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Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
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Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
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Schwerpunkte...
Brauche ein bisschen Beratung
Wie viel kann ich ca. Gehalt verhandeln . Kinder und Erwachsenen Bobath MLD HP- physio 35 Stunden Niedersachsen
28 Tage Urlaub Lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo heute mal anonym.
Brauche ein bisschen Beratung
Wie viel kann ich ca. Gehalt verhandeln . Kinder und Erwachsenen Bobath MLD HP- physio 35 Stunden Niedersachsen
28 Tage Urlaub Lg
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
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Alles sehr individuell mit etlichen Stellschrauben.
MfG
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Ingo Friedrich schrieb:
Da gibt es endlos viele Faktoren welche das beeinflussen. Ich habe in meiner Praxis beispielsweise relativ geringe Arbeitsplatzkosten. Damit kostet mich die reine Mitarbeiterstunde ca. 37€. Im 30 Minutentakt wäre ich damit fast pleite, im 20 Minutentakt bleibt gut was übrig. Ca. Umsätze liegen bei mir individuell bei 62€.
Alles sehr individuell mit etlichen Stellschrauben.
MfG
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Ein AN soll sich seinen Jahresumsatz ausrechnen, auf den er eh kein Einfluss hat? Kein Wunder, dass du niemanden findest..
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McMiki schrieb:
M0nique schrieb am 23.8.18 23:29:
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Ein AN soll sich seinen Jahresumsatz ausrechnen, auf den er eh kein Einfluss hat? Kein Wunder, dass du niemanden findest..
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Ein AN soll sich seinen Jahresumsatz ausrechnen, auf den er eh kein Einfluss hat? Kein Wunder, dass du niemanden findest..
Ein AN trägt kein unternehmerisches Risiko, hat aber großen Einfluss auf seinen Umsatz!
Und dieses Rumgehacke auf eine PI, die keine geeignete (!) MA findet, ist unsachlich und einfach nur unter der Gürtellinie!
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RoFo schrieb:
McMiki schrieb am 24.8.18 08:46:
M0nique schrieb am 23.8.18 23:29:
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Ein AN soll sich seinen Jahresumsatz ausrechnen, auf den er eh kein Einfluss hat? Kein Wunder, dass du niemanden findest..
Ein AN trägt kein unternehmerisches Risiko, hat aber großen Einfluss auf seinen Umsatz!
Und dieses Rumgehacke auf eine PI, die keine geeignete (!) MA findet, ist unsachlich und einfach nur unter der Gürtellinie!
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Ein AN soll sich seinen Jahresumsatz ausrechnen, auf den er eh kein Einfluss hat? Kein Wunder, dass du niemanden findest..
Ein AN trägt kein unternehmerisches Risiko, hat aber großen Einfluss auf seinen Umsatz!
Und dieses Rumgehacke auf eine PI, die keine geeignete (!) MA findet, ist unsachlich und einfach nur unter der Gürtellinie!
Und die unqualifizierten Aussagen der PI, die von Wirtschaft absolut keine Ahnung haben, nerven so langsam auch!!
Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch?? Geht doch mal mit gesunden Menschenverstand ran und plappert nicht immer alles nach, was ihr irgendwann mal gehört habt!!
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McMiki schrieb:
RoFo schrieb am 24.8.18 09:00:
McMiki schrieb am 24.8.18 08:46:
M0nique schrieb am 23.8.18 23:29:
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Ein AN soll sich seinen Jahresumsatz ausrechnen, auf den er eh kein Einfluss hat? Kein Wunder, dass du niemanden findest..
Ein AN trägt kein unternehmerisches Risiko, hat aber großen Einfluss auf seinen Umsatz!
Und dieses Rumgehacke auf eine PI, die keine geeignete (!) MA findet, ist unsachlich und einfach nur unter der Gürtellinie!
Und die unqualifizierten Aussagen der PI, die von Wirtschaft absolut keine Ahnung haben, nerven so langsam auch!!
Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch?? Geht doch mal mit gesunden Menschenverstand ran und plappert nicht immer alles nach, was ihr irgendwann mal gehört habt!!
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Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch??
.........................................
Das hat hier niemand geschrieben!
Es wäre wirklich angenehmer, du ließest deine schlechte Laune bei dir.
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RoFo schrieb:
McMiki schrieb am 24.8.18 13:01:
.................
Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch??
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Das hat hier niemand geschrieben!
Es wäre wirklich angenehmer, du ließest deine schlechte Laune bei dir.
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Jahresumsatz hab ich noch nicht berechnet . Mache 50 % kinderbobath und Rest erwachsen Bobath und kg kaum MLD
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
M0nique schrieb am 23.8.18 23:29:
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Jahresumsatz hab ich noch nicht berechnet . Mache 50 % kinderbobath und Rest erwachsen Bobath und kg kaum MLD
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mia73 schrieb:
1/3 von dem was du „reinholst“ kannst du als Lohn verlangen. Klicke dir die Preislisten an und Versuch es auszurechnen.
.................
Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch??
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Das hat hier niemand geschrieben!
Es wäre wirklich angenehmer, du ließest deine schlechte Laune bei dir.
Wenn hier von Jahresumsatz und 1/3 Quatsch die Rede ist, dann ist DAS wohl damit gemeint!!! Denn: MLD=weniger Umsatz=weniger Gehalt=SCHWACHFUG!!
Dieser Mist mit 1/3 und Jahresumsatz zeigt doch nur mal wieder ganz klar auf, wo genau die Defizite in unserer Branche liegen..der größte Mist wird unter PI verbreitet und als "Gesetz" verstanden!! Man regt sich darüber auf, dass andere PI noch im 30min Takt behandeln, Beihilfepreise nehmen etc...aber dieser Umsatz/Gehalt Mist wird überall praktiziert!!
Wieso wird das unvermögen der PI, dem AN angelastet??
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McMiki schrieb:
RoFo schrieb am 24.8.18 14:14:
McMiki schrieb am 24.8.18 13:01:
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Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch??
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Das hat hier niemand geschrieben!
Es wäre wirklich angenehmer, du ließest deine schlechte Laune bei dir.
Wenn hier von Jahresumsatz und 1/3 Quatsch die Rede ist, dann ist DAS wohl damit gemeint!!! Denn: MLD=weniger Umsatz=weniger Gehalt=SCHWACHFUG!!
Dieser Mist mit 1/3 und Jahresumsatz zeigt doch nur mal wieder ganz klar auf, wo genau die Defizite in unserer Branche liegen..der größte Mist wird unter PI verbreitet und als "Gesetz" verstanden!! Man regt sich darüber auf, dass andere PI noch im 30min Takt behandeln, Beihilfepreise nehmen etc...aber dieser Umsatz/Gehalt Mist wird überall praktiziert!!
