Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
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Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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und ich gehe da von bezahltem urlaub aus. sonst würde das wort urlaub im arbeitsvertrag ja keinen sinn machen.
jetzt ist es so, das von potentieller arbeitgeberseite behauptet wird, das zwar der urlaubsanspruch besteht, dieser aber in der praxis nicht bezahlt wird, weil das so nicht üblich sei.
meine frage an alle 450-euro-jobber: wie ist das bei euch mit bezahltem urlaub? wird gewährt und bezahlt oder nicht?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich denke die überschrift sagt schon das meiste. als 450-euro-jobber erwirbt man ja auch einen urlaubsanspruch, zb 8 tage im jahr.
und ich gehe da von bezahltem urlaub aus. sonst würde das wort urlaub im arbeitsvertrag ja keinen sinn machen.
jetzt ist es so, das von potentieller arbeitgeberseite behauptet wird, das zwar der urlaubsanspruch besteht, dieser aber in der praxis nicht bezahlt wird, weil das so nicht üblich sei.
meine frage an alle 450-euro-jobber: wie ist das bei euch mit bezahltem urlaub? wird gewährt und bezahlt oder nicht?
ich denke die überschrift sagt schon das meiste. als 450-euro-jobber erwirbt man ja auch einen urlaubsanspruch, zb 8 tage im jahr.
und ich gehe da von bezahltem urlaub aus. sonst würde das wort urlaub im arbeitsvertrag ja keinen sinn machen.
jetzt ist es so, das von potentieller arbeitgeberseite behauptet wird, das zwar der urlaubsanspruch besteht, dieser aber in der praxis nicht bezahlt wird, weil das so nicht üblich sei.
meine frage an alle 450-euro-jobber: wie ist das bei euch mit bezahltem urlaub? wird gewährt und bezahlt oder nicht?
Zu fragen wie es woanders gehandhabt wird bringt dich nicht weiter.
Du brauchst die gesetzliche Regelung, darauf hast du einen gesetzlichen Anspruch.
Schau hier:
Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
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(diese Fragen werden, solltest du diesen Job antreten, zu 99,9% auftreten wenn du deinen Urlaub erkämpft hast)
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Papa Alpaka schrieb:
...und wo du schon dabei bist: Nein, verpasste Arbeitstage während deines Urlaubs müssen selbstverständlich nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Es ist auch egal, wieviele Arbeitsstunden du im Urlaub hättest, einzig die Anzahl der Tage ist relevant.
(diese Fragen werden, solltest du diesen Job antreten, zu 99,9% auftreten wenn du deinen Urlaub erkämpft hast)
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carotis schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.9.14 08:38:
ich denke die überschrift sagt schon das meiste. als 450-euro-jobber erwirbt man ja auch einen urlaubsanspruch, zb 8 tage im jahr.
und ich gehe da von bezahltem urlaub aus. sonst würde das wort urlaub im arbeitsvertrag ja keinen sinn machen.
jetzt ist es so, das von potentieller arbeitgeberseite behauptet wird, das zwar der urlaubsanspruch besteht, dieser aber in der praxis nicht bezahlt wird, weil das so nicht üblich sei.
meine frage an alle 450-euro-jobber: wie ist das bei euch mit bezahltem urlaub? wird gewährt und bezahlt oder nicht?
Zu fragen wie es woanders gehandhabt wird bringt dich nicht weiter.
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Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
Alle Infos unter minijobzentrale.de.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich beschäftige seit Jahren auch Minijobber. Selbstverständlich wird bezahlter Urlaub gewährt.
Alle Infos unter minijobzentrale.de.
s.die beiden Antworten...aber ich sehe schon, wenn Du mal krank werden solltest, da wird dein AG bestimmt sagen: Lohnfortzahlung NEIN danke...das ist dann genauso Märchenstunde....
bleib gesund und nimm auch mal Erholungsurlaub
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo,
s.die beiden Antworten...aber ich sehe schon, wenn Du mal krank werden solltest, da wird dein AG bestimmt sagen: Lohnfortzahlung NEIN danke...das ist dann genauso Märchenstunde....
bleib gesund und nimm auch mal Erholungsurlaub
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Das ist richtig, nur leider wird es in sehr, sehr vielen Betrieben und Praxen anders gehalten und Urlaub nicht bezahlt. Zulässig ist das nicht und deshalb sollte ein Minijobber unbedingt darauf achten, dass die bezahlten! Urlaubstage schriftlich im Arbeitsvertrag vermerkt sind. Man kommt zwar locker vor jedem Arbeitsgericht damit durch, aber schon im Arbeitsvertrag die Fronten zu klären und schriftlich zu fixieren, erspart viel Ärger und Zeit. Und der AG weiß, dass er gar nicht erst versuchen braucht, bei Krankheit keine Lohnfortzahlung zu leisten.
