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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Ich habe am 1.2.2024 eine neue Stelle angetreten.
Der Chef fragte mich, ob ich bereits am 31.1.2024 beginnen kann, zu arbeiten. Dies tat ich dann auch.
Laut Vertrag ist Beginn der Tätigkeit der 1.Februar.
Ich arbeite 6 Stunden pro Tag und bekomme ein Festgehalt, was auf 22 Euro Brutto/Std. basiert.
Wie wird das Gehalt des 31.1.2024 berechnet?Welche Formel findet Anwendung?
An diesem Tag war ich auch 6 Stunden tätig.
Danke im Voraus.
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Inche schrieb:
Wie alle anderen Tage mit 6 Stunden auch
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Eva schrieb:
Das klingt nach einer Textaufgabe 3. Klasse Grundschule
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Papa Alpaka schrieb:
@Eva auf welches Ergebnis man wohl kommt, wenn man €22 mit 6 multipliziert? Mach's nicht so spannend!
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holger302 schrieb:
@Papa Alpaka Drölf plus nümundnümpfzig gleich drölfundnümpfzig.
Wir sind doch nicht bei pipi langstrumpf 😜😬🤣
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MeFe89 schrieb:
@holger302 falsch, du hast vergessen die nüm zu addieren. Das richtige Ergebnis wäre drölfundnümundnümpfig.
Wir sind doch nicht bei pipi langstrumpf 😜😬🤣
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holger302 schrieb:
@MeFe89 Sorry hab Mathe LK abgewählt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva Vlt. wurde das in den früheren ostdeutschen Grundschulen nicht unterrichtet?
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massu schrieb:
Wenn du dir schon mit ausrechnen schwer tust, und dein Chef vermutlich auch (?). Dann lass dir den Tag als Urlaubstag geben. Dann hast du 1(!) Tag mehr Urlaub dieses Jahr. Dein Gehalt bleibt der gleiche, auch wenn du Urlaub hast.
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Papa Alpaka schrieb:
@holger302 pah, vielzuviel, das zahl ich nur abzüglich Skonto und Verwaltungspauschale.
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Foka18 schrieb:
@Papa Alpaka Nein!Die Berechnung ist eben NICHT so einfach.Wäre Dies der Fall,hätte ich hier nicht gefragt.
Wie wäre DEINE Berechnung gewesen?Daß war auch meine Frage.
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Foka18 schrieb:
@massu Gute Idee...Ist jetzt nicht mehr möglich.
Wie wäre DEINE Berechnung gewesen?Daß war auch meine Frage.
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Foka18 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ganz toller Beitrag!
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Foka18 schrieb:
@holger302Den hättest Du hierzu auch nicht benötigt.
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Foka18 schrieb:
@MeFe89 Die hätte ganz sicher klüger agiert.
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Foka18 schrieb:
@holger302 Jetzt wird es richtig doof.
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Foka18 schrieb:
@Eva Ach . Tatsächlich?Ist es aber nicht....
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Foka18 schrieb:
@Inche Nein!!Sonst hätte ich nicht gefragt!
Du hast ein ganzes Jahr Zeit diesen Tag abzufeiern.
Wenn du am 1.2 angefangen hast, dann hast du doch noch gar nicht dein Lohn für Februar bekommen.
6x22€ minus Sozialabgaben ca.30% (je nachdem welche Steuerklasse du bist) du wirst
mind. ca. 80€ netto rauskriegen. Da nimm ich lieber einen Tag frei dafür.
Da du in Januar „schwarz“ gearbeitet hast, würde ich diesen 1 Tag nach Rücksprache mit dem Chef als Urlaub nehmen.
Ansonsten ruf den Steuerberater der Praxis an, und lass es dir so lange erklären bis du es verstanden hast, und eine gute Entscheidung für dich triffst.
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massu schrieb:
@Foka18 warum ist es jetzt nicht mehr möglich? Du bist ab Februar offiziell angemeldet, also gehen diese 6Stunden auf das Februar Gehalt
Du hast ein ganzes Jahr Zeit diesen Tag abzufeiern.