Wieso wird das unvermögen der PI, dem AN angelastet??
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Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch??
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Das hat hier niemand geschrieben!
Es wäre wirklich angenehmer, du ließest deine schlechte Laune bei dir.
Wenn hier von Jahresumsatz und 1/3 Quatsch die Rede ist, dann ist DAS wohl damit gemeint!!! Denn: MLD=weniger Umsatz=weniger Gehalt=SCHWACHFUG!!
Dieser Mist mit 1/3 und Jahresumsatz zeigt doch nur mal wieder ganz klar auf, wo genau die Defizite in unserer Branche liegen..der größte Mist wird unter PI verbreitet und als "Gesetz" verstanden!! Man regt sich darüber auf, dass andere PI noch im 30min Takt behandeln, Beihilfepreise nehmen etc...aber dieser Umsatz/Gehalt Mist wird überall praktiziert!!
Wieso wird das unvermögen der PI, dem AN angelastet??
Dann mach doch eine Praxis auf, arbeite im 30 Minuten-Takt, nimm Beihilfepreise, zahle allen Kollegen 40%-50% und schreibe uns deine Erfahrung nach einem Jahr nach Praxiseröffnung.
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dän schrieb:
McMiki schrieb am 24.8.18 22:16:
RoFo schrieb am 24.8.18 14:14:
McMiki schrieb am 24.8.18 13:01:
.................
Ein MA, der MLD hat, die Fortbildung gemacht hat, selber bezahlt hat, soll nun schlechter bezahlt werden?? Geht es noch??
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Das hat hier niemand geschrieben!
Es wäre wirklich angenehmer, du ließest deine schlechte Laune bei dir.
Wenn hier von Jahresumsatz und 1/3 Quatsch die Rede ist, dann ist DAS wohl damit gemeint!!! Denn: MLD=weniger Umsatz=weniger Gehalt=SCHWACHFUG!!
Dieser Mist mit 1/3 und Jahresumsatz zeigt doch nur mal wieder ganz klar auf, wo genau die Defizite in unserer Branche liegen..der größte Mist wird unter PI verbreitet und als "Gesetz" verstanden!! Man regt sich darüber auf, dass andere PI noch im 30min Takt behandeln, Beihilfepreise nehmen etc...aber dieser Umsatz/Gehalt Mist wird überall praktiziert!!
Wieso wird das unvermögen der PI, dem AN angelastet??
Dann mach doch eine Praxis auf, arbeite im 30 Minuten-Takt, nimm Beihilfepreise, zahle allen Kollegen 40%-50% und schreibe uns deine Erfahrung nach einem Jahr nach Praxiseröffnung.
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M0nique schrieb:
Welches Gehalt fändest Du denn angemessen?
Hast Du Dir mal Deinen Jahresumsatz ausgerechnet? Und, wie fällt er aus?
Mit Gruß von Monique
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
Liebe Grüße
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Hallo.
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
Liebe Grüße
In der neuro hat man inzw Umsätze >60€/h d.h. du hast einen stundenlohn von ab 25€? Wie kann dir deine Chefin dir da noch arbeitsausfälle/krankheit/urlaub zahlen?
Lg melanie
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MeFe89 schrieb:
christina90 schrieb am 24.8.18 20:39:
Hallo.
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
Liebe Grüße
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Lg melanie
Hallo.
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
Liebe Grüße
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Lg melanie
Bei Kinder Bobath sind auch gerne 70€ die Stunde drin
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
MeFe89 schrieb am 24.8.18 21:57:
christina90 schrieb am 24.8.18 20:39:
Hallo.
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
Liebe Grüße
In der neuro hat man inzw Umsätze >60€/h d.h. du hast einen stundenlohn von ab 25€? Wie kann dir deine Chefin dir da noch arbeitsausfälle/krankheit/urlaub zahlen?
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Bei Kinder Bobath sind auch gerne 70€ die Stunde drin
Hallo.
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
Liebe Grüße
Danke für die klare Antwort ist ein guter Anhaltspunkt für mich . Lg
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
christina90 schrieb am 24.8.18 20:39:
Hallo.
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
Liebe Grüße
Danke für die klare Antwort ist ein guter Anhaltspunkt für mich . Lg
Bei Kinder Bobath sind auch gerne 70€ die Stunde drin
Deswegen ja auch >60 €...ich bin gspannt wie sich dieses "gehalts"-konstrukt auflöst.
Der/die Erstellerin kann ja kaum in das nächste Vorstellungsgespräch gehen und sagen: "ich hätte gern 40=45% vom Behandlungswert als Angestellte"
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MeFe89 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.8.18 22:11:
Bei Kinder Bobath sind auch gerne 70€ die Stunde drin
Deswegen ja auch >60 €...ich bin gspannt wie sich dieses "gehalts"-konstrukt auflöst.
Der/die Erstellerin kann ja kaum in das nächste Vorstellungsgespräch gehen und sagen: "ich hätte gern 40=45% vom Behandlungswert als Angestellte"
Bei Kinder Bobath sind auch gerne 70€ die Stunde drin
Deswegen ja auch >60 €...ich bin gspannt wie sich dieses "gehalts"-konstrukt auflöst.
Der/die Erstellerin kann ja kaum in das nächste Vorstellungsgespräch gehen und sagen: "ich hätte gern 40=45% vom Behandlungswert als Angestellte"
Ich sprach nicht von einem möglichen Vorstellungsgespräch.
Und würde auch nicht auf die Idee kommen 40-46 % zu verlangen.
Ich wollte von kindertherapeuten nur mal ein paar Erfahrungen sammeln auch bezüglich Gehalt nach den Erhöhungen der Krankenkassen. Ja ich weiß ein PI kann und muss nicht alles weitergeben..,
Will hier keine sinnlose endlosdiskusion sondern ein paar Erfahrungen .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
MeFe89 schrieb am 24.8.18 23:42:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.8.18 22:11:
Bei Kinder Bobath sind auch gerne 70€ die Stunde drin
Deswegen ja auch >60 €...ich bin gspannt wie sich dieses "gehalts"-konstrukt auflöst.
Der/die Erstellerin kann ja kaum in das nächste Vorstellungsgespräch gehen und sagen: "ich hätte gern 40=45% vom Behandlungswert als Angestellte"
Ich sprach nicht von einem möglichen Vorstellungsgespräch.
Und würde auch nicht auf die Idee kommen 40-46 % zu verlangen.
Ich wollte von kindertherapeuten nur mal ein paar Erfahrungen sammeln auch bezüglich Gehalt nach den Erhöhungen der Krankenkassen. Ja ich weiß ein PI kann und muss nicht alles weitergeben..,
Will hier keine sinnlose endlosdiskusion sondern ein paar Erfahrungen .
pin mich mal an
Mosaik
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mosaik schrieb:
Hi,
pin mich mal an
Mosaik
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Turnschwester17 schrieb:
Hallo.
