Physiotherapeut (m/w/d) als neues
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Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir für sofort oder später
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- und/oder Teilzeit.
Unsere Behandlungsschwerpunkte
umfassen:
• Orthopädie,
Sportphysiotherapie
• medizinische Trainingstherapie
• Präventionskurse, Präventives
Rückentraining, Firmenfitness
• Osteopathie (Erw. / Kind /
Säugling)
• Behandlung stationärer
Patienten in der Bodensee
Sportklinik
• Frührehabilit...
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unter vergütung steht: der arbeitnehmer erhält für die vertragliche tätigkeit einen bruttolohn von x euro.
jetzt meine frage: ist es rechtens das ich nur nach tatsächlich geleisteter arbeit bezahlt werde? ich bin eigentlich davon ausgegangen das ich ein festes gehalt bekomme und nicht dafür büßen muss wenn mal wenig los ist.
danke schon mal für eure antworten
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Jonas Roßmeier schrieb:
ich habe seit september eine neue arbeitstelle und jetzt mein erstes gehalt bekommen. allerdings viel dieses geringer aus als erwartet. da mein plan noch nicht immer voll war wurde mir nur das bezahlt was ich tatsächlich gearbeitet habe. in meinem arbeitsvertrag steht unter Arbeitszeit: die regelmäßige arbeitszeit beträgt 35 stunden wöchentlich. überstunden werden monatlich vergütet oder auf einem zeitkonto gutgeschrieben. minusstunden sind zeitnah einzuarbeiten.
unter vergütung steht: der arbeitnehmer erhält für die vertragliche tätigkeit einen bruttolohn von x euro.
jetzt meine frage: ist es rechtens das ich nur nach tatsächlich geleisteter arbeit bezahlt werde? ich bin eigentlich davon ausgegangen das ich ein festes gehalt bekomme und nicht dafür büßen muss wenn mal wenig los ist.
danke schon mal für eure antworten
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Jonas Roßmeier schrieb:
montag, 2. september
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kok1 schrieb:
Normalerweise musst du volles gehalt bekommen , wann war dein erster Arbeitstag ?
Minusstunden für den AN entstehen nur dann, wenn der AN SELBSTBESTIMMT früher nach Hause geht oder später kommt oder seine Pause verlängert. Minusstunden sind nicht Lücken im Plan mangels Patienten, denn das ist Unternehmerrisiko.
Ein AN ist in einem Abhängigkeitsverhältnis - er ist abhängig davon, daß der AG ihm Arbeit gibt...
Dir steht also dein volles Gehalt zu!
Der oben zitierte Passus im Vertrag ist m.E. nicht rechtens.
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Pläne ablichten, ab zum anwalt. Habe recht bekommen.
Lasse dir das nicht gefallen. Das wird dich frustrieren auf dauer. Ich habe das genau 6 monate mitgemacht. Habe viele wut im bauch gehabt. Schreib mich bitte privat an. Ich kann dir einen guten tipp geben, denn ich dir hier nicht offen legen kann, weil ihr viele ag mit lesen. Dir alles gute.
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484 schrieb:
Genauso war es bei mir. Das ist nicht rechtens.
Pläne ablichten, ab zum anwalt. Habe recht bekommen.
Lasse dir das nicht gefallen. Das wird dich frustrieren auf dauer. Ich habe das genau 6 monate mitgemacht. Habe viele wut im bauch gehabt. Schreib mich bitte privat an. Ich kann dir einen guten tipp geben, denn ich dir hier nicht offen legen kann, weil ihr viele ag mit lesen. Dir alles gute.
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chipchap schrieb:
"oder auf einem zeitkonto gutgeschrieben. minusstunden sind zeitnah einzuarbeiten."
Minusstunden für den AN entstehen nur dann, wenn der AN SELBSTBESTIMMT früher nach Hause geht oder später kommt oder seine Pause verlängert. Minusstunden sind nicht Lücken im Plan mangels Patienten, denn das ist Unternehmerrisiko.
Ein AN ist in einem Abhängigkeitsverhältnis - er ist abhängig davon, daß der AG ihm Arbeit gibt...
