Physiotherapeut (m/w/d) ab
01.04.2025 – Arbeite im 45min
Takt
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Werde Teil unseres
GESUND-Physiotherapieteams in einer
unserer modern ausgestatteten
Praxen. Für unseren Standort
Bogenhausen, suchen wir zum
01.04.2025 motivierte und
ergebnisorientierte
Physiotherapeuten (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit.
Mit unserer klaren Philosophie
legen wir Wert auf Qualität und
nachhaltige Physiotherapie. Durch
unsere 45min Taktung erm...
01.04.2025 – Arbeite im 45min
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aufgrund einer chronischen Erkrankung bin ich im Besitz eines Behintertenausweises und habe und habe in der letzten Zeit auf der Basis geringfügiger Beschäftigung gearbeitet; ich erhalte eine Zuzahlung vom Arbeitsamt. Nun werde ich von diesem zunehmend unter Druck gesetzt, meinen Stundenumfang zu erhöhen. Bei 20 Arbeitsstunden reicht das Geld allerdings vorne und hinten nicht... Erhält ein Arbeitgeber in spe eigentlich Zuschüsse, wenn er mich einstellt? Evtl. könnte sich das ja positiv auf den Stundenlohn auswirken...
Weiß jemand bescheid?
:tired_face:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
aufgrund einer chronischen Erkrankung bin ich im Besitz eines Behintertenausweises und habe und habe in der letzten Zeit auf der Basis geringfügiger Beschäftigung gearbeitet; ich erhalte eine Zuzahlung vom Arbeitsamt. Nun werde ich von diesem zunehmend unter Druck gesetzt, meinen Stundenumfang zu erhöhen. Bei 20 Arbeitsstunden reicht das Geld allerdings vorne und hinten nicht... Erhält ein Arbeitgeber in spe eigentlich Zuschüsse, wenn er mich einstellt? Evtl. könnte sich das ja positiv auf den Stundenlohn auswirken...
Weiß jemand bescheid?
:tired_face:
Die regelungen werden auch immer wieder neu angepasst.
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
das weiß das Arbeitsamt bzw. Landesarbeitsamt, die sich primär um Menschen mit Behinderung (GdB 50 und mehr) kümmern.
Die regelungen werden auch immer wieder neu angepasst.
mfg hgb :blush:
Ja, ein AG erhält eine Förderung für 3Jahre bei einer unbefristeten Einstellung eines Schwerbehinderten und für 50 % der Zeit bei einer befristeten Einstellung. Meiner Erfahrung nach liegt die Höhe in etwa bei 50 % des Bruttoverdienstes, dies ist aber Verhandlungssache . Leider werden solche Förderungen gern auch ausgenutzt und Behinderte werden wegen dieser Foerderung eingestellt und wenn diese ausläuft wieder entlassen, zumindest wenn dies sich nicht als kompliziert seitens des Kündigungsschutzes Behinderter erweist, oder Verträge werden generell nur befristet abgeschlossen, weil man sich einen Behinderten AN nicht * ewig ans Bein binden moechte*, da man diesen ja nicht so schnell wieder los wird. Aus diesem Grund wuerde ich derartige Förderungen zugleich als Segen als auch Fluch betrachten.
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Auch gegen Behördenwillkür.
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Ringgeist schrieb:
Gehe in den VdK(Sozialverband). Dort können Sie dir weiterhelfen.
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Cindy Wizisk schrieb:
Hallo,
Ja, ein AG erhält eine Förderung für 3Jahre bei einer unbefristeten Einstellung eines Schwerbehinderten und für 50 % der Zeit bei einer befristeten Einstellung. Meiner Erfahrung nach liegt die Höhe in etwa bei 50 % des Bruttoverdienstes, dies ist aber Verhandlungssache . Leider werden solche Förderungen gern auch ausgenutzt und Behinderte werden wegen dieser Foerderung eingestellt und wenn diese ausläuft wieder entlassen, zumindest wenn dies sich nicht als kompliziert seitens des Kündigungsschutzes Behinderter erweist, oder Verträge werden generell nur befristet abgeschlossen, weil man sich einen Behinderten AN nicht * ewig ans Bein binden moechte*, da man diesen ja nicht so schnell wieder los wird. Aus diesem Grund wuerde ich derartige Förderungen zugleich als Segen als auch Fluch betrachten.
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