordnungsgemäß zu verarbeiten" und "weitere zumutbare und angemessene Weisungen". Da mein Lohn ja durch eine Umsatzbeteiligung entsteht, kann ich an der Rezeption ja nicht behandelt und somit nicht verdienen. Der Umfang wie lange entspricht den Einbußen, die sich aus der Lohnkürzung ergeben würden. Und wörtlich "Plus ein Faktor X!" als um ein klärendes Gespräch gebeten wurde.
Kann ich einfach so an die Rezeption strafversetzt werden?
Angeblich hat sich der AG rechtlich beraten lassen und ist wirklich fest davon überzeugt, dass er das darf.
Aber, ... hier kann dir keiner für deine spezielle Situation etwas sinnvolles sagen. Wir sind keine Anwälte!
Also, sofort ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht damit.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Du musst grundsätzlich keine Änderungskündigung bzw. Ergänzungsvereinbarung zustimmen.
Aber, ... hier kann dir keiner für deine spezielle Situation etwas sinnvolles sagen. Wir sind keine Anwälte!
Also, sofort ab zum Fachanwalt für Arbeitsrecht damit.
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eim schrieb:
Wenn ihr als Physios eingestellt seid dann seit ihr als solche eingestellt.
Es sollte kein Problem sein SOFORT mehrere altenative Arbeitsstellen zu finden.
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stefomanski schrieb:
Also bei DEM aktuellen THerapeutenmangel seid Ihr als AN doch am deutlich längeren Hebel !!!
Es sollte kein Problem sein SOFORT mehrere altenative Arbeitsstellen zu finden.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Rückmeldungen. Wir werden versuchen kurzfristig einen Rechtsanwalt zu befragen.
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MeFe89 schrieb:
Kann aber die rezikräfte kündigen sweat_smile würde mehr von weniger Umsatz bleiben
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Crania schrieb:
AG verringert damit nicht nur den Umsatz der entsprechenden Mitarbeiter sondern auch SEINER ganzen Praxis… Ob das sein Ziel sein kann…?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
In NRW
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Leni C. schrieb:
Gibt es schon was Neues ?
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Ringgeist schrieb:
In welcher Stadt/Land befindet sich diese Praxis?
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