O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
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O.P.T. – Osteopathie "·
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(opt-therapie.de)
jedes Jahr das gleiche. In meinem Minijob, den ich u.a. freitags ausübe, zahlt meine Chefin für Karfreitag nicht, obwohl das in den Gesetzen für die Minijobs steht. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber mir reicht das. Was kann ich da machen? Anwalt? Es kommt mir lächerlich vor, aber ich möchte mir das nicht mehr gefallen lassen. Das Verhältnis ist eh zerrüttet und ich werde da schnell aufhören.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
jedes Jahr das gleiche. In meinem Minijob, den ich u.a. freitags ausübe, zahlt meine Chefin für Karfreitag nicht, obwohl das in den Gesetzen für die Minijobs steht. Es geht zwar nicht um viel Geld, aber mir reicht das. Was kann ich da machen? Anwalt? Es kommt mir lächerlich vor, aber ich möchte mir das nicht mehr gefallen lassen. Das Verhältnis ist eh zerrüttet und ich werde da schnell aufhören.
Das geht ganz und gar nicht , ...
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(Wie leider vieles von Dir) :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
:confused: Ich liebe diese pauschalen Aussagen... leider total unbrauchbar.
(Wie leider vieles von Dir) :point_up:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, das geht nicht. Was kann man da machen? Ich bin jetzt seit 20 Jahren auf dem Arbeitsmarkt unterwegs, aber sowas ist mir noch nicht untergekommen. Vor allem werde ich als dreist bezeichnet.
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484 schrieb:
Ja dein Ag muss den Feiertag bezahlen. Hatte das auch alles schon durch. Ich wurde auch nicht bei krankheitstagen bezahlt. Obwohl ich einen Gelben Schein geholt habe.
Das geht ganz und gar nicht , ...
Nicht rechtens ist es z.B., wenn ein Monatslohn vereinbart wurde.
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Zitat Minijobzentrale:
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen
Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
Wie kommt man zu seinem Recht ist die Frage?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, es gibt keinen Monatslohn. Es wird halt immer an dem und dem Tag gearbeitet. Rechtens ist es auf keinenfall.
Zitat Minijobzentrale:
Entgeltfortzahlung bei Arbeitsausfall an Feiertagen
Der Arbeitgeber hat dem Minijobber auch für die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 EFZG). Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung für Feiertage besteht, wenn an einem Tag, an dem der Arbeitnehmer sonst regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet ist, aufgrund eines Feiertages die Arbeit ausfällt. Die Fortzahlung von Entgelt für Feiertage darf nicht dadurch umgangen werden, dass der Arbeitnehmer die ausgefallene Arbeitszeit an einem sonst arbeitsfreien Tag vor- oder nacharbeitet.
Wie kommt man zu seinem Recht ist die Frage?
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Wonderwoman schrieb:
"regelmäßig zur Arbeitsleistung verpflichtet"... das ist die Frage, die zu beantworten ist. Wenn es regelmäßig ist, dann besteht Anspruch auf Zahlung. Wenn nicht, dann nicht.
Man müsste den Vertrag von mab kennen. Nur dann kann man eine zutreffende Aussage machen.
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StefanP schrieb:
Genau so ist es.
Man müsste den Vertrag von mab kennen. Nur dann kann man eine zutreffende Aussage machen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es gibt aber keinen Vertrag schriftlich. Es läuft einfach so seit 2 Jahren.
Der AN kann sich demnach darauf verlassen, daß er nur an bestimmten
Werktagen arbeitet.
Ergo: Fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag - wird er bezahlt.
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chipchap schrieb:
Dann nennt man das eine "betriebliche Ãœbung".
Der AN kann sich demnach darauf verlassen, daß er nur an bestimmten
Werktagen arbeitet.
Ergo: Fällt auf einen dieser Tage ein Feiertag - wird er bezahlt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, das weiss ich auch, aber mein AG bezahlt es einfach nicht und ich wollte wissen, was man da macht.
