Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
ich wollte mal fragen, ob jemand evt. Erfahrung mit so einem Arbeitszeitmodell hat.
2 Monate im Jahr frei - diese Zeit in den restlichen 10 Monaten "reinarbeiten" sozusagen Überstunden ansammeln und diese dann frei nehmen. Somit müsste man für die 2 freien Monate auch nicht kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen, sondern wäre weiter sozialversichert.
Was haltet ihr als AG davon.
Das natürlich rechtzeitig mit dem AG abgesprochen, vertraglich festgehalten und somit jährlich planbar, da immer die gleichen 2 Monate frei.
Wie würde sich der Jahresurlaub für die restlichen 10 Monate berechnen?
Vielleicht hat jemand eine Meinung dazu.
MfG Christine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
christine81 schrieb:
Hallo,
ich wollte mal fragen, ob jemand evt. Erfahrung mit so einem Arbeitszeitmodell hat.
2 Monate im Jahr frei - diese Zeit in den restlichen 10 Monaten "reinarbeiten" sozusagen Überstunden ansammeln und diese dann frei nehmen. Somit müsste man für die 2 freien Monate auch nicht kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen, sondern wäre weiter sozialversichert.
Was haltet ihr als AG davon.
Das natürlich rechtzeitig mit dem AG abgesprochen, vertraglich festgehalten und somit jährlich planbar, da immer die gleichen 2 Monate frei.
Wie würde sich der Jahresurlaub für die restlichen 10 Monate berechnen?
Vielleicht hat jemand eine Meinung dazu.
MfG Christine
Sozialversichert bleibst du immer, auch wenn du nach einer Kündigung beim Arbeitsamt gesperrt wirst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
tom1350 schrieb:
Vielleicht kannst du deine knapp 6 Wochen Urlaub am Stück nehmen und noch 2-3 Wochen Überstunden dranhängen? Den Rest des Jahres gibt es dann natürlich nix mehr, außer Feiertage.
Sozialversichert bleibst du immer, auch wenn du nach einer Kündigung beim Arbeitsamt gesperrt wirst.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
weiß56 schrieb:
Normal wird der Jahresurlaub für 12 Monate berechnet.Wenn du jetzt die restliche Zeit für deine 2 Monate Urlaub einarbeitest mit Überstunden würde ich als AG auch die vollen 12 Monate berechnen.Wieviel Urlaub du bekommst hängt dann von deinen wöchentlichen Arbeitstagen ab.
ArbZG - Arbeitszeitgesetz
aufmerksam liest, der wird sehen, dass das so nicht unbedingt erlaubt ist. Viel Spaß wenn der Zoll kommt und Dienstpläne kontrolliert.
Wie kommt ihr immer auf solche Ideen?
Gefällt mir
Jau ...2 Monate ganz frei , dat hab ich auch noch nicht gehört ..haha
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Danny 07 schrieb:
Auf solche Ideen kommt man ,weil man am liebsten gar nicht mehr hingehen würde , könnte ich mir vorstellen :smile:.
Jau ...2 Monate ganz frei , dat hab ich auch noch nicht gehört ..haha
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Es geht, ich habe zwei Kollegen die sich so einen Arbeitsplatz teilen: 2016 ist Andreas da und Berthold im Dauerurlaub, 2017 wird getauscht...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Wenn ich das jetzt richtig verstehe wären das 8 Wochen frei durch Ü-Std. finanziell eingearbeitet, dann vielleicht noch 6 Wochen "normaler Urlaub" und evt. noch 2 Wochen krank im Jahr. Insgesamt also locker 4 ganze Monate nicht da von 12. Wäre mir 1. zu kompliziert und 2. stelle ich ja MA ein um sie präsent zu haben und nicht im "Dauerurlaub". Also ich würde es nicht tun.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Was machst du, wenn Berthold vorher geht?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Und in der kurzen Zeit soviel Üstd reinarbeiten is auch nich ohne.
Wer
aufmerksam liest, der wird sehen, dass das so nicht unbedingt erlaubt ist. Viel Spaß wenn der Zoll kommt und Dienstpläne kontrolliert.
