Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
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In der Praxis werden, neben den
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Danke für eure Antwort
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, leider musste ich schon recht zeitig in meiner Schwangerschaft ins BV. Nun steht demnächst meine Rückkehr nach Elternzeit an. Jetzt habe ich gehört, dass trotz BV mein Urlaub nicht verfallen ist da es wie Krankheit gehandhabt wird. Stimmt das? Stehen mir bis zum Beginn des Mutterschutzes die Urlaubstage noch zu ?
Danke für eure Antwort
Allerdings stehen sie einem nicht einfach zu Beginn der Beschäftigung zu.
Sondern, genau wir immer, auf Antrag und mit Absprache des Arbeitgebers.
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Wie berechne ich die Anzahl?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, dass ich Urlaubstage genehmigt bekommen muss, ist mir klar. Mir war nur nicht klar ob sie mir überhaupt zustehen.
Wie berechne ich die Anzahl?
Danke
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lang schrieb:
Urlaubstage vom Jahr geteilt durch 12 Monate mal die Monate wo Dir noch zustehen.
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lang schrieb:
Schreib mich mal an - helfe Dir gerne weiter.
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chipchap schrieb:
Urlaubstage während Beschäftigungsverbot/Mutterschutz verfallen nicht. Das ist richtig.
Allerdings stehen sie einem nicht einfach zu Beginn der Beschäftigung zu.
Sondern, genau wir immer, auf Antrag und mit Absprache des Arbeitgebers.
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Elternzeit = kein Urlaubsanspruch, während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und es gibt keine Ansprüche.
Urlaubsansprüche verfallen nicht bei Krankheit/Beschäftigungsverbot.
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TheStonie schrieb:
Berufsverbot/Mutterschutz = Urlaubsanspruch
Elternzeit = kein Urlaubsanspruch, während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis und es gibt keine Ansprüche.
Urlaubsansprüche verfallen nicht bei Krankheit/Beschäftigungsverbot.
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hgb schrieb:
Eigentlich sollte der Unterschied zwischen Beruf und Beschäftigung klar sein. :hushed:
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Und du musst nicht nach Beginn der Mutterschutzfrist gehen, sondern mit Beginn der Elternzeit.
Hintergrund: Du darfst aufgrund der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Erst mit Beginn der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, da das Arbeitsverhältnis ruht!
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TheStonie schrieb:
Wieviel das genau ist, musst du nach dem Arbeitsvertrag bestimmen.
Und du musst nicht nach Beginn der Mutterschutzfrist gehen, sondern mit Beginn der Elternzeit.
Hintergrund: Du darfst aufgrund der Schwangerschaft nicht benachteiligt werden. Erst mit Beginn der Elternzeit erwirbst du keinen Urlaubsanspruch, da das Arbeitsverhältnis ruht!
Mutterschutz / 5.4 Beschäftigungsverbot und Urlaub/Freistellung bzw. Urlaubsgeld | TVöD Office Professional | Öffentlicher Di
ist wohl am Eurpäischem Gerichtshof anhängig, zur Zeit aber noch nicht widersprochen
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo,
Mutterschutz / 5.4 Beschäftigungsverbot und Urlaub/Freistellung bzw. Urlaubsgeld | TVöD Office Professional | Öffentlicher Di
ist wohl am Eurpäischem Gerichtshof anhängig, zur Zeit aber noch nicht widersprochen
VlG
Monika
Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.
Vertraglich sind also 22 Tage / Jahr festgelegt?
Da der Mutterschutz mitrechnet, ist die Berechnungsgrundlage (Ende Juli plus 6 plus 8 Wochen) bis Mitte November: also 10,5 Monate.
22:12 x 10,5 =19,25 natürlich minus die U-Tage, die Du bereits in diesem Jahr genommen hattest.
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chipchap schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 11.4.16 20:05:
Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.
Vertraglich sind also 22 Tage / Jahr festgelegt?
Da der Mutterschutz mitrechnet, ist die Berechnungsgrundlage (Ende Juli plus 6 plus 8 Wochen) bis Mitte November: also 10,5 Monate.
22:12 x 10,5 =19,25 natürlich minus die U-Tage, die Du bereits in diesem Jahr genommen hattest.
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Oh je , bin ich unwissend. Der Mutterschutz zählt auch mit? Kann ich das irgendwo nachlesen?
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten. Heißt also bei 22 Arbeitstagen Urlaub stehen mir also noch 12 Tage zu wenn der Mutterschutz Ende Juli begonnen hat.
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