Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
ich bin absolut ratlos und verzweifelt.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder ein Paar Tipps geben.
Ich arbeite jetzt seit zehn Jahren als Physiotherapeutin und nun droht mir aufgrund meines Gesundheitszustandes die Berufsunfähigkeit.
Kann ich mit meiner beruflichen Qualifikation in einen anderen Bereich quereinsteigen ohne eine Umschulung?
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Dankeschön
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Problem beschreiben
BiancaP. schrieb:
Hallo,
ich bin absolut ratlos und verzweifelt.
Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen oder ein Paar Tipps geben.
Ich arbeite jetzt seit zehn Jahren als Physiotherapeutin und nun droht mir aufgrund meines Gesundheitszustandes die Berufsunfähigkeit.
Kann ich mit meiner beruflichen Qualifikation in einen anderen Bereich quereinsteigen ohne eine Umschulung?
Ich hoffe auf eure Hilfe.
Dankeschön
Wenn es eine klare Diagnose gibt,kann man/frau auch mit Hilfe der Krankenkasse einen Reha-Antrag stellen.
Der andere Weg ist ein eigengesteuerter Berufs- oder Tätigkeitswechsel.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
Zur Einschätzung des Risikos und der weiteren, möglichen Tätigkeit berät der Rentenversicherungsträger, der auch eine denkbare berufliche Rehabilitation finanziert!
Wenn es eine klare Diagnose gibt,kann man/frau auch mit Hilfe der Krankenkasse einen Reha-Antrag stellen.
Der andere Weg ist ein eigengesteuerter Berufs- oder Tätigkeitswechsel.
mfg hgb :blush:
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