Mönsch Leute... kann doch nicht so schwer sein. :sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Was soll man da machen? Gericht oder Schlägertrupp... was wird hier die korrekte Möglichkeit sein?
Mönsch Leute... kann doch nicht so schwer sein. :sunglasses:
Schlägertruppe natürlich hinterher :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist eben meine Frage, geht man da vors Gericht? Und wie läuft das da ab?
Schlägertruppe natürlich hinterher :wink:
Außerdem dem AG mal den Auszug über Minijobregelung geben.
Oder einen anderen JOb suchen,denn wenn so etwas über Anwalt läuft dann ist das Vertrauensverhältnis sowieso gestört.
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eim schrieb:
Warum nicht erst mal versuchen einen Vertrag zu machen ???
Außerdem dem AG mal den Auszug über Minijobregelung geben.
Oder einen anderen JOb suchen,denn wenn so etwas über Anwalt läuft dann ist das Vertrauensverhältnis sowieso gestört.
Ob man das machen will, muss man selbst entscheiden... kostet ja auch Geld, wenn man verlieren sollte.
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Wonderwoman schrieb:
Gericht ist die letzte Möglichkeit irgendetwas durchzusetzen.
Ob man das machen will, muss man selbst entscheiden... kostet ja auch Geld, wenn man verlieren sollte.
Wenn z. B. 2 feststehende Wochentage für den Minijobber Arbeitstage sind und einer davon ist ein Feiertag, dann muss der AG diesen bezahlen, ob er das will oder nicht.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Da wird man vor keinem Arbeitsgericht verlieren. Ein Feiertag ist ein Feiertag und kein Urlaubstag und Punkt. Viele glauben immer noch, dass sie bei Minijobbern ihre Regeln selbst machen können. Ich würde da klagen und wenn es nur um 5.- € gehen würde. Hier geht es einfach ums Prinzip.
Wenn z. B. 2 feststehende Wochentage für den Minijobber Arbeitstage sind und einer davon ist ein Feiertag, dann muss der AG diesen bezahlen, ob er das will oder nicht.
Gruß Britt
Ich habe das Gesetz ausgedruckt und hingelegt. Sie sagte, ich solle mit den Rechtsbelehrungen aufhören und hat rumgezetert. Total unprofessionell.
Ich habe fürs Leben gelernt. Immer genauen Vertrag machen und keine Pseudo freundschaftlichen Verhälnisse mit Chefs.
TROTZDEM möchte ich mein Geld für den Feiertag. Also doch ein Anwalt? Wer übernimmt denn die Kosten für den?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich habe einen neuen Job.Wegen solcher Sachen gehe ich dort weg, obwohl es ein toller Job ist und ich viele Patienten sehr sehr gern mag und die Arbeit an sich dort sehr schön ist.
Ich habe das Gesetz ausgedruckt und hingelegt. Sie sagte, ich solle mit den Rechtsbelehrungen aufhören und hat rumgezetert. Total unprofessionell.
Ich habe fürs Leben gelernt. Immer genauen Vertrag machen und keine Pseudo freundschaftlichen Verhälnisse mit Chefs.
TROTZDEM möchte ich mein Geld für den Feiertag. Also doch ein Anwalt? Wer übernimmt denn die Kosten für den?
danke für diesen Beitrag, denn ich sehe es mittlerweile genauso. Mir geht es hier jetzt mal ums Prinzip und 70 Euro! Vielleicht kann ich gleichzeitig die vom letzten Jahr einklagen.... :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Britt,
danke für diesen Beitrag, denn ich sehe es mittlerweile genauso. Mir geht es hier jetzt mal ums Prinzip und 70 Euro! Vielleicht kann ich gleichzeitig die vom letzten Jahr einklagen.... :blush:
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Wonderwoman schrieb:
Es gilt in der Regel: Wer verliert zahlt ALLES.
alles gute - ich denke, zu einer verhandlung wird es bei einem derartig klaren fall ohnehin nicht kommen; dies wird deinem AG schon entsprechend nahegelegt ....
