Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams einen Physiotherapeut/in in
Voll-und/oder Teilzeit
Die Praxis Beck steht für höchste
Qualität in der Behandlung und
Kompetenz in den Bereichen
Osteopathie, Physiotherapie und
manuellen Therapie.
Durch die enge Zusammenarbeit mit
dem AVT College für osteopathische
Medizin sind wir immer auf dem
neusten Stand der Wissenschaft.
Wir bieten:
- Attraktive, überdurchschnittlich
hohe Bezahlung
- Verschiedenen Arbeitszeitmodelle
(besonders attraktiv...
Teams einen Physiotherapeut/in in
Voll-und/oder Teilzeit
Die Praxis Beck steht für höchste
Qualität in der Behandlung und
Kompetenz in den Bereichen
Osteopathie, Physiotherapie und
manuellen Therapie.
Durch die enge Zusammenarbeit mit
dem AVT College für osteopathische
Medizin sind wir immer auf dem
neusten Stand der Wissenschaft.
Wir bieten:
- Attraktive, überdurchschnittlich
hohe Bezahlung
- Verschiedenen Arbeitszeitmodelle
(besonders attraktiv...
wenn ich meinem ma eine fortbildung bezahle , kann ich dann im arbeitsvertrag eine klausel einbauen welche besagt das er die bezahlte fortbildung zurückzahlen muß wenn er die praxis innerhalb einer bestimmten frist verlässt.
vielen dank für die antworten.
evtl. habt ihr einen link
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
eine frage:
wenn ich meinem ma eine fortbildung bezahle , kann ich dann im arbeitsvertrag eine klausel einbauen welche besagt das er die bezahlte fortbildung zurückzahlen muß wenn er die praxis innerhalb einer bestimmten frist verlässt.
vielen dank für die antworten.
evtl. habt ihr einen link
Allerdings werden von Arbeitgerichten keine Verpflichtungen länger als 2 Jahre insgesamt zugelassen. Und die Staffelung der Zeitlänge hängt ab von der Länge der Fortbildung in Tagen (nicht von den Seminargebühren).
Z.Bsp. Fobi von 1 Monat / bzw. 20 - 22 Tagen = 1/2 Jahr Bindung
Fobi von 2 Monaten / bzw. 40 - 44 Tage = 1 Jahr Bindung
usw...
Die Rückzahlungsverpflichtung des AN im Fall, daß er kündigt, verringert sich immer um den Zeitanteil, den er vor Ablauf der Frist geht.
Also bei 1-jähriger Bindung immer um 1/12 des Betrages je Monat den er vor Ablauf der Frist geht.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Hase C schrieb:
..vielleicht sollte man noch hinzufügen, dass mit Länge der Fortbildung die tatsächliche Dauer des Kurses gemeint ist, also z.B. bei einer MT-Ausbildung die tatsächlichen Kurse von 6-7 Wochen o.ä. und nicht die 2 Jahre, über die die Kurse verteilt sind.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Ja, grundsätzlich geht das.
Allerdings werden von Arbeitgerichten keine Verpflichtungen länger als 2 Jahre insgesamt zugelassen. Und die Staffelung der Zeitlänge hängt ab von der Länge der Fortbildung in Tagen (nicht von den Seminargebühren).
Z.Bsp. Fobi von 1 Monat / bzw. 20 - 22 Tagen = 1/2 Jahr Bindung
Fobi von 2 Monaten / bzw. 40 - 44 Tage = 1 Jahr Bindung
usw...
Die Rückzahlungsverpflichtung des AN im Fall, daß er kündigt, verringert sich immer um den Zeitanteil, den er vor Ablauf der Frist geht.
Also bei 1-jähriger Bindung immer um 1/12 des Betrages je Monat den er vor Ablauf der Frist geht.
Mein Profilbild bearbeiten