Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Hallo,
aus gegebenen Anlass nochmal die Frage nach der Dienstreisekaskoversicherung. Meine Chefin meint, diese würde über 1000 € im Jahr für 2 An kosten, deshalb schliesst sie keine für uns ab. Ist die versicherung wirklich so teuer?
MfG
Fahre meist mit dem Privatrad, Praxisauto gibt es nicht und mein mann möchte unser auto nicht ohne diese versicherung zur verfügung stellen.
1
Gefällt mir
Hallo,
aus gegebenen Anlass nochmal die Frage nach der Dienstreisekaskoversicherung. Meine Chefin meint, diese würde über 1000 € im Jahr für 2 An kosten, deshalb schliesst sie keine für uns ab. Ist die versicherung wirklich so teuer?
MfG
Fahre meist mit dem Privatrad, Praxisauto gibt es nicht und mein mann möchte unser auto nicht ohne diese versicherung zur verfügung stellen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
aus gegebenen Anlass nochmal die Frage nach der Dienstreisekaskoversicherung. Meine Chefin meint, diese würde über 1000 € im Jahr für 2 An kosten, deshalb schliesst sie keine für uns ab. Ist die versicherung wirklich so teuer?
MfG
Fahre meist mit dem Privatrad, Praxisauto gibt es nicht und mein mann möchte unser auto nicht ohne diese versicherung zur verfügung stellen.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
5
Gefällt mir
• LogoMijo
• die neue
• Nora Weber
• a schubart
• Tempelritter
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo schrieb am 28.2.18 15:55:
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
Unter welchen Bedingungen ist der AG Schadensersatz Pflichtig?
Auch bei selbst schuld etc? Und wo steht so was.
Lg
1
Gefällt mir
[zitat]RoFo schrieb am 28.2.18 15:55:
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend! [/zitat]
Unter welchen Bedingungen ist der AG Schadensersatz Pflichtig?
Auch bei selbst schuld etc? Und wo steht so was.
Lg
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
RoFo schrieb am 28.2.18 15:55:
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
Unter welchen Bedingungen ist der AG Schadensersatz Pflichtig?
Auch bei selbst schuld etc? Und wo steht so was.
Lg
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. (Innerbetrieblich sind Schadenersatzklagen natürlich möglich.)
Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.
Zum Beispiel oben: AN war auf Weg zum HB, hat Unfall verursacht, es gab auch Personenschaden. Sein privates Fahrzeug hatte Totalschaden.
So etwas kann für den PI wirtschaftlicher ko sein.
Vom menschlichen und mentalen Drama mal ganz abgesehen.
Anderes Beispiel: AN hat während HB Portemonnaie und Handtasche sichtbar auf Beifahrersitz liegen lassen. Auto wurde geknackt und alles geklaut.
Da habe ich mich erfolgreich geweigert diesen Schaden zu üübernehmen.
2
Gefällt mir
• die neue
• a schubart
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. (Innerbetrieblich sind Schadenersatzklagen natürlich möglich.)
Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.
Zum Beispiel oben: AN war auf Weg zum HB, hat Unfall verursacht, es gab auch Personenschaden. Sein privates Fahrzeug hatte Totalschaden.
So etwas kann für den PI wirtschaftlicher ko sein.
Vom menschlichen und mentalen Drama mal ganz abgesehen.
Anderes Beispiel: AN hat während HB Portemonnaie und Handtasche sichtbar auf Beifahrersitz liegen lassen. Auto wurde geknackt und alles geklaut.
Da habe ich mich erfolgreich geweigert diesen Schaden zu üübernehmen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. (Innerbetrieblich sind Schadenersatzklagen natürlich möglich.)
Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.
Zum Beispiel oben: AN war auf Weg zum HB, hat Unfall verursacht, es gab auch Personenschaden. Sein privates Fahrzeug hatte Totalschaden.
