Wir suchen zum nächst möglichen
Zeitpunkt (bspw. 1.3.2025 oder
später) einen Physiotherapeut
(m/w/d) und/oder einen Masseur und
medizinischen Bademeister (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen, die wir gern auch bei
den anstehenden Fortbildungen
unterstützen (finanziell,
Sonderurlaub, Einstiegsgeschenk).
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team (es wird durch interne
Fortbildung, gemeinsamen Sommerfest
...
Zeitpunkt (bspw. 1.3.2025 oder
später) einen Physiotherapeut
(m/w/d) und/oder einen Masseur und
medizinischen Bademeister (m/w/d)
in Voll- oder Teilzeit.
Bei uns sind auch gern
Berufseinsteiger herzlich
willkommen, die wir gern auch bei
den anstehenden Fortbildungen
unterstützen (finanziell,
Sonderurlaub, Einstiegsgeschenk).
Wir bieten:
a.) ein engagiertes,
multiprofessionelles und offenes
Team (es wird durch interne
Fortbildung, gemeinsamen Sommerfest
...
kann mir jemand sagen, wie das mit der allgemeinen abrechnung von rezepten in betrieben ist?
darf man einen patienten vor ort in einem raum, z.b. beim betriebsarzt, auf rezept behandeln?
danke für hilfreiche infos!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo :wink:
kann mir jemand sagen, wie das mit der allgemeinen abrechnung von rezepten in betrieben ist?
darf man einen patienten vor ort in einem raum, z.b. beim betriebsarzt, auf rezept behandeln?
danke für hilfreiche infos!
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ali schrieb:
GKV Rezepte dürfen nur in den zugelassenen Räumen bzw. im Rahmen eines HB´s, sofern verordnet "abgearbeitet" werden....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
die arbeitsstätte ist in dem fall aber kein hausbesuch oder?
Alle anderen Orte der Leistungserbringung die nicht Teil einer zugelassenen Praxis sind bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung jeder einzelnen GKV im Einzelfall :)
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Papa Alpaka schrieb:
Nein. Für den HB sind regelmäßig ausschließlich der gemeldete Wohnsitz und tagesstrukturierende Einrichtungen als Ort der Leistungserbringung vereinbart; Arbeitsstätten fallen nicht unter den Begriff "Tagesstrukturierende Einrichtung", auch dann nicht wenn außen grüne oder orange Buchstaben an die Fassade gebeppt sind.
Alle anderen Orte der Leistungserbringung die nicht Teil einer zugelassenen Praxis sind bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung jeder einzelnen GKV im Einzelfall :)
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