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Anonymer Teilnehmer
27.03.2013 13:00
Hallo Kollegen,

wie findet ihr das:
Einer Bekannten von mir (keine Physio) wurde von ihrem AG gekündigt wegen "Habgier".
Zur Erklärung: In dem Betrieb war es üblich, dass die Angestellten an Weihnachten Gutscheine bekommen (Höhe paar hunder Euro). Dieses mal bekam meine Bekannte keinen. Sie hat wohl des öfteren nachgefragt, warum nicht - war Chef mit Arbeitsleistung unzufrieden etc......
Die Chefetage war darüber wohl so ungehalten, dass ihr nun wie gesagt die Kündigung wegen "Habgier" ins Haus flatterte.

Also geht's eigentlich noch? :tired_face:
Kann man sowas gerichtlich anfechten?

Habt ihr sowas schon mal gehört?
Also wirklich - bin grad echt empört. :scream:
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Hallo Kollegen, wie findet ihr das: Einer Bekannten von mir (keine Physio) wurde von ihrem AG gekündigt wegen "Habgier". Zur Erklärung: In dem Betrieb war es üblich, dass die Angestellten an Weihnachten Gutscheine bekommen (Höhe paar hunder Euro). Dieses mal bekam meine Bekannte keinen. Sie hat wohl des öfteren nachgefragt, warum nicht - war Chef mit Arbeitsleistung unzufrieden etc...... Die Chefetage war darüber wohl so ungehalten, dass ihr nun wie gesagt die Kündigung wegen "Habgier" ins Haus flatterte. Also geht's eigentlich noch? :tired_face: Kann man sowas gerichtlich anfechten? Habt ihr sowas schon mal gehört? Also wirklich - bin grad echt empört. :scream:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Kollegen,

wie findet ihr das:
Einer Bekannten von mir (keine Physio) wurde von ihrem AG gekündigt wegen "Habgier".
Zur Erklärung: In dem Betrieb war es üblich, dass die Angestellten an Weihnachten Gutscheine bekommen (Höhe paar hunder Euro). Dieses mal bekam meine Bekannte keinen. Sie hat wohl des öfteren nachgefragt, warum nicht - war Chef mit Arbeitsleistung unzufrieden etc......
Die Chefetage war darüber wohl so ungehalten, dass ihr nun wie gesagt die Kündigung wegen "Habgier" ins Haus flatterte.

Also geht's eigentlich noch? :tired_face:
Kann man sowas gerichtlich anfechten?

Habt ihr sowas schon mal gehört?
Also wirklich - bin grad echt empört. :scream:

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C. DBO
27.03.2013 13:28
Ich glaube kaum, dass "Habgier" einen Kündigungsgrund darstellt. Würde ich mit Sicherheit anfechten.
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Ich glaube kaum, dass "Habgier" einen Kündigungsgrund darstellt. Würde ich mit Sicherheit anfechten.
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C. DBO schrieb:

Ich glaube kaum, dass "Habgier" einen Kündigungsgrund darstellt. Würde ich mit Sicherheit anfechten.

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Andreas216
27.03.2013 13:39
Hast Du die Kündigung mit eigenen Augen gesehen? ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG sowas als Kündigungsgrund schreibt. Vielleicht gab es ganz einfach andere Gründe, wenn der Chef mit der leistung nicht zufrieden war?
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Hast Du die Kündigung mit eigenen Augen gesehen? ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG sowas als Kündigungsgrund schreibt. Vielleicht gab es ganz einfach andere Gründe, wenn der Chef mit der leistung nicht zufrieden war?
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Andreas216 schrieb:

Hast Du die Kündigung mit eigenen Augen gesehen? ich kann mir nicht vorstellen, dass ein AG sowas als Kündigungsgrund schreibt. Vielleicht gab es ganz einfach andere Gründe, wenn der Chef mit der leistung nicht zufrieden war?

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don
27.03.2013 15:34
Ich kanns mir auch nicht vorstellen und wenn doch, dann spielen andere Faktoren sicherlich eine größere Rolle.

