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Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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Arbeit und ...
anteiliges Gehalt für Oktober: 10 mal x, oder?
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Moin, ich hatte izum 10.10. gekündigt. Wie errechne ich mein Monatsgehalt? Ich bin irgendwie zu blöd dafür: Gehalt(1250):31Tage=x,
anteiliges Gehalt für Oktober: 10 mal x, oder?
LG
BGB - Einzelnorm
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zum 10.10. kannst du wohl nicht wirksam gekündigt haben, frühestens zum 15.10.
Dann wäre das mit dem Berechnen auch einfacher... (1/2)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bingo, Probezeit. wenn es nicht möglich wäre hätte ich es wohl nicht gepostet.
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o.s. schrieb:
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
BGB - Einzelnorm
(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Zum 10.10. kannst du wohl nicht wirksam gekündigt haben, frühestens zum 15.10.
Dann wäre das mit dem Berechnen auch einfacher... (1/2)
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Stephan King schrieb:
Und wenn er noch in der Probezeit ist?...
1. Berechnung nach Kalendertagen - hier 1.250,- Euro / 31 * 10 = 403,23 Euro
2. Berechnung nach der 30tel-Methode - für jedes Monat werden 30 Tage angenommen - hier 1.250,- Euro / 30 * 10 = 416,67 Euro
3. Berechnung nach den Arbeitstagen - im Okt. 2014 bei 5-Tage-Woche 22 Arbeitstage - hier dann also 1.250,- Euro / 22 * 7 = 397,73 Euro.
Aus den Berechnungsmethoden kann wie gesagt der Arbeitgeber auswählen - er muss dann lediglich immer die gleiche Berechnungsmethode anwenden.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super, danke für deinen Beitrag, kann ich ja froh sein, denn ich habe 416,00 bekommen. LG
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Nora Weber schrieb:
Es gibt keine vorgegebene Berechnungsmethode, so dass der Arbeitgeber bei Teilmonaten aus folgenden Varianten auswählen kann:
1. Berechnung nach Kalendertagen - hier 1.250,- Euro / 31 * 10 = 403,23 Euro
2. Berechnung nach der 30tel-Methode - für jedes Monat werden 30 Tage angenommen - hier 1.250,- Euro / 30 * 10 = 416,67 Euro
3. Berechnung nach den Arbeitstagen - im Okt. 2014 bei 5-Tage-Woche 22 Arbeitstage - hier dann also 1.250,- Euro / 22 * 7 = 397,73 Euro.
Aus den Berechnungsmethoden kann wie gesagt der Arbeitgeber auswählen - er muss dann lediglich immer die gleiche Berechnungsmethode anwenden.
Gruß
Nora
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