Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
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Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
wollen.
Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
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Wir müssen seit kurzem immer die elektrisch verstellbaren Liegen sperren (man zieht da so nen Stift raus) sobald der Patient alleine im Raum ist. Macht ihr das auch?gibt es da eine Rechtsgrundlage?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Wir müssen seit kurzem immer die elektrisch verstellbaren Liegen sperren (man zieht da so nen Stift raus) sobald der Patient alleine im Raum ist. Macht ihr das auch?gibt es da eine Rechtsgrundlage?
Ja. Wenn der Patient als nicht eingewiesene Person ein Elektrogerät (fehl)bedient und einen Stromschlag bzw. Quetschungen bzw. Frakturen bekommt muss der PI erklären wie es dazu kommen konnte. Hat der Betreiber einer elektrischen Anlage es versäumt sie ggen unbefugte Benutzung zu sichern könnte es Probleme mit der Haftpflichtversicherung (des PI) bzw. Rechtsschutzversicherung (des Patienten) geben.
Deine Rechtsgrundlage: Aufgrund deines Arbeitsvertrages bist du im Großen und Ganzen verpflichtet die Anweisungen deines Arbeitgebers auszuführen statt in Frage zu stellen.
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Gesunden Menschenverstand einschalten: Kinder nicht alleine in Raum lassen. Erwachsenen einfach mal eine Grundintelligenz und Arterhaltungsdrang unterstellen.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Ich weiß, dass das vielleicht provokant klingt - aber: wenn ich alle Vorschriften usw genaustens beachten würde, käme ich nicht mehr zum arbeiten...
Gesunden Menschenverstand einschalten: Kinder nicht alleine in Raum lassen. Erwachsenen einfach mal eine Grundintelligenz und Arterhaltungsdrang unterstellen.
LG,
m.
Was sagt denn der Anweisende dazu?
Zumal in den 90er Jahren leider 1 oder 2 Todesfälle von Kids mit eingeklemmtem Kopf..............
LG
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Andrea Bartels schrieb:
:confused: sorry, so was ist doch selbstverständlich und bedarf eigentlich keiner Anweisung;
Was sagt denn der Anweisende dazu?
Zumal in den 90er Jahren leider 1 oder 2 Todesfälle von Kids mit eingeklemmtem Kopf..............
LG
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Richtig, außerdem ist es Vorschrift !
ricardo588
Kosequenter Weise ein paar andere Gefahrenquellen, die sicherlich nicht in jeder Praxis kontrolliert werden.
- Liegen Patienten wirklich immer mit dem Notfallknopf der Meldeanlage in der Hand in der Fango?
-Sind alle Steckdosen kindersicher?
-Ist das Elektrogerät / wahlweise Ultraschall / Rotlicht bei Nichtbenutzung vom Netz oder gar wegen unbefugter Nutzung abgeschlossen?
-Werden alle Patienten vor der Behandlung über Risiken bis zur Todesfolge aufgeklärt?
-Überprüft Ihr, ob Patient und Rezept wirklich zusammengehören? Ich hatte schon Patienten, die versucht haben Rezepte von Freunden einzulösen...
-Sind alle Kabel durch Kabelkanäle wegen Sturzgefahr gesichert?
-Haben die Mitarbeiter entsprechende Impfungen (Hep A,B), weil am Patienten gearbeitet wird?
Bitte nicht falsch verstehen! Ich denke nur, dass es immer Punkte gibt, wo man trotz Vorschriften einfach mal seinem Verstand trauen sollte...
Grüße,
m.
PS Trotz Vorschriften gibt es inzwischen Gerichte, die im Schadensfall bei ausgerutschten Menschen trotz Schneeräumpflicht eine Teilschuld beim Geschädigten feststellen. Der gesunde Menschenverstand lässt die totale Auslagerung der Verantwortung -anders als in den berühmten USA Urteilen- zum Glück nicht zu.
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michael933 schrieb:
Ich will die eventuell resultierende Problematik gar nicht herunterspielen... jedoch die vollständige Sicherheit ist Wunschdenken.
