Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abre...
wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
Ansonsten freue Dich über den Vorschuss... :blush:
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Wonderwoman schrieb:
Das Risiko kann nicht auf Dich abgewälzt werden. Der AG muss den Ausfall auch nicht tragen, sondern holt sich die Zuzahlung dann von der Kasse.
Ansonsten freue Dich über den Vorschuss... :blush:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ein AN darf kein Unternehmerrisiko tragen.
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Evemarie Kaiser schrieb:
??? Freiberufler? Was bist du denn jetzt? Bist du kein Physiotherapeut mehr?
Hallo,
wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
Ich würde an deiner Stelle die Zuzahlung nicht behalten, sondern dem PI geben, denn er sollte ja auch die Quittung für den Patienten dafür ausstellen.
Sollte ein Patient mal nicht bezahlt haben, dann muss er diesem halt eine Rechnung schicken, du hast als Angestellter damit nichts zu tun - meine Meinung und so handhabe ich das in meiner Praxis auch!
Gruß Evi :blush:
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Evemarie Kaiser schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 10.12.14 17:25:
Hallo,
wenn ich die Zuzahlungen behalten soll und nach Abrechnung des Rezeptes der AG vom Gehalt wieder abzieht,
muß ich dann das Risiko tragen wenn mal wieder nicht bezahlt wurde?
Wer hat damit Erfahrung? Ich kenne das bisher nur aus Zeiten als Freuberufler.
Ich würde an deiner Stelle die Zuzahlung nicht behalten, sondern dem PI geben, denn er sollte ja auch die Quittung für den Patienten dafür ausstellen.
Sollte ein Patient mal nicht bezahlt haben, dann muss er diesem halt eine Rechnung schicken, du hast als Angestellter damit nichts zu tun - meine Meinung und so handhabe ich das in meiner Praxis auch!
Gruß Evi :blush:
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