Wie kommt ihr immer auf solche Ideen?
"§3: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Ziel ist es also, binnen sechs Monaten nicht mehr als 8 Stunden werktäglich bzw. 48 Wochenstunden zu erreichen.
48x4,3x6 = 1238,4 Stunden die auf fünf Monate verteilt werden sollen.
1238,4/5/4,3 = 57,6 Stunden in der Woche in fünf Monaten; als Ausgleich dafür der sechste Monat frei.
Die Woche hat 6 Werktage (hast du im Thread "Verpflichtender Wochenenddienst" sehr treffend bemerkt) die in unserem Bereich mit maximal 10 Arbeitsstunden belegt werden dürfen; bis zu 60 Wochenstunden sind also noch im Rahmen des ArbZG ohne kreativ werden zu müssen.
(24 Stunden täglich abzüglich zehn Stunden Arbeit abzüglich 1,5 Stunden Pause = 12,5 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen, also noch im zulässigen Rahmen)
Damit wird es möglich die Monate 1-5 zu arbeiten, 6 und 7 frei zu bekommen und 8-12 wieder zu arbeiten. Zusätzlich wird die Arbeitslast durch den ohnehin zu gewährenden Jahresurlaub weiter gedrückt.
Das ganze steht und fällt natürlich damit, das (1) der AN es ausdrücklich so will und (2) ausreichend belastbar ist um solche Schichten hinzulegen - da wage ich keine Ferndiagnose im Internet. Arbeitsunfähigkeit führt automatisch dazu das weniger Überstunden gemacht werden können und entsprechend Arbeitstage in den "freien Monaten" anfallen.
Was machst du, wenn Berthold vorher geht?
Da mache ich gar nichts, sind nicht meine Angestellten ;)
...außerdem ist die Konstellation ein wenig anders: Beide sind seit ca. fünfzehn Jahren als 50%-Kräfte eingestellt, arbeiten in "ihrem" Jahr aber 100%. Im Folgejahr wird der 50%-Lohn weitergezahlt. Insolvenzsorgen gibt's eher weniger, der Betrieb läuft seit bald 70 Jahren und wächst langsam aber stabil; für Andreas und Berthold also eine (relativ) sichere Sache - auch wenn ich persönlich "sofort" 100% Lohn mitnehmen und damit selbst für das freie Jahr vorsorgen täte...
...und damit das Andreas und Berthold für ihren Betrieb in Vorleistung gehen haben sie natürlich die Freiheit jederzeit zu gehen und die ausstehenden Bezüge einzufordern; der Vertrag sieht für diesen Fall gerüchteweise vor, das die Bezüge "wie gehabt" monatlich ausgezahlt werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Helmut Fromberger schrieb am 20.7.16 10:17:
RoFo schrieb am 20.7.16 20:29:
Wer
aufmerksam liest, der wird sehen, dass das so nicht unbedingt erlaubt ist. Viel Spaß wenn der Zoll kommt und Dienstpläne kontrolliert.
Wie kommt ihr immer auf solche Ideen?
"§3: Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."
Ziel ist es also, binnen sechs Monaten nicht mehr als 8 Stunden werktäglich bzw. 48 Wochenstunden zu erreichen.
48x4,3x6 = 1238,4 Stunden die auf fünf Monate verteilt werden sollen.
1238,4/5/4,3 = 57,6 Stunden in der Woche in fünf Monaten; als Ausgleich dafür der sechste Monat frei.
Die Woche hat 6 Werktage (hast du im Thread "Verpflichtender Wochenenddienst" sehr treffend bemerkt) die in unserem Bereich mit maximal 10 Arbeitsstunden belegt werden dürfen; bis zu 60 Wochenstunden sind also noch im Rahmen des ArbZG ohne kreativ werden zu müssen.
