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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Kollegen, dringende Frage. Zum 1.7. trete ich eine neue Arbeitsstelle an. Bin mit meiner Wahl nicht glücklich. Habe leider mündlich verbindlich zugesagt aber noch nicht unterschrieben. Habe die Möglichkeit bekommen, woanders anzufangen. Wie komme ich aus der Situation schnellstmöglich wieder raus?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kommt man dort so einfach raus oder muss man Vertragsstrafe zahlen? Habe keine Ahnung. Bitte qualifiziertere Antworten!
Reden ist aber schon ein sehr, sehr guter Tipp. Kein AG will einen AN, der nicht wirklich will. Warum also eine große Welle machen?
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britta109 schrieb:
Wenn du dir 100% sicher sein möchtest, nehm doch einen Anwalt.
Reden ist aber schon ein sehr, sehr guter Tipp. Kein AG will einen AN, der nicht wirklich will. Warum also eine große Welle machen?
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Inche schrieb:
Rede bitte Schnellstmöglich mit dem AG dem du absagen möchtest.Bei dem Ag dem du Arbeiten möchtest mach vor Arbeitsbegin einen Schriftlichen Arbeitsvertrag.
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Leni C. schrieb:
Durch reden .
Lange Rede kurzer Sinn: ich schließe mich meinen Vorrednern an: Ehrlich sein, Reden, schnellstmöglich. Juristisch sehe ich keine Probleme, "moralisch" muss man da durch.
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Susulo schrieb:
Ich hatte diese Situation vor 10 Jahren, bevor ich mich selbständig gemacht hatte. Hatte bei einer Praxis mündlich zugesagt für die fachliche Leitung. Wollte nur den Vertrag nochmal genau lesen und dann unterschreiben. Irgendwie sagte mir damals mein Bauch "etwas passt nicht" - obwohl ich es nicht konkret benennen konnte. Da "stolperte" ich über passende Räumlichkeiten in meinem Wohnort. Der Gedanke mich selbständig zu machen, war schon länger in mir, ich hatte mich auch schon mit vielen Fragen befasst - mir fehlte der Mut zum endgültigen Schritt. Aber das war der entscheidende Impuls. Ich fasste mir ein Herz, telefonierte mit der PI und sagte ihr a) ab und b) was ich vorhatte. Natürlich war sie alles andere als erfreut; war aber trotzdem froh, dass ich ehrlich war und statt die Zeit bis zur endgültigen Selbständigkeit wenig motiviert bei ihr zu überbrücken, mir lieber die Zeit für eine gründliche Vorbereitung genommen habe. Nachdem wir im ersten Jahr etwas Abstand zueinander hielten, habe ich inzwischen ein gutes kollegiales Verhältnis zu ihr und sie sagt heute (genau wie ich) , dass es bestimmt besser so war. Sie hat eine prima FL gefunden und sowohl bei ihr wie bei mir würde ich sagen "passt".
Lange Rede kurzer Sinn: ich schließe mich meinen Vorrednern an: Ehrlich sein, Reden, schnellstmöglich. Juristisch sehe ich keine Probleme, "moralisch" muss man da durch.
Deiner Schilderung zufolge befindest du dich in einem wirksamen Vertragsverhältnis.
Da hilft, neben der ordentlichen fristgerechten Kündigung nur das Gespräch mit dem Vertragspartner... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Verträge bedürfen nur in wenigen Fällen der Schriftform, bei Arbeitsverträgen hast du aber binnen eines Monats eine Niederschrift der wesentlichen Vereinbarungsinhalte ausgehändigt zu bekommen. Das BGB sieht allerdings keine Pflicht zur Vertragsstrafe bei Nichterfüllung vor.
Deiner Schilderung zufolge befindest du dich in einem wirksamen Vertragsverhältnis.
Da hilft, neben der ordentlichen fristgerechten Kündigung nur das Gespräch mit dem Vertragspartner... ;)
Sonst rät man Arbeitnehmer doch auch immer, nichts festes zu kündigen, bevor man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen hat. Sollte man dann gegen diese AG, die zwar mündlich zugesagt haben, aber dann trotzdem kein Interesse mehr haben, auch juristische Schritte einleiten?
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Inche schrieb:
Halllo Binacchen, weil auch ein mündlich Abgescholssener Arbeitsvertrag gültigkeit hat und da her den gesetzlichen Regelungen unterliegt, da sich die Kollegin aber dann in der Probezeit befindet kann sie inerhalb von 14 Tagen ohne angabe von Gründen Kündigen. Kein Arbeitgeber möchte aber jemanden beschäftigen der eigentlich schon vor Arbeitsantritt innrlich gekündigt, daher sollte mit dem ungewünschten Arbeitgeber gesprochen werden.
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Leni C. schrieb:
Ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag hat rechtliche Gültigkeit, wenn er gelebt wird sprich , wenn sie dort auch arbeitet.Dann gelten auch ohne schriftliche Vereinbarung die gesetzlichen Bestimmungen. Wenn man sich vor Arbeitsantritt mündlich einig ist und dann eine andere Entscheidung trifft wage ich zu bezweifeln , daß bei einer Umentscheidung schon die rechtliche Pflicht eintritt , doch dort zu arbeiten .
danke, das wusste ich gar nicht.
Trotzdem finde ich es sinnvoll, mit der "Noch-Chefin" zu reden. Sollte dies nicht möglich sein, dann einfach Kündigung schreiben und in spätestens zwei Wochen bist du raus.
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Biancchen schrieb:
Hallo Inche,
danke, das wusste ich gar nicht.
Trotzdem finde ich es sinnvoll, mit der "Noch-Chefin" zu reden. Sollte dies nicht möglich sein, dann einfach Kündigung schreiben und in spätestens zwei Wochen bist du raus.
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Inche schrieb:
Hallo Biancchen ,Bitte schön da die Arbeitsstelle noch nicht angetreten wurde sollte es mit einem Gespräch erledigt sein.
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Biancchen schrieb:
Das verstehe ich jetzt nicht. MAB hat doch noch gar nichts unterschrieben. Kann er/sie dann nicht dem ungewünschten AG absagen? Das ist zwar sicher nicht schön für ihn, aber warum ist man da bereits einen Vertrag eingegangen und sollte schriftlich kündigen?
Sonst rät man Arbeitnehmer doch auch immer, nichts festes zu kündigen, bevor man keinen schriftlichen Arbeitsvertrag bekommen hat. Sollte man dann gegen diese AG, die zwar mündlich zugesagt haben, aber dann trotzdem kein Interesse mehr haben, auch juristische Schritte einleiten?
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