Physiotherapeut/in (m/w/d) für
Zürich und Umgebung
Du bist Physiotherapeut/in mit
Leidenschaft und suchst eine
Arbeitsstelle, die mehr bietet als
nur den Standard?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir suchen engagierte
Physiotherapeut/innen, die unser
Team in Zürich und Umgebung
verstärken möchten.
---
Was wir bieten:
• Faire Entlohnung: Du wirst
leistungsgerecht bezahlt, mit
zusätzlichen Boni für Hausbesuche
und besondere Einsätze.
• Entspannte Arbeitszeiten: Wir
...
Zürich und Umgebung
Du bist Physiotherapeut/in mit
Leidenschaft und suchst eine
Arbeitsstelle, die mehr bietet als
nur den Standard?
Dann bist du bei uns genau richtig!
Wir suchen engagierte
Physiotherapeut/innen, die unser
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Was wir bieten:
• Faire Entlohnung: Du wirst
leistungsgerecht bezahlt, mit
zusätzlichen Boni für Hausbesuche
und besondere Einsätze.
• Entspannte Arbeitszeiten: Wir
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vor meiner Elternzeit hat mein AG die VL im vollen umfang mit 40 Euro monatl. übernommen (40 Std. Arbeitszeit).
Wenn ich jetzt nach meiner Elternzeit mit ca. 30 Std. wieder arbeite müssen, können, dürfen sie die wieder mit 40 Euro übernehmen?
ist das Pflicht oder freiwillig für den AG?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
vor meiner Elternzeit hat mein AG die VL im vollen umfang mit 40 Euro monatl. übernommen (40 Std. Arbeitszeit).
Wenn ich jetzt nach meiner Elternzeit mit ca. 30 Std. wieder arbeite müssen, können, dürfen sie die wieder mit 40 Euro übernehmen?
ist das Pflicht oder freiwillig für den AG?
Vermögenswirksame Leistung – Wikipedia
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
siehe:
Vermögenswirksame Leistung – Wikipedia
Walli :hushed:
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knnt ihr mir sagen, wo ich mich belesen kann bzgl. rechte und pflichten ag/an nach elterzeit, teilzeit arbeit und allgemein vertrag, urlaub etc.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke, da muss ich mal im vertrag gucken. aber theoreticsh, wenn sie es mir vor der elternzeit gezahlt haben, dann müssen sie es eigentlich auch jetzt machen, oder?
knnt ihr mir sagen, wo ich mich belesen kann bzgl. rechte und pflichten ag/an nach elterzeit, teilzeit arbeit und allgemein vertrag, urlaub etc.
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Wonderwoman schrieb:
VL ist freiwillig und wird idR im Arbeitsvertrag vereinbart.
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