Um dir einfach mal eine klare Antwort zu geben .ich habe ähnliche fobis, die ich alle selbstgezahlt habe. Vojta Kinder, bobath Erwachsen, mld, ....
35h , 28 Tage Urlaub. Habe bis 2014 2600€ brutto,samt bon Bons zu Weihnachten. Seither war ich Elternzeit. Beginne nun im September wieder und habe mich mit meinem AG auf eine patientenbezogene Bezahlung geeinigt. Habe ich viel Neurologie, verdiene ich gut, liegt ca bei 45% der Preise,die die Kassen zahlen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die vielen wertvollen tips .
Sorry, von welchen verschiedenen Branchen redest Du? Geht es hier etwa nicht um Physiotherapie?
Und selbstverständlich ist es total sinnvoll sich einen Überblick über den eigenen Umsatz zu machen. Plus den AG-Anteil an Sozi kann man dadurch einen Überblick über seine Kosten-Nutzen-Struktur gewinnen.
Ich als AN würde auf jeden Fall unbedingt wissen wollen, welchen Gewinn an meiner Arbeit ich bereit bin dem PI zuzugestehen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Shakespeare schrieb: Das Berechnen von tatsächlichen oder virtuellen Umsätzen und den (vorgegebenen) Prozenten, die ein Gehalt davon ausmachen dürfe, was hier häufig propagiert wird, ist tatsächlich unsinnig weil es weder Angebot und Nachfrage noch die unterschiedlichen Umsätze und Gewinne in den verschiedenen Branchen berücksichtigt
Sorry, von welchen verschiedenen Branchen redest Du? Geht es hier etwa nicht um Physiotherapie?
Und selbstverständlich ist es total sinnvoll sich einen Überblick über den eigenen Umsatz zu machen. Plus den AG-Anteil an Sozi kann man dadurch einen Überblick über seine Kosten-Nutzen-Struktur gewinnen.
Ich als AN würde auf jeden Fall unbedingt wissen wollen, welchen Gewinn an meiner Arbeit ich bereit bin dem PI zuzugestehen.
Gruß von Monique
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Shakespeare schrieb:
Ich rede, davon, dass es Richtlinien für den Lohnanteil in Relation zum Mitarbeiterumsatz gibt der zwischen 30% und 50% liegt. Je nach Branche liegt dieser höher oder niedriger. Im Bereich Therapie ist der Umsatz pro Stunde zwischen 35 und 70€. Eine Regel die besagt, dass z.B. nur 30-40% des Mitarbeiter Umsatzes an Lohn ausgezahlt werden kann, würde in vielen Fällen bedeuten, dass man keine Mitarbeiter gewinnen könnte weil man damit Hartz4 beinahe unterbieten würde. Man muss also solche Grundregeln immer branchenabhängig und marktabhängig überprüfen und keinesfalls als vorgegebenen, unkritisch postulieren. In Branchen mit niedriger Gewinnspanne und größerer Nachfrage nach Mitarbeitern, muss also der Unternehmer zu Lasten seines Gewinnes, einen deutlich höheren Anteil seines Umsatzes, an Lohnkosten kalkulieren. Natürlich muss am Ende etwas übrig bleiben, damit es sich lohnt. Es ist aber nicht Aufgabe eines Angestellten das auszurechnen. Dieser orientiert sich am Markt. Eine Freundin hat einen Putzjob für 20€Netto angeboten bekommen, ohne jegliche Qualifikation. Warum sollte man als Physio/Ergo/Logo dann für 12€ Netto sich den A. aufreissen? Da muss man (leider) als Arbeitgeber schon mal an seine Grenzen gehen und sich nicht an Zahlen orientieren die für andere Branchen passen.
dass Deine Freundin keine Qualifikation für den angebotenen Putzjob hat, wage ich zu bezweifeln. Immerhin ist sie eine Frau :wink:
Das Putzen ist eine Dienstleistung, bei der der Auftraggeber über den Wert bestimmen kann. Entweder der AN ist einverstanden, oder eben nicht. In dieser Sparte herrscht freie Marktwirtschaft.
Bei den Physios ist das ja leider nicht so. Nur weil es wenig Bewerber gibt kann der AG keine Wunschlöhne bezahlen. Der AG kann ausschließlich von dem erwirtschafteten Umsatz, der von den GKV diktiert wird, die Löhne bezahlen.
Wenn ich als AN sehr guten Umsatz mache - weil ich gut abrechenbare Fobis habe, weil ich selten krank bin, weil ich mit einem 20-Minutentakt gut zurecht komme - kann ich bestimmt 20 Euro (oder evtl. noch mehr) fordern als jemand, der partout im 30-Minutentakt arbeiten möchte, oft krank ist etc.
Deshalb denke ich nach wie vor, es ist kein Fehler den eigenen Wert in Zahlen zu kennen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Hallo Shakespeare,
dass Deine Freundin keine Qualifikation für den angebotenen Putzjob hat, wage ich zu bezweifeln. Immerhin ist sie eine Frau :wink:
Das Putzen ist eine Dienstleistung, bei der der Auftraggeber über den Wert bestimmen kann. Entweder der AN ist einverstanden, oder eben nicht. In dieser Sparte herrscht freie Marktwirtschaft.
Bei den Physios ist das ja leider nicht so. Nur weil es wenig Bewerber gibt kann der AG keine Wunschlöhne bezahlen. Der AG kann ausschließlich von dem erwirtschafteten Umsatz, der von den GKV diktiert wird, die Löhne bezahlen.
Wenn ich als AN sehr guten Umsatz mache - weil ich gut abrechenbare Fobis habe, weil ich selten krank bin, weil ich mit einem 20-Minutentakt gut zurecht komme - kann ich bestimmt 20 Euro (oder evtl. noch mehr) fordern als jemand, der partout im 30-Minutentakt arbeiten möchte, oft krank ist etc.
Deshalb denke ich nach wie vor, es ist kein Fehler den eigenen Wert in Zahlen zu kennen.
Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nur mal fachlich damit hier nicht eine sinnbefreite 20 min 30 Minuten Diskussion passiert. KG zns Kind sind verpflichtend 30 Minuten.
Aus dieser Perspektive finde ich die 1/3 Regelung vollkommenen Quatsch und denke, der Unternehmer ist gefragt. Stellschrauben müssen nicht immer Mitarbeiterlöhne sein.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Der AG ist allerdings sehr wohl in der Lage sich an einem günstigen oder ungünstigen Standort niederzulassen. Damit hat er sehr wohl Einfluss auf den Anteil, welchen er prozentual vom Umsatz zahlen könnte. Kein Mensch benötigt aufgeblasene Praxen, welche in die roten Zahlen kommen sobald eine Vollzeitkraft wegfällt.
