Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
ich suche nach gelebten Erfahrungen mit Bildungsurlaub. In meinem Bundesland hat ein Arbeitnehmer in größeren Betrieben Anspruch auf 5 bezahlte Tage Bildungsurlaub pro Jahr, bei Vollzeit.
Wir Physiotherapeuten/innen sind ja mit Fortbildung sehr speziell und bisher war es bei mir in all den Jahren immer so, dass Fortbildungstage Verhandlungssache war, ähnlich wie Urlaubstage. Das soll heißen, dass das die Attraktivität des Arbeitsplatzes dargestellt hat. Einen Zuschuss zur Fortbildung gab es allerdings vor 20 Jahren mal. Die Fortbildungstage sind im Arbeitsvertrag verankert.
Jetzt die Frage: kommen 5 Bildungsurlaubstage nun noch dazu oder zählen schon die vertraglichen Fortbildungstage dazu. Brüstet sich dann eigentlich der Arbeitgeber mit gesetzlichen Vorgaben?
Dann hätte ich nämlich lieber keine Fortbildungstage im Vertrag und dafür mehr Brutto und eben dann regelmäßig Bildungsurlaub.
Hat von Euch jemand dazu konkrete Erfahrungen?
Liebe Grüße
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Olaf Seifert schrieb:
welches Bundesland?
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karin-maria schrieb:
Was ist denn der Unterschied zwischen Bildungsurlaub und Fortbildungstagen?
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MeFe89 schrieb:
@karin-maria das eine ist Gesetz der Länder das andere Vertragliche Abmachung
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anika666 schrieb:
In BW müssen Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeitern keinen Bildungsurlaub gewähren.
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Kristine 22 schrieb:
Guten Morgen,
ich suche nach gelebten Erfahrungen mit Bildungsurlaub. In meinem Bundesland hat ein Arbeitnehmer in größeren Betrieben Anspruch auf 5 bezahlte Tage Bildungsurlaub pro Jahr, bei Vollzeit.
Wir Physiotherapeuten/innen sind ja mit Fortbildung sehr speziell und bisher war es bei mir in all den Jahren immer so, dass Fortbildungstage Verhandlungssache war, ähnlich wie Urlaubstage. Das soll heißen, dass das die Attraktivität des Arbeitsplatzes dargestellt hat. Einen Zuschuss zur Fortbildung gab es allerdings vor 20 Jahren mal. Die Fortbildungstage sind im Arbeitsvertrag verankert.
Jetzt die Frage: kommen 5 Bildungsurlaubstage nun noch dazu oder zählen schon die vertraglichen Fortbildungstage dazu. Brüstet sich dann eigentlich der Arbeitgeber mit gesetzlichen Vorgaben?
Dann hätte ich nämlich lieber keine Fortbildungstage im Vertrag und dafür mehr Brutto und eben dann regelmäßig Bildungsurlaub.
Hat von Euch jemand dazu konkrete Erfahrungen?
Liebe Grüße
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Schippi schrieb:
In SH hat jeder AN gesetzlichen Anspruch auf 5 Tage Bildungsurlaub im Jahr wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen,kein Abzug von Urlaubstagen!
einfach mal Tante google fragen, da steht alles recht genau drin.
In Sachsen und Bayern gibt es keine gestzlichen Bildungsurlaubstage. In allen anderen BL sind es 10 Tage in zwei Jahren, allerdings nur in anerkannten Fortbildungsinstituten.
Lg
vollyholly
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vollyholly schrieb:
Hallo Kristine22,
einfach mal Tante google fragen, da steht alles recht genau drin.
In Sachsen und Bayern gibt es keine gestzlichen Bildungsurlaubstage. In allen anderen BL sind es 10 Tage in zwei Jahren, allerdings nur in anerkannten Fortbildungsinstituten.
Lg
vollyholly
Ich wollte wissen, ob das auch so von jemand anderem schon praktiziert wurde.
LG
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Schippi schrieb:
Bildungsurlaub sind ländersache,Fortbildungstage sind aushandelbar mit dem AG!das können auch 10 Tage/Jahr sein,je nach beruflicher fobi und Arbeitsvertrag
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Kristine 22 schrieb:
Danke Euch allen für Eure Antworten und meine Frage ist nicht beantwortet. Ich bitte um eine Antwort bei eigenen Erfahrungen! Was was ist ,weiß ich ja und habe das auch aufgeführt. Ziehe ich aus den Aussagen hier also den Schluss, dann sind es also 5 Tage Bildungsurlaub plus 3 Tage Fortbildungstage.
Ich wollte wissen, ob das auch so von jemand anderem schon praktiziert wurde.
