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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Arbeiten während Elternzeit

Neues Thema
Arbeiten während Elternzeit
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Anonymer Teilnehmer
Vor 8 Monaten
Ein Mitarbeiter ist seit 1 Jahr in Elternzeit und hat diese für 3 Jahre angemeldet. Habe einen anderen Kollegen für 12 Std. als Ersatz eingestellt und kommen so gut klar, da die anderen MA ihre Stunden erhöht haben.
Jetzt will der MA in Elternzeit doch schon wieder für 10-15 Std./ Woche arbeiten.
ABER: am liebsten zu den Zeiten, wo wir ausgelastet sind und keine Pat.-Kapazitäten haben. Wenn er 3 Jahre Elternzeit angemeldet hat, muss ich ihm doch diese jetzt "geforderten Std." nicht zusagen, oder? Doch erst nach Ablauf der angemeldeten Elternzeit?!

Danke für eure Hilfe!
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Ein Mitarbeiter ist seit 1 Jahr in Elternzeit und hat diese für 3 Jahre angemeldet. Habe einen anderen Kollegen für 12 Std. als Ersatz eingestellt und kommen so gut klar, da die anderen MA ihre Stunden erhöht haben. Jetzt will der MA in Elternzeit doch schon wieder für 10-15 Std./ Woche arbeiten. ABER: am liebsten zu den Zeiten, wo wir ausgelastet sind und keine Pat.-Kapazitäten haben. Wenn er 3 Jahre Elternzeit angemeldet hat, muss ich ihm doch diese jetzt "geforderten Std." nicht zusagen, oder? Doch erst nach Ablauf der angemeldeten Elternzeit?! Danke für eure Hilfe!
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Joop
Vor 8 Monaten
„Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass Sie bei ihm während der Elternzeit mit verringerter Stundenzahl arbeiten:

Sie arbeiten bei diesem Arbeitgeber schon länger als 6 Monate ohne Unterbrechung.

Dort sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.


Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt.


Sie möchten mindestens 2 Monate lang arbeiten, und zwar mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche.


Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen Teilzeit sprechen. Es wären zum Beispiel dringende betriebliche Gründe, wenn der Arbeitsplatz für Teilzeit nicht geeignet ist.


Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Arbeitgeber Teilzeit verlangen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Sie in Teilzeit arbeiten lässt. Wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie aber trotzdem mit ihm vereinbaren, dass Sie während der Elternzeit vorübergehend Teilzeit arbeiten."

Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten? | Familienportal des Bundes
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„Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass Sie bei ihm während der Elternzeit mit verringerter Stundenzahl arbeiten: Sie arbeiten bei diesem Arbeitgeber schon länger als 6 Monate ohne Unterbrechung. Dort sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt. Sie möchten mindestens 2 Monate lang arbeiten, und zwar mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche. Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen Teilzeit sprechen. Es wären zum Beispiel dringende betriebliche Gründe, wenn der Arbeitsplatz für Teilzeit nicht geeignet ist. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Arbeitgeber Teilzeit verlangen. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Sie in Teilzeit arbeiten lässt. Wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie aber trotzdem mit ihm vereinbaren, dass Sie während der Elternzeit vorübergehend Teilzeit arbeiten." https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq/kann-ich-waehrend-der-elternzeit-teilzeit-arbeiten--124794
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Joop schrieb:

„Unter folgenden Voraussetzungen können Sie von Ihrem Arbeitgeber verlangen, dass Sie bei ihm während der Elternzeit mit verringerter Stundenzahl arbeiten:

Sie arbeiten bei diesem Arbeitgeber schon länger als 6 Monate ohne Unterbrechung.

Dort sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt.


Auszubildende und andere Personen in Berufsbildungsmaßnahmen werden nicht mitgezählt.


Sie möchten mindestens 2 Monate lang arbeiten, und zwar mindestens 15 und maximal 32 Stunden pro Woche.


Es gibt keine dringenden betrieblichen Gründe, die gegen Teilzeit sprechen. Es wären zum Beispiel dringende betriebliche Gründe, wenn der Arbeitsplatz für Teilzeit nicht geeignet ist.


Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie von Ihrem Arbeitgeber Teilzeit verlangen.
Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, können Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht verlangen, dass er Sie in Teilzeit arbeiten lässt. Wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie aber trotzdem mit ihm vereinbaren, dass Sie während der Elternzeit vorübergehend Teilzeit arbeiten."

Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten? | Familienportal des Bundes

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Anonymer Teilnehmer
Vor 8 Monaten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

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massu
Vor 8 Monaten
@Anonymer Teilnehmer dein MA kann doch gerne für 10-15h kommen. Was spricht dagegen, dass er in der gewünschten Zeit Hausbesuche macht? Mit etwas Vorlauf, hast du Ruckzuck den Plan mit HBs voll.

Will er keine HBs machen? Dann gibt es nur die Zeiten die du vorgibt. Der MA hat ein Recht auf vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden, ich weiß aber nicht ob er auch ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat.