So etwas kann für den PI wirtschaftlicher ko sein.
Vom menschlichen und mentalen Drama mal ganz abgesehen.
Anderes Beispiel: AN hat während HB Portemonnaie und Handtasche sichtbar auf Beifahrersitz liegen lassen. Auto wurde geknackt und alles geklaut.
Da habe ich mich erfolgreich geweigert diesen Schaden zu üübernehmen.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
RoFo schrieb am 28.2.18 20:29:
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. [...] Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.[...]
Ganz so leicht ist es nicht: es wird tatsächlich in drei Stufen unterschieden:
1. Leichte Fahrlässigkeit: es handelt sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten - das, was jedem ´mal passieren kann. Der Arbeitgeber zahlt alleine und hat ein nicht unerhebliches Risiko - benötigt also fast zwingend eine Dienstreisekasko.
2. Mittlere Fahrlässigkeit: ein Verhalten irgendwo zwischen kleinen Fehlern und grober Fahrlässigkeit. Der Arbeitnehmer wird anteilig in Haftung genommen, unter Berücksichtigung aller Umstände (Schwere, soziale Verhältnisse, Vorverhalten, Verdienst). Beispiele: Vorfahrtsverletzung, Auffahrunfall
3. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: eine besonders schwerwiegende und auch unentschuldbare Pflichtverletzung - die Sorgfalt wird außer Acht gelassen hat, die jedem einleuchten würde. Der Arbeitnehmer zahlt (meist) alleine. Beispiele: rote Ampel, Stopschild, Ausweichen für Hasen, rücksichtsloses Überholen, Überschreitung der Geschwindigkeit um 100% und nachts um 50%, Alkohol, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (!)
Es bleibt für einen Arbeitnehmer also tatsächlich durchaus ein Risiko, sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss der Arbeitgeber bereits bei Zahlung einer steuerüblichen Kilometerpauschale (30 Cent) für den Rückstufungsschaden der Privat-KFZ-Versicherung nicht aufkommen - also auch noch ein deutliches Risiko des Arbeitnehmers!
Für mich ist es alternativlos, meinen Arbeitnehmern Fahrzeuge für die Hausbesuche zur Verfügung zu stellen!
Gruß
Nora
1
Gefällt mir
• limone
[zitat]RoFo schrieb am 28.2.18 20:29:
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder [b]sehr grober[/b] Fahrlässigkeit. [...] Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.[...] [/zitat]
Ganz so leicht ist es nicht: es wird tatsächlich in drei Stufen unterschieden:
1. Leichte Fahrlässigkeit: es handelt sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten - das, was jedem ´mal passieren kann. Der Arbeitgeber zahlt alleine und hat ein nicht unerhebliches Risiko - benötigt also fast zwingend eine Dienstreisekasko.
2. Mittlere Fahrlässigkeit: ein Verhalten irgendwo zwischen kleinen Fehlern und grober Fahrlässigkeit. Der Arbeitnehmer wird anteilig in Haftung genommen, unter Berücksichtigung aller Umstände (Schwere, soziale Verhältnisse, Vorverhalten, Verdienst). Beispiele: Vorfahrtsverletzung, Auffahrunfall
3. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: eine besonders schwerwiegende und auch unentschuldbare Pflichtverletzung - die Sorgfalt wird außer Acht gelassen hat, die jedem einleuchten würde. Der Arbeitnehmer zahlt (meist) alleine. Beispiele: rote Ampel, Stopschild, Ausweichen für Hasen, rücksichtsloses Überholen, Überschreitung der Geschwindigkeit um 100% und nachts um 50%, Alkohol, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (!)
Es bleibt für einen Arbeitnehmer also tatsächlich durchaus ein Risiko, sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss der Arbeitgeber bereits bei Zahlung einer steuerüblichen Kilometerpauschale (30 Cent) für den Rückstufungsschaden der Privat-KFZ-Versicherung nicht aufkommen - also auch noch ein deutliches Risiko des Arbeitnehmers!
