- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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Ich habe seit 01.04. eine neue Mitarbeiterin, die mit einer Wiedereingliederung gestartet ist ; 2 Wochen 2 Std. tgl., 2 Wochen 3 Std. tgl.
Ab 01.05. hat sie dann einen Vertrag mit mir für 20 Stunden, sprich 4 Std. täglich.
Nach der Unterrschrift des Vertrages hat sie mich damit überrascht, dass sie ja auch noch zur Reha für 5 Woche müsse :grin: ; einen entsprechenden Bescheid hat sie am 25.03.erhalten und heute ( 21.04.) an mich weitergeleitet.
Nun steht diese Reha plötzlich an, d.h. sie arbeitet angestellt für einen Tag ( nur am 04.05) und geht am 05.05. für 5 Wochen in die Reha...sie legte mir wie gesagt, heute, dass Schreiben der Deutschen Rentenversicherung vom 25.03. vor und bat mich um schnellmögliche Erledigung und Ausfüllen der ganzen Formulare.
Ich bin mit der Situation etwas überfordert ; wer zahlt denn jetzt das Gehalt ? Krankenkasse, Rentenversicherung oder bin ich die Blöde ?
Kündigen - Änderungsvertrag - Auflösungsvertrag... Fragen über Fragen !
Danke für eine Antwort !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Ich habe seit 01.04. eine neue Mitarbeiterin, die mit einer Wiedereingliederung gestartet ist ; 2 Wochen 2 Std. tgl., 2 Wochen 3 Std. tgl.
Ab 01.05. hat sie dann einen Vertrag mit mir für 20 Stunden, sprich 4 Std. täglich.
Nach der Unterrschrift des Vertrages hat sie mich damit überrascht, dass sie ja auch noch zur Reha für 5 Woche müsse :grin: ; einen entsprechenden Bescheid hat sie am 25.03.erhalten und heute ( 21.04.) an mich weitergeleitet.
Nun steht diese Reha plötzlich an, d.h. sie arbeitet angestellt für einen Tag ( nur am 04.05) und geht am 05.05. für 5 Wochen in die Reha...sie legte mir wie gesagt, heute, dass Schreiben der Deutschen Rentenversicherung vom 25.03. vor und bat mich um schnellmögliche Erledigung und Ausfüllen der ganzen Formulare.
Ich bin mit der Situation etwas überfordert ; wer zahlt denn jetzt das Gehalt ? Krankenkasse, Rentenversicherung oder bin ich die Blöde ?
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Kann ich hier nicht erkennen. Aus meiner Sicht musst Du keinen Lohn zahlen.
Ganz ehrlich? Für mich ist das arglistige Täuschung. Sie wusste, dass sie in Reha gehen würde und hat Dich nicht unterrichtet, denn dann hättest Du einen Arbeitsvertrag mit späteren Beginn geschlossen.
Für mich jetzt schon ein Vertrauensverstoß und einer Kündigung in der Probezeit wert. Wie gesagt... so würde ICH das machen.
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Solltest du Widererwarten an dieser AN hängen, würdest du sie unentgeltlich freistellen. Die Rentenversicherung übernimmt die Lohnersatzleistung für die Zeit der Reha.
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tom1350 schrieb:
Sehe das wie Wonderwoman.
Solltest du Widererwarten an dieser AN hängen, würdest du sie unentgeltlich freistellen. Die Rentenversicherung übernimmt die Lohnersatzleistung für die Zeit der Reha.
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Wonderwoman schrieb:
Entgeltfortzahlungspflicht entsteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis 4 Wochen ununterbrochen bestanden hat (§3 Abs. 3 EFZG).
Kann ich hier nicht erkennen. Aus meiner Sicht musst Du keinen Lohn zahlen.
Ganz ehrlich? Für mich ist das arglistige Täuschung. Sie wusste, dass sie in Reha gehen würde und hat Dich nicht unterrichtet, denn dann hättest Du einen Arbeitsvertrag mit späteren Beginn geschlossen.
Für mich jetzt schon ein Vertrauensverstoß und einer Kündigung in der Probezeit wert. Wie gesagt... so würde ICH das machen.
Wiedereingliederung zählt da meines Erachtens nicht, da der AN ja Krankengeld ja von der Rentenversicherung kommt.
Ehrlich. Hört sich sehr nach meiner ehemaligen MA an. Mein Tip - lös den Vertrag auf.
Du wirst nicht glücklich werden und irgendwann musst du zahlen, wenn Sie 4 Wochen da war und dann kommt eine Krankheit nach der anderen. Wenn du Pech hast, kommt eine neue Diagnose nach 5 Wochen und 6 Tagen und du darfst weiter zahlen. (mir passiert mit besagter MA- war mir eine Lehre für alle Zukunft)
Sprich mit deinem Steuerberater.
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Minza schrieb:
Lohnfortzahlung erst nach 4 Wochen ununterbrochenes Arbeitsverhältnis.
Wiedereingliederung zählt da meines Erachtens nicht, da der AN ja Krankengeld ja von der Rentenversicherung kommt.
Ehrlich. Hört sich sehr nach meiner ehemaligen MA an. Mein Tip - lös den Vertrag auf.
Du wirst nicht glücklich werden und irgendwann musst du zahlen, wenn Sie 4 Wochen da war und dann kommt eine Krankheit nach der anderen. Wenn du Pech hast, kommt eine neue Diagnose nach 5 Wochen und 6 Tagen und du darfst weiter zahlen. (mir passiert mit besagter MA- war mir eine Lehre für alle Zukunft)
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Leni C. schrieb:
Ich denke, du mußt nicht zahlen , denn in den ersten 4 Wochen eines Arbeitsverhältnisses tritt die KK für die Lohnfortzahlung ein . Das wissen aber sehr viele AN nicht . Sie glauben , wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist , muß der AG zahlen. Hast du sie denn mal auf ihr Verhalten angesprochen? Ich halte das nämlich für extrem link. Du hättest bestimmt mit ihr zu dem jetzigen Zeitpunkt keinen Arbeitsvertrag geschlossen , wenn du das gewußt hättest. Ich würde ihr in der Probezeit ohne Angaben der Gründe kündigen , weil ich glaube , daß dieses Verhalten "vom Stamme Nimm " einer persönlichen Mentalität entspricht und somit in jeder Situation wiederholt wird.
Bei mir lief es damals in Abstimmung mit meiner behandelnden Ärztin den Gang: Erst Reha, dann langsame Wiedereingliederung in Abstimmung mit meiner damaligen Arbeitgeberin.
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Rike1 schrieb:
Mir als Arbeitnehmerin wäre niemals eingefallen meinen zukünftigen Arbeitgeber nicht über eine anstehende Reha zu informieren. Ich hätte allerdings auch nicht vor der Reha mit einer Wiedereingliederungsmaßnahme gestartet. Da muss der behandelnde Arzt auch ziemlich geschnarcht haben, schließlich entscheidet er über Rehaantrag und Wiedereingliederung mit.
Bei mir lief es damals in Abstimmung mit meiner behandelnden Ärztin den Gang: Erst Reha, dann langsame Wiedereingliederung in Abstimmung mit meiner damaligen Arbeitgeberin.
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