Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
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Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
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Weil ich nett bin, habe ich Dir den entsprechenden Text kopiert:
Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Pra-xis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchfüh-rung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis si-cherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwan-gerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundes-ländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertre-tung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufü-gen.
Woher weisst Du, dass sie keine Vertretung benannt hat? Und warum interressiert es Dich?
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wie wäre es, wenn Du google befragst, bevor Du hier eine Frage stellst, die man sehr zweideutig auffassen kann.
Weil ich nett bin, habe ich Dir den entsprechenden Text kopiert:
Der Zugelassene/fachliche Leiter hat als Behandler ganztägig in der Pra-xis/Einrichtung zur Verfügung zu stehen oder die qualifizierte Durchfüh-rung der Behandlung der Versicherten der Ersatzkassen in seiner Praxis si-cherzustellen. Hiervon ausgenommen sind Zeiten von Krankheit, Urlaub oder beruflicher Fortbildung bis zur Dauer von 8 Wochen.
Der Zugelassene/fachliche Leiter kann bis zur Dauer von sechs Monaten bei Verhinderung durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie bei Schwan-gerschaft/ Mutterschaft entsprechend der Dauer des Mutterschutzes/der Elternzeit nach dem Mutterschutzgesetz/Bundeselterngeld- und Elternzeit-gesetz oder entsprechenden ergänzenden Regelungen in einzelnen Bundes-ländern in seiner Praxis vertreten werden. Der Vertreter muss persönlich die Voraussetzungen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 SGB V (Ausbildung und Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung) erfüllen. Die zuständige Landesvertre-tung des vdek (im folgenden LV genannt) ist über die Vertretung und den voraussichtlichen Zeitraum zuvor schriftlich zu informieren; die Nachweise über die Qualifikation des Vertreters sind der Mitteilung an die LV beizufü-gen.
Woher weisst Du, dass sie keine Vertretung benannt hat? Und warum interressiert es Dich?
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo !Die Inhaberin der Praxis in der ich arbeite (in der sie selbst auch mitgearbeitet hat )ist mittlerweile schon 4 Monate abwesend (krank ).Frage : müsste dann nicht eine fachliche Leitung ernannt werden u.bei den Krankenkassen angegeben werden ?Aber , auch wenn nicht , wie sollte sowas überhaupt auffallen , solange die Praxis auf ihren Namen läuft , sie nur nicht mehr da ist ??
Das reicht mir schon wieder ..
Alles klar
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Kümmer Dich selbst bei Google oder sonstwo.
Du hast ne aussagekräftige Antwort erhalten und moserst jetzt rum.
Echt unverschämt :thumbsdown:
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M0nique schrieb:
Dann frag einfach nicht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ach komm lass sein ...
Das reicht mir schon wieder ..
Alles klar
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