Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo,
ich bin PT und aus gesundheitlichen Gründen aber als reine Empfangskraft angestellt.
Jetzt kommt mein Chef alle Nase lang und verlangt von mir dass ich Behandlungen mache.
Aber genau das möchte ich eben nicht, sonst hätte ich ja als Physio angefangen.
Er droht mir mit Kündigung, da ich laut Arbeitsvertrag auch "ähnliche zumutbare Arbeiten erledigen muss...
Aber falls nun mal in der Behandlung was passiert, bin ich dann, oder Patient überhaupt versichert ???
Danke für hilfreiche Antworten
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Hallo,
ich bin PT und aus gesundheitlichen Gründen aber als reine Empfangskraft angestellt.
Jetzt kommt mein Chef alle Nase lang und verlangt von mir dass ich Behandlungen mache.
Aber genau das möchte ich eben nicht, sonst hätte ich ja als Physio angefangen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin PT und aus gesundheitlichen Gründen aber als reine Empfangskraft angestellt.
Jetzt kommt mein Chef alle Nase lang und verlangt von mir dass ich Behandlungen mache.
Aber genau das möchte ich eben nicht, sonst hätte ich ja als Physio angefangen.
Er droht mir mit Kündigung, da ich laut Arbeitsvertrag auch "ähnliche zumutbare Arbeiten erledigen muss...
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Persönlich, in deiner Situation, würde ich ein klärendes Gespräch mit AG führen, da man hier auch nicht den genauen Wortlaut deines AV herauslesen kann...(gesundheitlich als Empfangskraft eingestellt...usw.) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
lg
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Es gibt im Internet verschiedene rechtliche Aspekte...google mal:
Z.B.: http://www.ihrarbeitsrecht.de/300/versetzungsklausel-und-weisungsrecht-das-sollten-sie-wissen/
http://www.frag-einen-anwalt.de/Aenderung-der-Arbeitsaufgabe---f142922.html
Persönlich, in deiner Situation, würde ich ein klärendes Gespräch mit AG führen, da man hier auch nicht den genauen Wortlaut deines AV herauslesen kann...(gesundheitlich als Empfangskraft eingestellt...usw.) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
lg
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666 schrieb:
Es gibt im Internet verschiedene rechtliche Aspekte...google mal:
Persönlich, in deiner Situation, würde ich ein klärendes Gespräch mit AG führen, da man hier auch nicht den genauen Wortlaut deines AV herauslesen kann...(gesundheitlich als Empfangskraft eingestellt...usw.) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
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Unsere Empfangskraft bekommt viel weniger Geld als wir. Schon das allein könnte reichen, um NEIN sagen zu dürfen. Nur weil ich etwas KANN, heißt das nicht, daß ich es tun MUSS.
In deinem Vertrag müsste stehen, welche Aufgaben in deine Arbeitsplatzbeschreibung gehören.
Gruß eska
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• Achilles2
• isis7
Unsere Empfangskraft bekommt viel weniger Geld als wir. Schon das allein könnte reichen, um NEIN sagen zu dürfen. Nur weil ich etwas KANN, heißt das nicht, daß ich es tun MUSS.
In deinem Vertrag müsste stehen, welche Aufgaben in deine Arbeitsplatzbeschreibung gehören.
Gruß eska
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Und wenn du im Zweitjob Physio bist und nebenher bei deinem Steuerberater im Büro arbeitest, brauchst du dem auch in deiner dortigen Arbeitszeit keine Wellness-Massage verpassen!
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Eben, und genau so.
Und wenn du im Zweitjob Physio bist und nebenher bei deinem Steuerberater im Büro arbeitest, brauchst du dem auch in deiner dortigen Arbeitszeit keine Wellness-Massage verpassen!
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limone schrieb:
Eben, und genau so.
Und wenn du im Zweitjob Physio bist und nebenher bei deinem Steuerberater im Büro arbeitest, brauchst du dem auch in deiner dortigen Arbeitszeit keine Wellness-Massage verpassen!
