Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es rein rechtlich möglich das ein Arzt sich in eine Physiotherapie Praxis einmietet und dort ausschließlich Privat Pat behandelt?
Dort stehen auch die Beschränkungen. Dazu gehört, dass eine solche Kombination als "Gemeinschaft" so nicht zulässig ist.
Möglich wäre das nur, wenn die Räumlichkeiten eine Trennung der Physio- und Arztpraxis ermöglichen, es also für die Patienten erkennbar zwei verschiedene Praxen sind. Denkbar wäre eine gemeinsame Nutzung der Warteräume, Toiletten, Rezeption, aber eine räumliche Trennung der Behandlungsräume, 2 Praxisschilder drinnen und draußen, 2 Telefonnummern/AB, unterschiedliche Formulare, Visitenkarten usw.. So läuft es bislang m.W. rechtlich unbeanstandet bei den Physio/HP (Osteopathie) Kombinationen.
Es ist allerdings eine Auslegungssache der Zulassungsbedingungen es so zu machen, ob die Kassen das so in jedem Fall langfristig ohne "Murren" akzeptieren wie bisher, kann niemand garantieren. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Die Zulassungsbedingungen für das Betreiben einer PT-Praxis findet man hier bei physio.de in der Infothek.
Dort stehen auch die Beschränkungen. Dazu gehört, dass eine solche Kombination als "Gemeinschaft" so nicht zulässig ist.
Möglich wäre das nur, wenn die Räumlichkeiten eine Trennung der Physio- und Arztpraxis ermöglichen, es also für die Patienten erkennbar zwei verschiedene Praxen sind. Denkbar wäre eine gemeinsame Nutzung der Warteräume, Toiletten, Rezeption, aber eine räumliche Trennung der Behandlungsräume, 2 Praxisschilder drinnen und draußen, 2 Telefonnummern/AB, unterschiedliche Formulare, Visitenkarten usw.. So läuft es bislang m.W. rechtlich unbeanstandet bei den Physio/HP (Osteopathie) Kombinationen.
Es ist allerdings eine Auslegungssache der Zulassungsbedingungen es so zu machen, ob die Kassen das so in jedem Fall langfristig ohne "Murren" akzeptieren wie bisher, kann niemand garantieren. Gruß S.
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