Wenn du am 1.2 angefangen hast, dann hast du doch noch gar nicht dein Lohn für Februar bekommen.
6x22€ minus Sozialabgaben ca.30% (je nachdem welche Steuerklasse du bist) du wirst
mind. ca. 80€ netto rauskriegen. Da nimm ich lieber einen Tag frei dafür.
Da du in Januar „schwarz“ gearbeitet hast, würde ich diesen 1 Tag nach Rücksprache mit dem Chef als Urlaub nehmen.
Ansonsten ruf den Steuerberater der Praxis an, und lass es dir so lange erklären bis du es verstanden hast, und eine gute Entscheidung für dich triffst.
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Foka18 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das Brillenmodel von Apollo hat also auch keine Ahnung...Ich bin enttäuscht.
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doreens schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Stimmt, da wurde viel besser unterrichtet…
Ich möchte hier wissen,WELCHE der o.a. Rechnungen bzgl.eines Tagesgehaltes korrekt ist und warum.
Denn es gibt eben unterschiedliche Ergebnisse.
Ich habe genannte Berechnungen gut verstanden.
Ist das so schwer zu verstehen???
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Foka18 schrieb:
@massu Ich habe im Januar nicht schwarz gearbeitet,sondern angemeldet.Daher auch die o.g.Gehaltsabrechnung.Noch einmal:
Ich möchte hier wissen,WELCHE der o.a. Rechnungen bzgl.eines Tagesgehaltes korrekt ist und warum.
Denn es gibt eben unterschiedliche Ergebnisse.
Ich habe genannte Berechnungen gut verstanden.
Ist das so schwer zu verstehen???
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Foka18 schrieb:
@massu Und: Dieser Tag...der 31.1.2024 geht eben NICHT auf's Februar Gehalt ,sondern wurde vom Chef als Januar -Gehalt berechnet...Ist Dir das jetzt bitte klar?
wenn du nur 6 h in Januar gearbeitet hast, dann kann er dir nicht die ganzen Sozialabgaben von den Stunden abziehen. Und dein Tagessatz ist 6x22€ - Steuern je nach Steuerklasse und Einkommensgrenze. Bis 539€ bekommst du alles ausbezahlt.
Nochmal: Lass dir vom Steuerberater erklären, warum er dir in Januar nicht die volle 132€ berechnet hat. Oder hattest du in Januar woanders einen minijob?
Und sei nicht so frech, du gibst hier so wenig Input und es ist fast nicht möglich bei deinen Angaben dir eine vernünftige Antwort zu geben.
FRAG DEN STEUERBERATER DER PRAXIS und dann kommst du wieder und stellst deine Frage noch einmal.
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massu schrieb:
@Foka18 ja ist mir klar. Dir auch?
wenn du nur 6 h in Januar gearbeitet hast, dann kann er dir nicht die ganzen Sozialabgaben von den Stunden abziehen. Und dein Tagessatz ist 6x22€ - Steuern je nach Steuerklasse und Einkommensgrenze. Bis 539€ bekommst du alles ausbezahlt.
Nochmal: Lass dir vom Steuerberater erklären, warum er dir in Januar nicht die volle 132€ berechnet hat. Oder hattest du in Januar woanders einen minijob?
Und sei nicht so frech, du gibst hier so wenig Input und es ist fast nicht möglich bei deinen Angaben dir eine vernünftige Antwort zu geben.
FRAG DEN STEUERBERATER DER PRAXIS und dann kommst du wieder und stellst deine Frage noch einmal.
Ich verstehe Deine Frage und finde sie auch nachvollziehbar. Hätte ich eine Ahnung, würde ich Dir helfen..
Wenn der Vertrag nun ab 31.1. läuft (bzw. im Januar als Minijob und ab Februar als normaler Job), bist Du jedenfalls unter der 538.- Euro Grenze im Januar.
So klingt es für mich.
Da müsste man die Vertragsform kennen und ob das nun ab 31.1. oder ab 1.2. gilt. Du schreibst, der Vertrag gilt ab 1.2. Was ist dann für Januar ausgemacht? Minijob?