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eska schrieb:
Unsere Empfangskraft bekommt viel weniger Geld als wir. Schon das allein könnte reichen, um NEIN sagen zu dürfen. Nur weil ich etwas KANN, heißt das nicht, daß ich es tun MUSS.
In deinem Vertrag müsste stehen, welche Aufgaben in deine Arbeitsplatzbeschreibung gehören.
Gruß eska
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Naja - vielleicht ist der Chef der Meinung er hätte da ein "Schnäppchen" gemacht. Allroundkraft universell einsetzbar zum niedrigeren Lohn :kissing_closed_eyes:
Wenn mab als Empfangskraft eingestellt wurde ist auch genau dies das Aufgabenfeld - sonst hätte er/sie sich ja wohl als Physio einstellen lassen.
Sollte eigentlich im Arbeitsvertrag eindeutig beschrieben sein.
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• SuFi
Naja - vielleicht ist der Chef der Meinung er hätte da ein "Schnäppchen" gemacht. Allroundkraft universell einsetzbar zum niedrigeren Lohn :kissing_closed_eyes:
Wenn mab als Empfangskraft eingestellt wurde ist auch genau dies das Aufgabenfeld - sonst hätte er/sie sich ja wohl als Physio einstellen lassen.
Sollte eigentlich im Arbeitsvertrag eindeutig beschrieben sein.
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Mein Rat
1. Arbeitsvertrag genau lesen, ibs Stellenbeschreibung.
2. Klärendes Gespräch mit Chef über Deine Vorstellungen und eben seine.
3. Erwägen, ob Du bleiben oder kündigen möchtest.
Entwickle eine Vorstellung davon, was Du von einer Stelle erwartest und bleib dann in Deiner Meinung konsequent.
Viel Erfolg,
m.
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Hallo MAB...
Mein Rat
1. Arbeitsvertrag genau lesen, ibs Stellenbeschreibung.
2. Klärendes Gespräch mit Chef über Deine Vorstellungen und eben seine.
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michael933 schrieb:
Hallo MAB...
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christine81 schrieb:
Naja - vielleicht ist der Chef der Meinung er hätte da ein "Schnäppchen" gemacht. Allroundkraft universell einsetzbar zum niedrigeren Lohn :kissing_closed_eyes:
Wenn mab als Empfangskraft eingestellt wurde ist auch genau dies das Aufgabenfeld - sonst hätte er/sie sich ja wohl als Physio einstellen lassen.
Sollte eigentlich im Arbeitsvertrag eindeutig beschrieben sein.
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Bei einem Vertrag als "Empfangskraft" sind Behandlungen am Patienten wohl keine "ähnlich zumutbaren Arbeiten". Auf diesen Punkt kann sich dein AG nicht stützen. Wenn er dir mit Ablage, oder sortieren alter Akten am Dachboden kommen würde schon eher. In deinem Fall sind es jedoch zwei völlig unterschiedliche Arbeitsbereiche, egal in was du ausgebildet bist.
LG
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• isis7
Bei einem Vertrag als "Empfangskraft" sind Behandlungen am Patienten wohl keine "ähnlich zumutbaren Arbeiten". Auf diesen Punkt kann sich dein AG nicht stützen. Wenn er dir mit Ablage, oder sortieren alter Akten am Dachboden kommen würde schon eher. In deinem Fall sind es jedoch zwei völlig unterschiedliche Arbeitsbereiche, egal in was du ausgebildet bist.
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Anna298 schrieb:
Bei einem Vertrag als "Empfangskraft" sind Behandlungen am Patienten wohl keine "ähnlich zumutbaren Arbeiten". Auf diesen Punkt kann sich dein AG nicht stützen. Wenn er dir mit Ablage, oder sortieren alter Akten am Dachboden kommen würde schon eher. In deinem Fall sind es jedoch zwei völlig unterschiedliche Arbeitsbereiche, egal in was du ausgebildet bist.
