- Voll/-Teilzeit
- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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eine Patientin von mir war beim Rechtsanwalt. Anscheinend hat sie ein gebrochenes Handgelenk nach meiner Behandlung. Nun möchten die eine Stellungnahme.
zur Geschichte:
Pat. hatte einen Autounfall ist mit der Schulter gegen die BSäule gekracht. Daraus ergab sich ein Impingementsyndrom. Bei der Befund stellte ich fest das auch sup und Pro eingeschränkt sind. Sowie die P Flex.
Habe WTT gemacht zwischen Ulna und Radius und eine Mobi Handwurzelknochen (os capit.).
Nun meine Frage denkt ihr es ist möglich eine Fraktur so zu provizieren?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
eine Patientin von mir war beim Rechtsanwalt. Anscheinend hat sie ein gebrochenes Handgelenk nach meiner Behandlung. Nun möchten die eine Stellungnahme.
zur Geschichte:
Pat. hatte einen Autounfall ist mit der Schulter gegen die BSäule gekracht. Daraus ergab sich ein Impingementsyndrom. Bei der Befund stellte ich fest das auch sup und Pro eingeschränkt sind. Sowie die P Flex.
Habe WTT gemacht zwischen Ulna und Radius und eine Mobi Handwurzelknochen (os capit.).
Nun meine Frage denkt ihr es ist möglich eine Fraktur so zu provizieren?
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Es gibt meines Wissens nach keine Röntgenbilder vor der Behandlung.
Ich soll auch eine Stellungnahme schreiben. Was macht man damit? Behandlungsinhalte offenlegen oder schweigen? Habe ja nichts zu verheimlichen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Rückmeldungen. Ich wundere mich auch das man auf die Idee kommt das man einen Knochen frakturieren kann.
Es gibt meines Wissens nach keine Röntgenbilder vor der Behandlung.
Ich soll auch eine Stellungnahme schreiben. Was macht man damit? Behandlungsinhalte offenlegen oder schweigen? Habe ja nichts zu verheimlichen.
Der Patient kann gegen Kostenerstattung die Behandlungsunterlagen bekommen... auf mehr hat er kein Anrecht.
Ich würde gar nichts tun. Und wenn sich ein Anwalt meldet, dann der Haftpflicht übergeben. Die wehren das schon ab....
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Wonderwoman schrieb:
Wer Stellungnahmen schreibt, der hat selbst Schuld. :point_up:
Der Patient kann gegen Kostenerstattung die Behandlungsunterlagen bekommen... auf mehr hat er kein Anrecht.
Ich würde gar nichts tun. Und wenn sich ein Anwalt meldet, dann der Haftpflicht übergeben. Die wehren das schon ab....
Alles andere grenzt an Selbstmord!
Maul halten zu dem ganzen Fall!!!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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hgb schrieb:
Stellungnahme nur für Deine Versicherung!!
Alles andere grenzt an Selbstmord!
Maul halten zu dem ganzen Fall!!!
mfg hgb :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Alexander Fischer schrieb:
Da müsstest du schon sehr viel Kraft haben um mit eigenen Händen ein Handgelenk zu brechen. Funktioniert nur im Fernsehen. Die versucht halt noch irgendwo Schmerzensgeld einzutreiben.
2.Keine weiteren Darstellungen im Netz, Feind liest mit. Umgehend die eigene Haftpflicht informeren!
3.Kernfrage: Gibt es ein Rö - Bild des Handgelenkes bei primärer Unfallversorgung? Auskunft dazu wird es offiziell erst in einem Verfahren geben. Häufiger aber ist, dass Verletzungen übersehen werden.
4.Eine lege artis durchgeführte MT kann keinen gesunden Knochen brechen.
mfg hgb :blush:
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Jörg Imbach schrieb:
Zuerst würde ich meine Haftpflichtversicherung informieren.
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hgb schrieb:
1. Ruhe bewahren!!
2.Keine weiteren Darstellungen im Netz, Feind liest mit. Umgehend die eigene Haftpflicht informeren!
3.Kernfrage: Gibt es ein Rö - Bild des Handgelenkes bei primärer Unfallversorgung? Auskunft dazu wird es offiziell erst in einem Verfahren geben. Häufiger aber ist, dass Verletzungen übersehen werden.
4.Eine lege artis durchgeführte MT kann keinen gesunden Knochen brechen.
mfg hgb :blush:
Patientenakte, bzw Verlaufsdokumentation, Bericht an den Arzt.
KEINE Stellungnahme !!!!
Sollte die Patientin einen Behandlungsfehler vermuten, ist das ein Fall für
den MDK der Kasse, die die Behandlung auch bezahlt hat.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht sollte das wissen....
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chipchap schrieb:
Die Patientin hat ausschließlich das Recht auf Kopien (gegen Gebühr) von ihrer
Patientenakte, bzw Verlaufsdokumentation, Bericht an den Arzt.
KEINE Stellungnahme !!!!
Sollte die Patientin einen Behandlungsfehler vermuten, ist das ein Fall für
den MDK der Kasse, die die Behandlung auch bezahlt hat.
Ein Fachanwalt für Medizinrecht sollte das wissen....
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