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pt ani schrieb:
@Foka18
Ich verstehe Deine Frage und finde sie auch nachvollziehbar. Hätte ich eine Ahnung, würde ich Dir helfen..
Wenn der Vertrag nun ab 31.1. läuft (bzw. im Januar als Minijob und ab Februar als normaler Job), bist Du jedenfalls unter der 538.- Euro Grenze im Januar.
So klingt es für mich.
Da müsste man die Vertragsform kennen und ob das nun ab 31.1. oder ab 1.2. gilt. Du schreibst, der Vertrag gilt ab 1.2. Was ist dann für Januar ausgemacht? Minijob?
Ich hatte/habe aber kein Bock, dir ein Dreisatz zu erklären. Du hast ja oft genug gesagt, dass du rechnen kannst.
Hier im Westen machen wir aber solchen krummen Sachen als AG nicht. Und du bist AN, also solltest du dein Ost-AG fragen, wie er sich das denkt. Und wenn er es nicht weißt, soll er sein Steuerberater fragen.
BTW, meine Brillen bekommst du weder bei Apollo noch bei Fielmann. Die führen diesen exklusiven Hersteller erst gar nicht. Übersteigt der typischen Preisklasse der Zielgruppen beider Ketten.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18 Doch, ich habe eine Ahnung. Ich weiss auch, wie man ein Tagesgehalt bzw. Stundenlohn berechnet. Auch weiß ich, wie ein Arbeitsvertrag juristisch sauber gestaltet sein soll. Oder wie ein Teil-Gehalt sozialversicherungsrechtlich korrekt berechnet wird. Kannst du alles in den entsprechenden Gesetze nachlesen.
Ich hatte/habe aber kein Bock, dir ein Dreisatz zu erklären. Du hast ja oft genug gesagt, dass du rechnen kannst.
Hier im Westen machen wir aber solchen krummen Sachen als AG nicht. Und du bist AN, also solltest du dein Ost-AG fragen, wie er sich das denkt. Und wenn er es nicht weißt, soll er sein Steuerberater fragen.
BTW, meine Brillen bekommst du weder bei Apollo noch bei Fielmann. Die führen diesen exklusiven Hersteller erst gar nicht. Übersteigt der typischen Preisklasse der Zielgruppen beider Ketten.
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cople schrieb:
Man, man, man Ostbashing ist genau das, was wir hier nicht brauchen. also immer ruhig mit den jungen Pferden. Nicht jeder PI hat MA und führt eine große Praxis. Ich bin auch oft erstaunt, welche Fragen in Chats gestellt werden, zumal viele Antworten zum kleinen Einmaleins der Selbstständigkeit gehören (sollten). Allerdings wäre es schön eine hilfreiche Antwort zu geben statt zu mobben.
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Foka18 schrieb:
Hallo an all e Kundigen.
Ich habe am 1.2.2024 eine neue Stelle angetreten.
Der Chef fragte mich, ob ich bereits am 31.1.2024 beginnen kann, zu arbeiten. Dies tat ich dann auch.
Laut Vertrag ist Beginn der Tätigkeit der 1.Februar.
Ich arbeite 6 Stunden pro Tag und bekomme ein Festgehalt, was auf 22 Euro Brutto/Std. basiert.
Wie wird das Gehalt des 31.1.2024 berechnet?Welche Formel findet Anwendung?
An diesem Tag war ich auch 6 Stunden tätig.
Danke im Voraus.
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Foka18 schrieb:
Und wie hättest Du diese Überstanden dann im Februar berechnet?
Das ist doch ganz einfach . Normales Gehalt und ausgewiesen als Überstunden 6 x Betrag Stundenlohn .
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Leni C. schrieb:
@Foka18
Das ist doch ganz einfach . Normales Gehalt und ausgewiesen als Überstunden 6 x Betrag Stundenlohn .
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Leni C. schrieb:
Soll er doch einfach im Februar als Überstunden berechnen .
