Wir sind eine renommierte
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
...
Privatpraxis mit orthopädischer
Ausrichtung, die sehr eng mit den
führenden Fachärzten
zusammenarbeitet und Patienten im
Stundentakt behandelt.
MÖCHTEST DU DICH ALS
PHYSIOTHERAPEUT FREI ENTWICKELN
KÖNNEN UND FÜR DEINE LEISTUNG
GESCHÄTZT WERDEN? WENN DU
AMBITIONIERT BIS KANNST DU DICH
AUCH FÜR DIE LEITUNG BEWERBEN,
Lies weiter und lass dich
überzeugen, dass du bei uns
richtig bist.
Wir geben dir mit dem Stundentakt
die Zeit, deine Patienten mit einem
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Kurze Frage:
Wenn eine vom AG vorgegebene Kleiderordnung existiert, müssen die entsprechenden Sachen dann gestellt werden, oder kann ich dazu angehalten werden diese selber anzuschaffen?
Und wenn es dazu eine Regelung gibt, wo kann ich die nachlesen?
Danke und Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
Kurze Frage:
Wenn eine vom AG vorgegebene Kleiderordnung existiert, müssen die entsprechenden Sachen dann gestellt werden, oder kann ich dazu angehalten werden diese selber anzuschaffen?
Und wenn es dazu eine Regelung gibt, wo kann ich die nachlesen?
Danke und Viele Grüße
LG....B.
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MarieClaire1307 schrieb:
Kommt auf die Kleiderordnung an.
LG....B.
Wenn nur allgemein eine bestimmte Farbe vorgegeben ist, lässt sich daraus nicht unbedingt ein Anspruch ableiten. Wenn man ein bestimmtes Shirt z.B. mit Praxislogo tragen muss, hat der Arbeitgeber dieses zu finanzieren bzw. zu stellen. Gruß S.
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danke für die schnelle Antwort! Jetzt bin ich schlauer!
:blush:
LG
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hey,
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LG
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Shakespeare schrieb:
Wie @MarieClaire schon schrieb hängt es von den genauen Vorgaben ab.
Wenn nur allgemein eine bestimmte Farbe vorgegeben ist, lässt sich daraus nicht unbedingt ein Anspruch ableiten. Wenn man ein bestimmtes Shirt z.B. mit Praxislogo tragen muss, hat der Arbeitgeber dieses zu finanzieren bzw. zu stellen. Gruß S.
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