Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
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Ich arbeite am Montag 10,5 h am Dienstag 7,5 und so weiter gesamt Arbeitszeit 40 h
Nun war ja am Montag ein Feiertag wo ich von meinem Chef nur 8 h berechnet bekam und musste so mit 2,5 h die Woche über mehr arbeiten ist das richtig ????
Meine Kollegin war Montag krank und bekam 10,5 h und musste nichts nach arbeiten weil sie durch ihr krank keine minus Stunden auf die Woche gesehen hat ist das richtig wie handhabt ihr das bei euch???
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daniela602 schrieb:
Hallo zusammen ! Ich habe mal eine Frage an alle wie handhabt ihr das bei euch!
Ich arbeite am Montag 10,5 h am Dienstag 7,5 und so weiter gesamt Arbeitszeit 40 h
Nun war ja am Montag ein Feiertag wo ich von meinem Chef nur 8 h berechnet bekam und musste so mit 2,5 h die Woche über mehr arbeiten ist das richtig ????
Meine Kollegin war Montag krank und bekam 10,5 h und musste nichts nach arbeiten weil sie durch ihr krank keine minus Stunden auf die Woche gesehen hat ist das richtig wie handhabt ihr das bei euch???
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daniela602 schrieb:
Ich sehe das auch so , denn am Freitag arbeite ich 4 Stunden und wenn ich dann Freitag krank bin bekomme ich ja auch keine Überstunden ????
Ein kurzer Blick in einen Gesetzestext, ein kleiner Ausdruck desselben und dann bitte dem AG um die Ohren hauen:
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Konkret: wenn du üblicherweise am Montag 10,5 Stunden arbeitest, müssen diese berechnet werden. Wenn deine Arbeitszeit aber an Montagen immer schwankt, muss die durchschnittliche Arbeitszeit für diesen Wochentag berechnet werden (vgl. BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 610/01 - hier wird für die Durchschnittsberechnung ein Zeitraum von 12 Monaten als angemessen angenommen).
Nun kannst du bitte aber dem AG gleich noch ein Gesetz um die Ohren hauen - betreffend der 10,5 Stunden an Montagen:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Es gibt keine Ausnahme für einen "normalen" Angestellten, die das Überschreiten der 10 Arbeitsstunden an einem Tag rechtfertigt!
Sorry - aber auch aus Arbeitgebersicht bin ich immer wieder sprachlos... :tired_face:
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Das es das immer noch gibt... :grin:
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
Arbeitszeitgesetz
Ein kurzer Blick in einen Gesetzestext, ein kleiner Ausdruck desselben und dann bitte dem AG um die Ohren hauen:
§ 2 Entgeltzahlung an Feiertagen
(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das
Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Konkret: wenn du üblicherweise am Montag 10,5 Stunden arbeitest, müssen diese berechnet werden. Wenn deine Arbeitszeit aber an Montagen immer schwankt, muss die durchschnittliche Arbeitszeit für diesen Wochentag berechnet werden (vgl. BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 610/01 - hier wird für die Durchschnittsberechnung ein Zeitraum von 12 Monaten als angemessen angenommen).
Nun kannst du bitte aber dem AG gleich noch ein Gesetz um die Ohren hauen - betreffend der 10,5 Stunden an Montagen:
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Es gibt keine Ausnahme für einen "normalen" Angestellten, die das Überschreiten der 10 Arbeitsstunden an einem Tag rechtfertigt!
Sorry - aber auch aus Arbeitgebersicht bin ich immer wieder sprachlos... :tired_face:
Gruß
Nora
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daniela602 schrieb:
So ich werde das heute mal meiner Chefin geben mal sehen was sie dazu sagt!
Viel Glück und rette selbstbewusst auf.
Sonst denkt die kann machen was sie will mit dir
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484 schrieb:
Oh bitte da bin ich ja mal gespannt !!!!
Viel Glück und rette selbstbewusst auf.
Sonst denkt die kann machen was sie will mit dir
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hermi schrieb:
Wenn 484 schreibt, krieg ich immer so Verspannungen im Sprachzentrum.....
Wir wissen letztlich immer zu wenig vom andern und bilden uns dann ein Urteil.
Ok, ich geb's ja zu, es passt ins Bild .... aber trotzdem: ist nur ein Bild, das wir uns gerne malen.
Ansonsten @484, wenn du das hier aufmerksam gelesen hast: bin ich auch immer wieder erstaunt, wie gut du die Chefs von den Teilnehmern hier zu kennen meinst....auch hier gilt: du hast nur ein Bild im Kopf ....und die Betonung liegt auf ein.
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Susulo schrieb:
Mich nerven zwar 484s Beiträge auch massiv.....aber was die sprachlichen Glanzleistungen angeht .... vielleicht ist sie nicht-deutscher Herkunft und ich denke, in diesem Fall sollten die sprachlichen Schwächen akzeptiert werden.
Wir wissen letztlich immer zu wenig vom andern und bilden uns dann ein Urteil.
Ok, ich geb's ja zu, es passt ins Bild .... aber trotzdem: ist nur ein Bild, das wir uns gerne malen.