(24 Stunden täglich abzüglich zehn Stunden Arbeit abzüglich 1,5 Stunden Pause = 12,5 Stunden Ruhezeit zwischen den Arbeitseinsätzen, also noch im zulässigen Rahmen)
Damit wird es möglich die Monate 1-5 zu arbeiten, 6 und 7 frei zu bekommen und 8-12 wieder zu arbeiten. Zusätzlich wird die Arbeitslast durch den ohnehin zu gewährenden Jahresurlaub weiter gedrückt.
Das ganze steht und fällt natürlich damit, das (1) der AN es ausdrücklich so will und (2) ausreichend belastbar ist um solche Schichten hinzulegen - da wage ich keine Ferndiagnose im Internet. Arbeitsunfähigkeit führt automatisch dazu das weniger Überstunden gemacht werden können und entsprechend Arbeitstage in den "freien Monaten" anfallen.
Was machst du, wenn Berthold vorher geht?
Da mache ich gar nichts, sind nicht meine Angestellten ;)
...außerdem ist die Konstellation ein wenig anders: Beide sind seit ca. fünfzehn Jahren als 50%-Kräfte eingestellt, arbeiten in "ihrem" Jahr aber 100%. Im Folgejahr wird der 50%-Lohn weitergezahlt. Insolvenzsorgen gibt's eher weniger, der Betrieb läuft seit bald 70 Jahren und wächst langsam aber stabil; für Andreas und Berthold also eine (relativ) sichere Sache - auch wenn ich persönlich "sofort" 100% Lohn mitnehmen und damit selbst für das freie Jahr vorsorgen täte...
...und damit das Andreas und Berthold für ihren Betrieb in Vorleistung gehen haben sie natürlich die Freiheit jederzeit zu gehen und die ausstehenden Bezüge einzufordern; der Vertrag sieht für diesen Fall gerüchteweise vor, das die Bezüge "wie gehabt" monatlich ausgezahlt werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Danke
Das ganze steht und fällt natürlich damit, das (1) der AN es ausdrücklich so will und (2) ausreichend belastbar ist um solche Schichten hinzulegen - da wage ich keine Ferndiagnose im Internet. Arbeitsunfähigkeit führt automatisch dazu das weniger Überstunden gemacht werden können und entsprechend Arbeitstage in den "freien Monaten" anfallen.
Du hast hier selber den größten und wahrscheinlichsten Limiter unter 2 aufgeführt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Helmut Fromberger schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 20.7.16 23:57:
Das ganze steht und fällt natürlich damit, das (1) der AN es ausdrücklich so will und (2) ausreichend belastbar ist um solche Schichten hinzulegen - da wage ich keine Ferndiagnose im Internet. Arbeitsunfähigkeit führt automatisch dazu das weniger Überstunden gemacht werden können und entsprechend Arbeitstage in den "freien Monaten" anfallen.
Du hast hier selber den größten und wahrscheinlichsten Limiter unter 2 aufgeführt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Wer
ArbZG - Arbeitszeitgesetz
aufmerksam liest, der wird sehen, dass das so nicht unbedingt erlaubt ist. Viel Spaß wenn der Zoll kommt und Dienstpläne kontrolliert.
Wie kommt ihr immer auf solche Ideen?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
gesetzlich hast du 4 wochen urlaub wenn du dann den rest des jahres überstunden machst und dann noch 4 wochen dran hängen kannst ist ja gut nur was sagt der AG oder die kollegen dazu wenn du 8 wochen am stück fehlst - deine patienten müssen aufgefangen werden und wenn du wiederkommst willst du sofort ein vollen plan um wieder überstunden anzusammeln - könnte mir vorstellen das es probleme im team gibt
so wie ich das lese will christine 10 monate durcharbeiten und dann 2 monate frei haben ?
oder willst du in den 10 monaten auch noch urlaub haben ?
dann rechnet man bei einer 5 tage woche x 4 wochen = 20 tage im Jahr geteilt durch 12 monate = 1,66 x 10 monate = 16,6 also 17 tage in 10 monaten
warum läßt du dich nicht in den 10 monaten auf etwas mehr stunden un ddamit höherem lohn einstellen und die 2 monate unbezahlen urlaub ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Esra Luise schrieb:
wie kommt ihr auf 6 wochen normalen urlaub?? 4 wochen sind gesetzlich
so wie ich das lese will christine 10 monate durcharbeiten und dann 2 monate frei haben ?
