PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
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1.000EUR WELCOMEBONUS
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LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
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wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage aus,auf einer Geriatrischen Reha an Feiertagen arbeiten zu müssen? Gibt es hierfür Regelungen wie lange und wie viele Patienten an solchen Tagen behandelt werden müssen? Steht eine Regelung im TVÖD?
Vielen Dank
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie sieht es mit der rechtlichen Grundlage aus,auf einer Geriatrischen Reha an Feiertagen arbeiten zu müssen? Gibt es hierfür Regelungen wie lange und wie viele Patienten an solchen Tagen behandelt werden müssen? Steht eine Regelung im TVÖD?
Vielen Dank
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Shakespeare schrieb:
Das Arbeiten an Sonn- und Feiertagen kann selbstverständlich Bestandteil von Tarifverträgen aber auch von Einzelverträgen sein. Dort muss dann die Arbeitszeit, die Bezahlung (evtl. Zuschläge) sowie auch der entsprechende Freizeitausgleich geregelt sein. Da es eine Reihe von Tarifverträgen, Haustarifen aber auch einzelvertraglichen Absprachen gibt, kann man die Frage nicht allgemein beantworten. Alle Verträge unterstehen allerdings den gesetzlichen Bestimmungen d.h. sie müssen sich diesen unterordnen sonst wären sie in Teilen oder als ganzes rechtswidrig. Gruß S.
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