Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
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Gibt es da eine rechtssprechung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen darf ein ehemaliger AG die berufsurkunde einfordern?
Gibt es da eine rechtssprechung?
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Wojtek S. schrieb:
Mit welcher Begründung?
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Inche schrieb:
Wiso will er die Berufsurkunde erst jetzt? Diese sollte er doch schon bei deinem Arbeitsantritt damals erhalten haben.
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britta109 schrieb:
Wenn es eine Berufsurkunde gibt, wo ist denn dann das Problem?
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Beglaubigte Berufsurkunde zusenden und eine ordentliche Rechnung dafür stellen !
Gruß redvine
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Ramona Völlkopf schrieb:
Grundsätzlich spricht nichts dagegen.
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Biancchen schrieb:
Vielleicht muss der Chef im Nachhinein etwas vor der Krankenkasse rechtferigen oder ihm fällt jetzt erst auf, dass ihm etwas in seinen Unterlagen fällt. Einige Meiner Chefs (vorrangig bei Nebenjobs) hatten auch keine Kopie davon, sondern sie nur gesehen.
Meine ehemaliger AG verlangt über sein Steuerbüro die Immatrikulationsbescheinigungen meines Vollzeit-Studiums. Ich hatte nebenher in der Praxis gearbeitet. Das ist mittlerweile knapp 2 Jahre her. Vor Kurzem muss wohl eine Prüfung der Rentenversicherung in der Praxis stattgefunden haben und meine Immatrikulationsunterlagen sind "scheinbar" verschwunden. Ein Anruf bei der RV ergab jedoch, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Mal davon abgesehen, dass ich jetzt nicht mehr so einfach an die Unterlagen komme und das mit erheblichem Aufwand verbunden ist, frage ich mich dennoch, ob ich dem nachkommen muss? Und wenn ja, wie sollte eine solche "ordentliche Rechnung" aussehen?
Gruß Dún
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britta109 schrieb:
Porto und die Beglaubigung vom Amt könnten erstattet werden.
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Dúnhan schrieb:
Ich habe z.Z. einen ähnlichen Fall.
Meine ehemaliger AG verlangt über sein Steuerbüro die Immatrikulationsbescheinigungen meines Vollzeit-Studiums. Ich hatte nebenher in der Praxis gearbeitet. Das ist mittlerweile knapp 2 Jahre her. Vor Kurzem muss wohl eine Prüfung der Rentenversicherung in der Praxis stattgefunden haben und meine Immatrikulationsunterlagen sind "scheinbar" verschwunden. Ein Anruf bei der RV ergab jedoch, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
Mal davon abgesehen, dass ich jetzt nicht mehr so einfach an die Unterlagen komme und das mit erheblichem Aufwand verbunden ist, frage ich mich dennoch, ob ich dem nachkommen muss? Und wenn ja, wie sollte eine solche "ordentliche Rechnung" aussehen?
Gruß Dún
Aber warum immer gleich Rechtsprechung. Seit ihr alle "rechtsanwaltsüchtig" ? Wieso nicht einfach beim Fragesteller rückfragen wofür er die Berufsurkunde braucht. Vielleicht hat er ja einen plausiblen Grund. Wenn du nicht bis ins letzte zerstritten mit ihm bist, verstehe ich nicht wofür du ihm sie vorenthalten willst. Ist doch keine Geheimunterlage. Und wenn er sie nicht unbedingt beglaubigt haben will, musst du auch keine unnötigen Kosten und dir Rennerei verursachen. Einscannen, pdf machen. zumailen, fertig! Wo bitte ist da ein Problem?
PS. @Bianchen - wen du ein Fehler findest darfst du ihn gerne behalten. :yum:
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Udo schrieb:
Fordern darf man erst mal alles. Ob man auf die Forderung eingehen muss ist eine andere Sache. Ich frage mich nur, hat er wirklich "gefordert" oder nur gesagt das er sie benötigt.