oder willst du in den 10 monaten auch noch urlaub haben ?
dann rechnet man bei einer 5 tage woche x 4 wochen = 20 tage im Jahr geteilt durch 12 monate = 1,66 x 10 monate = 16,6 also 17 tage in 10 monaten
warum läßt du dich nicht in den 10 monaten auf etwas mehr stunden un ddamit höherem lohn einstellen und die 2 monate unbezahlen urlaub ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Bei uns gibt es sechs Wochen Urlaub im Jahr.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Dieses Modell hat meine Freundin schon seit vielen Jahren . Sie ist Erzieherin und arbeitet in der Schulbetreuung . Als sie anfing waren ihre Mädels noch Schulkinder , und da die Familie eine FeWo an der Nordsee besitzt wollte sie in den Ferien nie arbeiten ( die Kinder der Berufstätigen werden da ja auch betreut ) und hat in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart , daß sie zusätzlich noch zu den Urlaubstagen für 6-7 Wochen Überstunden aufbaut , damit sie auf die 12 Schulferienwochen kommt . Mittlerweile ist sie schon Oma , hat aber dieses Modell beibehalten . Der Arbeitgeber ist ein offizieller Träger ; ich denke schon , daß dieses Arbeitsmodell erlaubt ist . Nur : 2 Monate komplett rausarbeiten plus noch den normalen Urlaub würde den Rahmen der Arbeitszeit sprengen . Denn dann müßten die Überstunden komplett in ca. 36 Wochen reingearbeitet werden .
@C.DBO: dazu kommen noch die gesetzlichen Feiertage (Anzahl je nach Bundesland), die die AN bezalht fehlt. Und die 2 Wochen krank sind bei dieser Belastung wohl eher tief angesetzt.
Gefällt mir
vielen Dank erstmal für eure zahlreichen Beiträge und Meinungen zum Thema.
Also ich hatte mir das tatsächlich langfristig so vorgestellt, dass ich regulär 10 Monate im Jahr arbeite und auch regulär 2 Monate frei habe. Wäre dann ja - natürlich vertraglich festgelegt - meine reguläre jährliche Arbeitszeit. Es wären ja z.B. auch immer die gleichen 2 Monate frei (z.B. Mai und Juni jedes Jahr). Folglich auch planbar für den AG und das Team.
Für diese regulären 10 Monate Arbeitszeit stehen mir dann natürlich auch Urlaubstage zu.
Ich würde meinem AG anbieten, in den Urlaubszeiten der Kollegen deutlich mehr zu arbeiten und so deren Fehlen zu einem guten Teil auffangen zu können. Dazu muß gesagt werden, ich arbeite nicht Vollzeit, sondern 35 h/Woche, sodass in diesen Zeiten meine Wochenarbeitszeit deutlich "aufgestockt" werden könnte. Und regulär, wenn keine geballte Kollegenurlaubszeit ist, könnte ich trotzdem wöchentlich 3-5 Std. zusätzlich arbeiten um eben diese 2 freien Monate reinzuarbeiten.
Zum Thema Krankheit muß ich erwähnen: Ich arbeite nun seit gut 10 Jahren als Physio und war tatsächlich in dieser Zeit sage und schreibe nur insgesamt ca. 4 Wochen krank zuhause EHRENWORT! TRAUMARBEITNEHMER oder?!?
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, was gegen dieses Modell sprechen würde. Eine win-win Situation für beide Seiten, oder nicht?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
christine81 schrieb:
Liebe Leute,
vielen Dank erstmal für eure zahlreichen Beiträge und Meinungen zum Thema.
