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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Gehalt und Schwangerschaft

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Neues Thema
Gehalt und Schwangerschaft
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Anonymer Teilnehmer
15.03.2013 13:15
Hallo, habe da mal eine Frage. Ich bin Schwanger und würde gerne wissen wer wenn ich in Elternzeit bzw. Mutterschutz mein Gehalt weiter zahlt und in welcher Höhe.Da mein AG sich nicht damit auskennt und man unser Steurbüro leider auch vergessen kann.
Wisst ihr auch ob man nur 6 Mon. Elternzeit nehmen kann, oder ob man da zu große Finanzielle Einbußen hat.
Schönes WE!
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Hallo, habe da mal eine Frage. Ich bin Schwanger und würde gerne wissen wer wenn ich in Elternzeit bzw. Mutterschutz mein Gehalt weiter zahlt und in welcher Höhe.Da mein AG sich nicht damit auskennt und man unser Steurbüro leider auch vergessen kann. Wisst ihr auch ob man nur 6 Mon. Elternzeit nehmen kann, oder ob man da zu große Finanzielle Einbußen hat. Schönes WE!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, habe da mal eine Frage. Ich bin Schwanger und würde gerne wissen wer wenn ich in Elternzeit bzw. Mutterschutz mein Gehalt weiter zahlt und in welcher Höhe.Da mein AG sich nicht damit auskennt und man unser Steurbüro leider auch vergessen kann.
Wisst ihr auch ob man nur 6 Mon. Elternzeit nehmen kann, oder ob man da zu große Finanzielle Einbußen hat.
Schönes WE!

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Suture
15.03.2013 13:30
Im Mutterschutz zahlt die Krankenkasse, die Elternzeit die elterngeldstelle.
Du bekommst 12 Monate dein Elterngeld oder du lässt es aufsplittern über 24 Monate. %satz weiß ich jetzt nicht mehr, waren das 60% von den letzten 12 Monate Verdienst? Da einfach nochmal nachforschen, hat sich auch geändert seit den letzten 3 Jahren.
Du kannst natürlich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen 30 Std/Woche, das wird dir aber an das Elterngeld angerechnet. Ich hab zb. Vor 3 Jahren 399€ minijob gehabt, 389€ Elterngeld bekommen(gibt's eine andere Regelung) bin nach 4 Monaten wieder auf 400€ arbeiten gegangen und mit wurde das Elterngeld auf 300€ (mindestsatz) gekürzt, dafür hatte ich die 400€ minijob noch, das rechnete sich schon.
Meine Freundin hatte davor einen vz Job und hat erst nach den 12 monaten gearbeitet, weil sie meinte das es sich nicht lohnt. Ich hoffe es hat dir a bissal was gebracht.
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Im Mutterschutz zahlt die Krankenkasse, die Elternzeit die elterngeldstelle. Du bekommst 12 Monate dein Elterngeld oder du lässt es aufsplittern über 24 Monate. %satz weiß ich jetzt nicht mehr, waren das 60% von den letzten 12 Monate Verdienst? Da einfach nochmal nachforschen, hat sich auch geändert seit den letzten 3 Jahren. Du kannst natürlich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen 30 Std/Woche, das wird dir aber an das Elterngeld angerechnet. Ich hab zb. Vor 3 Jahren 399€ minijob gehabt, 389€ Elterngeld bekommen(gibt's eine andere Regelung) bin nach 4 Monaten wieder auf 400€ arbeiten gegangen und mit wurde das Elterngeld auf 300€ (mindestsatz) gekürzt, dafür hatte ich die 400€ minijob noch, das rechnete sich schon. Meine Freundin hatte davor einen vz Job und hat erst nach den 12 monaten gearbeitet, weil sie meinte das es sich nicht lohnt. Ich hoffe es hat dir a bissal was gebracht.
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Suture schrieb:

