Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie lange kann ich, nach Ausscheiden aus dem Betrieb, ein Arbeitszeugnis einfordern?
Viele Grüße
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?
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eim schrieb:
Es sollte wohl so sein das was drin steht was dich beurteilt und es ist schon nach 3 Jahren schwierig und warum soll die Zeit noch länger sein???
Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?
Wozu noch länger?
Drei Jahre reichen doch wohl, um ein Zeugnis zu fordern!
Warum diese Frist: gugst du Gesetz (Verjährung).
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.11.2020 20:57:
Was nur 3 Jahre! Warum so kurz?
Wozu noch länger?
Drei Jahre reichen doch wohl, um ein Zeugnis zu fordern!
Warum diese Frist: gugst du Gesetz (Verjährung).
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mosaik schrieb:
Gesetzlichen Anspruch hat man drei Jahre nach Ausscheiden, wenn nicht im Vertrag oder tariflich etwas anderes gilt.
Viele Grüße
Monika
Das ist kein Arbeitszeugnis aber eben eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
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Halbtitan schrieb:
Was Anderes ist eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
Das ist kein Arbeitszeugnis aber eben eine Bestätigung, dass du dort gearbeitet hast.
Da stellt man doch gerne mal Fragen um andere zu beschäftigen
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mbone schrieb:
Irgendein AT scheint den Novemberblues zu haben oder ihm/ihr fällt vor Langeweile die Decke auf den Kopf
Da stellt man doch gerne mal Fragen um andere zu beschäftigen
JA
Nach drei Jahren des Ausscheidens aus dem Unternehmen haben Sie gesetzliche Rechte, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist.
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Julia Brag schrieb:
Hallo!
JA
Nach drei Jahren des Ausscheidens aus dem Unternehmen haben Sie gesetzliche Rechte, sofern im Vertrag oder Tarifvertrag nichts anderes festgelegt ist.
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