LG
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Inche schrieb:
Wenn in den letzten 2 Jahren kein Bildungsurlaub genomen wurde wären es dann 8 Tage Bildungsurlaub hierzu muss aber das Fortbildungsinstitut vorrausetzungen erfüllen.Genaueres zb den Antrag gibt es bei den jeweiligen Bildungs u Wissenschafts Ministerien der Länder u beim Fobi Anbieter
einfach mal zusammenfassend zu Deiner Ausgangsfrage:
Jetzt die Frage: kommen 5 Bildungsurlaubstage nun noch dazu oder zählen schon die vertraglichen Fortbildungstage dazu. Brüstet sich dann eigentlich der Arbeitgeber mit gesetzlichen Vorgaben?
Dann hätte ich nämlich lieber keine Fortbildungstage im Vertrag und dafür mehr Brutto und eben dann regelmäßig Bildungsurlaub.
Zum Einen könnte es sein, dass Dein AG auch nicht allumfassend mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut ist oder nicht vertraut sein will wink. Deshalb wäre ich vorsichtig mit Unterstellungen!
Mein Vorschlag als AG an Dich:
Bitte Deinen AG um einen Termin für ein Gespräch zum Thama Fortbildungsurlaub. So kann er sich vorab schon einmal Gedanken dazu machen und ggf. informieren - das Gespräch verläuft zielführender.
Deinerseits hast Du ja festgelegt, was Du gerne möchtest. Die gesetzlichen Regelungen sind soweit bekannt.
Du forderst im Endeffekt ja nur Dein gesetzliches Recht von 5 Tagen Fobi Urlaub ein, da spricht ja nichts dagegen.
Wenn ich als AG verpflichtet bin, 5 Tage Fobiurlaub zu gewähren finde ich dann recht großzügig die vertraglich vereinbarten Fortbildungstage noch oben drauf zu packen. Machne Mitarbeiter bevorzugen dann eher noch einen finanziellen Zuschuß, den ich dann auch gerne gewähre...
Wie gesagt, ich rate Dir zu einem freundlichen Gespräch mit Deinem AG auf Augenhöhe. Leben und leben lassen ist hier meine Devise.
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Ich gebe Dir absolut recht, dass immer ein ruhiges, sachliches Gespräch stattfinden sollte. So ist auch der Plan.😊 Ich wollte mich im Vorfeld informieren, damit eine Gesprächsgrundlage geschaffen wird.
Du hast auch damit absolut Recht, dass man nichts unterstellen soll und das ist auch überhaupt nicht meine Absicht, eher eine Frage.
Ich vermute, dass mein Arbeitgeber 5 Tage Bildungsurlaub nicht auf dem Schirm hat, so wie ich es nämlich noch bei keinem meiner bisherigen Arbeitgeber erlebt habe und wenn doch, dann gut versteckt. Bisher wurden meine Arbeitsverträge immer damit aufgewertet, dass Fortbildungstage gewährt wurden und je nach Verhandlung mal mehr mal weniger, Zuschüsse nie.
Ich meine daher eher mit meiner Aussage, dass ich etwas enttäuscht darüber bin, dass ich der Deep bin, denn es wären immer gesetzlich 5 Tage gewesen. Ich rechne nicht damit, dass bei einem Gespräch die abgemachten Fobitage obendrauf kommen, jedenfalls nicht so, dass es mit einem guten Gefühl endet. Das ist jetzt eine Unterstellung.🙁 Ein wenig kennt man ja in all den Jahren leider die Gebaren.
Da mir das Feedback nicht das Gefühl gibt, dass alle Arbeitnehmer hier Bildungsurlaub nehmen, werde ich noch mal in mich gehen und gut überlegen welches Fass ich aufmachen will oder nicht.
LG und einen wunderschönen Tag
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Kristine 22 schrieb:
Vielen Dank Vollyholly für Deine Zeit mit der sehr ausführlichen Antwort und allen anderen auch.
Ich gebe Dir absolut recht, dass immer ein ruhiges, sachliches Gespräch stattfinden sollte. So ist auch der Plan.😊 Ich wollte mich im Vorfeld informieren, damit eine Gesprächsgrundlage geschaffen wird.
Du hast auch damit absolut Recht, dass man nichts unterstellen soll und das ist auch überhaupt nicht meine Absicht, eher eine Frage.
Ich vermute, dass mein Arbeitgeber 5 Tage Bildungsurlaub nicht auf dem Schirm hat, so wie ich es nämlich noch bei keinem meiner bisherigen Arbeitgeber erlebt habe und wenn doch, dann gut versteckt. Bisher wurden meine Arbeitsverträge immer damit aufgewertet, dass Fortbildungstage gewährt wurden und je nach Verhandlung mal mehr mal weniger, Zuschüsse nie.
Ich meine daher eher mit meiner Aussage, dass ich etwas enttäuscht darüber bin, dass ich der Deep bin, denn es wären immer gesetzlich 5 Tage gewesen. Ich rechne nicht damit, dass bei einem Gespräch die abgemachten Fobitage obendrauf kommen, jedenfalls nicht so, dass es mit einem guten Gefühl endet. Das ist jetzt eine Unterstellung.🙁 Ein wenig kennt man ja in all den Jahren leider die Gebaren.