Wenn Deine Bekannte in den vergangenen Jahren immer solch einen Gutschein immer zu selben Zeit (Weihnachten) erhalten hat, ist es gut möglich, dass hier die "betriebliche Übung" zu tragen kommt. Das würde ich aber in jeden Fall mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
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Ich kanns mir auch nicht vorstellen und wenn doch, dann spielen andere Faktoren sicherlich eine größere Rolle. Wenn Deine Bekannte in den vergangenen Jahren immer solch einen Gutschein immer zu selben Zeit (Weihnachten) erhalten hat, ist es gut möglich, dass hier die "betriebliche Übung" zu tragen kommt. Das würde ich aber in jeden Fall mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.
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Fuzziguzzi
27.03.2013 17:06
Der Arbeitgeber kann sich "freuen" den Prozess auf beim Arbeitsgericht wird er wahrscheinlich verlieren und wenn er noch Pech hat gibt es den Gutschein noch obendrauf.
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Der Arbeitgeber kann sich "freuen" den Prozess auf beim Arbeitsgericht wird er wahrscheinlich verlieren und wenn er noch Pech hat gibt es den Gutschein noch obendrauf.
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Fuzziguzzi schrieb:

Der Arbeitgeber kann sich "freuen" den Prozess auf beim Arbeitsgericht wird er wahrscheinlich verlieren und wenn er noch Pech hat gibt es den Gutschein noch obendrauf.

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don schrieb:

Ich kanns mir auch nicht vorstellen und wenn doch, dann spielen andere Faktoren sicherlich eine größere Rolle.

Wenn Deine Bekannte in den vergangenen Jahren immer solch einen Gutschein immer zu selben Zeit (Weihnachten) erhalten hat, ist es gut möglich, dass hier die "betriebliche Übung" zu tragen kommt. Das würde ich aber in jeden Fall mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht besprechen.

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SuFi
27.03.2013 17:12
Ich könnte mir vorstellen, daß sie schon auf der Abschußliste stand... und wer einen Hund prügeln will- der findet auch in der Wüste einen Stecken! :kissing_closed_eyes:

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Ich könnte mir vorstellen, daß sie schon auf der Abschußliste stand... und wer einen Hund prügeln will- der findet auch in der Wüste einen Stecken! :kissing_closed_eyes:
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SuFi schrieb:

Ich könnte mir vorstellen, daß sie schon auf der Abschußliste stand... und wer einen Hund prügeln will- der findet auch in der Wüste einen Stecken! :kissing_closed_eyes:

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Biancchen
27.03.2013 19:02
Wenn 3x hintereinander die selbe Leistung gewährt wird, z.B. Weihnachtsgeld, so kann der AN dies auch im 4. Jahr erwarten.

Mein Tipp: RA-Beratung suchen!
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Wenn 3x hintereinander die selbe Leistung gewährt wird, z.B. Weihnachtsgeld, so kann der AN dies auch im 4. Jahr erwarten. Mein Tipp: RA-Beratung suchen!
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MikeS
27.03.2013 21:19
... ausser der AV sieht eindeutig vor, dass es sich bei den gewährten Einmalzahlungen um keine regelmässigen Leistungen handelt.

MikeS
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• moose
... ausser der AV sieht eindeutig vor, dass es sich bei den gewährten Einmalzahlungen um keine regelmässigen Leistungen handelt. MikeS
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MikeS schrieb:

... ausser der AV sieht eindeutig vor, dass es sich bei den gewährten Einmalzahlungen um keine regelmässigen Leistungen handelt.

MikeS

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Biancchen
28.03.2013 01:02
Das ist egal. Wenn diese Leistung dreimal stattfindet, wird sie regelmäßig.
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• Primo
Das ist egal. Wenn diese Leistung dreimal stattfindet, wird sie regelmäßig.
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Biancchen schrieb:

Das ist egal. Wenn diese Leistung dreimal stattfindet, wird sie regelmäßig.

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Biancchen schrieb:

Wenn 3x hintereinander die selbe Leistung gewährt wird, z.B. Weihnachtsgeld, so kann der AN dies auch im 4. Jahr erwarten.

Mein Tipp: RA-Beratung suchen!