Aber warum immer gleich Rechtsprechung. Seit ihr alle "rechtsanwaltsüchtig" ? Wieso nicht einfach beim Fragesteller rückfragen wofür er die Berufsurkunde braucht. Vielleicht hat er ja einen plausiblen Grund. Wenn du nicht bis ins letzte zerstritten mit ihm bist, verstehe ich nicht wofür du ihm sie vorenthalten willst. Ist doch keine Geheimunterlage. Und wenn er sie nicht unbedingt beglaubigt haben will, musst du auch keine unnötigen Kosten und dir Rennerei verursachen. Einscannen, pdf machen. zumailen, fertig! Wo bitte ist da ein Problem?
PS. @Bianchen - wen du ein Fehler findest darfst du ihn gerne behalten. :yum:
Ich gebe dir vollkommen Recht. So würde ich auch normal handeln. Aber du hast es auch geahnt, wir sind zerstritten.
Es gab einen Schriftsatz vom Steuerbüro, indem ausdrücklich "gefordert" wurde mit der Androhung von Konsequenzen. Nach Anruf beim Steuerbüro blieb mir eine Erklärung offen. Theoretisch hätte mich auch mein ehemaliger AG anrufen können mit der Bitte die Unterlagen zuzusenden.
Das Problem liegt außerdem darin, dass ich nicht mehr an die Unterlagen komme. Diese sind mit Exmatrikulation im Onlineportal nicht mehr zugänglich. Es gäbe noch eine Alternative, aber ich lasse mich ungern zu etwas "auffodern"/"zwingen" was ich nicht machen muss.
Ich brauche auch keinen Rechtsanwalt. Es geht mir lediglich um Hintergrundinformationen die mir fehlen um zu verstehen. Sicherlich wäre ein Anruf beim Ex-AG die einfachste Lösung.
Gruß Dún
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Leute!
Auch wenn man zerstritten ist, muss man doch nicht nachtreten.
Auf dieses Niveau braucht sich doch keiner herablassen.
Selbstverständlich gibt es Konsequenzen, wenn man etwas böswillig unterlässt. Und das ist böswillig, wenn der lange Hebel angesetzt wird und die Freuden des "kleinen Mannes" ausgekostet werden.
Meistens geht es ja in solchen Fällen um Behördenkram. Da sind auch Fristen einzuhalten.
Als AG mus ich sehr oft auch Jahre später irgendwelche Formulare ausfüllen.
Das ist doch nun wirklich kein Problem. Auch nicht, wenn man zerstritten ist.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Das Schreiben im Sekretariat vorlegen. Dann bekommst du den Nachweis.
Leute!
Auch wenn man zerstritten ist, muss man doch nicht nachtreten.
Auf dieses Niveau braucht sich doch keiner herablassen.
Selbstverständlich gibt es Konsequenzen, wenn man etwas böswillig unterlässt. Und das ist böswillig, wenn der lange Hebel angesetzt wird und die Freuden des "kleinen Mannes" ausgekostet werden.
Meistens geht es ja in solchen Fällen um Behördenkram. Da sind auch Fristen einzuhalten.
Als AG mus ich sehr oft auch Jahre später irgendwelche Formulare ausfüllen.
Das ist doch nun wirklich kein Problem. Auch nicht, wenn man zerstritten ist.
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britta109 schrieb:
:clap:
Ich glaube du verstehst mich falsch. Mir geht es gar nicht darum nachzutreten oder meinem EX-AG eines auszuwischen. Auch will ich nicht "böswillig" etwas unterlassen. Ich habe ja selbst geschrieben, dass ich Alternativen habe und gerne bereit bin etwas zu tun, wenn derjenige mir auch sagt warum und die Hintergründe erläutert.
Für mich ist es komisch, dass die Anfrage über das Steuerbüro läuft, dieses mir aber nach Anruf keinerlei Erklärungen geben konnte/wollte. Außerdem hat die prüfende Institution (RV) alle Unterlagen von mir!
