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Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
Lehrkraft (m/w/d) für
Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
Ausbildung der Zukunft!
Die Präha Gesundheitsschulen
stehen für eine innovative und
praxisnahe Ausbildung im
Gesundheitswesen. Unser Konzept
kombiniert schulische Theorie mit
direkter beruflicher Praxis – und
das von der ersten Woche an. Wir
legen großen Wert auf
kompetenzorientiertes Lernen und
individuelle Förderung.
Jetzt suchen wir Sie als engagierte
Lehrkraft (m/w/d) für
Physiotherapie in Vollzeit oder
Teilzeit, die nicht nur
unterrichtet, sondern akti...
kann mir jemand sagen, wie das mit der allgemeinen abrechnung von rezepten in betrieben ist?
darf man einen patienten vor ort in einem raum, z.b. beim betriebsarzt, auf rezept behandeln?
danke für hilfreiche infos!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo :wink:
kann mir jemand sagen, wie das mit der allgemeinen abrechnung von rezepten in betrieben ist?
darf man einen patienten vor ort in einem raum, z.b. beim betriebsarzt, auf rezept behandeln?
danke für hilfreiche infos!
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ali schrieb:
GKV Rezepte dürfen nur in den zugelassenen Räumen bzw. im Rahmen eines HB´s, sofern verordnet "abgearbeitet" werden....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
die arbeitsstätte ist in dem fall aber kein hausbesuch oder?
Alle anderen Orte der Leistungserbringung die nicht Teil einer zugelassenen Praxis sind bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung jeder einzelnen GKV im Einzelfall :)
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Papa Alpaka schrieb:
Nein. Für den HB sind regelmäßig ausschließlich der gemeldete Wohnsitz und tagesstrukturierende Einrichtungen als Ort der Leistungserbringung vereinbart; Arbeitsstätten fallen nicht unter den Begriff "Tagesstrukturierende Einrichtung", auch dann nicht wenn außen grüne oder orange Buchstaben an die Fassade gebeppt sind.
Alle anderen Orte der Leistungserbringung die nicht Teil einer zugelassenen Praxis sind bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung jeder einzelnen GKV im Einzelfall :)
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