Im Mutterschutz zahlt die Krankenkasse, die Elternzeit die elterngeldstelle.
Du bekommst 12 Monate dein Elterngeld oder du lässt es aufsplittern über 24 Monate. %satz weiß ich jetzt nicht mehr, waren das 60% von den letzten 12 Monate Verdienst? Da einfach nochmal nachforschen, hat sich auch geändert seit den letzten 3 Jahren.
Du kannst natürlich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gehen 30 Std/Woche, das wird dir aber an das Elterngeld angerechnet. Ich hab zb. Vor 3 Jahren 399€ minijob gehabt, 389€ Elterngeld bekommen(gibt's eine andere Regelung) bin nach 4 Monaten wieder auf 400€ arbeiten gegangen und mit wurde das Elterngeld auf 300€ (mindestsatz) gekürzt, dafür hatte ich die 400€ minijob noch, das rechnete sich schon.
Meine Freundin hatte davor einen vz Job und hat erst nach den 12 monaten gearbeitet, weil sie meinte das es sich nicht lohnt. Ich hoffe es hat dir a bissal was gebracht.

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chipchap
15.03.2013 18:33
Wenn sich der AG damit nicht auskennt, kennt er sich sicher
auch nicht mit den Schutzmaßnahmen des Mutterschutzgesetzes aus ??!
Er muß die schwangere AN dem Amt für Arbeitsschutz melden und bekommt dann Hilfe, wie er eine Arbeitsplatzanalyse durchführt, um die AN und das Ungeborene vor Schäden zu schützen, z.Bsp. durch zu viel Terminstress, zu langes Stillstehen an der Bank, zu schweres Heben, oder durch infektiöse Patienten.
Der AG ist hier in der Fürsorgepflicht: muss sich also selbständig kundig machen: das Mutterschutzgesetz lesen! (Solltest Du auch als Schwangere).
Broschüren über alles Wissenswerte über Finanzielles in Mutterschutz und Elternzeit bekommst Du in deinem Rathaus/Stadtverwaltung.
Während des Mutterschutzes bekommst Du dein volles Gehalt.
Für das Beantragen von der Elternzeit gelten verbindliche Fristen. Deshalb ist es so wichtig, sich selbst darüber zu informieren! Und dafür ist deine Stadtverwaltung da.
Oder du googlest es dir mühsam alles zusammen...

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• wilma734
Wenn sich der AG damit nicht auskennt, kennt er sich sicher auch nicht mit den Schutzmaßnahmen des Mutterschutzgesetzes aus ??! Er muß die schwangere AN dem Amt für Arbeitsschutz melden und bekommt dann Hilfe, wie er eine Arbeitsplatzanalyse durchführt, um die AN und das Ungeborene vor Schäden zu schützen, z.Bsp. durch zu viel Terminstress, zu langes Stillstehen an der Bank, zu schweres Heben, oder durch infektiöse Patienten. Der AG ist hier in der Fürsorgepflicht: muss sich also selbständig kundig machen: das Mutterschutzgesetz lesen! (Solltest Du auch als Schwangere). Broschüren über alles Wissenswerte über Finanzielles in Mutterschutz und Elternzeit bekommst Du in deinem Rathaus/Stadtverwaltung. Während des Mutterschutzes bekommst Du dein volles Gehalt. Für das Beantragen von der Elternzeit gelten verbindliche Fristen. Deshalb ist es so wichtig, sich selbst darüber zu informieren! Und dafür ist deine Stadtverwaltung da. Oder du googlest es dir mühsam alles zusammen...
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Pinguin0205
15.03.2013 22:38
Ich habe nee freundin , die durfte sofort zu Hause bleiben. Der gyn fragte sie was sie macht und wie ihr Alltag so in der Praxis aussieht. Und da meinte er nur nee so können sie auf keinenfall weiter arbeiten. Du darfst so vieles nicht mehr machen. Wir PT , haben einen echten knochenjob!!!!

Unschätze das nicht. Dein chef sollte eigentlich wissen wie es mit dir weiter geht.

