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Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
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vollständig. Dein Gehalt liegt
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übernehmen wir Deine
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Ob Berufsanfänger oder erfahrener
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo. Ich arbeite jetzt das dritte Jahr als Masseur und med. Bademeister in einer Physiotherapiepraxis. Habe die Lymphdrainagefortbildung absolviert. Wollte jetzt mal nach einer Gehaltserhöhung fragen, habe nämlich einen Gehalt von 1100 euro netto bei einer 40std woche. Finde das ist etwas wenig. Würde gerne wissen ob ich eine Gehaltserhöhung fordern kann und wenn ja wieviel. Danke im voraus!!!!
Wir haben auch eine Masseurin, die können wir aber kaum einsetzen, weil es zuwenig Massage bei uns gibt. Und da alle unsere PTs MLD haben, hat sie nur ihre paar Patienten und gut ist.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
würde ich ja gerne machen. weiss aber nicht wie ich das finanzieren soll. müsste dann meine stelle kündigen um vollzeit die nachquali zu machen und weiss nicht ob ich das dann vom arbeitsamt mitfinanziert kriege. Einen vernünftigen berufsbegleitenden Nachqualikurs gibt es hier in der nähe leider nicht. gruß
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PTP schrieb:
Ich find's schon sehr wenig. Bist du ausgelastet? Wird viel Fango mit verordnet? Wie ist die Taktung bei euch?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja bin voll ausgelastet. Massagen 15min. Kg 30min. Mld30-60min. Fango, Elektrotherapie und hausbesuche.
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rudibam schrieb:
Seit wann macht ein Masseur KG?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir wurde immer gesagt das man als Masseur kg machen kann. Ist schließlich teil des Staatsexamens und keine MT.
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ILP schrieb:
Also ich glaub kaum das er mit einer Aufquali sein gehalt (netto = 1100 ) verdoppeln kann ^^
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TheStonie schrieb:
Mach die Aufquali zum PT, dann kannste vielleicht verdoppeln ;)
Wir haben auch eine Masseurin, die können wir aber kaum einsetzen, weil es zuwenig Massage bei uns gibt. Und da alle unsere PTs MLD haben, hat sie nur ihre paar Patienten und gut ist.
...zwei auftraggeber..und machst 70/30.
...kommst du deutlich besser weg !!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Verstehe ich jetzt nicht genau. Bin doch freier mitarbeiter oder nicht!?
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Jörg Imbach schrieb:
Und von den 70% gibst Du nochmal über 35% an SV-Beiträgen ab. Dazu noch mindestens Steuern, BG, Haftpflichtversicherung. Kannst Dir selber ausrechnen wieviel tsd. Euro Umsatz Du im Monat durchschnittlich erwirtschaften musst, damit es sich für Dich wirklich lohnt. Aber wenn Du den aktuell tatsächlich auch erwirtschaftest, legt Dein AG bestimmt noch ein Schippchen drauf.
Oder, du bist freier Mitarbeiter, dann bekommt der PI Prozente von deinem Umsatz.
Beides musst du verhandeln.
KG zu Lasten der GKV darfst du nur als Physio abgeben, nicht als Masseur und med. Bademeister.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Entweder, du bist angestellt, dann bekommst du ein Gehalt.
Oder, du bist freier Mitarbeiter, dann bekommt der PI Prozente von deinem Umsatz.
Beides musst du verhandeln.
KG zu Lasten der GKV darfst du nur als Physio abgeben, nicht als Masseur und med. Bademeister.
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klaus Eberle schrieb:
....und warum arbeitest du zb. nicht als "freier mitarbeiter ?..
...zwei auftraggeber..und machst 70/30.
...kommst du deutlich besser weg !!
Könntest du bitte nochnachtragen, welches Bruttogehalt du bekommst? Und das Bundesland, in dem du tätig bist? :unamused:
Das Nettogehalt von 1.100,- Euro kann ein Bruttogehalt von 1.500,- bis 2.000,- Euro bedeuten - abhängig von der Steuerklasse und anderen Faktoren.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Schonmal danke für die ganzen Tipps. Hab mein bruttogehalt im Moment leider nicht im Kopf ich schaue dann aber morgen mal nach :wink:
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ILP schrieb:
Oo wie kann man sein brutto nicht im kopf haben (?) wenn man bereits seit 3 jahren dort arbeitet :tired_face: :scream: :scream: :scream:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Müssten 1400 sein. :grin:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Und warum soll ich denn den Bruttolohn im Kopf haben wenn das eh nicht der eigentliche Lohn ist??? :stuck_out_tongue_winking_eye:
also ich finds schon wichtig zu wissen was man brutto hat, damit man berechnen kann ob der netto lohn auch hinkommt was der AG überweisst ;)
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ILP schrieb:
also wenn du 1400 brutto hast und steuerklasse 1 bist denn ahste ca 1032 euro netto raus...
also ich finds schon wichtig zu wissen was man brutto hat, damit man berechnen kann ob der netto lohn auch hinkommt was der AG überweisst ;)
> Und warum soll ich denn den Bruttolohn im Kopf haben wenn das
> eh nicht der eigentliche Lohn ist??? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Es ist der "eigentliche" Lohn. Mit dem, was netto rauskommt, hat der AG nichts zu tun.