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Chris12.73 schrieb:
du gehst ganz einfach zu dem für dich zuständigen arbeitsgericht (schau', ob du einen termin vereinbaren musst ...), dort kann deine klage einfach formlos aufgenommen werden, nachweise mitbringen versteht sich von selbst, z.b. dass du regelmäßig an tag xy in der woche arbeitest. natürlich kannst du auch die fehlende zahlung vom letzten jahr einfordern.
alles gute - ich denke, zu einer verhandlung wird es bei einem derartig klaren fall ohnehin nicht kommen; dies wird deinem AG schon entsprechend nahegelegt ....
urmel
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urmel schrieb:
Bei arbeitsrechtlichen Kontroversen zahlt jede Partei ihren eigenen Anwalt. Also, auch wer Recht bekommt, muss seine Anwaltskosten selbst tragen.
urmel
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Wonderwoman schrieb:
Das kann man so pauschal nicht beantworten, weil niemand Deinen Vertrag kennt.
Nicht rechtens ist es z.B., wenn ein Monatslohn vereinbart wurde.
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Schlaue ANs sehen sich erst einmal an, ob es sich lohnt, gegen Goliath anzutreten, denn bei Arbeitsrechtsklagen setzt Du immer Deinen Arbeitsplatz aufs Spiel. :point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Und schon wieder lese ich bei Dir die einzigen Möglichkeiten "Schwarz" und "Weiß".
Schlaue ANs sehen sich erst einmal an, ob es sich lohnt, gegen Goliath anzutreten, denn bei Arbeitsrechtsklagen setzt Du immer Deinen Arbeitsplatz aufs Spiel. :point_up:
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Chris12.73 schrieb:
es gibt natürlich immer wieder AN, mit denen man alles mögliche machen kann - vermeintlich! denn zum ende des arbeitsverhältnisses kommt dann die etwas dickere rechnung ... jeder, wie er mag :wink:
Es geht mir vielmehr um ein abwägen. Die Antworten von 484 zeugen immer vom Grundgedanken "Wie kann ich dem Chef einen reinwürgen".
Vermutlich ist 484 ein gequälter AN, der sich nicht durchzusetzen weiß (wenn es lohnt) und deshalb hier Fragestellende durch obskure Antworten in ihr Verderben schickt. :angry:
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Wonderwoman schrieb:
Nicht falsch verstehen... ich bin nicht der Meinung, dass man sich alles gefallen lassen soll.
Es geht mir vielmehr um ein abwägen. Die Antworten von 484 zeugen immer vom Grundgedanken "Wie kann ich dem Chef einen reinwürgen".
Vermutlich ist 484 ein gequälter AN, der sich nicht durchzusetzen weiß (wenn es lohnt) und deshalb hier Fragestellende durch obskure Antworten in ihr Verderben schickt. :angry:
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Chris12.73 schrieb:
nun, die obskuren antworten sehe ich hier eher von anderer seite .... bei vorenthaltung von gehalt/lohn sehe ich schlussendlich keinerlei möglichkeit des abwägens - weder bei einer teilzeit- noch bei einer vollzeitstelle. sog. minijobs stellen eine für den AN möglicherweise steuerlich interessante form der teilzeitbeschäftigung dar, für die natürlich das TzBfG gilt wie für jede andere teilzeitbeschäftigung ebenso. in kleinstbetrieben ist der arbeitsplatz aufgrund quasi fehlendem kündigungsschutz ohnehin permanent gefährdet, so dass hier keinerlei grund vorliegt, das vorenthaltene gehalt/lohn nicht einzufordern.
