Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe als einzige Mitarbeiterin einen Firmenwagen erhalten.. :sunglasses: :sunglasses:
Wegen einer neuen privaten Veränderung könnte ich mir vorstellen, dass ich wieder schwanger werden möchte.
Abgesehen von der moralischen Seite
:kissing_closed_eyes: dürfte ich rein theoretisch - vertraglich wurde nichts festgelegt - während meiner Elternzeit den PKW weiter nutzen?
Danke für eure Antworten
Gruß
mab
Gefällt mir
Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Wenn im Arbeits- oder im Kraftfahrzeugsüberlassungsvertrag nichts anderslautendes vereinbart ist, kann die Nutzung des Fahrzeugs nicht eingefordert werden, da das Beschäftigungsverhältnis in der Elternzeit "ruht".
Konkret bedeutet dies, dass die sogenannten "Hauptleistungspflichten" von Arbeitgeber und Arbeitnehmer für die Elternzeit ruhen und deshalb ein Dienstwagen - sofern eben nichts anderes vereinbart ist - zurückzugeben ist.
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
C. DBO schrieb:
hm - :unamused: warum solltest Du ? So ein Firmenwagen soll ja auch für die Firma genutzt werden können. Ich könnte mir dass jetzt weniger vorstellen.
Mein Profilbild bearbeiten