Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mir wurde während eines Hausbesuches mein privates Fahrrad geklaut. Es war abgeschlossen. Wer kommt für den Schaden auf? Ich bin Arbeitnehmer.
Wie du am Abend nach Hause/am Montag zur Arbeit kommst ist Sache des Arbeitnehmers.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie wird denn der Verkehrswert ermittelt? Es ist 3 Jahre alt. Wie viel ist es jetzt wert? Muss am Anfang der Beschäftigung im Arbeitsvertrag dieses Fahrrad eingetragen werden, wenn es als Betriebsmittel eingesetzt wird?
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.
Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.
Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden.
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.
Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.
Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, bei uns gibt es keine Dienst Fahrräder! Leider!
Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden.
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.
Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.
Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.
Viele Grüße
Monika
Interessante Rechtsauffassung.
Also: es kommt darauf an, ob der AG eine km-Pauschale zahlt oder nicht. Zahlt er die 30 cent, dann muss der MA sich selber um eine Versicherung kümmern oder das Fahrrad bei Verlust selber zahlen. Zahlt der AG keine Pauschale, dann ist es sein Haftungsrisiko.
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LeviathanPT schrieb:
mosaik schrieb am 17.7.20 20:29:
Nein, es muss nur dann eingetragen sein, wenn Dein AG es Dir ganz oder teilweise bezahlt hat. Dann muss es allerdings als geldwerter Vorteil von Dir versteuert werden.
Dein AG hat Dir entweder den Neuwert zu erstatten oder Dir ein äquivalentes zu bezahlen.
Der Schaden ist je nachdem über seine Praxisinhaltsversicherung abgedeckt.
Auch wenn ich das weiss und praktiziere, wäre trotzdem ein ernstes Wörtchen mit dem MA fällig, wenn er aus Bequemlichkeit sein eigenes nutzen würde, obwohl es bei uns mehrere gibt. Weil er entweder mit seinem besser klar kommt, oder, da er sich auf dem Weg nach Hause befindet, nicht mehr in die Praxis kommen wollte.
Viele Grüße
Monika
Interessante Rechtsauffassung.
Also: es kommt darauf an, ob der AG eine km-Pauschale zahlt oder nicht. Zahlt er die 30 cent, dann muss der MA sich selber um eine Versicherung kümmern oder das Fahrrad bei Verlust selber zahlen. Zahlt der AG keine Pauschale, dann ist es sein Haftungsrisiko.
Wenn alternativ ein Praxisauto zur Verfügung stand, muß klar ersichtlich sein (per Dienstanweisung), daß du DEIN Fahrrad nehmen solltest an dem Tag.
Draus gelernt hast du hoffentlich: private Sachen nimm für die Arbeit nich!
Je nach Versicherung deines Chefs wird meist nur der Zeitwert gezahlt, hoffentlich hast du ein Foto oder besser noch, den Kaufbeleg. Listen mit "Zeitwert für Bike xxx" findest du im Netz sicher, macht aber im Zweifel eh die Versicherung. Wichtig ist, daß Dein Chef dir den Verlust auch ersetzt - schreib mal, wie es ausgegangen ist.
Ein Bekannter von mir, der anderthalb Monate auf seinen Lohn warten sollte, hat seinen Chef genau 2x (jeweils wöchentlich) ermahnt, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und dann (als immernoch nichts kam) erklärt : "Da ich keinen Lohn bekomme, kann ich mein KfZ leider nicht auftanken, um zur Arbeit zu gelangen. Daher bleibe ich, bis Lohn kommt, bei vollem Anspruch meiner Bezüge, zuhause!" --- Es wurde gezahlt, sehr fix.
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Neuling schrieb:
Womit macht ihr denn i.d.R. Eure HBs?
Wenn alternativ ein Praxisauto zur Verfügung stand, muß klar ersichtlich sein (per Dienstanweisung), daß du DEIN Fahrrad nehmen solltest an dem Tag.
Draus gelernt hast du hoffentlich: private Sachen nimm für die Arbeit nich!
