Sie suchen? Wir auch!
Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Ich würde gern wissen welches Gehalt ich "fordern" darf.
Ich arbeite seit 6Monaten in einer Praxis in Hamburg.
Ich habe 5 1/2 Jahre Berufserfahrung. Fortbildungen: MLD, Kinesiotaping und viel im Wellnessbereich...
Was ist da so Gang und Gebe?
Liebe Grüße
Cina
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cina235 schrieb:
Hallo zusammen!
Ich würde gern wissen welches Gehalt ich "fordern" darf.
Ich arbeite seit 6Monaten in einer Praxis in Hamburg.
Ich habe 5 1/2 Jahre Berufserfahrung. Fortbildungen: MLD, Kinesiotaping und viel im Wellnessbereich...
Was ist da so Gang und Gebe?
Liebe Grüße
Cina
Das hängt von der Taktung (wie viele Patienten pro Stunde), Verordnungsmix (wie viele MLD, KG, KMT, Privatpat. HB usw.), Urlaub, evtl. Sonderzahlungen (Fobi-kostenersatz, Urlaubs-Weihnachtsgeld) etc. ab. Der Praxisinhaber wiederum muss seine Betriebskosten (Miete Rezeptionskraft etc.) betrachten um zu sehen, was er an Gehältern auszahlen kann ohne die Praxis in eine finanzielle Schieflage zu bringen.
Natürlich ist auch die "Marktlage" ein wichtiges Kriterium, d.h. wie ist das Verhältnis Personalbedarf, Personalangebot und last but not least ist die Qualifikation des Bewerbers auch ein Faktor, der in die Gehaltsplanung einfließt. Du siehst man kann die Frage nicht vernünftig beantworten, ohne diese Faktoren zu kennen. So sind auch die Gehälter in Hamburg sehr unterschiedlich und belaufen sich für einen Vollzeitjob zwischen 1600€ bis 2600€. Viel Erfolg bei deinen Bemühungen, es gibt zur Zeit mehr Stellenangebote als Bewerber, in HH, so dass man sicherlich bei seinen "Forderungen" versuchen sollte, über die 2000€ (Vollzeit/brutto) Grenze zu gehen. Ob das jede Praxis zahlen kann ist allerdings eine andere Frage. Gruß S.
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Shakespeare hat dir ja einige Aspekte dargestellt. Allerdings sind diese eher für den Arbeitgeber und die Betriebserhaltung von Relevanz. Solltest du deine Gehaltsforderung, z.B. auf dem Verordnungsmix aufbauend, gestalten, so würde dir diese gehaltsbegründende Grundlage bei Veränderungen im Verordnungseingang wegbrechen. Am besten läßt du unternehmerische Begründungen und Risiken beim Unternehmer.
Du solltest dir vielmehr Gedanken über deinen Finanzbedarf und deinen Vergütungsanspruch für deine Leistung machen. Mache du dem AG einen Vorschlag. Vermutlich hast du aktuell die Probezeit überstanden. Somit kennt dein AG dich. Stelle deine Forderung. Wenn dein AG dich zu deinen Bedingungen behalten will, wird er durch Gestaltung deines Arbeitsplatzes und -ablaufes um den nachhaltigen Erhalt deiner Arbeitskraft bemüht sein.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo cina235,
Shakespeare hat dir ja einige Aspekte dargestellt. Allerdings sind diese eher für den Arbeitgeber und die Betriebserhaltung von Relevanz. Solltest du deine Gehaltsforderung, z.B. auf dem Verordnungsmix aufbauend, gestalten, so würde dir diese gehaltsbegründende Grundlage bei Veränderungen im Verordnungseingang wegbrechen. Am besten läßt du unternehmerische Begründungen und Risiken beim Unternehmer.
Du solltest dir vielmehr Gedanken über deinen Finanzbedarf und deinen Vergütungsanspruch für deine Leistung machen. Mache du dem AG einen Vorschlag. Vermutlich hast du aktuell die Probezeit überstanden. Somit kennt dein AG dich. Stelle deine Forderung. Wenn dein AG dich zu deinen Bedingungen behalten will, wird er durch Gestaltung deines Arbeitsplatzes und -ablaufes um den nachhaltigen Erhalt deiner Arbeitskraft bemüht sein.
gruss mocca :blush:
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Shakespeare schrieb:
Das Gehalt, was man als angemessen fordern, kann setzt sich aus vielen Faktoren zusammen. In erster Linie, muss man in etwa seinen Umsatz kennen.
Das hängt von der Taktung (wie viele Patienten pro Stunde), Verordnungsmix (wie viele MLD, KG, KMT, Privatpat. HB usw.), Urlaub, evtl. Sonderzahlungen (Fobi-kostenersatz, Urlaubs-Weihnachtsgeld) etc. ab. Der Praxisinhaber wiederum muss seine Betriebskosten (Miete Rezeptionskraft etc.) betrachten um zu sehen, was er an Gehältern auszahlen kann ohne die Praxis in eine finanzielle Schieflage zu bringen.
Natürlich ist auch die "Marktlage" ein wichtiges Kriterium, d.h. wie ist das Verhältnis Personalbedarf, Personalangebot und last but not least ist die Qualifikation des Bewerbers auch ein Faktor, der in die Gehaltsplanung einfließt. Du siehst man kann die Frage nicht vernünftig beantworten, ohne diese Faktoren zu kennen. So sind auch die Gehälter in Hamburg sehr unterschiedlich und belaufen sich für einen Vollzeitjob zwischen 1600€ bis 2600€. Viel Erfolg bei deinen Bemühungen, es gibt zur Zeit mehr Stellenangebote als Bewerber, in HH, so dass man sicherlich bei seinen "Forderungen" versuchen sollte, über die 2000€ (Vollzeit/brutto) Grenze zu gehen. Ob das jede Praxis zahlen kann ist allerdings eine andere Frage. Gruß S.
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