Dir steht also dein volles Gehalt zu!
Der oben zitierte Passus im Vertrag ist m.E. nicht rechtens.
Warst du denn in den freien Zeiten anwesend und arbeitsbereit? Dann zählen sie selbstverständlich.
Hat dir dein AG gesagt, du kannst gehen, später kommen, Pause machen? Dann wäre es hier nötig gewesen, genauere Ansprachen zu treffen. Aber laut Vertrag wäre höchstens ein Einarbeiten einforderbar - und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob AG damit duch käme ...
Was ist nun zu tun? Reden hilft da manchmal wenig. Aber man muss es versuchen. Sprich deinen AG an, Stichworte Unternehmerrisiko, vertragliches Bruttogehalt (wenn hier nur "für die Tätigkeit" steht, ändern lassen und auch die Stunden mit aufführen - oder ist im weiteren Satzverlauf ein Bezug auf die 35 Stunden gegeben?) usw.
Du hast das Recht auf deiner Seite - also ran - ruhig und sicher argumentieren - viel Erfolg!
Gruss eska
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wir sind in NRW Bonn
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Oberklug schrieb:
wir suchen immer noch dringend einen Physio , Überstundenkonto gibt es auch, aber die Arbeitszeit laut Vertrag wird natürlich auch so bezahlt.
wir sind in NRW Bonn
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eska schrieb:
In deinem Vertrag steht zwar, daß Minusstunden zeitnah einzuarbeiten sind, aber das rechtfertigt ja noch lange keine Gehaltskürzung. Selbst wenn man dir jetzt diese fehlenden Zeiten aufbrummen wollte - was ohnehin NICHT zulässig ist - könnte dein AG es nicht einfach über das Gehalt machen. Du kannst dich da auch ruhig auf deinen Vertrag beziehen.
Warst du denn in den freien Zeiten anwesend und arbeitsbereit? Dann zählen sie selbstverständlich.
Hat dir dein AG gesagt, du kannst gehen, später kommen, Pause machen? Dann wäre es hier nötig gewesen, genauere Ansprachen zu treffen. Aber laut Vertrag wäre höchstens ein Einarbeiten einforderbar - und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob AG damit duch käme ...
Was ist nun zu tun? Reden hilft da manchmal wenig. Aber man muss es versuchen. Sprich deinen AG an, Stichworte Unternehmerrisiko, vertragliches Bruttogehalt (wenn hier nur "für die Tätigkeit" steht, ändern lassen und auch die Stunden mit aufführen - oder ist im weiteren Satzverlauf ein Bezug auf die 35 Stunden gegeben?) usw.
Du hast das Recht auf deiner Seite - also ran - ruhig und sicher argumentieren - viel Erfolg!
Gruss eska
Also fordere deine Rechte klar ein und suche dir ggf. zügig einen Arbeitgebern, der sich anständig und nach Recht und Gesetz verhält. Viel Erfolg S.
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Shakespeare schrieb:
Was die Kollegen bereits geschrieben haben ist korrekt. Dem Arbeitnehmer steht das Monatsgehalt zu, dass im Vertrag vereinbart wurde unabhängig davon, wie viele Stunden man gearbeitet hat, wenn man seine Arbeitsbereitschaft klar signalisiert hat und nicht persönlich die Terminlücken verursacht hat indem man z.B. Patienten abgesagt hat um früher Feierabend zu machen. In diesen beiden Ausnahmefällen könnte der AG das Gehalt kürzen. Ein im Vertrag nur angedeutetes Arbeitszeitkonto (flexible Arbeitszeiten) wäre nach m.W. rechtlich nicht okay. Es müssen die Mehrarbeitszeiten (Planbarkeit der AZ u. Freizeit), Ankündigungsfristen, Höchstgrenzen, Fristen bis zu denen Konten auszugleichen sind, Regelungen im Kündigungsfall etc. klar definiert sein. Es ist immer wieder unglaublich wie manche Praxisinhaber als Arbeitgeber das Recht so beugen, wie es ihnen passt. In Anbetracht der recht guten Lage was Arbeitsplätze angeht, ebenso unglaublich wie dumm, denn kein guter Arbeitnehmer muss das mitmachen.