Aus dieser Perspektive finde ich die 1/3 Regelung vollkommenen Quatsch und denke, der Unternehmer ist gefragt. Stellschrauben müssen nicht immer Mitarbeiterlöhne sein.
MfG :)
Aus dieser Perspektive finde ich die 1/3 Regelung vollkommenen Quatsch und finde schon wie Shakespeare schrieb, der Unternehmer ist gefragt. Stellschrauben müssen nicht immer Mitarbeiterlöhne sein.
MfG :)
:smile: Manche sehen in Mitarbeitergehältern ein ernstes Insolvenzrisiko ( Steigerung 2017 zum Vorjahr 3,9% ).
Bundesweiter Therapeuten-Protest: Warum die Politik jetzt handeln muss
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tom1350 schrieb:
Ingo Friedrich schrieb am 27.8.18 19:29:
Aus dieser Perspektive finde ich die 1/3 Regelung vollkommenen Quatsch und finde schon wie Shakespeare schrieb, der Unternehmer ist gefragt. Stellschrauben müssen nicht immer Mitarbeiterlöhne sein.
MfG :)
:smile: Manche sehen in Mitarbeitergehältern ein ernstes Insolvenzrisiko ( Steigerung 2017 zum Vorjahr 3,9% ).
Bundesweiter Therapeuten-Protest: Warum die Politik jetzt handeln muss
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McMiki schrieb:
Schon mal überlegt, was eine Praxis kostet, die den Mindestanforderungen entspricht? Soviel kann ich vorweg nehmen..NICHT VIEL
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Shakespeare schrieb:
Bei ZNS Kindertherapie hat man ebenso wie bei ZNS Neuro- Erwachsene, D1, KG/MT mit Zusatz und auch HB keine Kurztaktung. Jede zu bezahlenden Organisationspflicht kostet ebenfalls (Puffer)Zeit, welche die Patientenzahlen vermindern. Die Anzahl und Honorarhöhe der Privatpatienten und auch die Auslastung (Lücken-Management) ist von Praxis zu Praxis ebenfalls sehr flexibel. Ganz zu Schweigen von Krankheitsaufall der manchmal gegen Null tendiert oder in schlechten Phasen mal heftiger ausfallen kann. Der beliebte 20Min. Takt wird hier z.T. maßlos überschätzt, wenn man Mal genau rechnet und auch die Folgekosten (mehr Mitarbeiter Fluktuation höhere Krankenstände, mehr Raum-Bedarf, Rezeptionskraft etc.)einbezieht. Das alles kannst Du als Mitarbeiter nur sehr ungenau kalkulieren und auch nur begrenzt beeinflussen. Da bekommst Du eine größere Marge und sollst nun noch in Unkenntnis der Betriebskosten deinen Gehaltsanteil schätzen? Wenn man bereits länger in einer Praxis arbeitet, kann man da sicherlich etwas genauer rechnen weil Therapiemix, Preise, Organisationsqualität bekannt sind. Das ist sicherlich als grobe Orientierung interessant, aber so verhandelt man nicht als Arbeitnehmer im realen Leben. Das muss Du als Arbeitgeber leisten, denn Du kennst die Zahlen. Ich muss als Arbeitnehmer wissen, wie andere Praxen bezahlen, was ich brauche um zurechtzukommen und wie nachgefragt ich bin und kann dann meine Wünsche äußern. Ich verstehe schon Deine Gedanken, Sie basieren aber auf der " wir sind alle in einem Boot und haben uns alle Lieb" Philosophie und sind sehr sympathisch. Wir leben aber in einer Welt wo man auch einmal unterschiedliche und manchmal auch unvereinbare Interessen hat und diese auch klar kommunizieren muss. Und zur Zeit musst Du für einen qualifizierten Therapeuten schon manchmal über 50% des Umsatzes den dieser im Mittel macht, bezahlen.
Ausgezeichneter Beitrag!
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Xela schrieb:
@Shakespeare
Ausgezeichneter Beitrag!
Ich glaube das ist relativ:
Gewerbefläche wenn man auf dem Land lebt vielleicht 6 - 10 € entspricht 300,- bis 500,- € Kaltmiete ohne Nebenkosten
Gewerbefläche mitten in München vermutlich locker das 3 bis 4 fache dieser Summe an Kaltmiete ohne Nebenkosten
Und was hilft das denn das weiter bei der Berechnung der Arbeitszeit und welche Praxen haben nur die Mindestanforderung von 50 qm? Oder wolltest du nur mitteilen welche Ausbeuter Praxisinhaber sind?
Man beachte das man dort dann mindestens 3 - 4 Toiletten unterbringen muss, wenn man Angestellte hat
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Patienten, ansonsten darfst du keine BG Patinten behandeln.
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Angestellten, ansonsten darfst du nur weibliche oder männliche Therapeuten haben durch die Arbeitsschutzverordnung und den Personalraum nicht zu vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke F.
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Anke F schrieb:
Hallo
Ich glaube das ist relativ:
Gewerbefläche wenn man auf dem Land lebt vielleicht 6 - 10 € entspricht 300,- bis 500,- € Kaltmiete ohne Nebenkosten
Gewerbefläche mitten in München vermutlich locker das 3 bis 4 fache dieser Summe an Kaltmiete ohne Nebenkosten
Und was hilft das denn das weiter bei der Berechnung der Arbeitszeit und welche Praxen haben nur die Mindestanforderung von 50 qm? Oder wolltest du nur mitteilen welche Ausbeuter Praxisinhaber sind?
Man beachte das man dort dann mindestens 3 - 4 Toiletten unterbringen muss, wenn man Angestellte hat
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Patienten, ansonsten darfst du keine BG Patinten behandeln.
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Angestellten, ansonsten darfst du nur weibliche oder männliche Therapeuten haben durch die Arbeitsschutzverordnung und den Personalraum nicht zu vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke F.
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Shakespeare schrieb:
Danke, Deine Beiträge haben den größten Unterhaltungswert hier im Forum, auch wenn ich Ton und Inhalt nicht immer teile, ist das eine Bereicherung. Die Fähigkeit agressiv, klar und manchmal grenzwertig-persönlich zu kommunizieren, ist allerdings nicht immer beliebt. Bei vielen Menschen " triggert" dass offenkundig irgend etwas "Emotionales", was Sie nicht mögen.
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MeFe89 schrieb:
Für Mitarbeiter reicht doch eine gemeinsame Toiöette oder?
Aber Fakt ist das man tatsächlich wenn du Männliche und Weibliche Therapeuten hast getrennte Toiletten benötigst und auch für die Patienten nach Geschlechtern getrennte Toiletten. Ich perönlich finde es deutlich übertrieben, aber ändern kann man dies leider nicht. Es ging ja in erster Linie darum, dass McMiki der Meinung war, das Räumlichkeiten billig wären und die Mindestanforderungen reichen würden.