Wie peinlich !!!! Und so was macht nee praxis auf
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Ich habe nee freundin , die durfte sofort zu Hause bleiben. Der gyn fragte sie was sie macht und wie ihr Alltag so in der Praxis aussieht. Und da meinte er nur nee so können sie auf keinenfall weiter arbeiten. Du darfst so vieles nicht mehr machen. Wir PT , haben einen echten knochenjob!!!! Unschätze das nicht. Dein chef sollte eigentlich wissen wie es mit dir weiter geht. Wie peinlich !!!! Und so was macht nee praxis auf
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Pinguin0205 schrieb:

Ich habe nee freundin , die durfte sofort zu Hause bleiben. Der gyn fragte sie was sie macht und wie ihr Alltag so in der Praxis aussieht. Und da meinte er nur nee so können sie auf keinenfall weiter arbeiten. Du darfst so vieles nicht mehr machen. Wir PT , haben einen echten knochenjob!!!!

Unschätze das nicht. Dein chef sollte eigentlich wissen wie es mit dir weiter geht.

Wie peinlich !!!! Und so was macht nee praxis auf

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Pat2
18.03.2013 00:09
Nun ja übertreiben brauchst du nicht; erstens ist Schwangerschaft keine Krankheit, zweitens wenn es der Frau gut geht und sie , wie auch der Chef,vernünftig mit der SS umgehen kann sie sehr wohl bis zum Mutterschutz arbeiten. Bei Schwierigkeiten/Problemen in der SS sieht es natürlich anders aus.
Lästig für den PI wird es mit der Terminabsage , wenn die Mitarbeiterin oft ausfällt wegen der SS.

LG Susi
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• redbi
Nun ja übertreiben brauchst du nicht; erstens ist Schwangerschaft keine Krankheit, zweitens wenn es der Frau gut geht und sie , wie auch der Chef,vernünftig mit der SS umgehen kann sie sehr wohl bis zum Mutterschutz arbeiten. Bei Schwierigkeiten/Problemen in der SS sieht es natürlich anders aus. Lästig für den PI wird es mit der Terminabsage , wenn die Mitarbeiterin oft ausfällt wegen der SS. LG Susi
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Pat2 schrieb:

Nun ja übertreiben brauchst du nicht; erstens ist Schwangerschaft keine Krankheit, zweitens wenn es der Frau gut geht und sie , wie auch der Chef,vernünftig mit der SS umgehen kann sie sehr wohl bis zum Mutterschutz arbeiten. Bei Schwierigkeiten/Problemen in der SS sieht es natürlich anders aus.
Lästig für den PI wird es mit der Terminabsage , wenn die Mitarbeiterin oft ausfällt wegen der SS.

LG Susi

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Pinguin0205
18.03.2013 14:31
Ja das sehe ich auch so , ... so lange alles gut geht , ... dann soll sie es machen.

Aber es wird ziemlich anstrengend werden so bald der Bauch im Weg ist.

Die Hormone und der Kreislauf wird einiges durch halten müssen.

Bis zum Schluss werde ich das nicht machen.
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Ja das sehe ich auch so , ... so lange alles gut geht , ... dann soll sie es machen. Aber es wird ziemlich anstrengend werden so bald der Bauch im Weg ist. Die Hormone und der Kreislauf wird einiges durch halten müssen. Bis zum Schluss werde ich das nicht machen.
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Pinguin0205 schrieb:

Ja das sehe ich auch so , ... so lange alles gut geht , ... dann soll sie es machen.

Aber es wird ziemlich anstrengend werden so bald der Bauch im Weg ist.

Die Hormone und der Kreislauf wird einiges durch halten müssen.

Bis zum Schluss werde ich das nicht machen.

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Pat2
18.03.2013 22:45
Ich weiss nicht ob du Männlein oder Weiblein bist, aber ich habe 2 mal bis zum Beginn des Mutterschutzes ganz normal mit etwas mehr Pausen gearbeitet und fand das ganz ok, es hängt wahrscheinlich auch damit zusammen ob du mit deiner Arbeitsstelle, dem Klima und den Kollegen zufrieden bist.
LG Susi
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Ich weiss nicht ob du Männlein oder Weiblein bist, aber ich habe 2 mal bis zum Beginn des Mutterschutzes ganz normal mit etwas mehr Pausen gearbeitet und fand das ganz ok, es hängt wahrscheinlich auch damit zusammen ob du mit deiner Arbeitsstelle, dem Klima und den Kollegen zufrieden bist. LG Susi
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Pat2 schrieb:

Ich weiss nicht ob du Männlein oder Weiblein bist, aber ich habe 2 mal bis zum Beginn des Mutterschutzes ganz normal mit etwas mehr Pausen gearbeitet und fand das ganz ok, es hängt wahrscheinlich auch damit zusammen ob du mit deiner Arbeitsstelle, dem Klima und den Kollegen zufrieden bist.
LG Susi

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saloia
19.03.2013 07:34
Pat2 schrieb:

> Ich weiss nicht ob du Männlein oder Weiblein bist..........
:confused: :confused:

der eingangssatz von mab ist: "ICH bin schwanger"...

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Pat2 schrieb: > Ich weiss nicht ob du Männlein oder Weiblein bist.......... :confused: :confused: der eingangssatz von mab ist: "ICH bin schwanger"...
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saloia schrieb:

Pat2 schrieb:

> Ich weiss nicht ob du Männlein oder Weiblein bist..........
:confused: :confused:

der eingangssatz von mab ist: "ICH bin schwanger"...

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Pinguin0205
21.03.2013 15:22
Ja , Stimmt es hängt viel damit zusammen . Die der Vertrag ist und wie die Tema so drauf ist.

Bei einer schlechten Bezahlung oder missen Stimmung würde ich mir den doppel Streß nicht antun.

Es kommt auf drauf an , wie die Praxis organistiert ist . Ich hatte mal in einer Praxis gearbeitet , dann ich nicht mal Zeit hatte mit richtig die Hände zu waschen . Geschwiege denn in Ruhe auf das WC zu gehen.

Nee, danke , ... mit Baby bauch fast unmöglich.
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Ja , Stimmt es hängt viel damit zusammen . Die der Vertrag ist und wie die Tema so drauf ist. Bei einer schlechten Bezahlung oder missen Stimmung würde ich mir den doppel Streß nicht antun. Es kommt auf drauf an , wie die Praxis organistiert ist . Ich hatte mal in einer Praxis gearbeitet , dann ich nicht mal Zeit hatte mit richtig die Hände zu waschen . Geschwiege denn in Ruhe auf das WC zu gehen. Nee, danke , ... mit Baby bauch fast unmöglich.
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Pinguin0205 schrieb:

Ja , Stimmt es hängt viel damit zusammen . Die der Vertrag ist und wie die Tema so drauf ist.

Bei einer schlechten Bezahlung oder missen Stimmung würde ich mir den doppel Streß nicht antun.

Es kommt auf drauf an , wie die Praxis organistiert ist . Ich hatte mal in einer Praxis gearbeitet , dann ich nicht mal Zeit hatte mit richtig die Hände zu waschen . Geschwiege denn in Ruhe auf das WC zu gehen.

Nee, danke , ... mit Baby bauch fast unmöglich.

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chipchap schrieb:

Wenn sich der AG damit nicht auskennt, kennt er sich sicher
auch nicht mit den Schutzmaßnahmen des Mutterschutzgesetzes aus ??!
Er muß die schwangere AN dem Amt für Arbeitsschutz melden und bekommt dann Hilfe, wie er eine Arbeitsplatzanalyse durchführt, um die AN und das Ungeborene vor Schäden zu schützen, z.Bsp. durch zu viel Terminstress, zu langes Stillstehen an der Bank, zu schweres Heben, oder durch infektiöse Patienten.
Der AG ist hier in der Fürsorgepflicht: muss sich also selbständig kundig machen: das Mutterschutzgesetz lesen! (Solltest Du auch als Schwangere).
Broschüren über alles Wissenswerte über Finanzielles in Mutterschutz und Elternzeit bekommst Du in deinem Rathaus/Stadtverwaltung.
Während des Mutterschutzes bekommst Du dein volles Gehalt.
Für das Beantragen von der Elternzeit gelten verbindliche Fristen. Deshalb ist es so wichtig, sich selbst darüber zu informieren! Und dafür ist deine Stadtverwaltung da.
Oder du googlest es dir mühsam alles zusammen...