Also fordere deine Rechte klar ein und suche dir ggf. zügig einen Arbeitgebern, der sich anständig und nach Recht und Gesetz verhält. Viel Erfolg S.
Minusstunden sind rechtswidrig (auch wenn viele AG und auch Berufsverbände gerne anderes behaupten). Nur, weil es die Mehrheit so macht, wird es nicht legaler. Dumm genug vom Arbeitgeber, den Begriff auch noch im Vertrag festzuhalten.
Lass dir das nicht gefallen! Sprich deinen AG darauf an und wenn er seine Methode nicht ändert, weg da! Aber nicht, ohne dein dir zustehendes Gehalt einzufordern (notfalls über den Klageweg).
Und das schreibe ich als Arbeitgeber...
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burmacat schrieb:
Sofern du die vereinbarten Zeitstunden anwesend warst, steht dir das volle Gehalt zu. Falls du aufgrund von Lücken im Plan eher nach Hause oder zwischendurch einkaufen gegangen bist o.ä. sieht das anders aus.
Minusstunden sind rechtswidrig (auch wenn viele AG und auch Berufsverbände gerne anderes behaupten). Nur, weil es die Mehrheit so macht, wird es nicht legaler. Dumm genug vom Arbeitgeber, den Begriff auch noch im Vertrag festzuhalten.
Lass dir das nicht gefallen! Sprich deinen AG darauf an und wenn er seine Methode nicht ändert, weg da! Aber nicht, ohne dein dir zustehendes Gehalt einzufordern (notfalls über den Klageweg).
Und das schreibe ich als Arbeitgeber...
dann werde ich mal das gespräch mit dem chef suchen.
vielen dank schon mal für eure schnellen antworten.
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TheStonie schrieb:
Bei uns bekommen alle das ausgezahlt, was sie erarbeiten....allerdings ist das mehr, als im Vertrag steht... :sunglasses:
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BIE schrieb:
Das ist schön :blush: und wenig hilfreich.
Gab es denn dazu keine Absprache?!
Zum eher nach hause gehen meine ich; oder grundsätzlich zu dem Verfahren bei Absagen?
Ein gutes Arbeitsverhältnis hat nur dann Bestand, wenn beide Seiten miteinander sprechen :kissing_closed_eyes:
Also: nicht im Netz jammern, sondern das Gespräch suchen - und dann läßt sich Vieles klären, meist arbeiten wir ja nicht im Kindergarten, oder?
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Andrea Bartels schrieb:
:rage:
Gab es denn dazu keine Absprache?!
Zum eher nach hause gehen meine ich; oder grundsätzlich zu dem Verfahren bei Absagen?
Ein gutes Arbeitsverhältnis hat nur dann Bestand, wenn beide Seiten miteinander sprechen :kissing_closed_eyes:
Also: nicht im Netz jammern, sondern das Gespräch suchen - und dann läßt sich Vieles klären, meist arbeiten wir ja nicht im Kindergarten, oder?
1) Weil gesetzliche Regelungen greifen!
2) Um des MA unwissen rigoros auszunutzen!
PS: Es gibt leider AG die dir auch im Gespräch weiterhin Wasser für Wein verkaufen wollen. Ob gewollt oder durch unwissen. Ich hoffe immer letzteres, denn damit kann ich leben.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Oftmals werden wissendlich die Verträge mit einer Lücke ausgestattet.
1) Weil gesetzliche Regelungen greifen!
2) Um des MA unwissen rigoros auszunutzen!
PS: Es gibt leider AG die dir auch im Gespräch weiterhin Wasser für Wein verkaufen wollen. Ob gewollt oder durch unwissen. Ich hoffe immer letzteres, denn damit kann ich leben.
MFG
Meitao
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Jonas Roßmeier schrieb:
die lücken im plan wurden durch die anmeldekraft geschlossen indem die patiententermine zusammengeschoben wurden. dadurch habe ich dann früher feierabend gehabt.
dann werde ich mal das gespräch mit dem chef suchen.
vielen dank schon mal für eure schnellen antworten.
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