Schau mal auf deine Abrechnung, was da alles abgeht!
Das ist von vielen Faktoren abhängig. Aber eben Faktoren, die vom AN ausgehen.
Wer hat in einem anderen Thread behauptet, AN seien mündige Bürger???
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RoFo schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Und warum soll ich denn den Bruttolohn im Kopf haben wenn das
> eh nicht der eigentliche Lohn ist??? :stuck_out_tongue_winking_eye:
Es ist der "eigentliche" Lohn. Mit dem, was netto rauskommt, hat der AG nichts zu tun.
Schau mal auf deine Abrechnung, was da alles abgeht!
Das ist von vielen Faktoren abhängig. Aber eben Faktoren, die vom AN ausgehen.
Wer hat in einem anderen Thread behauptet, AN seien mündige Bürger???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja gut. Ich denke es sind wirklich 1400. Da kein Gehalt auch immer ein wenig schwankt hab ich gedacht das der Bruttolohn sich auch immer was verändert. Aber anscheinend dann ja nicht oder? :hushed:
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ILP schrieb:
also wenn du ein festgehalt hast, dann dürfte es sich eigentlich nicht gross schwanken, es sei denn du hast überstunden die ausbezahlt werden
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also hab jetzt nochmal nach geschaut und das bruttogehalt ist eigentlich nie gleich bei mir. Es schwankt immer zwischen 1400 und 1500es.
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Nora Weber schrieb:
Hallo!
Könntest du bitte nochnachtragen, welches Bruttogehalt du bekommst? Und das Bundesland, in dem du tätig bist? :unamused:
Das Nettogehalt von 1.100,- Euro kann ein Bruttogehalt von 1.500,- bis 2.000,- Euro bedeuten - abhängig von der Steuerklasse und anderen Faktoren.
Gruß
Nora
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Danke für die Ergänzungen. Bei der oben genannten "Vollauslastung" denke ich, dass doch zumindest 1.800,- Bruttogehalt angemessen sein sollten. Abhängig ist das Ganze aber beispielsweise noch vom Anteil der MLD, die deutlich weniger Umsatz gegenüber den Massage generieren. Bei so deutlichen Forderungen an Gehaltssteigerung muss man natürlich im Hinterkopf haben, dass der Arbeitgeber sauer reagieren kann: also ist deine Forderung auch von der Einschätzung abhängig, wie leicht du notfalls einen alternativen Arbeitsplatz bekommen kannst.
Außerdem wäre der Grund für die Schwankungen des Bruttogehalts zu hinterfragen: werden beispielsweise Behandlungslücken nicht gezahlt, ist eine feste Stundenregelung (z.B. tatsächlich die o.g. 40-Stunden-Woche) im Vertrag fixiert und es werden dennoch "Minusstunden" abgezogen - ohne Zwischenschaltung einer Regelung über flexible Arbeitszeit (Arbeitszeitkonto).
Zusätzlich bleibt die wohl erwartete Behandlung von KG-Patienten, die - zumindest bei GKV-Patienten - nur bei Verordnung von "Bewegungstherapie" aber nicht von "Krankengymnastik" von einem Masseur ausgeführt werden darf...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Hallo!
Danke für die Ergänzungen. Bei der oben genannten "Vollauslastung" denke ich, dass doch zumindest 1.800,- Bruttogehalt angemessen sein sollten. Abhängig ist das Ganze aber beispielsweise noch vom Anteil der MLD, die deutlich weniger Umsatz gegenüber den Massage generieren. Bei so deutlichen Forderungen an Gehaltssteigerung muss man natürlich im Hinterkopf haben, dass der Arbeitgeber sauer reagieren kann: also ist deine Forderung auch von der Einschätzung abhängig, wie leicht du notfalls einen alternativen Arbeitsplatz bekommen kannst.
Außerdem wäre der Grund für die Schwankungen des Bruttogehalts zu hinterfragen: werden beispielsweise Behandlungslücken nicht gezahlt, ist eine feste Stundenregelung (z.B. tatsächlich die o.g. 40-Stunden-Woche) im Vertrag fixiert und es werden dennoch "Minusstunden" abgezogen - ohne Zwischenschaltung einer Regelung über flexible Arbeitszeit (Arbeitszeitkonto).
Zusätzlich bleibt die wohl erwartete Behandlung von KG-Patienten, die - zumindest bei GKV-Patienten - nur bei Verordnung von "Bewegungstherapie" aber nicht von "Krankengymnastik" von einem Masseur ausgeführt werden darf...
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
OK danke!!! Dann muss ich da mal nachhaken :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aja und Bundesland nrw
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