Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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Könnte mir das vielleicht jemand erklären ?
Ich nehme an , das ist sehr AG freundlich u.AN feindlich ??
Kann man bei sowas dann überhaupt mal mit Auszahlung von Überstunden rechnen , oder wie ?
Danke für ernstgemeinte Antworten !Ich hab wirklich keine Ahnung !
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was bedeutet das bitte ?
Könnte mir das vielleicht jemand erklären ?
Ich nehme an , das ist sehr AG freundlich u.AN feindlich ??
Kann man bei sowas dann überhaupt mal mit Auszahlung von Überstunden rechnen , oder wie ?
Danke für ernstgemeinte Antworten !Ich hab wirklich keine Ahnung !
Im Arbeitszeitkonto bis 20 Stunden steht es dir frei, bis zu 20 "Über-" oder "Minus-"Stunden zu machen wenn Bedarf bzw. deine Zeit da ist um später auszugleichen. Entsprechend steht es dem Arbeitgeber frei, deine Zeit bis zu 20 Über- oder Minusstunden außerplanmäßig einzufordern. Unabhängig davon wird das vereinbarte Gehalt gezahlt.
Diese Konstruktion an sich ist neutral, du kannst sie ebenso zu deinem Nutzen einsetzen wie der Arbeitgeber. Ich nutze mein Arbeitszeitkonto regelmäßig so das ich ein *kleines* Stundenpolster vor mir herschiebe, dafür aber auch mal "kein Bock auf Arbeit" anmelde - absolut vertragskonform und durch's Stundenkonto gedeckt ohne danach entsprechend Minusstunden nachholen zu brauchen [funktioniert ansonsten aber auch andersrum: mit ungedecktem Zeitkonto den AG in Vorleistung gehen lassen und die Fehlzeit später nachholen].
Abhängig von deinem Verhandlungsgeschick kannst du jederzeit Überstunden auszahlen lassen, zusätzlich wird entweder oberhalb von 20 Stunden automatisch ausgezahlt oder Freizeitausgleich gewährt. Dafür bekommst du bei Minusstunden auch keinen Gehaltsabzug.
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Übrigens steht im Vertrag rein gar nichts von A.Zeitkonto.
etc. Da steht nur die Stundenzahl u.das Gehalt .Auch nichts von Minus u. Plusstunden ...
Und dass Mehrarbeit zulässig ist ! Aber wenn du sagst , dass ich mir auch Überstunden sofort auszahlen lassen kann u.keine Freizeit dafür nehmen muss , ist es ja gut .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke dir für die vernünftige Antwort !
Übrigens steht im Vertrag rein gar nichts von A.Zeitkonto.
etc. Da steht nur die Stundenzahl u.das Gehalt .Auch nichts von Minus u. Plusstunden ...
Und dass Mehrarbeit zulässig ist ! Aber wenn du sagst , dass ich mir auch Überstunden sofort auszahlen lassen kann u.keine Freizeit dafür nehmen muss , ist es ja gut .
Im Grunde ermöglichen Arbeitszeitkonten eine Flexibilisierung deiner Arbeitszeiten ohne jedesmal große Verhandlungen führen zu müssen. Unter'm Strich sollten beide, du und dein Chef, plusminus null herauskommen: Du mit dem vereinbarten Gehalt, die Chefin mit der vereinbarten Arbeitsleistung.
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Papa Alpaka schrieb:
Der Kern meines letzten Absatzes ist "Sprich mit dem Chef" ;)
Im Grunde ermöglichen Arbeitszeitkonten eine Flexibilisierung deiner Arbeitszeiten ohne jedesmal große Verhandlungen führen zu müssen. Unter'm Strich sollten beide, du und dein Chef, plusminus null herauskommen: Du mit dem vereinbarten Gehalt, die Chefin mit der vereinbarten Arbeitsleistung.
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Papa Alpaka schrieb:
Für eine genauere Antwort wäre es geschickt, die entsprechende Vertragspassage einzustellen.
Im Arbeitszeitkonto bis 20 Stunden steht es dir frei, bis zu 20 "Über-" oder "Minus-"Stunden zu machen wenn Bedarf bzw. deine Zeit da ist um später auszugleichen. Entsprechend steht es dem Arbeitgeber frei, deine Zeit bis zu 20 Über- oder Minusstunden außerplanmäßig einzufordern. Unabhängig davon wird das vereinbarte Gehalt gezahlt.
Diese Konstruktion an sich ist neutral, du kannst sie ebenso zu deinem Nutzen einsetzen wie der Arbeitgeber. Ich nutze mein Arbeitszeitkonto regelmäßig so das ich ein *kleines* Stundenpolster vor mir herschiebe, dafür aber auch mal "kein Bock auf Arbeit" anmelde - absolut vertragskonform und durch's Stundenkonto gedeckt ohne danach entsprechend Minusstunden nachholen zu brauchen [funktioniert ansonsten aber auch andersrum: mit ungedecktem Zeitkonto den AG in Vorleistung gehen lassen und die Fehlzeit später nachholen].
Abhängig von deinem Verhandlungsgeschick kannst du jederzeit Überstunden auszahlen lassen, zusätzlich wird entweder oberhalb von 20 Stunden automatisch ausgezahlt oder Freizeitausgleich gewährt. Dafür bekommst du bei Minusstunden auch keinen Gehaltsabzug.
Ganz wichtig, ..... denn meistens steckt da was ganz anderes dahinter. Und 20 h sind schon heftig.
Lücken im Plan müssen voll bezahlt werden.
Lass es wenn dein Bauch was anderes sagt.
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michael933 schrieb:
Einfach mit dem PI sprechen! Ggf. Einzelfälle hinterfragen und auch mal "nein" sagen. Vieles lässt sich wirklich gut besprechen.
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Janna22 schrieb:
Ich würde sagen eine faire Lösung für beide Seiten, Lücken im Plan sind AG-Sache. Bei uns gab da noch nie Probleme, der AN hat die Möglichkeit zusätzlich Stunden anzusparen und der AG bei allgemeiner ruhiger Lage mal eine Tag frei zu geben. Die ganze Sache ist natürlich nicht verpflichtend aber bekanntlich ist es so wie man in den Wald reinruft, kommt es zurück.
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484 schrieb:
Bitte frage auch nach ob denn abgesagte Termine also Lücken im Plan bezaht werden !!!
Ganz wichtig, ..... denn meistens steckt da was ganz anderes dahinter. Und 20 h sind schon heftig.
Lücken im Plan müssen voll bezahlt werden.
Lass es wenn dein Bauch was anderes sagt.
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