Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
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ich arbeite seit jan 2013 in einer 3 behandler praxis als arbeitnehmer mit 30 std vertrag
jetzt soll ich wegen fehlplanung der chefin (chefin und der andere kollege) im Urlaub
auf einmal gut 50 std die woche arbeiten
seit jan arbeite ich nur 2 tage nachmittags und tägl vormittags
se sind jeden monat "minusstunden" angefallen da zu wenig arbeit vorhanden ist jedoch kam nie eine reaktion darauf und auch in meinem vertag gibt es nix mit minusstundenregelung.jedoch ist das gehalt vertragsmässig gezahlt worden
zusätzlich ist diese planung während meines urlaubes gelaufen so dass ich direkt nach mienem urlaud das erst gesehen habe und keinerlei absprachen möglich waren
habe aber auch schon zum 31 aug gekündigt aber möcht natürlich mich die letzten wochen nicht schikanieren lassen
wenn jemand eine lösung für das problem hat wie ich mich nun verhalten soll wäre es super
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
moin moin
ich arbeite seit jan 2013 in einer 3 behandler praxis als arbeitnehmer mit 30 std vertrag
jetzt soll ich wegen fehlplanung der chefin (chefin und der andere kollege) im Urlaub
auf einmal gut 50 std die woche arbeiten
seit jan arbeite ich nur 2 tage nachmittags und tägl vormittags
se sind jeden monat "minusstunden" angefallen da zu wenig arbeit vorhanden ist jedoch kam nie eine reaktion darauf und auch in meinem vertag gibt es nix mit minusstundenregelung.jedoch ist das gehalt vertragsmässig gezahlt worden
zusätzlich ist diese planung während meines urlaubes gelaufen so dass ich direkt nach mienem urlaud das erst gesehen habe und keinerlei absprachen möglich waren
habe aber auch schon zum 31 aug gekündigt aber möcht natürlich mich die letzten wochen nicht schikanieren lassen
wenn jemand eine lösung für das problem hat wie ich mich nun verhalten soll wäre es super
Wenn - wie du schreibst - keine "Minusstundenregelung" oder ähnliches vereinbart ist, sondern tatsächlich nur eine Fixierung mit 30 Wochenstunden erfolgte, dann hat der Arbeitgeber auch kein Recht darauf, einseitige Arbeitszeitkontenregelungen einzuführen. In der Konsequenz sind die angelaufenen "Minusstunden" auch nur das Pech des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber gegen Bezahlung seine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat, ist das sein Problem. Der Arbeitgeber befindet sich dann im sogenannten Annahmeverzug, wenn er keine Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer abruft, obwohl diese fest vereinbart ist. Vergleiche dazu den §615 BGB: "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".
Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet - außer, es ist ein Arbeitszeitkonto oder eine ähnliche Flexibilisierung vereinbart. Dann können tatsächlich Minusstunden aufgelistet werden. Ein Arbeitszeitkonto muss aber von beiden Seiten einvernehmlich vereinbart sein und kann nicht einfach stillschweigend vom Arbeitgeber geführt werden. Selbst wenn der Arbeitnehmer von diesen Minusstunden weiß, muss er sie nicht akzeptieren - siehe Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011, 3 Sa 493/11.
Wenn es also keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto oder z.B. über eine bestimmte Jahresarbeitszeit gibt, sondern der Arbeitsvertrag eine feste Wochenstundenregelung vorsieht, hat der Arbeitnehmer auch keinen Einfluss, wenn seine Arbeitszeit nicht vom Arbeitgeber genutzt wird. Damit ist ein eventuell einseitig vom Arbeitgeber geführtes Arbeitszeitkonto auch nicht für den Arbeitnehmer verbindlich.
Wenn aber doch eine flexible Arbeitszeitregelung vereinbart sein sollte, kann der Arbeitgeber in gewissen Grenzen sein Direktionsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit ausüben und durchaus das Einarbeiten der fehlenden Stunden durch Mehrarbeit einfordern.
