Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
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Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
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ist es zulässig eine Arbeitszeit von mind. 16 Std bis höchstens 20 Std vertraglich zu bestimmen?
Muss dort nicht ein fester Satz stehen z. B. 16 Std und alles andere sind Überstunden, die abgebummelt, oder bezahlt werden können?
Werden so nicht eventuell aufkommende Minusstd. gleich abgefangen?
Danke schon mal für eure Antworten...
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Szusa schrieb:
Hallo Kollegen,
ist es zulässig eine Arbeitszeit von mind. 16 Std bis höchstens 20 Std vertraglich zu bestimmen?
Muss dort nicht ein fester Satz stehen z. B. 16 Std und alles andere sind Überstunden, die abgebummelt, oder bezahlt werden können?
Werden so nicht eventuell aufkommende Minusstd. gleich abgefangen?
Danke schon mal für eure Antworten...
Ich könnte auf Anhieb fünf fatale Fehler nennen. Aber egal was in Arbeitsvertrag drin steht. Das Leben ist immer geben und nehmen.
Zur Frage. Man vereinbart eine Wochenarbeitszeit und ein Monatsgehalt.
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tom1350 schrieb:
Die Arbeitsverträge in der Physiotherapie sind meist ein Graus. Wenn man dann später sagt: " Hmm, von Arbeitszeitkonto steht da aber nichts.", guckt einen der Arbeitgeber nur doof an: "Ach so, muss das?".
Ich könnte auf Anhieb fünf fatale Fehler nennen. Aber egal was in Arbeitsvertrag drin steht. Das Leben ist immer geben und nehmen.
Zur Frage. Man vereinbart eine Wochenarbeitszeit und ein Monatsgehalt.
Dabei sind noch ein paar Regelungen im Arbeitsvertrag sinnvoll (z.B. Mindestarbeitszeit pro Tag) - aber grundsätzlich ist diese genannte Teilzeitlösung denkbar.
Also nein: eine feste Wochenarbeitszeit mit festem Monatsgehalt ist nicht zwangsweise notwendig.
Gruß
Nora
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PTP schrieb:
Es sollte vielleicht noch drin stehen "in Krankheits- und Urlaubszeiten ist der Durchschnitt der letzten ... z.B. 3 Monate, zu berechnen".
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Nora Weber schrieb:
Tatsächlich ist eine solche Flexibilisierung der Arbeitszeit genau im genannten Rahmen möglich. Unter der Bezeichnung "Arbeit auf Abruf" ist es möglich, zur vereinbarten Regelarbeitszeit (hier: 16 Stunden) eine Abweichung von 25 Prozent nach oben (hier: 20 Stunden), oder eine Abweichung von 20 Prozent nach unten (auch hier möglich: 20 / 16 Stunden) zu vereinbaren.
Dabei sind noch ein paar Regelungen im Arbeitsvertrag sinnvoll (z.B. Mindestarbeitszeit pro Tag) - aber grundsätzlich ist diese genannte Teilzeitlösung denkbar.
Also nein: eine feste Wochenarbeitszeit mit festem Monatsgehalt ist nicht zwangsweise notwendig.
Gruß
Nora
DU kannst auch eine feste Stundenanzahl vereinbaren und dann ein Stundenkonto, was nach oben/unten abweichen kann.
Informier dich am besten bei fachkundiger Stelle, damit nichts falsches im Vertrag steht.
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Aber. Wer sich in Zeiten von Fachkräftemangel auf so etwas einlässt ist selber schuld.
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tom1350 schrieb:
HENSCHE Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf (Abrufarbeit)
Aber. Wer sich in Zeiten von Fachkräftemangel auf so etwas einlässt ist selber schuld.
Aber. Wer sich in Zeiten von Fachkräftemangel auf so etwas einlässt ist selber schuld.
Wo steht denn, dass die angefragte Flexibilisierung der Arbeitszeit nur vom Arbeitgeber ausgeht? Vielleicht ist es ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, wenn er z.B. immer mal Zeiten für sein Hobby frei bekommen möchte.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
tom1350 schrieb am 8.4.15 11:41:
Aber. Wer sich in Zeiten von Fachkräftemangel auf so etwas einlässt ist selber schuld.
Wo steht denn, dass die angefragte Flexibilisierung der Arbeitszeit nur vom Arbeitgeber ausgeht? Vielleicht ist es ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, wenn er z.B. immer mal Zeiten für sein Hobby frei bekommen möchte.
Gruß
Nora
Wo steht denn, dass die angefragte Flexibilisierung der Arbeitszeit nur vom Arbeitgeber ausgeht? Vielleicht ist es ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, wenn er z.B. immer mal Zeiten für sein Hobby frei bekommen möchte.