Und je mehr AN's sich zur Wehr setzen bei der Abzocke von PI's, desto weniger PI's werden solche Dinge versuchen. Denn bei einer Klage kann es für den PI schon empfindlich teuer werden. Und das zu Recht, denn solche Praxen gehören aussortiert.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Goliath- ein PI???, entschuldige, dass ich mal laut lache. Manche PI's mögen sich vielleicht als Goliath fühlen und sind eigentlich nur arme Würstchen, wenn sie sich den AN's gegenüber so verhalten müssen. Ich kenne als AG (oder sollte es zumindest) die bestehenden Gesetze und an diese habe ich mich ohne Wenn und Aber zu halten. Dass es oft anders versucht wird, steht auf einem anderen Blatt. Wenn sich AN's das gefallen lassen, haben sie selbst Schuld. Und einen neuen Arbeitsplatz bei einem korrekt arbeitenden PI (die gibt nämlich zum Glück) zu finden, dürfte heute nicht allzu schwierig sein.
Und je mehr AN's sich zur Wehr setzen bei der Abzocke von PI's, desto weniger PI's werden solche Dinge versuchen. Denn bei einer Klage kann es für den PI schon empfindlich teuer werden. Und das zu Recht, denn solche Praxen gehören aussortiert.
Gruß Britt
Natürlich heiße ich das Verhalten dieses speziellen AGs in keinster Weise für gut.
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Wonderwoman schrieb:
Liebe Britt, bitte mal genau lesen... dann kommt vielleicht auch der eigentliche Sinn rüber.
Natürlich heiße ich das Verhalten dieses speziellen AGs in keinster Weise für gut.
Ich kann mich nur wiederholen, dass ich es schlicht lächerlich finde, einen PI als Goliath zu bezeichnen.
Außerdem finde ich einen AN, der nicht in der Lage ist gegen Ungerechtigkeit des PI zu kämpfen (auch wenn es geringere Beträge sind, hier geht es ums Prinzip) durchaus nicht schlau sondern feige.
Deshalb wiederspreche ich deinem Beitrag ganz entschieden. Ich empfinde deinen Beitrag eher so, dass du einen AN, der sich wehren will, mit allen Mitteln davon abraten willst. Die oben genannte Aussage sowie die Aussage des Verlustes des Arbeitsplatzes bringen das so rüber. Wenn ich AN wäre, wär mir der Arbeitsplatz sehr egal, wenn ich dafür Ungerechtigkeit hinnehmen müßte. Zumal für PT's heute ein neuer Arbeitsplatz kein Problem ist.
Vielleicht hast du es anders gemeint, aber das war für mich in keiner Weise ersichtlich.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ich habe sehr genau gelesen. Du hast wörtlich geschrieben"Schlaue AN sehen sich erstmal an, ob es sich lohnt, gegen Goliath anzutreten."
Ich kann mich nur wiederholen, dass ich es schlicht lächerlich finde, einen PI als Goliath zu bezeichnen.
Außerdem finde ich einen AN, der nicht in der Lage ist gegen Ungerechtigkeit des PI zu kämpfen (auch wenn es geringere Beträge sind, hier geht es ums Prinzip) durchaus nicht schlau sondern feige.
Deshalb wiederspreche ich deinem Beitrag ganz entschieden. Ich empfinde deinen Beitrag eher so, dass du einen AN, der sich wehren will, mit allen Mitteln davon abraten willst. Die oben genannte Aussage sowie die Aussage des Verlustes des Arbeitsplatzes bringen das so rüber. Wenn ich AN wäre, wär mir der Arbeitsplatz sehr egal, wenn ich dafür Ungerechtigkeit hinnehmen müßte. Zumal für PT's heute ein neuer Arbeitsplatz kein Problem ist.
Vielleicht hast du es anders gemeint, aber das war für mich in keiner Weise ersichtlich.
Gruß Britt
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Wonderwoman schrieb:
Leider wieder nur Schwarz-Weiß-Denken... naja... dann ist das so... :confused:
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484 schrieb:
Genauso ist es Britt, auch wenn es um 5 Euro geht würde ich auch auf mein Recht pochen. Weil dann merkt der AG dann immer ohhh das kann ich ja wieder mit meinen neuen AN machen. Da passiert doch eh nicht ´s .
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