Ansonsten @484, wenn du das hier aufmerksam gelesen hast: bin ich auch immer wieder erstaunt, wie gut du die Chefs von den Teilnehmern hier zu kennen meinst....auch hier gilt: du hast nur ein Bild im Kopf ....und die Betonung liegt auf ein.
kein Problem damit.....
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hermi schrieb:
Wenn Sprachleistungsschwäche mit Hirnleistungsstärke korrespondiert, habe ich
kein Problem damit.....
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Susulo schrieb:
@hermi: das hast du schön geschrieben :clap: Volle Zustimmung.
Wenn man für alles einen Mittwelwert nimmt, wird es schwierig, am Ende mit den Urlaubstagen, vor allem wenn die Arbeitswoche regulär nur 3 oder 4 Tage hat, auf einer geraden Zahl zu landen.
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Neuling schrieb:
Frag deinen Chef mal, was er für die Umlage der krank-Tage zugrunde legt. Das sollte dir auch bei Urlaub zustehen.
Wenn man für alles einen Mittwelwert nimmt, wird es schwierig, am Ende mit den Urlaubstagen, vor allem wenn die Arbeitswoche regulär nur 3 oder 4 Tage hat, auf einer geraden Zahl zu landen.
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latinkabell1.0 schrieb:
Bei uns ist es leider auch so, dass ich montags 9h arbeite, di/mi/do jws. 5..... Dank den Montag - Feiertagen werde ich ins neue Jahr 10 minusstunden mitnehmen, da ich für jeden Tag 6h gutgeschrieben bekomme. So bekomme ich eben für di/mi/do auch 1 Überstunde (da aber Pfingstmontag und Ostermontag schon zusammen 6minusstunden sind, ist es schwer das aufzuholen... ) wenn dann noch Lücken im Plan gefüllt werden mit dem ersten oder letzten Patienten kommen da einige minusstunden zusammen. Da ich zwei Kinder habe kann ich auch nur so arbeiten wie oben beschrieben, kann nicht mal einfach hier und da ne Stunde länger machen.... Gehe dann alle paar Wochen mal freitags, wo ich eigentlich frei habe, um es nachzuholen...
Selbstverständlich wurden alle Feiertage bezahlt.
Sie konnte und wollte aber auch die Patienten gut versorgt wissen und kam dann auch mal am Freitag.
Das waren dann natürlich Überstunden.
Das was ich hier teilweise lesen muss, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Weder, die AG, noch die AN, die das mit sich machen lassen.
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RoFo schrieb:
Ich hatte mal eine MA , die am Mo 8 Std und am Mi 4 Std regulär gearbeitet hat.
Selbstverständlich wurden alle Feiertage bezahlt.
Sie konnte und wollte aber auch die Patienten gut versorgt wissen und kam dann auch mal am Freitag.
Das waren dann natürlich Überstunden.
Das was ich hier teilweise lesen muss, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Weder, die AG, noch die AN, die das mit sich machen lassen.
Wenn deine Kernarbeitszeit auf die Tage genau festgelegt ist brauchst du für den Feiertag keine Stunden nachholen bzw. dir wird etwas gutgeschrieben. Es wird so gerechnet, als wenn du deine regelmäßigen Stunden an dem Tag gearbeitet hättest. Problematisch wird es bei täglich variablen Arbeitszeiten. Aber das ist hier wohl nicht so. Dein AG hat dir zu Unrecht Stunden abgezogen. Fällt ein Feiertag auf deinen regelmäßig freien Tag ist es leider Pech.
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tom1350 schrieb:
@latinkabell
Wenn deine Kernarbeitszeit auf die Tage genau festgelegt ist brauchst du für den Feiertag keine Stunden nachholen bzw. dir wird etwas gutgeschrieben. Es wird so gerechnet, als wenn du deine regelmäßigen Stunden an dem Tag gearbeitet hättest. Problematisch wird es bei täglich variablen Arbeitszeiten. Aber das ist hier wohl nicht so. Dein AG hat dir zu Unrecht Stunden abgezogen. Fällt ein Feiertag auf deinen regelmäßig freien Tag ist es leider Pech.
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daniela602 schrieb:
Nun ich habe jetzt nachdem mit meiner Chefin nicht darüber zu sprechen war ,für mich einen Weg gefunden .... Ich arbeite jeden Tag 8 h . Und ab 2017 nur noch 7 h . Ich werde keine Überstunden mehr machen und wenn ich krank bin ,bin ich krank und geh nicht meh arbeiten unter Schmerzmittel und Antibiotika ???? Ich wünsche allen schöne Weihnachten und einen guten Rutsch .
Vielleicht reduzierst du noch mehr und suchst dir einen Minijob dazu? Ist netto ähnlich bei weniger Stunden und angenehmer, wenn man nicht den ganzen Tag auf einer Stelle hockt. Man bekommt neue Kollegen und steht auf zwei Beinen.
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tom1350 schrieb:
Gut gemacht :thumbsdown:
Vielleicht reduzierst du noch mehr und suchst dir einen Minijob dazu? Ist netto ähnlich bei weniger Stunden und angenehmer, wenn man nicht den ganzen Tag auf einer Stelle hockt. Man bekommt neue Kollegen und steht auf zwei Beinen.
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PTP schrieb:
Bei uns werden dann die 10,5 gezählt
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