Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
...
Hat jemand Erfahrung damit, einer schwangeren Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber auszustellen? Die Ärztin weigert sich konsequent und die Mitarbeiterin ist nicht zum Arztwechsel bereit...
Vielen Dank für eure Hilfe!
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marie-sophie schrieb:
Hallo!
Hat jemand Erfahrung damit, einer schwangeren Mitarbeiterin ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber auszustellen? Die Ärztin weigert sich konsequent und die Mitarbeiterin ist nicht zum Arztwechsel bereit...
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Kitane schrieb:
Habe ich gerade hinter mir habe mit dem Gewerbeaufsichtsamt gesprochen sehr kompetent und hilfsbereit. MA wurde meinerseits von 35 auf 25 Stunden runter gesetzt. Wir haben einen Vertrag aufgesetzt den an die Kasse, Steuerberater und Gewerbeaufsichtsamt. Geschickt. Die Differenz wurde über die u1 von der Kasse bezahlt.MA hat bis zum Schluss durchgehalten, nun ist das Baby gesund und munter auf der Welt alles prima.
Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Dort sind auch für AG und AN verbindliche Informationen.
Viel Erfolg,
m.
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michael933 schrieb:
Einen Fragebogen zur Gefährdungsbeurteilung findest Du (rechts unten) beim Gewerbeausichtsamt
Ratgeber zum Thema Mutterschutz | Nds. Gewerbeaufsicht
Dort sind auch für AG und AN verbindliche Informationen.
Viel Erfolg,
m.
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marie-sophie schrieb:
OK! Vielen Dank für die Antworten!
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charly schrieb:
Das geht auch alles schneller und einfacher, einfach bei der Krankenkasse, bei der die MA versichert ist, ein generelles Beschäftigungsverbot aussprechen. Gehalt muss von AG bezahlt werden, wird aber komplett von KK zurück gezahlt. Wichtig ist das Wort "generell". Auch ein Steuerberater sollte dies wissen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Das wissen wenige nicht einmal Berufsverbände.
Die Lohnkosten werden von der KK erstattet und zwar zu 100%, also auch die AG-Anteile der Sozialversicherungen!!
Mußte da selbst mal vor Jahren einem KK-Mitarbeiter deren eigene Satzung erklären.
Grüße Thomas
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radames schrieb:
Was auch manche KK nicht wussten:
Die Lohnkosten werden von der KK erstattet und zwar zu 100%, also auch die AG-Anteile der Sozialversicherungen!!
Mußte da selbst mal vor Jahren einem KK-Mitarbeiter deren eigene Satzung erklären.
Grüße Thomas
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Carsten schrieb:
Da brauchtst Du keinen Arzt dafür. Du meldest Dich bei dem zuständigen Regierungspräsidium und machst eine Gefährdungsbeurteilung. Damit kann ein Berufsverbot ausgesprochen werden. Haben wir jetzt gerade zwei mal durchgeführt.
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