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Anke F schrieb:
Für 5 Therapeuten brauchst du ja auch Räumlichkeiten, die größer sind wie die Mindestanforderung.
Aber Fakt ist das man tatsächlich wenn du Männliche und Weibliche Therapeuten hast getrennte Toiletten benötigst und auch für die Patienten nach Geschlechtern getrennte Toiletten. Ich perönlich finde es deutlich übertrieben, aber ändern kann man dies leider nicht. Es ging ja in erster Linie darum, dass McMiki der Meinung war, das Räumlichkeiten billig wären und die Mindestanforderungen reichen würden.
(...)
Aber Fakt ist das man tatsächlich wenn du Männliche und Weibliche Therapeuten hast getrennte Toiletten benötigst und auch für die Patienten nach Geschlechtern getrennte Toiletten. (...)
Achtung: Es wurde eine dritte Geschlechtsangabe, "D" für "Divers" eingeführt, d.h. es müssen nun sanitäre Anlagen für dreierlei Geschlecht vorgehalten werden sofern kein Bestandsschutz greift.
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Papa Alpaka schrieb:
Anke F schrieb am 29.8.18 15:15:
(...)
Aber Fakt ist das man tatsächlich wenn du Männliche und Weibliche Therapeuten hast getrennte Toiletten benötigst und auch für die Patienten nach Geschlechtern getrennte Toiletten. (...)
Achtung: Es wurde eine dritte Geschlechtsangabe, "D" für "Divers" eingeführt, d.h. es müssen nun sanitäre Anlagen für dreierlei Geschlecht vorgehalten werden sofern kein Bestandsschutz greift.
Hallo
Ich glaube das ist relativ:
Gewerbefläche wenn man auf dem Land lebt vielleicht 6 - 10 € entspricht 300,- bis 500,- € Kaltmiete ohne Nebenkosten
Gewerbefläche mitten in München vermutlich locker das 3 bis 4 fache dieser Summe an Kaltmiete ohne Nebenkosten
Und was hilft das denn das weiter bei der Berechnung der Arbeitszeit und welche Praxen haben nur die Mindestanforderung von 50 qm? Oder wolltest du nur mitteilen welche Ausbeuter Praxisinhaber sind?
Man beachte das man dort dann mindestens 3 - 4 Toiletten unterbringen muss, wenn man Angestellte hat
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Patienten, ansonsten darfst du keine BG Patinten behandeln.
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Angestellten, ansonsten darfst du nur weibliche oder männliche Therapeuten haben durch die Arbeitsschutzverordnung und den Personalraum nicht zu vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke F.
Ich habe in Praxen gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und eine für die Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Ich habe auch in einer Praxis gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Zeig mir Praxen in Deutschland, die 4 Toiletten haben!!
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McMiki schrieb:
Anke F schrieb am 29.8.18 07:53:
Hallo
Ich glaube das ist relativ:
Gewerbefläche wenn man auf dem Land lebt vielleicht 6 - 10 € entspricht 300,- bis 500,- € Kaltmiete ohne Nebenkosten
Gewerbefläche mitten in München vermutlich locker das 3 bis 4 fache dieser Summe an Kaltmiete ohne Nebenkosten
Und was hilft das denn das weiter bei der Berechnung der Arbeitszeit und welche Praxen haben nur die Mindestanforderung von 50 qm? Oder wolltest du nur mitteilen welche Ausbeuter Praxisinhaber sind?
Man beachte das man dort dann mindestens 3 - 4 Toiletten unterbringen muss, wenn man Angestellte hat
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Patienten, ansonsten darfst du keine BG Patinten behandeln.
1 für Männer und 1 für Frauen bei den Angestellten, ansonsten darfst du nur weibliche oder männliche Therapeuten haben durch die Arbeitsschutzverordnung und den Personalraum nicht zu vergessen.
Mit freundlichen Grüßen
Anke F.
Ich habe in Praxen gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und eine für die Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Ich habe auch in einer Praxis gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Zeig mir Praxen in Deutschland, die 4 Toiletten haben!!
Die Sache mit den Toiletten stimmt nicht
Bitte stell einen Link ein der Deine Behauptung bestätigt!
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mbone schrieb:
@Anke F
Die Sache mit den Toiletten stimmt nicht
Bitte stell einen Link ein der Deine Behauptung bestätigt!
@Anke F
Die Sache mit den Toiletten stimmt nicht
Bitte stell einen Link ein der Deine Behauptung bestätigt!
...ihr seid fies, ein öffentlichen Aufruf zur Korinthenkackerei ;)
(7) In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. Hierfür ist eine Lüftung nach Punkt 6.1 Absatz 3 ausreichend. Falls ein Waschraum nach Kategorie B oder C (siehe Punkt 6.1 Absatz 1 Anstrich 2 oder 3) erforderlich ist, muss über die räumliche Kombination anhand der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden.
-> Link
...von da aus lässt sich im Bedarfsfall ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung bzw das AGG herbeikonstruieren.
Bedenke: wenn die Beschwerde schon da ist wird es ungleich schwerer, einen Antrag auf Befreiung wegen unbilliger Härte durchzubekommen.
Soweit alles klar? Die Arbeitsstättenverordnung sieht auch getrennte Sanitärräume für Kunden und Mitarbeiter vor -- die Lage "da" darf jemand anders herausarbeiten ;)
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Papa Alpaka schrieb:
mbone schrieb am 30.8.18 00:58:
(6) Für weibliche und männliche Beschäftigte sind getrennte Sanitärräume einzurichten. In Betrieben mit bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennt eingerichtete Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume für weibliche und männliche Beschäftigte verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sicher gestellt ist. Dabei ist ein unmittelbarer Zugang zwischen Wasch- und Umkleideräumen erforderlich."
@Anke F
Die Sache mit den Toiletten stimmt nicht
Bitte stell einen Link ein der Deine Behauptung bestätigt!
...ihr seid fies, ein öffentlichen Aufruf zur Korinthenkackerei ;)
(7) In Betrieben mit bis zu fünf Beschäftigten ist eine Kombination von Toiletten-, Wasch- und Umkleideräumen bei einer zeitlich nach Geschlecht getrennten Nutzung durch weibliche und männliche Beschäftigte möglich, sofern eine wirksame Lüftung gewährleistet ist. Hierfür ist eine Lüftung nach Punkt 6.1 Absatz 3 ausreichend. Falls ein Waschraum nach Kategorie B oder C (siehe Punkt 6.1 Absatz 1 Anstrich 2 oder 3) erforderlich ist, muss über die räumliche Kombination anhand der Gefährdungsbeurteilung entschieden werden.