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Andreas216
28.03.2013 07:41
Komisch, dass mab sich auf die Fragen unsererseits nicht mehr äußert! :kissing_closed_eyes:
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• moose
Komisch, dass mab sich auf die Fragen unsererseits nicht mehr äußert! :kissing_closed_eyes:
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Anonymer Teilnehmer
28.03.2013 20:54
Lieber Andreas216,

ja - manche Leute haben auch noch anderes zu tun, als ständig vor dem Computer zu sitzen und zu kucken, ob schon irgendjemand seine Meinung kundgetan hat. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Also: Ich habe die Kündigung nicht mit eigenen Augen gelesen und kann nur das wiedergeben, was mir die Bekannte erzählt hat.
Es könnte natürlich durchaus sein, dass verschiedene andere Faktoren schlußendlich zur Kündigung beigetragen haben, und die Nachfragen ihrerseits nur einen Vorwand darstellten, um sie entlassen zu können.
Nähere Umstände sind mir leider nicht bekannt.
Ich fand nur die Begründung "Habgier" in diesem Zusammenhang etwas befremdlich - selbst wenn es nur mündlich vom AG so geäußert wurde und nicht als schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben drinsteht.

Würdet ihr einen AN als habgierig bezeichnen, nur weil er nachfragt, warum er dieses Jahr keine Weihnachtsgratifikation erhalten hat?
Der AG könnte doch einfach sagen, was ihm an der Arbeitsleistung oder dem Verhalten der jeweiligen MA mißfallen hat, oder nicht? :tired_face:

So - ich denke, nun hab ich mich genug dazu geäußert.

Frohe Ostern euch allen. :sunglasses:
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Lieber Andreas216, ja - manche Leute haben auch noch anderes zu tun, als ständig vor dem Computer zu sitzen und zu kucken, ob schon irgendjemand seine Meinung kundgetan hat. :stuck_out_tongue_winking_eye: Also: Ich habe die Kündigung nicht mit eigenen Augen gelesen und kann nur das wiedergeben, was mir die Bekannte erzählt hat. Es könnte natürlich durchaus sein, dass verschiedene andere Faktoren schlußendlich zur Kündigung beigetragen haben, und die Nachfragen ihrerseits nur einen Vorwand darstellten, um sie entlassen zu können. Nähere Umstände sind mir leider nicht bekannt. Ich fand nur die Begründung "Habgier" in diesem Zusammenhang etwas befremdlich - selbst wenn es nur mündlich vom AG so geäußert wurde und nicht als schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben drinsteht. Würdet ihr einen AN als habgierig bezeichnen, nur weil er nachfragt, warum er dieses Jahr keine Weihnachtsgratifikation erhalten hat? Der AG könnte doch einfach sagen, was ihm an der Arbeitsleistung oder dem Verhalten der jeweiligen MA mißfallen hat, oder nicht? :tired_face: So - ich denke, nun hab ich mich genug dazu geäußert. Frohe Ostern euch allen. :sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Lieber Andreas216,

ja - manche Leute haben auch noch anderes zu tun, als ständig vor dem Computer zu sitzen und zu kucken, ob schon irgendjemand seine Meinung kundgetan hat. :stuck_out_tongue_winking_eye:
Also: Ich habe die Kündigung nicht mit eigenen Augen gelesen und kann nur das wiedergeben, was mir die Bekannte erzählt hat.
Es könnte natürlich durchaus sein, dass verschiedene andere Faktoren schlußendlich zur Kündigung beigetragen haben, und die Nachfragen ihrerseits nur einen Vorwand darstellten, um sie entlassen zu können.
Nähere Umstände sind mir leider nicht bekannt.
Ich fand nur die Begründung "Habgier" in diesem Zusammenhang etwas befremdlich - selbst wenn es nur mündlich vom AG so geäußert wurde und nicht als schriftliche Begründung im Kündigungsschreiben drinsteht.

Würdet ihr einen AN als habgierig bezeichnen, nur weil er nachfragt, warum er dieses Jahr keine Weihnachtsgratifikation erhalten hat?
Der AG könnte doch einfach sagen, was ihm an der Arbeitsleistung oder dem Verhalten der jeweiligen MA mißfallen hat, oder nicht? :tired_face:

So - ich denke, nun hab ich mich genug dazu geäußert.

