Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Kurze Frage:
Wenn eine vom AG vorgegebene Kleiderordnung existiert, müssen die entsprechenden Sachen dann gestellt werden, oder kann ich dazu angehalten werden diese selber anzuschaffen?
Und wenn es dazu eine Regelung gibt, wo kann ich die nachlesen?
Danke und Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Kurze Frage:
Wenn eine vom AG vorgegebene Kleiderordnung existiert, müssen die entsprechenden Sachen dann gestellt werden, oder kann ich dazu angehalten werden diese selber anzuschaffen?
Und wenn es dazu eine Regelung gibt, wo kann ich die nachlesen?
Danke und Viele Grüße
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Kommt auf die Kleiderordnung an.
LG....B.
Wenn nur allgemein eine bestimmte Farbe vorgegeben ist, lässt sich daraus nicht unbedingt ein Anspruch ableiten. Wenn man ein bestimmtes Shirt z.B. mit Praxislogo tragen muss, hat der Arbeitgeber dieses zu finanzieren bzw. zu stellen. Gruß S.
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danke für die schnelle Antwort! Jetzt bin ich schlauer!
:blush:
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey,
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Shakespeare schrieb:
Wie @MarieClaire schon schrieb hängt es von den genauen Vorgaben ab.
Wenn nur allgemein eine bestimmte Farbe vorgegeben ist, lässt sich daraus nicht unbedingt ein Anspruch ableiten. Wenn man ein bestimmtes Shirt z.B. mit Praxislogo tragen muss, hat der Arbeitgeber dieses zu finanzieren bzw. zu stellen. Gruß S.
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