Liebe Physiotherapeuten/
Masseur-med. Bademeister/in
wir suchen zum nächstmöglichen
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Was Dich erwartet:
Wir sind ein nettes und
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Physiotherapeuten,Osteopathin,
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und einer Heilpraktikerin.
Bringe dich gern in unser
ganzheitliches Behandlungskonzept
ein.
Du hast deinen eigenen Therapieraum
mit abwechslungsreichem
Patientenklientel.
Mitgestaltung deiner Ar...
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mein Chef möchte keine Artikel wie Therabänder usw. verkaufen. Jetzt möchte ich das in die Hand nehmen. Mit dem Chef ist alles abgesprochen. Was muss ich dabei beachten und dafür beantragen (Gewerbeschein etc.)?
Liebe Grüße
Pierre
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PB83m schrieb:
Moin moin,
mein Chef möchte keine Artikel wie Therabänder usw. verkaufen. Jetzt möchte ich das in die Hand nehmen. Mit dem Chef ist alles abgesprochen. Was muss ich dabei beachten und dafür beantragen (Gewerbeschein etc.)?
Liebe Grüße
Pierre
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McMiki schrieb:
?? Wie soll das Modell eigentlich auysehe aussehen? Stellst du eine Vitrine mit deinem Firmennamen in die Praxis oder wie?
...Mit dem Chef ist alles abgesprochen....
Pierre
Was ist abgesprochen?
Was genau hast du denn vor?
Willst du dir Ware kaufen? Wo wird die gelagert? Zahlst du darauf Miete?
Erzähl doch mal.
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Es handelt sich primär um Massagebälle. Die kann ich in meinem Spind lagern und auf Anfrage verkaufen. Aber das mit der Vitrine klingt auch ganz gut. Mal schauen ob El Jefe dafür das Okay gibt. Es sei denn, das macht alles komplizierter. Ich möchte es so einfach wie möglich halten.
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PB83m schrieb:
Erlaubnis zum Verkauf und zur Lagerung ist abgesprochen.
Es handelt sich primär um Massagebälle. Die kann ich in meinem Spind lagern und auf Anfrage verkaufen. Aber das mit der Vitrine klingt auch ganz gut. Mal schauen ob El Jefe dafür das Okay gibt. Es sei denn, das macht alles komplizierter. Ich möchte es so einfach wie möglich halten.
Wenn Du in Eigenregie verkaufst, dann Gewerbeanmeldung, Anmeldung beim FA und unter Umständen (bei Vitrine und co)...Obulus an deinen Chef....
Also einfach drauf los funktioniert nicht.....legal......
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Andreas216 schrieb:
Also ich will nicht päpstlicher als der Papst sein, aber:
Wenn Du in Eigenregie verkaufst, dann Gewerbeanmeldung, Anmeldung beim FA und unter Umständen (bei Vitrine und co)...Obulus an deinen Chef....
Also einfach drauf los funktioniert nicht.....legal......
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McMiki schrieb:
Wieso so ein Drama um ein paar Massagebälle? Wer ein will bekommt einen und fertig...dafür muss man keine Quittung ausstellen und die 20-30€ im Monat machen den Braten für das Finanzamt auch nicht fett...
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Andreas216 schrieb:
Es ging hier nicht "um Braten fett".................Am Ende fasst dich jemand an den A.....und du bist fällig....Korrektness ist keine Einbahnstraße
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RoFo schrieb:
Ganz zu schweigen von der Kassenzulassung...
@PB83: du bist dann nebenberuflich selbständig/gewerbetreibend und musst dies beim Finanzamt melden sowie einen Gewerbeschein bei der Gemeinde holen. Ganz wichtig, dass du dich als "Kleinunternehmer" (du wirst wohl unter 17000 Euro Umsatz im Jahr bleiben, wenn es wirklich nur Massagebälle sind) einträgst. Dann fällt auch keine Umsatzsteuer an, du musst dies aber klar auf deinen Rechnungen drauf stehen haben (§xy Kleinunternehmerregelung oder so ähnlich). Vermutlich wäre es hilfreich, als "Sitz des Unternehmens" nicht gerade die Praxisadresse zu haben, sondern eher deine Privatadresse, z.B.
Deine Umsätze grundsätzlich musst du natürlich versteuern und ob es sich unterm Strich wirklich lohnt ist eine andere Frage. Du hast dann bei der Steuererklärung Einnahmen aus nicht-selbständiger Arbeit (Anlage N) und Einnahmen aus Gewerbebetrieb (Anlage G). Wenn du tatsächlich nur 400 Euro oder so im Jahr umsetzt, ist es letztlich eine Formsache.
Also: wenn du ein bisschen zusätzlich Geld verdienen willst, überlege, ob das wirklich ein lohnender Weg ist, ansonsten sprich doch mal mit einem Steuerberater über dein Vorhaben, das wäre eine einmalige Investition in dein "Geschäft". Der sollte dann auch "juristische Fallstricke" kennen und dir sagen, was geht und was nicht.
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Susulo schrieb:
Also, soooo dramatisch ist das Ganze auch wieder nicht.