-> Link
...von da aus lässt sich im Bedarfsfall ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung bzw das AGG herbeikonstruieren.
Bedenke: wenn die Beschwerde schon da ist wird es ungleich schwerer, einen Antrag auf Befreiung wegen unbilliger Härte durchzubekommen.
Soweit alles klar? Die Arbeitsstättenverordnung sieht auch getrennte Sanitärräume für Kunden und Mitarbeiter vor -- die Lage "da" darf jemand anders herausarbeiten ;)
gem. § 124 Abs. 4 SGB V) in der Fassung vom 22.05.2018 des IFK
"Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Erfüllung der Voraussetzungen der Gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur Erteilung einer Kassenzulassung abschließend sind. Die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft enthalten zum Teil weitergehende Regelungen. Zum Beispiel reicht für die Kassenzulassung das Vorweisen einer Patiententoilette aus. Nach der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft bzw. der Biostoffverordnung ist darüber hinaus eine gesonderte, für die Patienten nicht zugängliche Toilette, für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind den Beschäftigten danach leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmen und kalten Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Seitens der Krankenkassen werden im Rahmen der Praxisabnahme lediglich die eigenen Vorgaben geprüft. Die Einhaltung der BG Vorschriften kann die Berufsgenossenschaft prüfen.
Übereinstimmung mit der BioStoffV kann das Gesundheitsamt prüfen. Diese Prüfung erfolgt zumeist gesondert,
manchmal aber auch im Zusammenhang mit der Abnahme durch die Kassen bzw. nach Anmeldung der Praxis beim zuständigen Gesundheitsamt"
Womit man bei mindestens zwei Toiletten ist, wenn alle gemeinsam Pause haben siehe Link Papa Alpaka Seite 8 sind wir bei dreien. Ich weiß nicht mehr woher ich es hatte besteht eine Verpflichtung bei BG Patienten getrennte Toiletten für weibliche und männliche Patienten.
Für mich alles kein Problem, wir haben im Bereich der Praxis 7 Toiletten.
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Anke F schrieb:
Zitat aus: Einrichtungsrichtlinien für Physiotherapiepraxen (Gemeinsame Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands
gem. § 124 Abs. 4 SGB V) in der Fassung vom 22.05.2018 des IFK
"Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Erfüllung der Voraussetzungen der Gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur Erteilung einer Kassenzulassung abschließend sind. Die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft enthalten zum Teil weitergehende Regelungen. Zum Beispiel reicht für die Kassenzulassung das Vorweisen einer Patiententoilette aus. Nach der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft bzw. der Biostoffverordnung ist darüber hinaus eine gesonderte, für die Patienten nicht zugängliche Toilette, für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind den Beschäftigten danach leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmen und kalten Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Seitens der Krankenkassen werden im Rahmen der Praxisabnahme lediglich die eigenen Vorgaben geprüft. Die Einhaltung der BG Vorschriften kann die Berufsgenossenschaft prüfen.
Übereinstimmung mit der BioStoffV kann das Gesundheitsamt prüfen. Diese Prüfung erfolgt zumeist gesondert,
manchmal aber auch im Zusammenhang mit der Abnahme durch die Kassen bzw. nach Anmeldung der Praxis beim zuständigen Gesundheitsamt"
Womit man bei mindestens zwei Toiletten ist, wenn alle gemeinsam Pause haben siehe Link Papa Alpaka Seite 8 sind wir bei dreien. Ich weiß nicht mehr woher ich es hatte besteht eine Verpflichtung bei BG Patienten getrennte Toiletten für weibliche und männliche Patienten.
Für mich alles kein Problem, wir haben im Bereich der Praxis 7 Toiletten.
Zitat aus: Einrichtungsrichtlinien für Physiotherapiepraxen (Gemeinsame Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands
gem. § 124 Abs. 4 SGB V) in der Fassung vom 22.05.2018 des IFK
"Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Erfüllung der Voraussetzungen der Gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur Erteilung einer Kassenzulassung abschließend sind. Die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft enthalten zum Teil weitergehende Regelungen. Zum Beispiel reicht für die Kassenzulassung das Vorweisen einer Patiententoilette aus. Nach der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft bzw. der Biostoffverordnung ist darüber hinaus eine gesonderte, für die Patienten nicht zugängliche Toilette, für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind den Beschäftigten danach leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmen und kalten Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Seitens der Krankenkassen werden im Rahmen der Praxisabnahme lediglich die eigenen Vorgaben geprüft. Die Einhaltung der BG Vorschriften kann die Berufsgenossenschaft prüfen.
Übereinstimmung mit der BioStoffV kann das Gesundheitsamt prüfen. Diese Prüfung erfolgt zumeist gesondert,
manchmal aber auch im Zusammenhang mit der Abnahme durch die Kassen bzw. nach Anmeldung der Praxis beim zuständigen Gesundheitsamt"
Womit man bei mindestens zwei Toiletten ist, wenn alle gemeinsam Pause haben siehe Link Papa Alpaka Seite 8 sind wir bei dreien. Ich weiß nicht mehr woher ich es hatte besteht eine Verpflichtung bei BG Patienten getrennte Toiletten für weibliche und männliche Patienten.
Für mich alles kein Problem, wir haben im Bereich der Praxis 7 Toiletten.
Haben denn auch alle Liegen eine Sperrbox und werden nach der Behandlung auch immer die Sperrstifte gezogen und vom Therapeuten mitgeführt??
Du glaubst doch wohl nicht selber, dass eine Praxis mit 50qm, drei oder sogar vier Toiletten braucht, oder?? Dann gibt es keine Zulassungen mehr und hätte nie welche geben dürfen!!
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McMiki schrieb:
Anke F schrieb am 30.8.18 13:43:
Zitat aus: Einrichtungsrichtlinien für Physiotherapiepraxen (Gemeinsame Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands
gem. § 124 Abs. 4 SGB V) in der Fassung vom 22.05.2018 des IFK
"Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Erfüllung der Voraussetzungen der Gemeinsamen Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands gemäß § 124 Abs. 4 SGB V zur Erteilung einer Kassenzulassung abschließend sind. Die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft enthalten zum Teil weitergehende Regelungen. Zum Beispiel reicht für die Kassenzulassung das Vorweisen einer Patiententoilette aus. Nach der einschlägigen Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaft bzw. der Biostoffverordnung ist darüber hinaus eine gesonderte, für die Patienten nicht zugängliche Toilette, für die Beschäftigten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind den Beschäftigten danach leicht erreichbare Händewaschplätze mit fließendem warmen und kalten Wasser, Direktspender für Händedesinfektionsmittel, hautschonende Waschmittel, geeignete Hautschutz und -pflegemittel und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Seitens der Krankenkassen werden im Rahmen der Praxisabnahme lediglich die eigenen Vorgaben geprüft. Die Einhaltung der BG Vorschriften kann die Berufsgenossenschaft prüfen.
