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in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
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-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
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- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
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Ich bin von meiner Praxis gefragt worden, ob ich für eine Firma einmal in der Woche sozusagen Inhouse-Physiotherapie bei denen machen möchte. Es sollen auch richtige Behandlungen stattfinden, also nicht nur Beratung und Prävention am Arbeitsplatz. Bin unsicher, da ich der Meinung bin, dass physiotherapeutische Behandlungen nur mit einer VO stattfinden dürfen...
Ist das rechtens, was da läuft? :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey ihr!
Ich bin von meiner Praxis gefragt worden, ob ich für eine Firma einmal in der Woche sozusagen Inhouse-Physiotherapie bei denen machen möchte. Es sollen auch richtige Behandlungen stattfinden, also nicht nur Beratung und Prävention am Arbeitsplatz. Bin unsicher, da ich der Meinung bin, dass physiotherapeutische Behandlungen nur mit einer VO stattfinden dürfen...
Ist das rechtens, was da läuft? :unamused:
Eine Therapie ohne ärztliche VO ist für PT's unzulässig.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Eine GKV Therapie auf ärztliche VO darf nur in einer zugelassenen Praxis stattfinden oder bei entsprechender VO als HB.
Eine Therapie ohne ärztliche VO ist für PT's unzulässig.
Gruß Britt
Anders sieht es wohl mit Arbeitsplatzberatung, Präventivangeboten wie z.B. Entspannung, Rückenschule, Gymnastik zum Lockern zwischendurch aus. Auch sind z.B. Nackenmassagen OK - wenn keine Beschwerden, Vorerkrankungen usw. bestehen- als Selbstzahler oder Wellness-Leistung.
Die Firmen können glaube ich sogar bis zu 500,-/Jahr für solche Wellness-Angebote für ihre Angestellten in Anspruch nehmen.
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Inche schrieb:
Massagen laufen unter Wellness alles andere Vorträge und Kurse laufen unter Prävention ansonsten nur über Rezept in der Praxis.
Sie können von daher mit bis zu 500 € vom AG gefördert werden.
Lediglich KG darf nicht ohne Rezept und muß in Praxis gemacht werden und nicht in der Firma.
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eim schrieb:
Auch Massagen können unter Prävention laufen -- wenn sie als Betriebliche Gesundheitfürsorge (Vorsorge)gebucht werden.
Sie können von daher mit bis zu 500 € vom AG gefördert werden.
Lediglich KG darf nicht ohne Rezept und muß in Praxis gemacht werden und nicht in der Firma.
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christine81 schrieb:
Also wie Britt schon schrieb, bin ich auch der Meinung, dass Physiotherapie nur auf Rezept in einer zugelassenen Praxis oder mit HB erbracht werden darf.
Anders sieht es wohl mit Arbeitsplatzberatung, Präventivangeboten wie z.B. Entspannung, Rückenschule, Gymnastik zum Lockern zwischendurch aus. Auch sind z.B. Nackenmassagen OK - wenn keine Beschwerden, Vorerkrankungen usw. bestehen- als Selbstzahler oder Wellness-Leistung.
Die Firmen können glaube ich sogar bis zu 500,-/Jahr für solche Wellness-Angebote für ihre Angestellten in Anspruch nehmen.
Firma XY möchte ihren Mitarbeitern mit bekannten HWS-Problemen gezielte Physiotherapie zukommen lassen, die betroffenen MA waren zeitnah vor der physiotherapeutischen Behandlung beim Betriebsarzt, der gibt sein OK. Physiotherapeut kommt in die Firma, behandelt, schreibt Rechnung, Firma bezahlt. MA glücklich, Physio glücklich, Firma glücklich. Oder doch nicht?
Gruß jytte
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Stephen Ziegler schrieb:
Wenn das Ok des Betriebsarztes eine "unbedenklichkeits Bescheinigung" ist geht das. Auf ein mündliches OK würde ich mich nicht verlassen.
Gruß jytte
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Jytte schrieb:
Wird schriftlich in der MA-Akte des Betriebsarztes festgehalten. Mir reicht das. :smile:
Gruß jytte
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Jytte schrieb:
Wie würde sich folgende Situation verhalten:
Firma XY möchte ihren Mitarbeitern mit bekannten HWS-Problemen gezielte Physiotherapie zukommen lassen, die betroffenen MA waren zeitnah vor der physiotherapeutischen Behandlung beim Betriebsarzt, der gibt sein OK. Physiotherapeut kommt in die Firma, behandelt, schreibt Rechnung, Firma bezahlt. MA glücklich, Physio glücklich, Firma glücklich. Oder doch nicht?
Gruß jytte
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