Wir sind eine sehr moderne und
wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie, die
ein weiteres Teammitglied sucht,
Welches zu und und unseren
Patienten passt.
Bist du Physiotherapeut-in oder
Osteopath-in,mit Humor und Fleiß
dabei,dann melde Dich gerne.
Vollzeit-oder Teilzeit,auch
fachliche Leitung ist möglich und
wird gesucht.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
sehr großen und hellen
Räumlichkeiten.,eigenverantwortlich
am Patienten,von Kopf bis Fuß.
Arbeitszeiten sind fl...
wunderschöne Privatpraxis für
Physiotherapie und Osteopathie, die
ein weiteres Teammitglied sucht,
Welches zu und und unseren
Patienten passt.
Bist du Physiotherapeut-in oder
Osteopath-in,mit Humor und Fleiß
dabei,dann melde Dich gerne.
Vollzeit-oder Teilzeit,auch
fachliche Leitung ist möglich und
wird gesucht.
Gearbeitet wird im 60-Min-Takt in
sehr großen und hellen
Räumlichkeiten.,eigenverantwortlich
am Patienten,von Kopf bis Fuß.
Arbeitszeiten sind fl...
ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
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Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wenn im Arbeits- oder im Kraftfahrzeugsüberlassungsvertrag nichts anderslautendes vereinbart ist, kann die Nutzung des Fahrzeugs nicht eingefordert werden, da das Beschäftigungsverhältnis in der Elternzeit "ruht".
Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
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C. DBO schrieb:
hm - :unamused: warum solltest Du ? So ein Firmenwagen soll ja auch für die Firma genutzt werden können. Ich könnte mir dass jetzt weniger vorstellen.
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