Was wir bieten:
• Moderne Arbeitsatmosphäre
• Unterstützung zertifizierter
Fortbildungen (sowohl finanziell
als auch mit
• entsprechendem
Fortbildungsurlaub)
• Flexible Zeiteinteilung
• Leistungsgerechte gute
Bezahlung für eine feste
Anstellung in Voll- oder Teilzeit
Du bringst mit:
• Eine abgeschlossene
Berufsausbildung zur
Physiotherapeut:in
• Zuverlässigkeit und Teamgeist
• Berufserfahrung oder
Fortbildungen von Vorteil, jedoch
sind auch Berufsanfänger:innen
h...
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Maximilian Öller schrieb:
Wie genau muss dokumentiert werden? Reicht die Rückseite des Rezeptes aus ( Datum, Behandlungsart - z.B. KG wären ja damit festgehalten) - oder muss jede Behandlungstechnik / Behaldungsgriff oder das Behandlungsziel der einzelnen Technik niedegeschrieben werden? Natürlich ist klar das Auffälligkeiten / Reaktionen dokumentiert werden -aber wenn nichts ausergewöhnliches vorfällt müsste die Behandlungsart und Datum mit Unterschrift des Patienten ja reichen
genauso ist es.
LG
Sylvia :wink:
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sylvia Hülswittmelina58 schrieb:
mab,
genauso ist es.
LG
Sylvia :wink:
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gabriele639 schrieb:
Die Mindestanforderung einer Behandlungsdokumentation wie sie von den KK`s gefordert sind, findest Du in Deinen RV`s. Wie gesagt, die Mindestanforderungen. Ob diese "Anforderungen" allein sinnvoll sind, sei dahingestellt. Das hängt von Deinen Ansprüchen an eine qualitätsorientierte Therapie ab, ob Du Dich damit zufrieden gibst. Es ist eine Sache, ob Du nur die Vorgaben der RV`s erfüllen willst, oder die Doku sinnvoll gestaltest. Wie um alle Welt kommst Du darauf, dass eine Behandlungsdoku auf einer VO etwas zu suchen hat???????Kann eigentlich nur ein Witz sein, oder? :kissing_closed_eyes:
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Grüße
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redbi schrieb:
Genau, Kopie von Vorder und Rückseite des Rezepts.
Grüße
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PI1 schrieb:
Laut einer Aussage von RA Bill (auf einem Seminar) reicht das so aus.
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ChristianW schrieb:
schon mal was von Qualitätsmanagement oder Qualitätssicherung gehört??
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