Frohe Ostern euch allen. :sunglasses:

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kriegerhexe
11.04.2013 13:54
Was Biancchen sagt - wenn solche Leistungen mehrfach stattfanden, darf man sie nicht einfach einstellen.
Da gibts auch einen Fachbegriff für , komme nur nicht drauf.

Würd ich , wenns wirklich berechtigt ist, RA und Arbeitssgericht bemühen.
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Was Biancchen sagt - wenn solche Leistungen mehrfach stattfanden, darf man sie nicht einfach einstellen. Da gibts auch einen Fachbegriff für , komme nur nicht drauf. Würd ich , wenns wirklich berechtigt ist, RA und Arbeitssgericht bemühen.
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kriegerhexe schrieb:

Was Biancchen sagt - wenn solche Leistungen mehrfach stattfanden, darf man sie nicht einfach einstellen.
Da gibts auch einen Fachbegriff für , komme nur nicht drauf.

Würd ich , wenns wirklich berechtigt ist, RA und Arbeitssgericht bemühen.

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Andreas216
11.04.2013 14:13
Das habe ich Zweifelsohne auch...aber es bestätigt meinen gedanken: Du hast die Kündigung nicht selber gesehen. Und ICH habe aufgehört an "HörenSagen" zu glauben!
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Das habe ich Zweifelsohne auch...aber es bestätigt meinen gedanken: Du hast die Kündigung nicht selber gesehen. Und ICH habe aufgehört an "HörenSagen" zu glauben!
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Andreas216 schrieb:

Das habe ich Zweifelsohne auch...aber es bestätigt meinen gedanken: Du hast die Kündigung nicht selber gesehen. Und ICH habe aufgehört an "HörenSagen" zu glauben!

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Biancchen
11.04.2013 17:40
Den Fachbegriff dazu weiß ich leider auch nicht mehr.

Nur komisch, dass ich hier negativ bewertet wurde. Hier wurde eine Frage gestellt und diese habe ich beantwortet (nur halt ohne Fachbegriff)
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Den Fachbegriff dazu weiß ich leider auch nicht mehr. Nur komisch, dass ich hier negativ bewertet wurde. Hier wurde eine Frage gestellt und diese habe ich beantwortet (nur halt ohne Fachbegriff)
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Biancchen schrieb:

Den Fachbegriff dazu weiß ich leider auch nicht mehr.

Nur komisch, dass ich hier negativ bewertet wurde. Hier wurde eine Frage gestellt und diese habe ich beantwortet (nur halt ohne Fachbegriff)

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carsten dd
12.04.2013 10:24
Es handelt sich hierbei um eine betriebliche Übung!
Kann einseitig nicht aufgehoben werden.
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Es handelt sich hierbei um eine betriebliche Übung! Kann einseitig nicht aufgehoben werden.
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carsten dd schrieb:

Es handelt sich hierbei um eine betriebliche Übung!
Kann einseitig nicht aufgehoben werden.

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Biancchen
12.04.2013 12:17
Stimmt, betriebliche Übung hieß das :sunglasses: :clap:
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Stimmt, betriebliche Übung hieß das :sunglasses: :clap:
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Biancchen schrieb:

Stimmt, betriebliche Übung hieß das :sunglasses: :clap:

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Andreas216
15.04.2013 11:04
Was hat das mit meinem Einwurf zu tun?
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Was hat das mit meinem Einwurf zu tun?
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Andreas216 schrieb:

Was hat das mit meinem Einwurf zu tun?

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Biancchen
15.04.2013 22:53
Nüscht... hier ging es nur um den Fachbegriff :blush:
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Nüscht... hier ging es nur um den Fachbegriff :blush:
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Biancchen schrieb:

Nüscht... hier ging es nur um den Fachbegriff :blush:

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Andreas216
16.04.2013 07:06
Dann sollte man die Antworten richtig zu ordnen! :wink:
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Dann sollte man die Antworten richtig zu ordnen! :wink:
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Andreas216 schrieb:

Dann sollte man die Antworten richtig zu ordnen! :wink:

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Andreas216 schrieb:

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