Bist Du auf der Suche nach einer
Praxis, die Dir ein zeitgemäßes
Umfeld, einen attraktiven
Arbeitsplatz und ein tolles Team
bietet?
Dann bewirb Dich jetzt als:
2 Physiotherapeuten/innen (m/w/d)
mit staatlicher Anerkennung
und idealerweise mit
abgeschlossener Weiterbildung in
MLD / MT / KG-ZNS
Was wir von Dir erwarten:
Ein freundlicher und
kundenorientierter Umgang mit
unseren Patienten ist für Dich
selbstverständlich.
Du pflegst und verwaltest
Patientenakten selbstständig..
...
Praxis, die Dir ein zeitgemäßes
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selbstverständlich.
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wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
Ansonsten freue Dich über den Vorschuss... :blush:
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Wonderwoman schrieb:
Das Risiko kann nicht auf Dich abgewälzt werden. Der AG muss den Ausfall auch nicht tragen, sondern holt sich die Zuzahlung dann von der Kasse.
Ansonsten freue Dich über den Vorschuss... :blush:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ein AN darf kein Unternehmerrisiko tragen.
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Evemarie Kaiser schrieb:
??? Freiberufler? Was bist du denn jetzt? Bist du kein Physiotherapeut mehr?
Hallo,
wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
Ich würde an deiner Stelle die Zuzahlung nicht behalten, sondern dem PI geben, denn er sollte ja auch die Quittung für den Patienten dafür ausstellen.
Sollte ein Patient mal nicht bezahlt haben, dann muss er diesem halt eine Rechnung schicken, du hast als Angestellter damit nichts zu tun - meine Meinung und so handhabe ich das in meiner Praxis auch!
Gruß Evi :blush:
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Evemarie Kaiser schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.12.14 17:25:
Hallo,
wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
Ich würde an deiner Stelle die Zuzahlung nicht behalten, sondern dem PI geben, denn er sollte ja auch die Quittung für den Patienten dafür ausstellen.
Sollte ein Patient mal nicht bezahlt haben, dann muss er diesem halt eine Rechnung schicken, du hast als Angestellter damit nichts zu tun - meine Meinung und so handhabe ich das in meiner Praxis auch!
Gruß Evi :blush:
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