Für mich ist es alternativlos, meinen Arbeitnehmern Fahrzeuge für die Hausbesuche zur Verfügung zu stellen!
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
RoFo schrieb am 28.2.18 20:29:
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. [...] Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.[...]
Ganz so leicht ist es nicht: es wird tatsächlich in drei Stufen unterschieden:
1. Leichte Fahrlässigkeit: es handelt sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten - das, was jedem ´mal passieren kann. Der Arbeitgeber zahlt alleine und hat ein nicht unerhebliches Risiko - benötigt also fast zwingend eine Dienstreisekasko.
2. Mittlere Fahrlässigkeit: ein Verhalten irgendwo zwischen kleinen Fehlern und grober Fahrlässigkeit. Der Arbeitnehmer wird anteilig in Haftung genommen, unter Berücksichtigung aller Umstände (Schwere, soziale Verhältnisse, Vorverhalten, Verdienst). Beispiele: Vorfahrtsverletzung, Auffahrunfall
3. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: eine besonders schwerwiegende und auch unentschuldbare Pflichtverletzung - die Sorgfalt wird außer Acht gelassen hat, die jedem einleuchten würde. Der Arbeitnehmer zahlt (meist) alleine. Beispiele: rote Ampel, Stopschild, Ausweichen für Hasen, rücksichtsloses Überholen, Überschreitung der Geschwindigkeit um 100% und nachts um 50%, Alkohol, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (!)
Es bleibt für einen Arbeitnehmer also tatsächlich durchaus ein Risiko, sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss der Arbeitgeber bereits bei Zahlung einer steuerüblichen Kilometerpauschale (30 Cent) für den Rückstufungsschaden der Privat-KFZ-Versicherung nicht aufkommen - also auch noch ein deutliches Risiko des Arbeitnehmers!
Für mich ist es alternativlos, meinen Arbeitnehmern Fahrzeuge für die Hausbesuche zur Verfügung zu stellen!
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hallo AT,
dann fahre einfach weiter Rad :kissing_closed_eyes:
Kein AN kann gedrängt werden, sein privates Eigentum dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Und wenn die PI auch mal HBs in größerem Radius annehmen will, oder ihr die Fahrzeiten mit dem Rad zuviel Arbeitszeit der AN auffressen - dann muss wohl ein Dienstfahrzeug her. Ist allein ihre betriebswirtschaftliche Entscheidung..
1
Gefällt mir
Hallo AT,
dann fahre einfach weiter Rad :kissing_closed_eyes:
Kein AN kann gedrängt werden, sein privates Eigentum dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Und wenn die PI auch mal HBs in größerem Radius annehmen will, oder ihr die Fahrzeiten mit dem Rad zuviel Arbeitszeit der AN auffressen - dann muss wohl ein Dienstfahrzeug her. Ist allein ihre betriebswirtschaftliche Entscheidung..
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bettina464 schrieb:
Hallo AT,
dann fahre einfach weiter Rad :kissing_closed_eyes:
Kein AN kann gedrängt werden, sein privates Eigentum dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Und wenn die PI auch mal HBs in größerem Radius annehmen will, oder ihr die Fahrzeiten mit dem Rad zuviel Arbeitszeit der AN auffressen - dann muss wohl ein Dienstfahrzeug her. Ist allein ihre betriebswirtschaftliche Entscheidung..
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
aus gegebenen Anlass nochmal die Frage nach der Dienstreisekaskoversicherung. Meine Chefin meint, diese würde über 1000 € im Jahr für 2 An kosten, deshalb schliesst sie keine für uns ab. Ist die versicherung wirklich so teuer?