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pt ani schrieb:
Wo steht etwas von Willkommensprämie? thinking_face
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Cannabis schrieb:
@pt ani In jeder zweiten Stellenanzeige. Bei der anderen Hälfte steht: „Der beste Pausenkaffee weit und breit und viel frische Landluft." joy
Also mal wieder eine Provkation deinerseits. Es nervt so persevere.
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pt ani schrieb:
@Cannabis Aber es geht doch hier um einen speziellen Fall, was soll das dann??
Also mal wieder eine Provkation deinerseits. Es nervt so persevere.
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Foka18 schrieb:
????
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Cannabis schrieb:
2.000 € Willkommensprämie - geschenkt.
Wenn es so einfach wäre 22x6.... hätte ich hier nicht gefragt.
Meine ordnungsgemäße Abrechnung vom Lohnsteuerbüro des Praxisinhabers ergab für diesen 6 Stunden Tag: 95,33Euro-Brutto//65,63 Euro Netto...
Die Berechnung dazu:
Bruttomonatsvergütung : 30 =Tagesvergütung.
Eine andere Berechnung der Tagesvergütung lautet:
Brutto -Monatslohn :(bei mir 2680Euro
geteilt durch 21,75(=durchschnittliche Arbeitstage/Monat). ergibt Tageslohn.
Mein Monatslohn von 2860Euro Brutto/Monat =22Euro/Stunde wird nach der Formel:
22(Stundenlohn)x30(Arbeitsstunden)x13(Jahresmonate):3 ausgerechnet.
Dies ist eine gängige Formel.
Meine Frage betrifft die Berechnung des Tagessatzes.
Welcher wird angewendet und warum?
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Dann lass dich als minijob für Januar nachmelden. Dann bekommst du die vollen 6x22€.= hab mein Rechner benutzt und 132€ rausbekommen…
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massu schrieb:
@Foka18 Moment jetzt bin ich verwundert. Du hast doch in Februar angefangen, und die 6Stunden wurden in Januar verrechnet?🤔
Dann lass dich als minijob für Januar nachmelden. Dann bekommst du die vollen 6x22€.= hab mein Rechner benutzt und 132€ rausbekommen…
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Foka18 schrieb:
@massu Dann solltest Du meine entsprechende Anfrage bitte GENAU lesen. Dort steht alles, was Du wissen mußt. P.S. Die Nutzung eines Rechners beherrsche ich wohl..und oftmals sogar das Kopfrechnen.
Ich bleib dabei:
Rechne nicht so viel rum und nimm den Tag als Urlaubstag. Oder lass dich nachträglich auf minijob dort anstellen.
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massu schrieb:
@Foka18 ich hab’s GENAU gelesen!!! Du beginnst am 1.2.24 Also kannst du diese 6 Stunden noch garnicht in der Lohnabrechnung haben, weil du noch keine. Lohnabrechnung bekommen haben kannst.
Ich bleib dabei:
Rechne nicht so viel rum und nimm den Tag als Urlaubstag. Oder lass dich nachträglich auf minijob dort anstellen.
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Foka18 schrieb:
@massu Doch.Ich habe die Lohnabrechnung vom Januar erhalten,denn der 31.1.2024 war Januar:)
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massu schrieb:
@Foka18 dann sind die 6 Stunden als minijob abzurechnen. Verlang eine Abrechnungskorrektur.
mal den Chef ansprechen!
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Eva schrieb:
@massu wie wäre denn ein ganz neuer Ansatz:
mal den Chef ansprechen!
Ursprünglich hast du ein "Fixgehalt auf Basis €22/Stunde" angegeben, jetzt soll plötzlich ein Monatsgehalt in einem Monat mit 31 Tagen durch 30 geteilt werden um die Vergütung eines Tages zu berechnen?
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Papa Alpaka schrieb:
Jetzt verschiebst du die Rahmenbedingungen.
Ursprünglich hast du ein "Fixgehalt auf Basis €22/Stunde" angegeben, jetzt soll plötzlich ein Monatsgehalt in einem Monat mit 31 Tagen durch 30 geteilt werden um die Vergütung eines Tages zu berechnen?