Gruß
Nora
Hahaha. :clap: der war gut :smile: ymmd :sunglasses: sehr geil
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tom1350 schrieb:
Nora Weber schrieb am 8.4.15 13:22:
Wo steht denn, dass die angefragte Flexibilisierung der Arbeitszeit nur vom Arbeitgeber ausgeht? Vielleicht ist es ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, wenn er z.B. immer mal Zeiten für sein Hobby frei bekommen möchte.
Gruß
Nora
Hahaha. :clap: der war gut :smile: ymmd :sunglasses: sehr geil
Wo steht denn, dass die angefragte Flexibilisierung der Arbeitszeit nur vom Arbeitgeber ausgeht? Vielleicht ist es ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, wenn er z.B. immer mal Zeiten für sein Hobby frei bekommen möchte.
Gruß
Nora
Hahaha. :clap: der war gut :smile: ymmd :sunglasses: sehr geil
Ich praktiziere tatsächlich einen 16-Stunden-Vertrag der "im Alltag" mit ca. 12 Stunden bearbeitet wird.
In den sehr gut planbaren Zeiten (August, 20.12.-07.01., eine Woche vor/nach Ostern) in denen die GKVen mir keine Arbeit zur Verfügung stellen hole ich die Fehlstunden nach bzw. arbeite sie vor; wie man's nehmen will. Das reguläre Gehalt beziehe ich das ganze Jahr... :)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 8.4.15 13:48:
Nora Weber schrieb am 8.4.15 13:22:
Wo steht denn, dass die angefragte Flexibilisierung der Arbeitszeit nur vom Arbeitgeber ausgeht? Vielleicht ist es ja auch im Interesse des Arbeitnehmers, wenn er z.B. immer mal Zeiten für sein Hobby frei bekommen möchte.
Gruß
Nora
Hahaha. :clap: der war gut :smile: ymmd :sunglasses: sehr geil
Ich praktiziere tatsächlich einen 16-Stunden-Vertrag der "im Alltag" mit ca. 12 Stunden bearbeitet wird.
In den sehr gut planbaren Zeiten (August, 20.12.-07.01., eine Woche vor/nach Ostern) in denen die GKVen mir keine Arbeit zur Verfügung stellen hole ich die Fehlstunden nach bzw. arbeite sie vor; wie man's nehmen will. Das reguläre Gehalt beziehe ich das ganze Jahr... :)
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TheStonie schrieb:
Du kannst einen Studenvertrag machen, wo die Stunden bezahlt werden, die geleistet werden.
DU kannst auch eine feste Stundenanzahl vereinbaren und dann ein Stundenkonto, was nach oben/unten abweichen kann.
Informier dich am besten bei fachkundiger Stelle, damit nichts falsches im Vertrag steht.
Aber wenn ein pat. Ausfällt , und du in der praxis deine Arbeit zur Verfügung stellst , geht das auf kosten des AG.
Also lasse dich nicht verarschen.
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Noch was , ... bitte beachten minusstunden gehen nicht auf deine kosten . Wenn du früher geht's dann schon .
Das stimmt so nicht. Wenn ein AG keine Arbeit hat und den AN nach Hause schickt ist das nicht das Problem des AN. Entscheidend ist eine vertragliche Regelung eines Arbeitszeitkontos um "Minusstunden" machen zu können. Überstundenregelungen finden sich häufig in Arbeitsverträgen. Es wird nur gerne vergessen, dass diese mindestens vier Tage vorher angekündigt sein müssen. Aber wie gesagt, Geben und Nehmen.
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tom1350 schrieb:
484 schrieb am 8.4.15 17:10:
Noch was , ... bitte beachten minusstunden gehen nicht auf deine kosten . Wenn du früher geht's dann schon .
Das stimmt so nicht. Wenn ein AG keine Arbeit hat und den AN nach Hause schickt ist das nicht das Problem des AN. Entscheidend ist eine vertragliche Regelung eines Arbeitszeitkontos um "Minusstunden" machen zu können. Überstundenregelungen finden sich häufig in Arbeitsverträgen. Es wird nur gerne vergessen, dass diese mindestens vier Tage vorher angekündigt sein müssen. Aber wie gesagt, Geben und Nehmen.
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484 schrieb:
Noch was , ... bitte beachten minusstunden gehen nicht auf deine kosten . Wenn du früher geht's dann schon .
Aber wenn ein pat. Ausfällt , und du in der praxis deine Arbeit zur Verfügung stellst , geht das auf kosten des AG.
Also lasse dich nicht verarschen.
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