Für unsere Abteilung
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
Physiotherapie am Standort
Freudenstadt suchen wir für die
Fachbereiche Psychiatrie
und Psychosomatik zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
in Vollzeitbeschäftigung
befristet im Rahmen einer
Elternzeitvertretung gem. "§ 14
Abs. 1 TzBfG
Ihre Aufgaben:
Physiotherapeutische
Befunderhebung, Behandlung und
Dokumentation unserer stationären
Patienten in
den Fachbereichen Psychiatrie und
Psychosomatik
Durchführung von Einzel- und
Gruppentherap...
ich werde vermutlich demnächst einen neuen Job antreten. Es gibt anfangs nur so 20 bis 25 Stunden Arbeitzeit pro Woche, was allerdings so bald wie möglich auf 30 bis 35 Stunden aufgestockt werden soll.
Jetzt frage ich mich, wie sowas vertraglich geregelt wird. Ich habe Sorge, dass der Vertrag auf 20 Stunden /Woche ausgestellt wird und alles was drüber geht dann unbezahlte Überstunden sind, was ich natürlich so nicht unterschreiben würde. Andererseits möchte ich anfangs nicht ewig viele Minusstunden machen, die ich dann irgendwann am Stück abarbeiten muß.
Worauf muß ich beim Vertrag achten?
Habe seit über 10 Jahren mich nicht mehr mit Verträgen beschäftigen müssen und kenne mich nicht mehr aus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich werde vermutlich demnächst einen neuen Job antreten. Es gibt anfangs nur so 20 bis 25 Stunden Arbeitzeit pro Woche, was allerdings so bald wie möglich auf 30 bis 35 Stunden aufgestockt werden soll.
Jetzt frage ich mich, wie sowas vertraglich geregelt wird. Ich habe Sorge, dass der Vertrag auf 20 Stunden /Woche ausgestellt wird und alles was drüber geht dann unbezahlte Überstunden sind, was ich natürlich so nicht unterschreiben würde. Andererseits möchte ich anfangs nicht ewig viele Minusstunden machen, die ich dann irgendwann am Stück abarbeiten muß.
Worauf muß ich beim Vertrag achten?
Habe seit über 10 Jahren mich nicht mehr mit Verträgen beschäftigen müssen und kenne mich nicht mehr aus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Fuzziguzzi schrieb:
Die möglichen Überstunden sollten im Vertrag schon geregelt sein.
Dann ist der Arbeitsvertrag auf 20 St/Woche ausgeschrieben.
Darin enthalten eine definierte Überstundenregelung: Freizeitausgleich oder Auszahlung, zeitliches Limit für den Ausgleich und evtl. Obergrenzen (alles Verhandlungssache).
Sollte sich das Arbeitsvolumen dauerhaft steigern (z.Bsp. über 6 Monate hinaus) kann der Vertrag (per Anhang) auf z.Bsp. 30 St/Woche geändert werden - dafür muss kein neuer Vertrag aufgesetzt werden!
Und nebenbei: "Minusstunden", die nicht durch dich selbst verursacht wurden, brauchst du NIE abarbeiten! Das betriebliche Risiko von Ausfallzeiten oder Lücken im Plan trägt IMMER der AG.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
chipchap schrieb:
Das ist doch kein Problem.
Dann ist der Arbeitsvertrag auf 20 St/Woche ausgeschrieben.
Darin enthalten eine definierte Überstundenregelung: Freizeitausgleich oder Auszahlung, zeitliches Limit für den Ausgleich und evtl. Obergrenzen (alles Verhandlungssache).
Sollte sich das Arbeitsvolumen dauerhaft steigern (z.Bsp. über 6 Monate hinaus) kann der Vertrag (per Anhang) auf z.Bsp. 30 St/Woche geändert werden - dafür muss kein neuer Vertrag aufgesetzt werden!
Und nebenbei: "Minusstunden", die nicht durch dich selbst verursacht wurden, brauchst du NIE abarbeiten! Das betriebliche Risiko von Ausfallzeiten oder Lücken im Plan trägt IMMER der AG.
Auf jeden Fall sollte auch vertraglich geregelt sein, in welchem Zeitraum die Aufstockung voraussichtlich erfolgen soll (z.B. innerhalb von 6 Monaten), nicht daß man dann mit dem 20-Stunden-Gehalt ewig auskommen muß.
Gefällt mir
Mehrarbeit ist nie unentgeltlich (auf der arbeitsrechtlichen Basis eines PT).
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Sehe auch eher die Gefahr, dass Du bei 20 Stunden bleibst.
Mehrarbeit ist nie unentgeltlich (auf der arbeitsrechtlichen Basis eines PT).
Gruß redvine
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Rike1 schrieb:
Alles, was bis 38,5 bzw. 40 Stunden geht, sind übrigends Mehrarbeitsstunden, von Überstunden spricht man erst danach.
Auf jeden Fall sollte auch vertraglich geregelt sein, in welchem Zeitraum die Aufstockung voraussichtlich erfolgen soll (z.B. innerhalb von 6 Monaten), nicht daß man dann mit dem 20-Stunden-Gehalt ewig auskommen muß.
Mein Profilbild bearbeiten