Gruß Britt
gibts alternativen? zb ein entsprechend höherer stundenlohn? (bawü, mld und bobath, 11 jahre berufserfahrung)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@britt: genau das ist das problem. es wird in sehr vielen betrieben so gehandhabt. hat mir heute auch eine personalchefin so bestätigt. und ich wäre auf jeden fall ein präzedenzfallschaffer. weiss nicht, wie gut das potentielle verhältnis mit dem chef wird, wenn dann die anderen 450er nachziehen (wollen). da denk ich mir, er gibt mir die stelle halt dann nicht, und wenn es fast überall so gehandhabt wird, wie soll ich dann je die 450-euro-stelle wechseln können?
gibts alternativen? zb ein entsprechend höherer stundenlohn? (bawü, mld und bobath, 11 jahre berufserfahrung)
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Klar kannst du einen höheren Stundenlohn verhandeln, wenn das für dich paßt. Wird m. W. auch oft so gemacht. Ist allerdings vom Chef dämlich, denn wenn du später vors Arbeitsgericht ziehen würdest, dann müßte er dir trotzdem Urlaub nachzahlen und zwar mit dem höheren Stundenlohn. Und das geschieht ihm dann auch Recht. Ich habe für so etwas keinerlei Verständnis. Es gibt Gesetze für Minijobber und wieso ist man als Chef nicht in der Lage sich an diese Gesetze zu halten? Mal davon abgesehen, dass es so gesetzlich verlangt wird, man verarmt ja nun als PI wirklich nicht, wenn man dem Minijobber seinen ihm zustehenden Urlaub zahlt. Das ist einfach dumm und lächerlich.
Gruß Britt
Es ist nur dort, so wo zwei Seelen aufeinander treffen: Eine Ausbeuterseele und eine Seele die sich ausbeuten lässt.
In der Mehrzahl der Betriebe wird nach Recht und Gesetz gehandelt. Lass dich nicht verunsichern, die Rechtslage ist eindeutig jedem Arbeitgeber mit mind. einer Handvoll grauer Zellen bekannt und das was dir passiert, ist nichts anderes als ein Betrugsversuch.
Würdest du einem Einbrecher der klingelt, freiwillig die Tür und den Safe öffnen damit er bessere Beute macht? Nein?
Dann solltest du den Betrugsversuchen mancher Chefs auch nicht mit Tatenlosigkeit begegnen. Man kann auch Behörden (Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht o. Äh.) informieren. Viel Glück S.
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Shakespeare schrieb:
Was eine Personalchefin oder dein Chef so von sich geben, ist für den hohlen Zahn. Es ist durchaus nicht so im Regelfall.
Es ist nur dort, so wo zwei Seelen aufeinander treffen: Eine Ausbeuterseele und eine Seele die sich ausbeuten lässt.
In der Mehrzahl der Betriebe wird nach Recht und Gesetz gehandelt. Lass dich nicht verunsichern, die Rechtslage ist eindeutig jedem Arbeitgeber mit mind. einer Handvoll grauer Zellen bekannt und das was dir passiert, ist nichts anderes als ein Betrugsversuch.
Würdest du einem Einbrecher der klingelt, freiwillig die Tür und den Safe öffnen damit er bessere Beute macht? Nein?
Dann solltest du den Betrugsversuchen mancher Chefs auch nicht mit Tatenlosigkeit begegnen. Man kann auch Behörden (Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht o. Äh.) informieren. Viel Glück S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ich bedanke mich hiermit recht herzlich bei euch, genau so sieht's aus. ganz davon abgesehen, das ich auf 450-euro zusätzlich arbeiten möchte. aber nicht muss...
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rudibam schrieb:
Ein gesetzlicher Anspruch muß nicht extra im Arbeitsvertrag erwähnt werden.