Übereinstimmung mit der BioStoffV kann das Gesundheitsamt prüfen. Diese Prüfung erfolgt zumeist gesondert,
manchmal aber auch im Zusammenhang mit der Abnahme durch die Kassen bzw. nach Anmeldung der Praxis beim zuständigen Gesundheitsamt"
Womit man bei mindestens zwei Toiletten ist, wenn alle gemeinsam Pause haben siehe Link Papa Alpaka Seite 8 sind wir bei dreien. Ich weiß nicht mehr woher ich es hatte besteht eine Verpflichtung bei BG Patienten getrennte Toiletten für weibliche und männliche Patienten.
Für mich alles kein Problem, wir haben im Bereich der Praxis 7 Toiletten.
Haben denn auch alle Liegen eine Sperrbox und werden nach der Behandlung auch immer die Sperrstifte gezogen und vom Therapeuten mitgeführt??
Du glaubst doch wohl nicht selber, dass eine Praxis mit 50qm, drei oder sogar vier Toiletten braucht, oder?? Dann gibt es keine Zulassungen mehr und hätte nie welche geben dürfen!!
Ich habe in Praxen gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und eine für die Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Ich habe auch in einer Praxis gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Zeig mir Praxen in Deutschland, die 4 Toiletten haben!!
Schon mal von Bestandsschitz gehört?
Mache eine neue Praxis auf gemäß der Richtlinien und Dir wird Hören und Sehen vergehen. Da ist nix drin mit 2.000 Euro Kosten pro Monat.
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M0nique schrieb:
McMiki schrieb am 29.8.18 20:54:
Ich habe in Praxen gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und eine für die Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Ich habe auch in einer Praxis gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Zeig mir Praxen in Deutschland, die 4 Toiletten haben!!
Schon mal von Bestandsschitz gehört?
Mache eine neue Praxis auf gemäß der Richtlinien und Dir wird Hören und Sehen vergehen. Da ist nix drin mit 2.000 Euro Kosten pro Monat.
Ich habe in Praxen gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und eine für die Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Ich habe auch in einer Praxis gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Zeig mir Praxen in Deutschland, die 4 Toiletten haben!!
Schon mal von Bestandsschitz gehört?
Mache eine neue Praxis auf gemäß der Richtlinien und Dir wird Hören und Sehen vergehen. Da ist nix drin mit 2.000 Euro Kosten pro Monat.
Und du glaubst, die BG hatte diese Richtlinien vor einem halben Jahr noch nicht?
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McMiki schrieb:
M0nique schrieb am 31.8.18 01:29:
McMiki schrieb am 29.8.18 20:54:
Ich habe in Praxen gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und eine für die Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Ich habe auch in einer Praxis gearbeitet, da gab es nur eine Toilette für die Mitarbeiter und Patienten...und OH WUNDER..es durften sogar BG Patienten behandelt werden!! Zeig mir Praxen in Deutschland, die 4 Toiletten haben!!
Schon mal von Bestandsschitz gehört?
Mache eine neue Praxis auf gemäß der Richtlinien und Dir wird Hören und Sehen vergehen. Da ist nix drin mit 2.000 Euro Kosten pro Monat.
Und du glaubst, die BG hatte diese Richtlinien vor einem halben Jahr noch nicht?
In erster Linie ging es darum, dass es laut McMiki total wenig kostet eine Praxis auf zu machen, wenn man sich an die Einrichtungsrichtlinie hält. Diese These sollte einfach mal hinterfragt werden. Mindestvorraussetzungen Krankenkasse entspricht nicht der Fläche, die man benötigt.
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Anke F schrieb:
Wo kein Kläger da kein Richter!!!!
In erster Linie ging es darum, dass es laut McMiki total wenig kostet eine Praxis auf zu machen, wenn man sich an die Einrichtungsrichtlinie hält. Diese These sollte einfach mal hinterfragt werden. Mindestvorraussetzungen Krankenkasse entspricht nicht der Fläche, die man benötigt.
Wo kein Kläger da kein Richter!!!!
In erster Linie ging es darum, dass es laut McMiki total wenig kostet eine Praxis auf zu machen, wenn man sich an die Einrichtungsrichtlinie hält. Diese These sollte einfach mal hinterfragt werden. Mindestvorraussetzungen Krankenkasse entspricht nicht der Fläche, die man benötigt.
Ja, kostet es..um die Voraussetzungen zu erfüllen, braucht es nicht viel!! Dabei geht es nicht um schön oder exklusiv, sondern um funktionell!! Du kannst auch ab 6990€ Neuwagen in Deutschland fahren, die meisten bezahlen aber eher 20000€..dies bedeutet ja nicht, dass das nicht geht...frag mal PapaAlpaka, was seine "Schein-Praxis" damals gekostet hat!!!
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McMiki schrieb:
Anke F schrieb am 31.8.18 10:36:
Wo kein Kläger da kein Richter!!!!
In erster Linie ging es darum, dass es laut McMiki total wenig kostet eine Praxis auf zu machen, wenn man sich an die Einrichtungsrichtlinie hält. Diese These sollte einfach mal hinterfragt werden. Mindestvorraussetzungen Krankenkasse entspricht nicht der Fläche, die man benötigt.
Ja, kostet es..um die Voraussetzungen zu erfüllen, braucht es nicht viel!! Dabei geht es nicht um schön oder exklusiv, sondern um funktionell!! Du kannst auch ab 6990€ Neuwagen in Deutschland fahren, die meisten bezahlen aber eher 20000€..dies bedeutet ja nicht, dass das nicht geht...frag mal PapaAlpaka, was seine "Schein-Praxis" damals gekostet hat!!!
Wo kein Kläger da kein Richter!!!!
In erster Linie ging es darum, dass es laut McMiki total wenig kostet eine Praxis auf zu machen, wenn man sich an die Einrichtungsrichtlinie hält. Diese These sollte einfach mal hinterfragt werden. Mindestvorraussetzungen Krankenkasse entspricht nicht der Fläche, die man benötigt.
Ja, kostet es..um die Voraussetzungen zu erfüllen, braucht es nicht viel!! Dabei geht es nicht um schön oder exklusiv, sondern um funktionell!! Du kannst auch ab 6990€ Neuwagen in Deutschland fahren, die meisten bezahlen aber eher 20000€..dies bedeutet ja nicht, dass das nicht geht...frag mal PapaAlpaka, was seine "Schein-Praxis" damals gekostet hat!!!
dann freu dich doch wenn du es so billig hinbekommst und damit auch noch zufrieden bist.
