Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
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vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin seit dem 1 September arbeitslos, und warte immer noch auf die Arbeitsbescheinigung meines ehemaligen Arbeitgebers. Was kann ich tun?
Sollten die Unterlagen bis dahin nicht vollständig vorliegen werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Und schön sachlich bleiben.
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RoFo schrieb:
Schriftlich anmahnen mit Fristsetzung bis zum...
Sollten die Unterlagen bis dahin nicht vollständig vorliegen werden rechtliche Schritte eingeleitet.
Und schön sachlich bleiben.
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LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Du hast deine Lohn/Gehaltsbescheinigungen über deine gesamte Beschäftigungsdauer. Diese sollten vorerst auch der Arbeitsargentur ausreichen um deine Ansprüche berechnen zu können.
LG ergonosis
Es ist ungerecht, dass ein Arbeitnehmer sich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden muss, und dem Arbeitgeber keine Frist zur Wiederzusendung der Arbeitsbescheinigung gesetzt wird, und er auch nicht bei Missachtung mit einer Geldstrafe belangt wird. Der Arbeitnehmer dagegen wird von der Arbeitsagentur für eine Woche gesperrt.
Da bringst du ein bissl was durcheinander.
Willst du etwas von der Arbeitsagentur, vermutlich die Versicherungsleistng abrufen, musst du auch ihre Fristen einhalten.
Bei einer vom AG ausgesprochenen Kündigung, muss er dich auch darauf hinweisen.
Willst du etwas vom AG, kannst du unter Fristsetzung und Klage deine Rechte durchsetzen.
Will die Arbeitsagentur etwas von deinem alten AG, dann geht das auch über Fristsetzung bis hin zum Bußgeld.
Es ist eine Unverschämtheit, wenn AG ihren Pflichten nicht nachkommen und man da hinterherrennen muss und zur Klage herausgefordert wird.
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 17.10.18 20:30:
Es ist ungerecht, dass ein Arbeitnehmer sich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden muss, und dem Arbeitgeber keine Frist zur Wiederzusendung der Arbeitsbescheinigung gesetzt wird, und er auch nicht bei Missachtung mit einer Geldstrafe belangt wird. Der Arbeitnehmer dagegen wird von der Arbeitsagentur für eine Woche gesperrt.
Da bringst du ein bissl was durcheinander.
Willst du etwas von der Arbeitsagentur, vermutlich die Versicherungsleistng abrufen, musst du auch ihre Fristen einhalten.
Bei einer vom AG ausgesprochenen Kündigung, muss er dich auch darauf hinweisen.
Willst du etwas vom AG, kannst du unter Fristsetzung und Klage deine Rechte durchsetzen.
Will die Arbeitsagentur etwas von deinem alten AG, dann geht das auch über Fristsetzung bis hin zum Bußgeld.
Es ist eine Unverschämtheit, wenn AG ihren Pflichten nicht nachkommen und man da hinterherrennen muss und zur Klage herausgefordert wird.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es ist ungerecht, dass ein Arbeitnehmer sich innerhalb von 3 Tagen arbeitslos melden muss, und dem Arbeitgeber keine Frist zur Wiederzusendung der Arbeitsbescheinigung gesetzt wird, und er auch nicht bei Missachtung mit einer Geldstrafe belangt wird. Der Arbeitnehmer dagegen wird von der Arbeitsagentur für eine Woche gesperrt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bis jetzt war noch kein Stellenangebot auch nur annähernd mit meinen Erwartungen und Forderungen deckungsgleich. Also warte ich, und sondiere die Stellungsangebote weiter. Ich habe Zeit.
Bis jetzt war noch kein Stellenangebot auch nur annähernd mit meinen Erwartungen und Forderungen deckungsgleich. Also warte ich, und sondiere die Stellungsangebote weiter. Ich habe Zeit.
Du machst es also genau so wie dein ExAG?!
Dann beklag dich nicht!!!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.10.18 15:53:
Bis jetzt war noch kein Stellenangebot auch nur annähernd mit meinen Erwartungen und Forderungen deckungsgleich. Also warte ich, und sondiere die Stellungsangebote weiter. Ich habe Zeit.
Du machst es also genau so wie dein ExAG?!
Dann beklag dich nicht!!!
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Leni C. schrieb:
Und das macht die Arbeitsagentur mit ? Wieviele Stellenangebote darf man ablehnen ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich lehne kein Stellenangebot ab. Ich hatte auch schon zig Vorstellungsgespräche. Aber keiner nimmt mich.
Wozu dein Auftritt hier übrigens nahtlos passt.
Ausserdem beschleicht mich in diesem Thread grad schwer der Verdacht der fahrlässigen Trollfütterung...
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karl rehfuss schrieb:
Wenn die ganze Welt ein A...loch ist liegt's niemals an der ganzen Welt.
Wozu dein Auftritt hier übrigens nahtlos passt.
Ausserdem beschleicht mich in diesem Thread grad schwer der Verdacht der fahrlässigen Trollfütterung...
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Herbert schrieb:
Anonym, mehr braucht man nicht sagen :point_up:
Ich lehne kein Stellenangebot ab. Ich hatte auch schon zig Vorstellungsgespräche. Aber keiner nimmt mich.
Hast du eine Idee, woran es liegen könnte ?
Womöglich möchtest du auskömmlich verdienen.........
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hermi schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 26.10.18 18:23:
Ich lehne kein Stellenangebot ab. Ich hatte auch schon zig Vorstellungsgespräche. Aber keiner nimmt mich.
Hast du eine Idee, woran es liegen könnte ?
Womöglich möchtest du auskömmlich verdienen.........
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Meine Gehaltsforderungen sind wohl zu hoch.
Meine Gehaltsforderungen sind wohl zu hoch.
Wie hoch sind denn deine Erwartungen ? Und als AG : was bist du denn bereit dafür zu leisten ?
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Leni C. schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 2.11.18 15:23:
Meine Gehaltsforderungen sind wohl zu hoch.
Wie hoch sind denn deine Erwartungen ? Und als AG : was bist du denn bereit dafür zu leisten ?
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c.h. schrieb:
Wie kann man in der heutigen Zeit, wo jeder Mann/Frau dringend gebraucht wird, so lange arbeitslos sein ???????????
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ella426 schrieb:
Das Arbeitsamt darüber informieren, dein AG ist dazu rechtlich verpflichtet und das Arbeitsamt wird ihm mächtig Druck machen. Also, mach Dich nicht verrückt.
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