Werde Teil eines großartigen
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Teams! Jetzt neu auch in
Stuttgart-Stammheim, mit der
Chance, eine neue Niederlassung mit
aufzubauen. Wir suchen Dich als
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit in einer unserer 5 Praxen
in Ludwigsburg-Neckarweihingen,
Kornwestheim, Markgröningen und
Stuttgart-Hausen und
Stuttgart-Stammheim. Wir sind ein
engagiertes Team, bestehend aus
Physiotherapeuten und
Empfangsmitarbeitern mit
langjähriger Erfahrung und einem
großen Behandlungsspektrum. Unsere
Schwerpunkte...
Also , ich habe eine Bitte oder ein wichtiges Anliegen an euch.
Und zwar bekomme ich bald meinen Schwerbehindertenausweiss.
Vermutlich mehr als 50 % , .... !!!
Ich arbeite in einer Reha Klinik bin unbefristet eingestellt worden.
Wie muss ich nun vorgehen. Was muss ich sagen , ...
Ich will nichts falsch machen. Will mich aber nun endlich gleich stellen lassen.
Sollte ich den Betriebsrat mit einbeziehen ??? Oder vorher erst mal mit jemanden sprechen ?
Ich danke euch sehr für eure Mühe.
Liebe Grüße,
[bearbeitet am 08.04.14 16:10]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo , ich bin schon lange nicht mehr hier im Forum gewesen.
Also , ich habe eine Bitte oder ein wichtiges Anliegen an euch.
Und zwar bekomme ich bald meinen Schwerbehindertenausweiss.
Vermutlich mehr als 50 % , .... !!!
Ich arbeite in einer Reha Klinik bin unbefristet eingestellt worden.
Wie muss ich nun vorgehen. Was muss ich sagen , ...
Ich will nichts falsch machen. Will mich aber nun endlich gleich stellen lassen.
Sollte ich den Betriebsrat mit einbeziehen ??? Oder vorher erst mal mit jemanden sprechen ?
Ich danke euch sehr für eure Mühe.
Liebe Grüße,
[bearbeitet am 08.04.14 16:10]
Geh in deine Personalabteilung die helfen Dir und leiten alle notwendigen Schritte ein. Du kannst nichts falsch machen da Du ja deine Arbeit wie gewohnt fortsetzen kannst auser das Du etwas mehr Urlaub bekommst ca 5 Tage das steht aber auch alles im im Info Schreiben das Du vom Versorgungsamt in Landau erhalten wirst da kannst Du übrigens auch anrufen und fragen.
Ich selbst bin im Moment 40% hab aber nicht alles angegeben und habe mich damals mit 30% über das Arbeitsamt gleichstellen lassen für die Job suche
da die Betriebe dann die Abgabe einsparen
:blush:
Gruß Irina
Gefällt mir
Vielen lieben Danke, ....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was für Abgaben , ... meinst du etwar , ... wenn sie einen Behinderten einstellen, dass sie keine Abgaben mehr zahlen müssen.
Vielen lieben Danke, ....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Genau wenn eine betimmte % Zahl der Arbeitnehmer ein Behinderung hatt entfällt die Ausgleichsabgabe.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 08.04.14 17:22]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
nein, sie verringert sich für j e d e n AN der unter SGB IX fällt.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 08.04.14 17:22]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Inche schrieb:
Es gibt den VDK die geben Dir alle notwendigen informationen.
Geh in deine Personalabteilung die helfen Dir und leiten alle notwendigen Schritte ein. Du kannst nichts falsch machen da Du ja deine Arbeit wie gewohnt fortsetzen kannst auser das Du etwas mehr Urlaub bekommst ca 5 Tage das steht aber auch alles im im Info Schreiben das Du vom Versorgungsamt in Landau erhalten wirst da kannst Du übrigens auch anrufen und fragen.
Ich selbst bin im Moment 40% hab aber nicht alles angegeben und habe mich damals mit 30% über das Arbeitsamt gleichstellen lassen für die Job suche
da die Betriebe dann die Abgabe einsparen
:blush:
Gruß Irina
Wiebereitsgeschrieben, reicht die Anzeige bei der Pers. Abtlg., die informiert BR / PV und den Vertrauensmann der Schwerbehinderten.