Es gibt eben auch Therapeuten die Wert auf ein Arbeitsumfeld legen das ihnen selbst und hoffentlich auch vielen anderen, gut gefällt. Je nach Anspruch und Vorstellung ist das dann nicht mehr für nen Appel und n Ei zu stemmen.
Vielleicht ist es ja auch eine Grundhaltung wie man viele Dinge des Lebens angeht:
- Um satt zu werden braucht es nicht viel - begreift man Essen aber auch als Genuß, Kultur, Lebensfreude und Respekt vor dem Gewachsenen und Gewordenem, werden die Ansprüche an das was auf dem Tisch steht, andere sein.
- Selbstverständlich kann man sein Leben lang seine Freizeit im Schrebergarten bei seinen Gartenzwergen verbringen.....ein (oder mehrere) Blick/e über den Horizont erweitert u.U. auch denselben inneren...
Es lassen sich zig Beispiele anführen, dass es immer auch günstig und billig geht.....
Zurück zur Physio:
Vielleicht ist es ja auch eine therapeutische Grundhaltung/Einstellung ob es mir reicht wenn ich grad genau das gemacht habe was gefordert wird oder ob mein Beruf mir auch Sinn und Lebensfreude vermittelt und ich ungeachtet der widrigen Verhältnisse, nicht mit Mitte 50 schon auf die Rente als rettender Hafen, fixiert bin.
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mbone schrieb:
McMiki schrieb am 31.8.18 13:43:
Anke F schrieb am 31.8.18 10:36:
Wo kein Kläger da kein Richter!!!!
In erster Linie ging es darum, dass es laut McMiki total wenig kostet eine Praxis auf zu machen, wenn man sich an die Einrichtungsrichtlinie hält. Diese These sollte einfach mal hinterfragt werden. Mindestvorraussetzungen Krankenkasse entspricht nicht der Fläche, die man benötigt.
Ja, kostet es..um die Voraussetzungen zu erfüllen, braucht es nicht viel!! Dabei geht es nicht um schön oder exklusiv, sondern um funktionell!! Du kannst auch ab 6990€ Neuwagen in Deutschland fahren, die meisten bezahlen aber eher 20000€..dies bedeutet ja nicht, dass das nicht geht...frag mal PapaAlpaka, was seine "Schein-Praxis" damals gekostet hat!!!
dann freu dich doch wenn du es so billig hinbekommst und damit auch noch zufrieden bist.
Es gibt eben auch Therapeuten die Wert auf ein Arbeitsumfeld legen das ihnen selbst und hoffentlich auch vielen anderen, gut gefällt. Je nach Anspruch und Vorstellung ist das dann nicht mehr für nen Appel und n Ei zu stemmen.
Vielleicht ist es ja auch eine Grundhaltung wie man viele Dinge des Lebens angeht:
- Um satt zu werden braucht es nicht viel - begreift man Essen aber auch als Genuß, Kultur, Lebensfreude und Respekt vor dem Gewachsenen und Gewordenem, werden die Ansprüche an das was auf dem Tisch steht, andere sein.
- Selbstverständlich kann man sein Leben lang seine Freizeit im Schrebergarten bei seinen Gartenzwergen verbringen.....ein (oder mehrere) Blick/e über den Horizont erweitert u.U. auch denselben inneren...
Es lassen sich zig Beispiele anführen, dass es immer auch günstig und billig geht.....
Zurück zur Physio:
Vielleicht ist es ja auch eine therapeutische Grundhaltung/Einstellung ob es mir reicht wenn ich grad genau das gemacht habe was gefordert wird oder ob mein Beruf mir auch Sinn und Lebensfreude vermittelt und ich ungeachtet der widrigen Verhältnisse, nicht mit Mitte 50 schon auf die Rente als rettender Hafen, fixiert bin.
Ja, kostet es..um die Voraussetzungen zu erfüllen, braucht es nicht viel!! Dabei geht es nicht um schön oder exklusiv, sondern um funktionell!! Du kannst auch ab 6990€ Neuwagen in Deutschland fahren, die meisten bezahlen aber eher 20000€..dies bedeutet ja nicht, dass das nicht geht...frag mal PapaAlpaka, was seine "Schein-Praxis" damals gekostet hat!!!
`Ne Kellerpraxis ist noch billiger. Gebrauchte Geräte kosten auch viel weniger. 0,50€ für die WC- Benutzung von den Patienten, Handtücher selbst mitbringen, ect. reduziern noch einmal die Kosten
Wenn dann der Patient nach der gleichen Einstellung "Geiz ist geil" mit dir um jeden Cent verhandelt, findest du es wohl nicht mehr so lustig. Aber das ist ja wieder nicht mehr dein Problem.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
McMiki schrieb am 31.8.18 13:43:
In erster Linie ging es darum, dass es laut McMiki total wenig kostet eine Praxis auf zu machen, wenn man sich an die Einrichtungsrichtlinie hält. Diese These sollte einfach mal hinterfragt werden. Mindestvorraussetzungen Krankenkasse entspricht nicht der Fläche, die man benötigt.
Ja, kostet es..um die Voraussetzungen zu erfüllen, braucht es nicht viel!! Dabei geht es nicht um schön oder exklusiv, sondern um funktionell!! Du kannst auch ab 6990€ Neuwagen in Deutschland fahren, die meisten bezahlen aber eher 20000€..dies bedeutet ja nicht, dass das nicht geht...frag mal PapaAlpaka, was seine "Schein-Praxis" damals gekostet hat!!!
`Ne Kellerpraxis ist noch billiger. Gebrauchte Geräte kosten auch viel weniger. 0,50€ für die WC- Benutzung von den Patienten, Handtücher selbst mitbringen, ect. reduziern noch einmal die Kosten
Wenn dann der Patient nach der gleichen Einstellung "Geiz ist geil" mit dir um jeden Cent verhandelt, findest du es wohl nicht mehr so lustig. Aber das ist ja wieder nicht mehr dein Problem.
LG ergonosis
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Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Der Preis wird durch Nachfrage und Angebot bestimmt. Es gibt in fast allen Regionen eine größere Nachfrage nach Kindertherapeuten als es Stellensuchende gibt. Damit kann man tatsächlich gut verhandeln wenn man verhandeln kann. Das Berechnen von tatsächlichen oder virtuellen Umsätzen und den (vorgegebenen) Prozenten, die ein Gehalt davon ausmachen dürfe, was hier häufig propagiert wird, ist tatsächlich unsinnig weil es weder Angebot und Nachfrage noch die unterschiedlichen Umsätze und Gewinne in den verschiedenen Branchen berücksichtigt. Ich denke, dass die beschriebenen 2600€ von 2014 sicherlich um 10-20% aufgestockt werden müßten, je nach dem wie die sonstigen Bedingungen aber auch der Therapiemix, Auslastung etc. in der Praxis aussehen! Viel Erfolg!
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