Vielleicht stelle ich auch meine Frage falsch:
Warum brauch mein EX-AG die Immatrikulationsbescheinigungen für einen Nachweis gegenüber der Rentenversicherung?
Zur Info: Ich war max. 19h/Woche beschäftigt, habe zwischen 450-850€ bekommen und RV-Beiträge gezahlt.
P.S.: Ich vermute, dass die angedrohten Konsequenzen im Rahmen der Prüfung durch die RV eher meinem EX-AG gelten. Und in dem Fall bin ich natürlich bereit zu helfen. Formailitäten sind auch niemals Streitpunkt gewesen, sodass es Unsinn wäre "nachzutreten".
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
@ Ramona
Ich glaube du verstehst mich falsch. Mir geht es gar nicht darum nachzutreten oder meinem EX-AG eines auszuwischen. Auch will ich nicht "böswillig" etwas unterlassen. Ich habe ja selbst geschrieben, dass ich Alternativen habe und gerne bereit bin etwas zu tun, wenn derjenige mir auch sagt warum und die Hintergründe erläutert.
Für mich ist es komisch, dass die Anfrage über das Steuerbüro läuft, dieses mir aber nach Anruf keinerlei Erklärungen geben konnte/wollte. Außerdem hat die prüfende Institution (RV) alle Unterlagen von mir!
Vielleicht stelle ich auch meine Frage falsch:
Warum brauch mein EX-AG die Immatrikulationsbescheinigungen für einen Nachweis gegenüber der Rentenversicherung?
Zur Info: Ich war max. 19h/Woche beschäftigt, habe zwischen 450-850€ bekommen und RV-Beiträge gezahlt.
P.S.: Ich vermute, dass die angedrohten Konsequenzen im Rahmen der Prüfung durch die RV eher meinem EX-AG gelten. Und in dem Fall bin ich natürlich bereit zu helfen. Formailitäten sind auch niemals Streitpunkt gewesen, sodass es Unsinn wäre "nachzutreten".
Gruß Dún
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Nein, einen Rechtsanspruch hat der ehemalige Arbeitgeber nicht!
Gruß redvine
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Dúnhan schrieb:
@Udo
Ich gebe dir vollkommen Recht. So würde ich auch normal handeln. Aber du hast es auch geahnt, wir sind zerstritten.
Es gab einen Schriftsatz vom Steuerbüro, indem ausdrücklich "gefordert" wurde mit der Androhung von Konsequenzen. Nach Anruf beim Steuerbüro blieb mir eine Erklärung offen. Theoretisch hätte mich auch mein ehemaliger AG anrufen können mit der Bitte die Unterlagen zuzusenden.
Das Problem liegt außerdem darin, dass ich nicht mehr an die Unterlagen komme. Diese sind mit Exmatrikulation im Onlineportal nicht mehr zugänglich. Es gäbe noch eine Alternative, aber ich lasse mich ungern zu etwas "auffodern"/"zwingen" was ich nicht machen muss.
Ich brauche auch keinen Rechtsanwalt. Es geht mir lediglich um Hintergrundinformationen die mir fehlen um zu verstehen. Sicherlich wäre ein Anruf beim Ex-AG die einfachste Lösung.
Gruß Dún
Selbstverständlich darf er diese nachfordern.
Ich selbst musste mal die MLD Urkunde eines Miarbeiters zehn (!) Jahre später nochmal einreichen. Da keine Unterlagen zu finden waren. Das fand ich ungeheuerlich, dass die zehn Jahre brauchten...
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Ramona Völlkopf schrieb:
Zur Eingangsfrage
Selbstverständlich darf er diese nachfordern.
Ich selbst musste mal die MLD Urkunde eines Miarbeiters zehn (!) Jahre später nochmal einreichen. Da keine Unterlagen zu finden waren. Das fand ich ungeheuerlich, dass die zehn Jahre brauchten...
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