Da mir das Feedback nicht das Gefühl gibt, dass alle Arbeitnehmer hier Bildungsurlaub nehmen, werde ich noch mal in mich gehen und gut überlegen welches Fass ich aufmachen will oder nicht.
LG und einen wunderschönen Tag
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vollyholly schrieb:
Hallo Kristine22,
einfach mal zusammenfassend zu Deiner Ausgangsfrage:
Jetzt die Frage: kommen 5 Bildungsurlaubstage nun noch dazu oder zählen schon die vertraglichen Fortbildungstage dazu. Brüstet sich dann eigentlich der Arbeitgeber mit gesetzlichen Vorgaben?
Dann hätte ich nämlich lieber keine Fortbildungstage im Vertrag und dafür mehr Brutto und eben dann regelmäßig Bildungsurlaub.
Zum Einen könnte es sein, dass Dein AG auch nicht allumfassend mit den gesetzlichen Gegebenheiten vertraut ist oder nicht vertraut sein will wink. Deshalb wäre ich vorsichtig mit Unterstellungen!
Mein Vorschlag als AG an Dich:
Bitte Deinen AG um einen Termin für ein Gespräch zum Thama Fortbildungsurlaub. So kann er sich vorab schon einmal Gedanken dazu machen und ggf. informieren - das Gespräch verläuft zielführender.
Deinerseits hast Du ja festgelegt, was Du gerne möchtest. Die gesetzlichen Regelungen sind soweit bekannt.
Du forderst im Endeffekt ja nur Dein gesetzliches Recht von 5 Tagen Fobi Urlaub ein, da spricht ja nichts dagegen.
Wenn ich als AG verpflichtet bin, 5 Tage Fobiurlaub zu gewähren finde ich dann recht großzügig die vertraglich vereinbarten Fortbildungstage noch oben drauf zu packen. Machne Mitarbeiter bevorzugen dann eher noch einen finanziellen Zuschuß, den ich dann auch gerne gewähre...
Wie gesagt, ich rate Dir zu einem freundlichen Gespräch mit Deinem AG auf Augenhöhe. Leben und leben lassen ist hier meine Devise.
Einen AG " kostet" es mehr, wenn er Dir Frei - Tage gewährt, da Du ja an diesen Tagen keinen Umsatz generierst und Termine sind sowieso immer knapp...
Deshalb ist es für einen AG aus meiner Sicht "günstiger" zusätzlich Fobi Zuschüsse zu gewähren, die kann er sogar noch steuerlich geltend machen.
Wenn es kostenintensive Fortbildungen sind, die auch wieder einen Benefit in bestimmten Abrechnungspositionen bringen ( MT/Bobath o.ä.), wäre es kurzsichtig vom AG diese Fobi nicht zu unterstützen.
Viel Erfolg beim Verhandeln und von ALLEM viel Spaß bei der Fobi!
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vollyholly schrieb:
Aus Sicht eines AG möchte ich Dir raten so zu verhandeln, dass Du zuerst einmal den gesetzlichen Anspruch geltend machen kannst. Wenn Du die gesetzlichen 10 Tage in 2 jahren fix hast, kannst Du ja über einen Zuschuß verhandeln.
Einen AG " kostet" es mehr, wenn er Dir Frei - Tage gewährt, da Du ja an diesen Tagen keinen Umsatz generierst und Termine sind sowieso immer knapp...
Deshalb ist es für einen AG aus meiner Sicht "günstiger" zusätzlich Fobi Zuschüsse zu gewähren, die kann er sogar noch steuerlich geltend machen.
Wenn es kostenintensive Fortbildungen sind, die auch wieder einen Benefit in bestimmten Abrechnungspositionen bringen ( MT/Bobath o.ä.), wäre es kurzsichtig vom AG diese Fobi nicht zu unterstützen.
Viel Erfolg beim Verhandeln und von ALLEM viel Spaß bei der Fobi!
Fortbildungsurlaub sind berufsbezogene Fortbildungen
Bildungsurlaub kann auch ein zb Sprachkurs oder Computerkurs unabhängig von der beruflichen Fortbildung sein. Da heißt. Bildungsurlaub muss keinen berufliche Relevanz haben
Einen schönen Abend wünsche ich euch .
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Amue schrieb:
Hallo Liebe Kollegen.
Fortbildungsurlaub sind berufsbezogene Fortbildungen
Bildungsurlaub kann auch ein zb Sprachkurs oder Computerkurs unabhängig von der beruflichen Fortbildung sein. Da heißt. Bildungsurlaub muss keinen berufliche Relevanz haben
Einen schönen Abend wünsche ich euch .
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