Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
unsere Praxis seit 1993 erfolgreich
tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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tätig.
• Schwerpunkt: Orthopädie
. Treueprämie
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1000 € pro Jahr
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Zum 01.05. wollten wir einen neuen Mitarbeiter einstellen, der jetzt leider wegen nicht bestandenem Examen nicht anfangen kann. Der Vertrag ist ja schon unterschrieben, müssen wir jetzt irgendwas schriftlich machen oder ihm gar wieder kündigen?
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Es kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Von "nichtig" bis "schwebend ..." ist vieles möglich. Das kann nur ein Arbeitsrechtler sicher erkennen.
Am einfachsten bekommt man die Kuh vom Eis, wenn man sich zusammensetzt, die bestehenden Verträge zusammen in den Reißwolf steckt und dann eine Lösung sucht, bei der beide Seiten das bekommen, was man von Anfang vorgehabt hat. Dabei wird man den gleichen Fehler nicht nochmal machen. So spart man sich wenigstens den Anwalt.
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Xela schrieb:
@meggi89
Es kommt auf die Formulierung im Arbeitsvertrag an. Von "nichtig" bis "schwebend ..." ist vieles möglich. Das kann nur ein Arbeitsrechtler sicher erkennen.
Am einfachsten bekommt man die Kuh vom Eis, wenn man sich zusammensetzt, die bestehenden Verträge zusammen in den Reißwolf steckt und dann eine Lösung sucht, bei der beide Seiten das bekommen, was man von Anfang vorgehabt hat. Dabei wird man den gleichen Fehler nicht nochmal machen. So spart man sich wenigstens den Anwalt.
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Meggi89 schrieb:
Hallo,
Zum 01.05. wollten wir einen neuen Mitarbeiter einstellen, der jetzt leider wegen nicht bestandenem Examen nicht anfangen kann. Der Vertrag ist ja schon unterschrieben, müssen wir jetzt irgendwas schriftlich machen oder ihm gar wieder kündigen?
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Äntz schrieb:
In den meisten Arbeitsverträgen ist festgelegt, dass der AN die Berufsurkunde aushändigen muss. Wenn das bei Ihnen drin steht, ist der Vertrag ja seitens AN nicht einzuhalten. Wenn’s nicht drin steht, wäre ein Auflösungsvertrag das rechtlich sinnvollste.
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kvet schrieb:
Warum geht ihr Arbeitsverhältnisse mit Schülern ein? Warum wartet ihr nicht bis zum Erreichen des Examens?
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