Kosequenter Weise ein paar andere Gefahrenquellen, die sicherlich nicht in jeder Praxis kontrolliert werden.
- Liegen Patienten wirklich immer mit dem Notfallknopf der Meldeanlage in der Hand in der Fango?
-Sind alle Steckdosen kindersicher?
-Ist das Elektrogerät / wahlweise Ultraschall / Rotlicht bei Nichtbenutzung vom Netz oder gar wegen unbefugter Nutzung abgeschlossen?
-Werden alle Patienten vor der Behandlung über Risiken bis zur Todesfolge aufgeklärt?
-Überprüft Ihr, ob Patient und Rezept wirklich zusammengehören? Ich hatte schon Patienten, die versucht haben Rezepte von Freunden einzulösen...
-Sind alle Kabel durch Kabelkanäle wegen Sturzgefahr gesichert?
-Haben die Mitarbeiter entsprechende Impfungen (Hep A,B), weil am Patienten gearbeitet wird?
Bitte nicht falsch verstehen! Ich denke nur, dass es immer Punkte gibt, wo man trotz Vorschriften einfach mal seinem Verstand trauen sollte...
Grüße,
m.
PS Trotz Vorschriften gibt es inzwischen Gerichte, die im Schadensfall bei ausgerutschten Menschen trotz Schneeräumpflicht eine Teilschuld beim Geschädigten feststellen. Der gesunde Menschenverstand lässt die totale Auslagerung der Verantwortung -anders als in den berühmten USA Urteilen- zum Glück nicht zu.
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sunkid639 schrieb:
Ich kenne diese Regelung, doch wie verhält es sich mit der Gesetzesgrundlage dafür? Ich habe in einigen Praxen gearbeitet, die schon seit 20 Jahren bestehen und keine einzige Liege war so ausgestattet! Gibt es eine Pflicht alle bestehenden Liegen nachzurüsten? Wer kontrolliert das?
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morpheus-06 schrieb:
dein Beauftragter für Arbeitssicherheit prüft das. Im Schadensfall springt deine Berufshaftplicht u. U. nicht ein. Die Vorschrift bzw. Pflicht kommt vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM.
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Papa Alpaka schrieb:
Ja. Es gibt auch die Möglichkeit die Liegen mit einem praktischeren Schalter auszurüsten; dann gibt es keine Probleme mit verlegten Stiften mehr.
Ja. Wenn der Patient als nicht eingewiesene Person ein Elektrogerät (fehl)bedient und einen Stromschlag bzw. Quetschungen bzw. Frakturen bekommt muss der PI erklären wie es dazu kommen konnte. Hat der Betreiber einer elektrischen Anlage es versäumt sie ggen unbefugte Benutzung zu sichern könnte es Probleme mit der Haftpflichtversicherung (des PI) bzw. Rechtsschutzversicherung (des Patienten) geben.
Deine Rechtsgrundlage: Aufgrund deines Arbeitsvertrages bist du im Großen und Ganzen verpflichtet die Anweisungen deines Arbeitgebers auszuführen statt in Frage zu stellen.
Es ist wie angurten im Auto ......
Viele Grüße, Uli
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morpheus-06 schrieb:
Stecker ziehen reicht, auch Funksteckdosen oder schaltbare Zwischenstecker reichen. Sperrboxen oder andere Schlüsselsysteme zur Sicherung der Liegen sind weitere Möglichkeiten aber keine Pflicht!
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Highwaystar schrieb:
Das BfArM hat seinerzeit alle Liegenhersteller angewiesen, für alle elektrisch betriebenen Liegen eine Sperrbox nachzuliefern, bzw. neue Liegen damit auszurüsten, das müsste ca. 2004 gewesen sein. Seitdem sind Sperrboxen oder andere Schlüsselsysteme zur Sicherung der Liegen Pflicht. Stecker ziehen reicht nicht! Im Falle einer Begehung der Praxis kann die Liege oder der Raum oder je nach Sodom und Gomorrha die ganze Praxis stillgesetzt werden.
Es ist wie angurten im Auto ......
Viele Grüße, Uli
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