Also ich hatte mir das tatsächlich langfristig so vorgestellt, dass ich regulär 10 Monate im Jahr arbeite und auch regulär 2 Monate frei habe. Wäre dann ja - natürlich vertraglich festgelegt - meine reguläre jährliche Arbeitszeit. Es wären ja z.B. auch immer die gleichen 2 Monate frei (z.B. Mai und Juni jedes Jahr). Folglich auch planbar für den AG und das Team.
Für diese regulären 10 Monate Arbeitszeit stehen mir dann natürlich auch Urlaubstage zu.
Ich würde meinem AG anbieten, in den Urlaubszeiten der Kollegen deutlich mehr zu arbeiten und so deren Fehlen zu einem guten Teil auffangen zu können. Dazu muß gesagt werden, ich arbeite nicht Vollzeit, sondern 35 h/Woche, sodass in diesen Zeiten meine Wochenarbeitszeit deutlich "aufgestockt" werden könnte. Und regulär, wenn keine geballte Kollegenurlaubszeit ist, könnte ich trotzdem wöchentlich 3-5 Std. zusätzlich arbeiten um eben diese 2 freien Monate reinzuarbeiten.
Zum Thema Krankheit muß ich erwähnen: Ich arbeite nun seit gut 10 Jahren als Physio und war tatsächlich in dieser Zeit sage und schreibe nur insgesamt ca. 4 Wochen krank zuhause EHRENWORT! TRAUMARBEITNEHMER oder?!?
Ich wüsste ehrlich gesagt nicht, was gegen dieses Modell sprechen würde. Eine win-win Situation für beide Seiten, oder nicht?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Dann frag mal bei deiner Krankenkasse nach, wie die das mit der unbezahlten zweimonatigen Freistellung sehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Die Beiträge werden ja weiter gezahlt, insofern sehe ich darin jetzt kein Problem. Aber eben eine "win - win - Situation" kann ich auch nicht sehen. Wie gesagt, ich würde es nicht so wollen.
Das nenne ich win win.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Habe mal von einer Krankenschwester gelesen, die nur im Sommer und über Weihnachten voll arbeitet. Also genau dann, wenn die anderen in Urlaub gehen. Sie bekommt aber jeden Monat ein knapp versicherungspflichtiges Gehalt.
Das nenne ich win win.
Die Frau die einfach nur lebt - Februar 2008 - www.initiative.cc
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Hab sogar einen Bericht gefunden.
Die Frau die einfach nur lebt - Februar 2008 - www.initiative.cc
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Und dann wird Sie gerade zu dem Zeitpunkt krank ...
Und dann wird Sie gerade zu dem Zeitpunkt krank ...
Ich erfreue mich bester Gesundheit. ...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
C. DBO schrieb am 22.7.16 10:41:
Und dann wird Sie gerade zu dem Zeitpunkt krank ...
Ich erfreue mich bester Gesundheit. ...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
bettina464 schrieb:
"Wenn ich das jetzt richtig verstehe wären das 8 Wochen frei durch Ü-Std. finanziell eingearbeitet, dann vielleicht noch 6 Wochen "normaler Urlaub" und evt. noch 2 Wochen krank im Jahr. Insgesamt also locker 4 ganze Monate nicht da von 12"
@C.DBO: dazu kommen noch die gesetzlichen Feiertage (Anzahl je nach Bundesland), die die AN bezalht fehlt. Und die 2 Wochen krank sind bei dieser Belastung wohl eher tief angesetzt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Freedeicher schrieb:
Moin, hier an der Nordseeküste hat sich dieses Modell, bedingt durch den Saisonverlauf von Ostern bis ca. Okt./Nov. jahrelang bewährt. Kommunaler Träger, 8-10 Festangestellte plus Saisonkräfte nach Bedarf, Urlaubsplanung am Ende des Vorjahres, es lief.Vollzeitkräfte hatten teilweise über 150 Üstd., die über den Winter abgefeiert wurden. Keine Arbeitslosigkeit, Urlaubsanspruch für 12 Monate, Weihnachtsgeld, und man hatte als AN die Wahl, ob man sich die Üstd. ausbezahlen ließ oder eben abfeierte. Frische Grüße von der Nordsee
Mein Profilbild bearbeiten