@PB83: du bist dann nebenberuflich selbständig/gewerbetreibend und musst dies beim Finanzamt melden sowie einen Gewerbeschein bei der Gemeinde holen. Ganz wichtig, dass du dich als "Kleinunternehmer" (du wirst wohl unter 17000 Euro Umsatz im Jahr bleiben, wenn es wirklich nur Massagebälle sind) einträgst. Dann fällt auch keine Umsatzsteuer an, du musst dies aber klar auf deinen Rechnungen drauf stehen haben (§xy Kleinunternehmerregelung oder so ähnlich). Vermutlich wäre es hilfreich, als "Sitz des Unternehmens" nicht gerade die Praxisadresse zu haben, sondern eher deine Privatadresse, z.B.
Deine Umsätze grundsätzlich musst du natürlich versteuern und ob es sich unterm Strich wirklich lohnt ist eine andere Frage. Du hast dann bei der Steuererklärung Einnahmen aus nicht-selbständiger Arbeit (Anlage N) und Einnahmen aus Gewerbebetrieb (Anlage G). Wenn du tatsächlich nur 400 Euro oder so im Jahr umsetzt, ist es letztlich eine Formsache.
Also: wenn du ein bisschen zusätzlich Geld verdienen willst, überlege, ob das wirklich ein lohnender Weg ist, ansonsten sprich doch mal mit einem Steuerberater über dein Vorhaben, das wäre eine einmalige Investition in dein "Geschäft". Der sollte dann auch "juristische Fallstricke" kennen und dir sagen, was geht und was nicht.
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Andreas216 schrieb:
Danke fürs Wiederholen dessen, was ich bereits geantwortet habe :blush: Schönen 2. Advent!
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PB83m schrieb:
Vielen lieben Dank. Ich werde auf jeden Fall den legalen Weg gehen. Quittungsblöcke sind schon gekauft, jetzt fehlt nur noch der Gewerbeschein :)
Dafür ist auch nicht gerade wenig zu zahlen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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Achilles2 schrieb:
Wenn ein Gewerbeschein beantragt wird, ist man dann nicht auch schon berufsgenossenschaftsverpflichtet???
Dafür ist auch nicht gerade wenig zu zahlen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
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C. DBO schrieb:
Na ja, doch nur, wenn Du Angestellte hast - oder ?
Wenn ein Gewerbeschein beantragt wird, ist man dann nicht auch schon berufsgenossenschaftsverpflichtet???
Dafür ist auch nicht gerade wenig zu zahlen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
nein. Du kannst dich als e.K. (eingetragener Kaufmann) eintragen und bist einfach nur ein Einzelunternehmer oder eben Kleinunternehmen. Du zahlst(Einkommen-) Steuern auf deinen Gewinn und that's it. Gewerbesteuern fallen erst ab einem relativ hohen Betrag (Gewinn vor Steuern) an, für Kleinunternehmen sicher nicht. (Kannst du beim zuständigen FA nachfragen).
Welche Berufsgenossenschaft? Eine Mitgliedschaft bei z.B. der IHK ist freiwillig und vermutlich als Kleinunternehmer nicht notwendig. Wie gesagt ist es wichtig, dass du dich als "Kleinunternehmer" darstellst und somit auf deine Rechnung Bruttopreise schreibst, mit dem Vermerk, dass du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist (da gibt's' nen Paragraphen, musst du dich erkundigen). Schreib bitte keine Nettopreise zuzüglich MwSt., damit zeigst du dich automatisch umsatzsteuerpflichtig!!
Viel Erfolg!
Ach so, ich glaube bei solchen Infos schreibt man lieber noch dazu "das ist ein kollegialer Rat und ersetzt nicht den Gang zum Steuerberater oder anderen Fachmann..."
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Susulo schrieb:
Achilles2 schrieb am 5.12.15 12:35:
Wenn ein Gewerbeschein beantragt wird, ist man dann nicht auch schon berufsgenossenschaftsverpflichtet???
Dafür ist auch nicht gerade wenig zu zahlen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles2
nein. Du kannst dich als e.K. (eingetragener Kaufmann) eintragen und bist einfach nur ein Einzelunternehmer oder eben Kleinunternehmen. Du zahlst(Einkommen-) Steuern auf deinen Gewinn und that's it. Gewerbesteuern fallen erst ab einem relativ hohen Betrag (Gewinn vor Steuern) an, für Kleinunternehmen sicher nicht. (Kannst du beim zuständigen FA nachfragen).
Welche Berufsgenossenschaft? Eine Mitgliedschaft bei z.B. der IHK ist freiwillig und vermutlich als Kleinunternehmer nicht notwendig. Wie gesagt ist es wichtig, dass du dich als "Kleinunternehmer" darstellst und somit auf deine Rechnung Bruttopreise schreibst, mit dem Vermerk, dass du als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit bist (da gibt's' nen Paragraphen, musst du dich erkundigen). Schreib bitte keine Nettopreise zuzüglich MwSt., damit zeigst du dich automatisch umsatzsteuerpflichtig!!
Viel Erfolg!
Ach so, ich glaube bei solchen Infos schreibt man lieber noch dazu "das ist ein kollegialer Rat und ersetzt nicht den Gang zum Steuerberater oder anderen Fachmann..."
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RoFo schrieb:
PB83m schrieb am 2.12.15 12:28:
...Mit dem Chef ist alles abgesprochen....
Pierre
Was ist abgesprochen?
Was genau hast du denn vor?
Willst du dir Ware kaufen? Wo wird die gelagert? Zahlst du darauf Miete?
Erzähl doch mal.
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