Je nach Versicherung deines Chefs wird meist nur der Zeitwert gezahlt, hoffentlich hast du ein Foto oder besser noch, den Kaufbeleg. Listen mit "Zeitwert für Bike xxx" findest du im Netz sicher, macht aber im Zweifel eh die Versicherung. Wichtig ist, daß Dein Chef dir den Verlust auch ersetzt - schreib mal, wie es ausgegangen ist.
Ein Bekannter von mir, der anderthalb Monate auf seinen Lohn warten sollte, hat seinen Chef genau 2x (jeweils wöchentlich) ermahnt, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen und dann (als immernoch nichts kam) erklärt : "Da ich keinen Lohn bekomme, kann ich mein KfZ leider nicht auftanken, um zur Arbeit zu gelangen. Daher bleibe ich, bis Lohn kommt, bei vollem Anspruch meiner Bezüge, zuhause!" --- Es wurde gezahlt, sehr fix.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wir machen Hausbesuche mit dem Bus, Fahrrad oder zu Fuß!
Ich frage lieber noch, wo ihr schon die privaten Räder nehmt.
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kroetzi schrieb:
Und das Busticket zahlt wer?
Ich frage lieber noch, wo ihr schon die privaten Räder nehmt.
Als mal auf dem Praxisparkplatz allen Rädern die Reifen zerstochen wurden hat die Chefin natürlich die neuen Reifen für alle bezahlt. Und danach einen "Käfig" für die Räder installieren lassen.
Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ich bin zu Zeiten als AN immer nur mit meinem eigenen Rad zu HBs gefahren, das war perfekt auf meine Größe eingestellt. Das Praxisrad war für mich viel zu winzig - alle Kolleginnen waren gut 10-15 cm kleiner.
Als mal auf dem Praxisparkplatz allen Rädern die Reifen zerstochen wurden hat die Chefin natürlich die neuen Reifen für alle bezahlt. Und danach einen "Käfig" für die Räder installieren lassen.
Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen?
Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das Busticket bezahlt der Arbeitgeber! Ich darf aber nur Bus fahren, wenn es in Strömen regnet, oder mein Fahrrad, da schon älter, in Reparatur ist!
[...]
Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen? [...]
Lass dich nicht über'n Tisch ziehen, die Entfernungspauschale ist steuerlich unabhängig vom Beförderungsmittel, also gibt's keinen Grund den Arbeitgebern unnötige Geschenke zu machen - €0,30/km, Minimum, um die Abnutzung der Schuhe zu decken und ein Polster für die ggf. aufkommende Sanierung der Kniegelenke zu schaffen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
M0nique schrieb am 21.7.20 21:03:
[...]
Und wie rechnet man die privat zur Verfügung gestellten Füße ab - wenn man zu Fuß zum HB geht? Schuhsohlensbrieb dem PI pro km für 2 Cent in Rechnung stellen? [...]
Lass dich nicht über'n Tisch ziehen, die Entfernungspauschale ist steuerlich unabhängig vom Beförderungsmittel, also gibt's keinen Grund den Arbeitgebern unnötige Geschenke zu machen - €0,30/km, Minimum, um die Abnutzung der Schuhe zu decken und ein Polster für die ggf. aufkommende Sanierung der Kniegelenke zu schaffen ;)
Wenn Dein Statement tatsächlich stimmt, fang an, zu überdenken, wo Deine Grenzen sind und was Du für was bereit bist zu tun/zu geben. Falls Du ein Spendenkonto brauchst, schreib mir ne PN.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Jetzt fängt es an trollig zu werden. Gerade eben genug Futter, damit die Foristen weiter darauf anspringen.
Wenn Dein Statement tatsächlich stimmt, fang an, zu überdenken, wo Deine Grenzen sind und was Du für was bereit bist zu tun/zu geben. Falls Du ein Spendenkonto brauchst, schreib mir ne PN.