Vereinfacht wird dein Problem für dich, dass das Arbeitsverhältnis sowieso in Kürze ausläuft und dadurch durchaus eine direkte Konfrontation mit der Rechtslage sinnvoll erscheint: du wirst an deinem Arbeitsplatz dann vielleicht keine große Freude mehr haben, aber hast - zumindest nach deinen Schilderungen - nur die Pflicht, weiterhin 30 Wochenstunden zur Verfügung zu stehen. Und dein Arbeitgeber hat auch etwas dazugelernt... :kissing_closed_eyes:
Gruß
Nora
[bearbeitet am 25.07.13 20:55]
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dann werde ich mal auch noch meine 2 ausstehenden tage urlaub ansprechen
gibt bestimm noch bischen witz in die ganze sache
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die super antwort
dann werde ich mal auch noch meine 2 ausstehenden tage urlaub ansprechen
gibt bestimm noch bischen witz in die ganze sache
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Problem beschreiben
Nora Weber schrieb:
Hallo Anonymus!
Wenn - wie du schreibst - keine "Minusstundenregelung" oder ähnliches vereinbart ist, sondern tatsächlich nur eine Fixierung mit 30 Wochenstunden erfolgte, dann hat der Arbeitgeber auch kein Recht darauf, einseitige Arbeitszeitkontenregelungen einzuführen. In der Konsequenz sind die angelaufenen "Minusstunden" auch nur das Pech des Arbeitgebers.
Der Arbeitnehmer stellt dem Arbeitgeber gegen Bezahlung seine Arbeitskraft zur Verfügung. Wenn der Arbeitgeber keine Arbeit für den Arbeitnehmer hat, ist das sein Problem. Der Arbeitgeber befindet sich dann im sogenannten Annahmeverzug, wenn er keine Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer abruft, obwohl diese fest vereinbart ist. Vergleiche dazu den §615 BGB: "Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko".
Zur Nachleistung der Arbeit ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet - außer, es ist ein Arbeitszeitkonto oder eine ähnliche Flexibilisierung vereinbart. Dann können tatsächlich Minusstunden aufgelistet werden. Ein Arbeitszeitkonto muss aber von beiden Seiten einvernehmlich vereinbart sein und kann nicht einfach stillschweigend vom Arbeitgeber geführt werden. Selbst wenn der Arbeitnehmer von diesen Minusstunden weiß, muss er sie nicht akzeptieren - siehe Urteil des LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.11.2011, 3 Sa 493/11.
Wenn es also keine Vereinbarung über ein Arbeitszeitkonto oder z.B. über eine bestimmte Jahresarbeitszeit gibt, sondern der Arbeitsvertrag eine feste Wochenstundenregelung vorsieht, hat der Arbeitnehmer auch keinen Einfluss, wenn seine Arbeitszeit nicht vom Arbeitgeber genutzt wird. Damit ist ein eventuell einseitig vom Arbeitgeber geführtes Arbeitszeitkonto auch nicht für den Arbeitnehmer verbindlich.
Wenn aber doch eine flexible Arbeitszeitregelung vereinbart sein sollte, kann der Arbeitgeber in gewissen Grenzen sein Direktionsrecht bei der Verteilung der Arbeitszeit ausüben und durchaus das Einarbeiten der fehlenden Stunden durch Mehrarbeit einfordern.
Vereinfacht wird dein Problem für dich, dass das Arbeitsverhältnis sowieso in Kürze ausläuft und dadurch durchaus eine direkte Konfrontation mit der Rechtslage sinnvoll erscheint: du wirst an deinem Arbeitsplatz dann vielleicht keine große Freude mehr haben, aber hast - zumindest nach deinen Schilderungen - nur die Pflicht, weiterhin 30 Wochenstunden zur Verfügung zu stehen. Und dein Arbeitgeber hat auch etwas dazugelernt... :kissing_closed_eyes:
Gruß
Nora
[bearbeitet am 25.07.13 20:55]
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