Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
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Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
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Mit unseren zahlreichen Fort und
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vor meiner Elternzeit hat mein AG die VL im vollen umfang mit 40 Euro monatl. übernommen (40 Std. Arbeitszeit).
Wenn ich jetzt nach meiner Elternzeit mit ca. 30 Std. wieder arbeite müssen, können, dürfen sie die wieder mit 40 Euro übernehmen?
ist das Pflicht oder freiwillig für den AG?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
vor meiner Elternzeit hat mein AG die VL im vollen umfang mit 40 Euro monatl. übernommen (40 Std. Arbeitszeit).
Wenn ich jetzt nach meiner Elternzeit mit ca. 30 Std. wieder arbeite müssen, können, dürfen sie die wieder mit 40 Euro übernehmen?
ist das Pflicht oder freiwillig für den AG?
Vermögenswirksame Leistung – Wikipedia
Walli :hushed:
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W. Stangner schrieb:
siehe:
Vermögenswirksame Leistung – Wikipedia
Walli :hushed:
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knnt ihr mir sagen, wo ich mich belesen kann bzgl. rechte und pflichten ag/an nach elterzeit, teilzeit arbeit und allgemein vertrag, urlaub etc.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
danke, da muss ich mal im vertrag gucken. aber theoreticsh, wenn sie es mir vor der elternzeit gezahlt haben, dann müssen sie es eigentlich auch jetzt machen, oder?
knnt ihr mir sagen, wo ich mich belesen kann bzgl. rechte und pflichten ag/an nach elterzeit, teilzeit arbeit und allgemein vertrag, urlaub etc.
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Wonderwoman schrieb:
VL ist freiwillig und wird idR im Arbeitsvertrag vereinbart.
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