MfG
Fahre meist mit dem Privatrad, Praxisauto gibt es nicht und mein mann möchte unser auto nicht ohne diese versicherung zur verfügung stellen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
aus gegebenen Anlass nochmal die Frage nach der Dienstreisekaskoversicherung. Meine Chefin meint, diese würde über 1000 € im Jahr für 2 An kosten, deshalb schliesst sie keine für uns ab. Ist die versicherung wirklich so teuer?
MfG
Fahre meist mit dem Privatrad, Praxisauto gibt es nicht und mein mann möchte unser auto nicht ohne diese versicherung zur verfügung stellen.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
Gefällt mir
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
Unter welchen Bedingungen ist der AG Schadensersatz Pflichtig?
Auch bei selbst schuld etc? Und wo steht so was.
Lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
RoFo schrieb am 28.2.18 15:55:
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
Unter welchen Bedingungen ist der AG Schadensersatz Pflichtig?
Auch bei selbst schuld etc? Und wo steht so was.
Lg
Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.
Zum Beispiel oben: AN war auf Weg zum HB, hat Unfall verursacht, es gab auch Personenschaden. Sein privates Fahrzeug hatte Totalschaden.
So etwas kann für den PI wirtschaftlicher ko sein.
Vom menschlichen und mentalen Drama mal ganz abgesehen.
Anderes Beispiel: AN hat während HB Portemonnaie und Handtasche sichtbar auf Beifahrersitz liegen lassen. Auto wurde geknackt und alles geklaut.
Da habe ich mich erfolgreich geweigert diesen Schaden zu üübernehmen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. (Innerbetrieblich sind Schadenersatzklagen natürlich möglich.)
Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.
Zum Beispiel oben: AN war auf Weg zum HB, hat Unfall verursacht, es gab auch Personenschaden. Sein privates Fahrzeug hatte Totalschaden.
So etwas kann für den PI wirtschaftlicher ko sein.
Vom menschlichen und mentalen Drama mal ganz abgesehen.
Anderes Beispiel: AN hat während HB Portemonnaie und Handtasche sichtbar auf Beifahrersitz liegen lassen. Auto wurde geknackt und alles geklaut.
Da habe ich mich erfolgreich geweigert diesen Schaden zu üübernehmen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
a schubart schrieb:
Danke für die Info
Einen schönen Abend noch.
MfG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, danke für die Infos.
Einen schönen Abend noch.
MfG
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. [...] Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.[...]
Ganz so leicht ist es nicht: es wird tatsächlich in drei Stufen unterschieden:
1. Leichte Fahrlässigkeit: es handelt sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten - das, was jedem ´mal passieren kann. Der Arbeitgeber zahlt alleine und hat ein nicht unerhebliches Risiko - benötigt also fast zwingend eine Dienstreisekasko.
2. Mittlere Fahrlässigkeit: ein Verhalten irgendwo zwischen kleinen Fehlern und grober Fahrlässigkeit. Der Arbeitnehmer wird anteilig in Haftung genommen, unter Berücksichtigung aller Umstände (Schwere, soziale Verhältnisse, Vorverhalten, Verdienst). Beispiele: Vorfahrtsverletzung, Auffahrunfall
3. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: eine besonders schwerwiegende und auch unentschuldbare Pflichtverletzung - die Sorgfalt wird außer Acht gelassen hat, die jedem einleuchten würde. Der Arbeitnehmer zahlt (meist) alleine. Beispiele: rote Ampel, Stopschild, Ausweichen für Hasen, rücksichtsloses Überholen, Überschreitung der Geschwindigkeit um 100% und nachts um 50%, Alkohol, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (!)
Es bleibt für einen Arbeitnehmer also tatsächlich durchaus ein Risiko, sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss der Arbeitgeber bereits bei Zahlung einer steuerüblichen Kilometerpauschale (30 Cent) für den Rückstufungsschaden der Privat-KFZ-Versicherung nicht aufkommen - also auch noch ein deutliches Risiko des Arbeitnehmers!