Foka bevorzugt die Schwarmintelligenz von Google 😂😂
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massu schrieb:
@Eva diese Option ist wohl nicht so verbreitet!
Foka bevorzugt die Schwarmintelligenz von Google 😂😂
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Foka18 schrieb:
@massu Das wäre eine Option (gewesen) Dies ist jedoch nun mal nicht passiert.
Nochmal: hast du einen Minijob in Januar woanders gehabt? Das ist insofern wichtig, weil dann du „ganz normal“ besteuert wirst. Hattest du KEINEN Minijob, dann hat das Lohnbüro Murks gemacht. Es wird kein Tagessatz ausbezahlt sondern 132€
Meine Güte: IST DAS SO SCHWER ZU VERSTEHEN???
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massu schrieb:
@Foka18 kann aber noch rückwirkend so abgerechnet werden. Sag deinem Chef, dass du die Januarabrechnung nicht anerkennst und verlang eine neue als minijob.
Nochmal: hast du einen Minijob in Januar woanders gehabt? Das ist insofern wichtig, weil dann du „ganz normal“ besteuert wirst. Hattest du KEINEN Minijob, dann hat das Lohnbüro Murks gemacht. Es wird kein Tagessatz ausbezahlt sondern 132€
Meine Güte: IST DAS SO SCHWER ZU VERSTEHEN???
Für den Januar bekommst du als Minijober brutto für netto. Es können höchstens die zwei Prozent Steuer, die in den 30 Prozent AG - Anteil enthalten sind, auf den AN abgewälzt werden. AG kann die 2 Prozent aber auch übernehmen.
Wenn du einen Stundenlohn von 22 Euro hast und 6 Stunden gearbeitet hast, kannst du es dir bestimmt errechnen.....
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von Anne schrieb:
Massu hat recht. Lag im Januar kein anderer Minijob vor, sollten die 6 Stunden als Minijober angesehen werden. Danach wird im Februar ein Beitragsgruppenwechsel erstellt. Das kann nachträglich korrigiert werden.
Für den Januar bekommst du als Minijober brutto für netto. Es können höchstens die zwei Prozent Steuer, die in den 30 Prozent AG - Anteil enthalten sind, auf den AN abgewälzt werden. AG kann die 2 Prozent aber auch übernehmen.
Wenn du einen Stundenlohn von 22 Euro hast und 6 Stunden gearbeitet hast, kannst du es dir bestimmt errechnen.....
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Foka18 schrieb:
Ich bin sehr verwundert,wie kindergartenmäßig meine Frage von angeblichen Profis behandelt wird.
Wenn es so einfach wäre 22x6.... hätte ich hier nicht gefragt.
Meine ordnungsgemäße Abrechnung vom Lohnsteuerbüro des Praxisinhabers ergab für diesen 6 Stunden Tag: 95,33Euro-Brutto//65,63 Euro Netto...
Die Berechnung dazu:
Bruttomonatsvergütung : 30 =Tagesvergütung.
Eine andere Berechnung der Tagesvergütung lautet:
Brutto -Monatslohn :(bei mir 2680Euro
geteilt durch 21,75(=durchschnittliche Arbeitstage/Monat). ergibt Tageslohn.
Mein Monatslohn von 2860Euro Brutto/Monat =22Euro/Stunde wird nach der Formel:
22(Stundenlohn)x30(Arbeitsstunden)x13(Jahresmonate):3 ausgerechnet.
Dies ist eine gängige Formel.
Meine Frage betrifft die Berechnung des Tagessatzes.
Welcher wird angewendet und warum?
Um es korrekt zu machen müsste es doch dann, wenn man es kompliziert machen möchte die 2860 € durch 4,33 (Wochen) durch 5 (Tage) teilen.
Ich würde einfach nur den Stundenlohn mal 6 nehmen, wie schon mehrfach gesagt. Irgendwie hat das Lohnbüro einen Denkfehler (meiner Meinung nach).
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Die Berechnung beläuft sich auf 30 Tage...
Offenbar ist das BWL.
Und... offenbar scheint hier auch kein Praxisinhaber Ahnung von Betriebswirtschaft zu haben,was ich ziemlich bedenklich finde.