Da wird dann behauptet man dürfe angeblich nicht mehr als 12,50 DM !!!!!! /Std. verdienen.Auf Nachfrage wird dann ein Deckel von einer Firma die Kassenbücher,Quittungen etc. herstellt herangezogen der noch aus DM-Zeiten stammt und wo so etwas draufsteht. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Man kanns ja versuchen weil die AN ja sooooo dumm sind :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
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eim schrieb:
Es ist immer wieder erstaunlich was manche PI`s bzw. solche ,die sich für Selbstständig tätige Pi`s halten, einem bieten wenn man sich für einen Minijob bewirbt.
Da wird dann behauptet man dürfe angeblich nicht mehr als 12,50 DM !!!!!! /Std. verdienen.Auf Nachfrage wird dann ein Deckel von einer Firma die Kassenbücher,Quittungen etc. herstellt herangezogen der noch aus DM-Zeiten stammt und wo so etwas draufsteht. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Man kanns ja versuchen weil die AN ja sooooo dumm sind :thumbsup: :thumbsup: :thumbsup:
So der O-Ton meines Anwaltes.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Lippenbekenntnisse und Handschlagsabmachungen sind für gute Zeiten, Verträge sind für schlechte Zeiten!
So der O-Ton meines Anwaltes.
MFG
Meitao
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Shakespeare schrieb:
Das was vielleicht in vielen Betrieben üblich ist hat keine rechtliche Relevanz. Es zählen ausschließlich die gesetzlichen Vorgaben. Da ist für jeden Arbeitnehmer (Minijob, TZ, VZ) mindestens der gesetzliche und zu vergütende Urlaubsanspruch von 4 Wochen vorgeschrieben (siehe auch Beiträge von @ carotis und Jürgen). Gruß S.
noch mehr muss man diese Menschen nun wirklich nicht
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[...]. So der O-Ton meines Anwaltes.
Sie sind versicherbar und haben auch einen Anspruch auf einen Urlaub( bezahlt)
noch mehr muss man diese Menschen nun wirklich nicht
Dem durchschnittlichen Anwalt muss man den Urlaub halbieren und eine Rechtsschutzversicherung auf den Hals hetzen. Dann sind beide beschäftigt und wir haben unsere Ruhe :)
Schade nur, das Anwälte 600 Seiten brauchen um zu beschließen "Zwischen der EU und Kanada werden keine Zölle mehr erhoben. Diese Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten beendet werden."
(naja, dafür kann ich mich nun eine Filiale in Kanada eröffnen und Kanada wegen entgangenem Gewinn vor's Schiedsgericht zerren. Und wenn TTIP endlich kommt zieh ich in die USA und stelle Deutschland vor's Schiedsgericht weil meine Investition in die PT-Ausbildung keinen angemessenen Gewinn abwirft, auch wenn das glatt gelogen ist solange ich HB-soz im 15-Minuten-Takt schiebe...)
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Papa Alpaka schrieb:
meitao schrieb:
martin 415 schrieb:
[...]. So der O-Ton meines Anwaltes.
Sie sind versicherbar und haben auch einen Anspruch auf einen Urlaub( bezahlt)
noch mehr muss man diese Menschen nun wirklich nicht
Dem durchschnittlichen Anwalt muss man den Urlaub halbieren und eine Rechtsschutzversicherung auf den Hals hetzen. Dann sind beide beschäftigt und wir haben unsere Ruhe :)
Schade nur, das Anwälte 600 Seiten brauchen um zu beschließen "Zwischen der EU und Kanada werden keine Zölle mehr erhoben. Diese Vereinbarung kann jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten beendet werden."
(naja, dafür kann ich mich nun eine Filiale in Kanada eröffnen und Kanada wegen entgangenem Gewinn vor's Schiedsgericht zerren. Und wenn TTIP endlich kommt zieh ich in die USA und stelle Deutschland vor's Schiedsgericht weil meine Investition in die PT-Ausbildung keinen angemessenen Gewinn abwirft, auch wenn das glatt gelogen ist solange ich HB-soz im 15-Minuten-Takt schiebe...)
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Martin Nedela schrieb:
Sie sind versicherbar und haben auch einen Anspruch auf einen Urlaub( bezahlt)
noch mehr muss man diese Menschen nun wirklich nicht
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janine928 schrieb:
Was Recht ist, soll Recht bleiben! Minijobber haben gesetzlichen Anspruch auf Urlaub und K. Tage! Das ist doch normal! Alles Andere ist nicht rechtens, der AG kann damit nicht durchkommen, auch wenn viele es so handhaben mögen. Informiere Dich und suche das Gespräch. Der Rest ist deine Wahl.
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