Für mich ist es alternativlos, meinen Arbeitnehmern Fahrzeuge für die Hausbesuche zur Verfügung zu stellen!
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
RoFo schrieb am 28.2.18 20:29:
Bedingungen: immer, außer bei Absicht oder sehr grober Fahrlässigkeit. [...] Steht im BGB und ist durch viele Urteile ausgelegt.[...]
Ganz so leicht ist es nicht: es wird tatsächlich in drei Stufen unterschieden:
1. Leichte Fahrlässigkeit: es handelt sich um geringfügige und leicht entschuldbare Pflichtwidrigkeiten - das, was jedem ´mal passieren kann. Der Arbeitgeber zahlt alleine und hat ein nicht unerhebliches Risiko - benötigt also fast zwingend eine Dienstreisekasko.
2. Mittlere Fahrlässigkeit: ein Verhalten irgendwo zwischen kleinen Fehlern und grober Fahrlässigkeit. Der Arbeitnehmer wird anteilig in Haftung genommen, unter Berücksichtigung aller Umstände (Schwere, soziale Verhältnisse, Vorverhalten, Verdienst). Beispiele: Vorfahrtsverletzung, Auffahrunfall
3. Grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz: eine besonders schwerwiegende und auch unentschuldbare Pflichtverletzung - die Sorgfalt wird außer Acht gelassen hat, die jedem einleuchten würde. Der Arbeitnehmer zahlt (meist) alleine. Beispiele: rote Ampel, Stopschild, Ausweichen für Hasen, rücksichtsloses Überholen, Überschreitung der Geschwindigkeit um 100% und nachts um 50%, Alkohol, telefonieren ohne Freisprecheinrichtung (!)
Es bleibt für einen Arbeitnehmer also tatsächlich durchaus ein Risiko, sein Privatfahrzeug für geschäftliche Fahrten zur Verfügung zu stellen. Außerdem muss der Arbeitgeber bereits bei Zahlung einer steuerüblichen Kilometerpauschale (30 Cent) für den Rückstufungsschaden der Privat-KFZ-Versicherung nicht aufkommen - also auch noch ein deutliches Risiko des Arbeitnehmers!
Für mich ist es alternativlos, meinen Arbeitnehmern Fahrzeuge für die Hausbesuche zur Verfügung zu stellen!
Gruß
Nora
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Eigentlich ist das egal, ob der Chef eine DRK abgeschlossen hat.
In dem Moment, wo er erwartet oder billigt, dass das private KFZ des AN als Arbeitsmittel genutzt wird, ist er auch binnen der Arbeitsfahrten zu Schadenersatz verpflichtet.
Die DRK dient zur wirtschaftlichen Absicherung des PI!
Meine DRV habe ich seit 2 Jahrzehnten bei Trebes und Partner und macht unter 200 Ocken im Jahr!!!
Leider musste ich die auch schon in Anspruch nehmen. War alles sehr zufrienstellend!
dann fahre einfach weiter Rad :kissing_closed_eyes:
Kein AN kann gedrängt werden, sein privates Eigentum dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Und wenn die PI auch mal HBs in größerem Radius annehmen will, oder ihr die Fahrzeiten mit dem Rad zuviel Arbeitszeit der AN auffressen - dann muss wohl ein Dienstfahrzeug her. Ist allein ihre betriebswirtschaftliche Entscheidung..
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bettina464 schrieb:
Hallo AT,
dann fahre einfach weiter Rad :kissing_closed_eyes:
Kein AN kann gedrängt werden, sein privates Eigentum dem Betrieb zur Verfügung zu stellen. Und wenn die PI auch mal HBs in größerem Radius annehmen will, oder ihr die Fahrzeiten mit dem Rad zuviel Arbeitszeit der AN auffressen - dann muss wohl ein Dienstfahrzeug her. Ist allein ihre betriebswirtschaftliche Entscheidung..
Mein Profilbild bearbeiten