Das LOHNBÜRO hat KEINEN Denkfehler.Das Lohnbüro hat schon Ahnung.
Doch ich möchte gern die Zusammenhänge und Unterschiede wissen.
Da das hier offenbar nicht möglich ist,werde ich mich an das LOHNBÜRO oder an ein BWL-Forum wenden.
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Foka18 schrieb:
DA liegt eben der. sog.Hase im Pfeffer.
Die Berechnung beläuft sich auf 30 Tage...
Offenbar ist das BWL.
Und... offenbar scheint hier auch kein Praxisinhaber Ahnung von Betriebswirtschaft zu haben,was ich ziemlich bedenklich finde.
Das LOHNBÜRO hat KEINEN Denkfehler.Das Lohnbüro hat schon Ahnung.
Doch ich möchte gern die Zusammenhänge und Unterschiede wissen.
Da das hier offenbar nicht möglich ist,werde ich mich an das LOHNBÜRO oder an ein BWL-Forum wenden.
Ich wünsche dir alles Gute an deinem neuen Arbeitsplatz.
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helga902 schrieb:
Dann mach das. Ich als Arbeitgeber würde dir die 132 € zahlen. Wegen 36,67 € den Anfang eines Arbeitsverhältnisses zu belasten halte ich für fragwürdig.
Ich wünsche dir alles Gute an deinem neuen Arbeitsplatz.
Du kannst dir die 132€ auch als Inflationsausgleich steuerfrei auszahlen lassen.
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massu schrieb:
@Foka18 du hättest dich als erste Adresse gleich an den Lohnbüro wenden sollen. Dann hättest du zeitnah die Lösung gehabt.
Du kannst dir die 132€ auch als Inflationsausgleich steuerfrei auszahlen lassen.
Die Berechnung beläuft sich auf 30 Tage...
Offenbar ist das BWL.
Und... offenbar scheint hier auch kein Praxisinhaber Ahnung von Betriebswirtschaft zu haben,was ich ziemlich bedenklich finde.
Das LOHNBÜRO hat KEINEN Denkfehler.Das Lohnbüro hat schon Ahnung.
Doch ich möchte gern die Zusammenhänge und Unterschiede wissen.
Da das hier offenbar nicht möglich ist,werde ich mich an das LOHNBÜRO oder an ein BWL-Forum wenden.
Aber ich gebe dir, als langjähriger Unternehmer, einen Hinweis: das Lohnbüro hat recht. Die Grundlage zu der Berechnung findest du in den entsprechenden Sozialversicherungsgesetze.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18
Foka18 schrieb am 03.02.2024 18:49 Uhr:DA liegt eben der. sog.Hase im Pfeffer.
Mmm, das Lohnbüro hat Ahnung? Du jedoch nicht? Und du vertraust die Berechnung des Lohnbüros nicht? Nun ja, mit Vertrauen scheinst du ohnehin ein Problem zu haben.
Die Berechnung beläuft sich auf 30 Tage...
Offenbar ist das BWL.
Und... offenbar scheint hier auch kein Praxisinhaber Ahnung von Betriebswirtschaft zu haben,was ich ziemlich bedenklich finde.
Das LOHNBÜRO hat KEINEN Denkfehler.Das Lohnbüro hat schon Ahnung.
Doch ich möchte gern die Zusammenhänge und Unterschiede wissen.
Da das hier offenbar nicht möglich ist,werde ich mich an das LOHNBÜRO oder an ein BWL-Forum wenden.
Aber ich gebe dir, als langjähriger Unternehmer, einen Hinweis: das Lohnbüro hat recht. Die Grundlage zu der Berechnung findest du in den entsprechenden Sozialversicherungsgesetze.
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Foka18 schrieb:
@helga902 Danke,Helga...Mein Chef hat das nachträglich auch getan:)
Deutschland kennt auch eine "deutsche Zinsrechnung", diese beruht auch auf 360 Tage in einem Jahr. Und eine Quartalsbedarf für Medikamenten bedeutet Medikamente für lediglich 12 Wochen.