Viele Grüße
Monika
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Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Für Schäden/Verlust von Betriebsmitteln ist der Arbeitgeber zuständig; im Moment des angeordneten Hausbesuches ist das Fahrrad in den Rang eines Betriebsmittels erhoben.
Wie du am Abend nach Hause/am Montag zur Arbeit kommst ist Sache des Arbeitnehmers.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das, was ich von mir gebe, entspricht der Wahrheit. Ich habe in meinem Berufsleben noch nie einen fahrbaren Untersatz seitens des Arbeitgebers erhalten. Egal ob Fahrrad, Motorroller oder Auto.
Wir müssen schon unsere Arbeitskraft, Wissen, Können und Lebenszeit verkaufen.
Mein privates Fahrzeug gehört nicht dazu.
Sollte dein Praxisinhaber, Fahrzeuge, gleich welcher Art für die Ausübung seines Geschäfts benötigen, so kann er diese kaufen, leasen oder mieten bei entsprechend dafür spezialisierten Firmen.
Ich würde nie mehr ein privates Fahrzeug einer Praxis für Hausbesuche zur Verfügung stellen.
Nein Danke!
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kroetzi schrieb:
Dann ist es an der Zeit dies ab sofort sein zu lassen.
Wir müssen schon unsere Arbeitskraft, Wissen, Können und Lebenszeit verkaufen.
Mein privates Fahrzeug gehört nicht dazu.
Sollte dein Praxisinhaber, Fahrzeuge, gleich welcher Art für die Ausübung seines Geschäfts benötigen, so kann er diese kaufen, leasen oder mieten bei entsprechend dafür spezialisierten Firmen.
Ich würde nie mehr ein privates Fahrzeug einer Praxis für Hausbesuche zur Verfügung stellen.
Nein Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, du hast ja Recht. Ich versuche möglichst schnell eine neue Stelle zu finden. Sieht ja z. Zt. nicht so schlecht aus.
Wie ist es denn ausgegangen. Hast du mit deinem Arbeitgeber geredet?
Wird er dir dein Rad ersetzen?
Oder wechselst du jetzt die Stelle? Ich werde nicht so ganz schlau daraus.
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Zoe.H schrieb:
Lieber Anonymus,
Wie ist es denn ausgegangen. Hast du mit deinem Arbeitgeber geredet?
Wird er dir dein Rad ersetzen?
Oder wechselst du jetzt die Stelle? Ich werde nicht so ganz schlau daraus.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.
Er braucht dir kein nagelneues Rad besorgen, aber eines womit du wieder zur Arbeit und HB fahren könntest und das verkehrssicher ist.
Viel Erfolg in einem nächsten Gespräch.
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Pat2 schrieb:
Ich finde es schon eine seltsame Auffassung von deinem PI, dass du selbst verantwortlich bist für die Kosten um zu einem von ihm aufgetragenen Hausbesuch zu kommen!!!!! Ansonsten hätte er dir ausdrücklich sagen sollen, dass du zu Fuß gehen sollst; dabei hättest du weniger HB´s pro Stunde machen können.
Er braucht dir kein nagelneues Rad besorgen, aber eines womit du wieder zur Arbeit und HB fahren könntest und das verkehrssicher ist.
Viel Erfolg in einem nächsten Gespräch.
Schwierig, aber du solltest dran bleiben.
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Zoe.H schrieb:
Ich würde ebenfalls mit ihm sprechen. Dir steht ein Ersatz zu. Wie er darauf kommt, dass du dich absichern musst , verstehe ich wahrlich nicht. Wahrlich, er ist in der Pflicht, da er Dir nie etwas gezahlt hat, oder ? Keine Kilometer oder Ersatzteile, oder?
Schwierig, aber du solltest dran bleiben.
Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.
Nee!
So läuft das aber nicht!
Dein AG hat es billigend in Kauf genommen, dass du deine private Habe (Rad) zum Betriebsmittel gemacht hast.
Er ist dafür auch Schadenersatzpflichtig. Ich hoffe, du hast das bei der Polizei gemeldet. Kannst es ggfs nachholen aber pronto!
