Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
uns.
WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
ist es Aufgabe des Arbeitnehmers, eine Arbeitsplatzbeschreibung zu verfassen? Oder trägt der Arbeitgeber/ Vorgesetzte die Verantwortung dafür?
Gruß - Phalaenopsis
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Phalaenopsis schrieb:
Liebe Kollegen,
ist es Aufgabe des Arbeitnehmers, eine Arbeitsplatzbeschreibung zu verfassen? Oder trägt der Arbeitgeber/ Vorgesetzte die Verantwortung dafür?
Gruß - Phalaenopsis
Wie soll der das auch machen, der AN weiss doch gar nicht wie die Stelle beschrieben ist....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Illdisposed schrieb:
Warum sollte der Arbeitnehmer eine Arbeitsplatzbeschreibung verfassen???
Wie soll der das auch machen, der AN weiss doch gar nicht wie die Stelle beschrieben ist....
Die Verantwortung trägt dein Vorgesetzter/Arbeitgeber; als Arbeitnehmer sind deiner Belastbarkeit per Gesetz Mindest-Grenzen vorgegeben die nicht per Arbeitsvertrag etc. unterboten werden dürfen (und sofern dir kein eklatantes Fehlverhalten nachgewiesen wird sind die Arbeitsgerichte im Zweifelsfall auf deiner Seite).
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Wenn dein AG dich darum bittet: Nimm das Angebot an, erledige es während(!) der Arbeitszeit bzw. mach entsprechend Überstunden und formulier so das ein Arbeitsplatz herauskommt der dir gefällt. Und mach's nicht so offensichtlich das deinem Chef auffällt das du die unangenehmen Aufgaben nicht deinem Arbeitsplatz zugeordnet hast.
Die Verantwortung trägt dein Vorgesetzter/Arbeitgeber; als Arbeitnehmer sind deiner Belastbarkeit per Gesetz Mindest-Grenzen vorgegeben die nicht per Arbeitsvertrag etc. unterboten werden dürfen (und sofern dir kein eklatantes Fehlverhalten nachgewiesen wird sind die Arbeitsgerichte im Zweifelsfall auf deiner Seite).
Unsere Vorgesetzte hat uns bzw mir ein Formular gegeben, welches ich theoretisch nur noch ausfüllen müsste, allerdings erscheinen mir die Spalten für eine ausführliche Beschreibung viel zu klein.
Morgen ist wieder Besprechung angesagt, da kommt das Thema nochmal auf den Tisch, ich habe nämlich (die Kollegen auch) eher die Vermutung, dass sie sich selbst davor drücken möchte...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Phalaenopsis schrieb:
Danke schonmal!
Unsere Vorgesetzte hat uns bzw mir ein Formular gegeben, welches ich theoretisch nur noch ausfüllen müsste, allerdings erscheinen mir die Spalten für eine ausführliche Beschreibung viel zu klein.
Morgen ist wieder Besprechung angesagt, da kommt das Thema nochmal auf den Tisch, ich habe nämlich (die Kollegen auch) eher die Vermutung, dass sie sich selbst davor drücken möchte...
Mein Profilbild bearbeiten