Deutschland rechnet manchmal (trotz Adam Riese) sehr komisch. Das Ausland schüttelt darüber oft genug den Kopf.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18 Nun gut, ich will mal nicht so sein. Sozialversicherungsrechtlich hat jeder (!) Monat 30 Tage (ja, auch der Februar). Das deutsche Sozialversicherungsjahr hat auch nur 360 Tage. Kannst du alles in den entsprechenden Gesetze selbst nachlesen. Hat auch nichts mit BWL zu tun.
Deutschland kennt auch eine "deutsche Zinsrechnung", diese beruht auch auf 360 Tage in einem Jahr. Und eine Quartalsbedarf für Medikamenten bedeutet Medikamente für lediglich 12 Wochen.
Deutschland rechnet manchmal (trotz Adam Riese) sehr komisch. Das Ausland schüttelt darüber oft genug den Kopf.
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Manchmal frage ich mich, wie Du es hier aushälst laughing.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Ach, man muss die Eigentümlichkeiten der Deutschen einfach akzeptieren lernen. Außerdem kommen meine Vorfahren mütterlicherseits aus Ost-Westfalen. Google mal Holland- oder Frieslandgänger. 😉
Auch die niederländischen übrigens joy.
Das mit dem Akzeptieren ist aber noch nicht ganz abgeschlossen, oder? wink
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Das stimmt. So, wie man die Eigenheiten aller anderen Gesellschaften und Kulturen wahrnehmen sollte.
Auch die niederländischen übrigens joy.
Das mit dem Akzeptieren ist aber noch nicht ganz abgeschlossen, oder? wink
Doch, doch. Darum liebe ich es jetzt, Nadelstiche zu verteilen stuck_out_tongue_closed_eyes
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Das mit dem Akzeptieren ist aber noch nicht ganz abgeschlossen, oder?
Doch, doch. Darum liebe ich es jetzt, Nadelstiche zu verteilen stuck_out_tongue_closed_eyes
du bist ja ne richtige fiese Möp...
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
du bist ja ne richtige fiese Möp...
Zeit sich bei allen Kollegen hier, die Energie für dich gebunden haben, zu bedanken und zu entschuldigen!!!
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massu schrieb:
@Foka18 der Chef hat die 132€ ausbezahlt. Bestimmt hast du ihn genauso gut behandelt wie uns…
Zeit sich bei allen Kollegen hier, die Energie für dich gebunden haben, zu bedanken und zu entschuldigen!!!
Ost-Westfalen also..... das ist hartthinking_face
da kann man nur hoffen, dass der niederländische Teil dominant ist ;)
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Eva schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Ost-Westfalen also..... das ist hartthinking_face
da kann man nur hoffen, dass der niederländische Teil dominant ist ;)
Meine Großmutters (mütterlicherseits) Vorfahren stammen überwiegend aus dem niederländischen Friesland. Mein Großvaters Vorfahren stammen von einem Hof in Cleve, heutzutage ein Ortsteil von Borgholzhausen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Eva Der dominanten Teil kommt von Vaters Seite. Mein Nachnahme kommt von eine kleine Ortschaft mit eine lange Geschichte. Die ersten bekannten Vorfahren sind in einem Schriftstück von 1154 erwähnt. Ich glaube somit schon, dass das der dominanten Teil ist.
Meine Großmutters (mütterlicherseits) Vorfahren stammen überwiegend aus dem niederländischen Friesland. Mein Großvaters Vorfahren stammen von einem Hof in Cleve, heutzutage ein Ortsteil von Borgholzhausen.
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helga902 schrieb:
Aber du arbeitest doch keine 30 Tage im Monat. Wieso dann durch 30?
Um es korrekt zu machen müsste es doch dann, wenn man es kompliziert machen möchte die 2860 € durch 4,33 (Wochen) durch 5 (Tage) teilen.
Ich würde einfach nur den Stundenlohn mal 6 nehmen, wie schon mehrfach gesagt. Irgendwie hat das Lohnbüro einen Denkfehler (meiner Meinung nach).
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