Die Physiotherapie Praxis Saggau &
Stanik befindet sich direkt an der
zentralen U-Bahn-Station
Hoheluftbrücke (U3) und bietet
eine Stelle als Physiotherapeutin
oder Physiotherapeut an.
Du bist engagiert,
vertrauenswürdig, aufgeschlossen
und teamfähig? Du bist gerne mit
Schwerpunkt Orthopädie in einem
abwechslungsreichen Therapie- und
Patientinnen- und Patienten-Umfeld
tätig? Und dabei gehst Du auch auf
Jugendliche und Erwachsene, z.B.
bei Haltungsschäden, ein? Du legst
Wert auf eine gut...
Stanik befindet sich direkt an der
zentralen U-Bahn-Station
Hoheluftbrücke (U3) und bietet
eine Stelle als Physiotherapeutin
oder Physiotherapeut an.
Du bist engagiert,
vertrauenswürdig, aufgeschlossen
und teamfähig? Du bist gerne mit
Schwerpunkt Orthopädie in einem
abwechslungsreichen Therapie- und
Patientinnen- und Patienten-Umfeld
tätig? Und dabei gehst Du auch auf
Jugendliche und Erwachsene, z.B.
bei Haltungsschäden, ein? Du legst
Wert auf eine gut...
ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
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Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Wenn im Arbeits- oder im Kraftfahrzeugsüberlassungsvertrag nichts anderslautendes vereinbart ist, kann die Nutzung des Fahrzeugs nicht eingefordert werden, da das Beschäftigungsverhältnis in der Elternzeit "ruht".
Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
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C. DBO schrieb:
hm - :unamused: warum solltest Du ? So ein Firmenwagen soll ja auch für die Firma genutzt werden können. Ich könnte mir dass jetzt weniger vorstellen.
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