So hast du einen Beleg, dass du dein Rad als Betriebsmittel (angeordnete HB) genutzt hast.
Was ich jetzt tun würde: AG Bescheid sagen, dass du HB zu Fuß machst, es dann entsprechend lange dauert und du so Überstunden machst, die er dir gleich vergüten soll!
Wenn er das nicht will, soll er dir mehr Pat in der Praxis zuweisen od ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.7.20 13:58:
Mein Chef ist der Auffassung, dass ich kein Geld bekomme, da ich dieses im Vorfeld vertraglich festlegen hätte sollen. Ich weiß jetzt auch nicht weiter.
Nee!
So läuft das aber nicht!
Dein AG hat es billigend in Kauf genommen, dass du deine private Habe (Rad) zum Betriebsmittel gemacht hast.
Er ist dafür auch Schadenersatzpflichtig. Ich hoffe, du hast das bei der Polizei gemeldet. Kannst es ggfs nachholen aber pronto!
So hast du einen Beleg, dass du dein Rad als Betriebsmittel (angeordnete HB) genutzt hast.
Was ich jetzt tun würde: AG Bescheid sagen, dass du HB zu Fuß machst, es dann entsprechend lange dauert und du so Überstunden machst, die er dir gleich vergüten soll!
Wenn er das nicht will, soll er dir mehr Pat in der Praxis zuweisen od ein geeignetes Fahrzeug zur Verfügung stellen!
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Papa Alpaka schrieb:
Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden - der arbeitsrechtlich korrekte Weg ist pünktlich den Hammer fallen zu lassen und den Chef dafür Sorge tragen zu lassen das die GK-Versicherten versorgt werden oder sich einen neuen Leistungserbringer suchen. Als Angestellter kann ich nicht einfach länger bleiben und mehr Gehalt fordern, schlimmstenfalls gibt es eine Spätschicht welche die in der Frühschicht nicht erledigte Arbeit auffangen soll und ein "Dankeschön" für den Anonymus der freiwillig länger geblieben ist ;)
Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden -
.........
Niemand hat was von eigenmächtig geschrieben!
Sondern, wenn klar ist, dass man die Arbeit nicht im vertraglichen Zeitrahmen schafft, muss man das melden (Absprache).
Das wollte ich deutlich machen :wink:
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RoFo schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 25.7.20 23:37:
Fast gut, bis auf die eigenmächtig geleisteten Überstunden mit der Erwartung, dafür bezahlt zu werden -
.........
Niemand hat was von eigenmächtig geschrieben!
Sondern, wenn klar ist, dass man die Arbeit nicht im vertraglichen Zeitrahmen schafft, muss man das melden (Absprache).
Das wollte ich deutlich machen :wink:
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idefix- schrieb:
Bei sonem Chef würde ich mir schleunigst was neues suchen. Wo bist du zu Hause?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Berlin!
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RoFo schrieb:
Da gibt es jede Menge guter AG!!!
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Zoe.H schrieb:
Hier wird jeweils von 30 Cent gesprochen. Dies ist für Autos vorgesehen. Bei Fahrrädern 10 Cent pro Kilometer.
Fahrrad geklaut, was tun?
Wenn das Fahrrad geklaut wurde, sollte der Diebstahl zunächst bei der Polizei gemeldet werden. Besteht eine Fahrradversicherung oder eine Hausratversicherung, sollte der Diebstahl auch dort gemeldet und die polizeiliche Anzeige mitgeschickt werden.
VG,
Marco
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therapieheld schrieb:
Hallo,
Fahrrad geklaut, was tun?
Wenn das Fahrrad geklaut wurde, sollte der Diebstahl zunächst bei der Polizei gemeldet werden. Besteht eine Fahrradversicherung oder eine Hausratversicherung, sollte der Diebstahl auch dort gemeldet und die polizeiliche Anzeige mitgeschickt werden.
VG,
Marco
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