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ich bin PT und aus gesundheitlichen Gründen aber als reine Empfangskraft angestellt.
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Aber genau das möchte ich eben nicht, sonst hätte ich ja als Physio angefangen.
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Z.B.: Versetzungsklausel und Weisungsrecht – Das sollten Sie wissen — Ihr Arbeitsrecht
Änderung der Arbeitsaufgabe (Arbeitsrecht) - frag-einen-anwalt
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666 schrieb:
Es gibt im Internet verschiedene rechtliche Aspekte...google mal:
Z.B.: Versetzungsklausel und Weisungsrecht – Das sollten Sie wissen — Ihr Arbeitsrecht
Änderung der Arbeitsaufgabe (Arbeitsrecht) - frag-einen-anwalt
Persönlich, in deiner Situation, würde ich ein klärendes Gespräch mit AG führen, da man hier auch nicht den genauen Wortlaut deines AV herauslesen kann...(gesundheitlich als Empfangskraft eingestellt...usw.) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.
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wieso soll sie dann behandlungen machen????
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duokopf schrieb:
" aus gesundheitlichen Gründen aber als reine Empfangskraft angestellt"
wieso soll sie dann behandlungen machen????
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don schrieb:
Natürlich bist Du es! DU bist zugelassener PT, da zählt eine Behandlung wohl zu den zumutbaren Aufgaben, denke ich!
In deinem Vertrag müsste stehen, welche Aufgaben in deine Arbeitsplatzbeschreibung gehören.
Gruß eska
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kann auch nicht von dir verlangt werden, dass du chef bekochst
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duokopf schrieb:
sehe ich genauso wie eska, wenn du koch vorher gelernt hättest
kann auch nicht von dir verlangt werden, dass du chef bekochst
Und wenn du im Zweitjob Physio bist und nebenher bei deinem Steuerberater im Büro arbeitest, brauchst du dem auch in deiner dortigen Arbeitszeit keine Wellness-Massage verpassen!
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Und wenn du im Zweitjob Physio bist und nebenher bei deinem Steuerberater im Büro arbeitest, brauchst du dem auch in deiner dortigen Arbeitszeit keine Wellness-Massage verpassen!
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eska schrieb:
Unsere Empfangskraft bekommt viel weniger Geld als wir. Schon das allein könnte reichen, um NEIN sagen zu dürfen. Nur weil ich etwas KANN, heißt das nicht, daß ich es tun MUSS.
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Gruß eska
Wenn mab als Empfangskraft eingestellt wurde ist auch genau dies das Aufgabenfeld - sonst hätte er/sie sich ja wohl als Physio einstellen lassen.
Sollte eigentlich im Arbeitsvertrag eindeutig beschrieben sein.
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1. Arbeitsvertrag genau lesen, ibs Stellenbeschreibung.
2. Klärendes Gespräch mit Chef über Deine Vorstellungen und eben seine.
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michael933 schrieb:
Hallo MAB...
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2. Klärendes Gespräch mit Chef über Deine Vorstellungen und eben seine.
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christine81 schrieb:
Naja - vielleicht ist der Chef der Meinung er hätte da ein "Schnäppchen" gemacht. Allroundkraft universell einsetzbar zum niedrigeren Lohn :kissing_closed_eyes:
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Sollte eigentlich im Arbeitsvertrag eindeutig beschrieben sein.
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Anna298 schrieb:
Bei einem Vertrag als "Empfangskraft" sind Behandlungen am Patienten wohl keine "ähnlich zumutbaren Arbeiten". Auf diesen Punkt kann sich dein AG nicht stützen. Wenn er dir mit Ablage, oder sortieren alter Akten am Dachboden kommen würde schon eher. In deinem Fall sind es jedoch zwei völlig unterschiedliche Arbeitsbereiche, egal in was du ausgebildet bist.
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