Physio-Job in Heidelberg/Eppelheim
– Wir suchen dich!
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Teamspirit, wo du wirklich was
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Gund! Hier wird Work-Life-Balance
nicht nur gesagt, sondern gelebt.
Was uns ausmacht?
-> Familiäres Team: Wir feiern
Fairness, Respekt & Zusammenhalt
– du bist hier nicht einfach
„die neue Physio“, sonde...
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Meine Frage.
Darf mein Arbeitgeber mir an einem Tag wie z.b Rosenmontag und ein Tag danach einen Urlaubstag "verordnen"?
LG und Danke im Voraus
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PT81 schrieb:
Hallo, in die Runde!
Meine Frage.
Darf mein Arbeitgeber mir an einem Tag wie z.b Rosenmontag und ein Tag danach einen Urlaubstag "verordnen"?
LG und Danke im Voraus
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PT81 schrieb:
Danke!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Betriebsferien, ja, für die ganze Praxis, alle AN und PI. Und auch nicht von heute auf morgen!
Gruß redvine
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DeaDia schrieb:
Von heute auf morgen ginge es allerdings, den MA überstundenfrei nehmen zu lassen. An Rosenmontag ist bekanntlich nicht allzu viel los.
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PT81 schrieb:
Danke noch Mal!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
DeaDia, so etwas würdest Du mit mir nur einmal machen!
Gruß redvine
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DeaDia schrieb:
@ redvine: Ist geltendes Arbeitsrecht - erkundige Dich bevor Du meinst, es sei nicht rechtens! Selbstverständlich hat auch ein AG Rechte!
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DeaDia schrieb:
Ein AG kann Betriebsferien anordnen - ja.
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Inche schrieb:
Ja kann er
jedes Jahr "woanders" hingelegt werden.
Was Betriebsferien angeht, braucht ein AN Planungssicherheit.
Sind Betriebsferien in einem Betrieb üblich, muss dies bereits im Einstellungsgespräch
benannt werden.
Überstundenfrei kann auch nicht einfach "angeordnet" werden...
Auch hier sollte die Lage in beiderseitigem Einverständnis bestimmt werden.
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Lottikarotti schrieb:
Da irrst Du Dich, lässt sich nachlesen im AR. Im Gegensatz zu Urlaub kann ein AG aus betrieblichen Gründen kurzfristig anordnen, dass vorhandene Überstunden sofort genommen werden. Erkundige Dich.
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chipchap schrieb:
Betriebsferien können nicht kurzfristig angeordnet werden, sie können auch nicht willkürlich
jedes Jahr "woanders" hingelegt werden.
Was Betriebsferien angeht, braucht ein AN Planungssicherheit.
Sind Betriebsferien in einem Betrieb üblich, muss dies bereits im Einstellungsgespräch
benannt werden.
Überstundenfrei kann auch nicht einfach "angeordnet" werden...
Auch hier sollte die Lage in beiderseitigem Einverständnis bestimmt werden.
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