DieneArbeit ändert sich nicht, solange die behinderung dadurch nicht tangiert wird. Wenn es aber der Fallbsein sollte, istder 1. Ansprechpartner der gen. Vetrauensmann.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke,.... und wer erfährt von den Diagnosen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Niemand
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ähhhh wie niemand? Der Arbeitgeber darf doch fragen und ich muss ehrliche Antwort geben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Inche schrieb:
Fragen darf er aber du musst nicht alles angeben aber mann sollte das was den Arbeitsplatz betrifft angeben
Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
im Bescheid steht z. B. das med.Gebiet, auf dem die Diagnosen vorliegen. Dann kann gefragt werden, ob die Behinderung bei der Arbeit beeinträchtigt.
Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.
mfg hgb :blush:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
der GdB wird als absolute Zahl angegeben, der AG zahlt bei Beschäftigung weniger Ausgleichsabgabe, muss Dir aber 5 T Urlaub im Jahr mehr gewähren.
Wiebereitsgeschrieben, reicht die Anzeige bei der Pers. Abtlg., die informiert BR / PV und den Vertrauensmann der Schwerbehinderten.
DieneArbeit ändert sich nicht, solange die behinderung dadurch nicht tangiert wird. Wenn es aber der Fallbsein sollte, istder 1. Ansprechpartner der gen. Vetrauensmann.
mfg hgb :wink:
Du darfst, natürlich, von deinen Diagnosen erzählen wem du willst.
Du solltest deinen Arbeitgeber nicht bewusst hinter's Licht führen (andere würden verarschen dazu sagen).
Du darfst deinem Arbeitgeber mitteilen, das du als 50% schwerbehindert giltst.
Du _musst_ deinen Arbeitgeber informieren wenn die dir zugewiesene Aufgabe deine Behinderung tangiert (wenn du z.B. als Rollstuhlfahrer regelmäßig Treppen bewältigen müsstest um deiner Aufgabe gerecht zu werden - entweder bekommst du eine andere Aufgabe oder es muss ein Treppenlift angeschafft werden...). Nicht jede Einschränkung ist so offensichtlich wie Rollstuhl<->Treppe, drum ist dein Arbeitgeber auf deine Hinweise angewiesen...
[bearbeitet am 08.04.14 22:32]
[bearbeitet am 08.04.14 22:33]
Gefällt mir
Danke für Hilfestellung
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
also was muss ich den nun genau sagen, ich habe mehere Diagnosen ?
Danke für Hilfestellung
>Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.<
mfg hgb
:hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
nochmals:
>Von daher ist die Einbindung des Vetrauensmannes sehr sinnvoll, er / sie unterliegt auch der Schweigepflicht wie BR / PR Mitgliederund kann gezielt beraten bzw. der Pers. Abtlg. Auskunft ohne Diagnosenennung geben.<
mfg hgb
:hushed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
jetzt habe ich es verstanden. Vielen lieben Danke , ..... werde mich mal schlau machen. Hat ja noch Zeit. Der Bescheid müsste bald kommen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Nein. also ... klar, dein AG darf fragen und du solltest ehrlich sein; du musst aber nicht alle Details verraten...
Du darfst, natürlich, von deinen Diagnosen erzählen wem du willst.
Du solltest deinen Arbeitgeber nicht bewusst hinter's Licht führen (andere würden verarschen dazu sagen).
Du darfst deinem Arbeitgeber mitteilen, das du als 50% schwerbehindert giltst.
Du _musst_ deinen Arbeitgeber informieren wenn die dir zugewiesene Aufgabe deine Behinderung tangiert (wenn du z.B. als Rollstuhlfahrer regelmäßig Treppen bewältigen müsstest um deiner Aufgabe gerecht zu werden - entweder bekommst du eine andere Aufgabe oder es muss ein Treppenlift angeschafft werden...). Nicht jede Einschränkung ist so offensichtlich wie Rollstuhl<->Treppe, drum ist dein Arbeitgeber auf deine Hinweise angewiesen...
[bearbeitet am 08.04.14 22:32]
[bearbeitet am 08.04.14 22:33]
Mein Profilbild bearbeiten