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TheStonie
19.03.2013 12:22
Also Wenn du Arbeitsverbot vom Frauenarzt bekommst, zahlt der AG dein Gehalt weiter, und bekommt das Geld von der Kasse (U2) zurück.
Vor und nach der Geburt, die 10 Wochen, genauso.

Danach hast du Anspruch auf Elterngeld, wie schon zuvor gesagt wurde. und insg. hast du Anspruch auf 3 Jahre Erziehungszeit, wobei nur 2 Jahre Versicherungsfreitheit bei der KK besteht.
Geld gibts nur im 1. Jahr als Elterngeld.
Wenn du deine Erziehungszeit beendest (auch früher) hast du Anspruch auf Einstellung bei Deinem AG zu den früheren Bedinungen (das Arbeitsverhältnis bestand ja durchgehend, es ruhte nur) du darfst auch verlangen, dass du nur Teilzeit arbeitest (bei entsprechender Gehaltsminderung).
Als Vater empfehle ich, nimm soviel Zeit für dein Kind wie du kannst. Es ist die schönste und wichtigste Zeit! (sofern das Elterngeld reicht und der Partner ggfs auch Geld verdient) Wenn du wieder anfangen willst, such dir eine Gute Betreuung rechtzeitig! damit du Arbeit udn Familie gut unter einen Hut bekommst.
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Also Wenn du Arbeitsverbot vom Frauenarzt bekommst, zahlt der AG dein Gehalt weiter, und bekommt das Geld von der Kasse (U2) zurück. Vor und nach der Geburt, die 10 Wochen, genauso. Danach hast du Anspruch auf Elterngeld, wie schon zuvor gesagt wurde. und insg. hast du Anspruch auf 3 Jahre Erziehungszeit, wobei nur 2 Jahre Versicherungsfreitheit bei der KK besteht. Geld gibts nur im 1. Jahr als Elterngeld. Wenn du deine Erziehungszeit beendest (auch früher) hast du Anspruch auf Einstellung bei Deinem AG zu den früheren Bedinungen (das Arbeitsverhältnis bestand ja durchgehend, es ruhte nur) du darfst auch verlangen, dass du nur Teilzeit arbeitest (bei entsprechender Gehaltsminderung). Als Vater empfehle ich, nimm soviel Zeit für dein Kind wie du kannst. Es ist die schönste und wichtigste Zeit! (sofern das Elterngeld reicht und der Partner ggfs auch Geld verdient) Wenn du wieder anfangen willst, such dir eine Gute Betreuung rechtzeitig! damit du Arbeit udn Familie gut unter einen Hut bekommst.
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TheStonie schrieb:

Also Wenn du Arbeitsverbot vom Frauenarzt bekommst, zahlt der AG dein Gehalt weiter, und bekommt das Geld von der Kasse (U2) zurück.
Vor und nach der Geburt, die 10 Wochen, genauso.

Danach hast du Anspruch auf Elterngeld, wie schon zuvor gesagt wurde. und insg. hast du Anspruch auf 3 Jahre Erziehungszeit, wobei nur 2 Jahre Versicherungsfreitheit bei der KK besteht.
Geld gibts nur im 1. Jahr als Elterngeld.
Wenn du deine Erziehungszeit beendest (auch früher) hast du Anspruch auf Einstellung bei Deinem AG zu den früheren Bedinungen (das Arbeitsverhältnis bestand ja durchgehend, es ruhte nur) du darfst auch verlangen, dass du nur Teilzeit arbeitest (bei entsprechender Gehaltsminderung).
Als Vater empfehle ich, nimm soviel Zeit für dein Kind wie du kannst. Es ist die schönste und wichtigste Zeit! (sofern das Elterngeld reicht und der Partner ggfs auch Geld verdient) Wenn du wieder anfangen willst, such dir eine Gute Betreuung rechtzeitig! damit du Arbeit udn Familie gut unter einen Hut bekommst.



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