Es liest sich für mich eher so, als wolltest du nicht, dass der MA zurückkommt.
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• sabine963
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] dein MA kann doch gerne für 10-15h kommen. Was spricht dagegen, dass er in der gewünschten Zeit Hausbesuche macht? Mit etwas Vorlauf, hast du Ruckzuck den Plan mit HBs voll. Will er keine HBs machen? Dann gibt es nur die Zeiten die du vorgibt. Der MA hat ein Recht auf vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden, ich weiß aber nicht ob er auch ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat. Es liest sich für mich eher so, als wolltest du nicht, dass der MA zurückkommt.
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massu schrieb:

@Anonymer Teilnehmer dein MA kann doch gerne für 10-15h kommen. Was spricht dagegen, dass er in der gewünschten Zeit Hausbesuche macht? Mit etwas Vorlauf, hast du Ruckzuck den Plan mit HBs voll.

Will er keine HBs machen? Dann gibt es nur die Zeiten die du vorgibt. Der MA hat ein Recht auf vertraglich vereinbarte Arbeitsstunden, ich weiß aber nicht ob er auch ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat.

Es liest sich für mich eher so, als wolltest du nicht, dass der MA zurückkommt.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ein Mitarbeiter ist seit 1 Jahr in Elternzeit und hat diese für 3 Jahre angemeldet. Habe einen anderen Kollegen für 12 Std. als Ersatz eingestellt und kommen so gut klar, da die anderen MA ihre Stunden erhöht haben.
Jetzt will der MA in Elternzeit doch schon wieder für 10-15 Std./ Woche arbeiten.
ABER: am liebsten zu den Zeiten, wo wir ausgelastet sind und keine Pat.-Kapazitäten haben. Wenn er 3 Jahre Elternzeit angemeldet hat, muss ich ihm doch diese jetzt "geforderten Std." nicht zusagen, oder? Doch erst nach Ablauf der angemeldeten Elternzeit?!

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sabine963
Vor 8 Monaten
Verträge sind heute anscheinend nichts mehr Wert und jeder will nur noch machen was er will.

Da kann man nur das Gespräch suchen und von beiden Seiten Kompromisse schließen. Wir sind wieder bei geben und nehmen.

Ich würde auch weiter in die Zukunft denken. Sicher ist dein MA in Zukunft auch auf dein Wohlwollen angewiesen, wenn das Kind, das ist ja auch normal, öfter krank wird und die Arbeitskraft immer wieder ausfällt.
Also kann er dir auch entgegenkommen mit den Arbeitszeiten. Man kann nicht ständig und immer nur seine eigenen Interessen in den Vordergrund stellen.
Notfalls kann der Mitarbeiter ja auch in einer anderen Praxis stundenweise arbeiten wo die Wunscharbeitszeiten berücksichtigt werden können. Dazu braucht es aber deine Zustimmung.
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• vollyholly
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Verträge sind heute anscheinend nichts mehr Wert und jeder will nur noch machen was er will. Da kann man nur das Gespräch suchen und von beiden Seiten Kompromisse schließen. Wir sind wieder bei geben und nehmen. Ich würde auch weiter in die Zukunft denken. Sicher ist dein MA in Zukunft auch auf dein Wohlwollen angewiesen, wenn das Kind, das ist ja auch normal, öfter krank wird und die Arbeitskraft immer wieder ausfällt. Also kann er dir auch entgegenkommen mit den Arbeitszeiten. Man kann nicht ständig und immer nur seine eigenen Interessen in den Vordergrund stellen. Notfalls kann der Mitarbeiter ja auch in einer anderen Praxis stundenweise arbeiten wo die Wunscharbeitszeiten berücksichtigt werden können. Dazu braucht es aber deine Zustimmung.
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sabine963 schrieb:

Verträge sind heute anscheinend nichts mehr Wert und jeder will nur noch machen was er will.

Da kann man nur das Gespräch suchen und von beiden Seiten Kompromisse schließen. Wir sind wieder bei geben und nehmen.

Ich würde auch weiter in die Zukunft denken. Sicher ist dein MA in Zukunft auch auf dein Wohlwollen angewiesen, wenn das Kind, das ist ja auch normal, öfter krank wird und die Arbeitskraft immer wieder ausfällt.
Also kann er dir auch entgegenkommen mit den Arbeitszeiten. Man kann nicht ständig und immer nur seine eigenen Interessen in den Vordergrund stellen.
Notfalls kann der Mitarbeiter ja auch in einer anderen Praxis stundenweise arbeiten wo die Wunscharbeitszeiten berücksichtigt werden können. Dazu braucht es aber deine Zustimmung.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 8 Monaten
Hallo Sabine,

so sehe ich es auch. Danke!
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Hallo Sabine, so sehe ich es auch. Danke!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Sabine,

so sehe ich es auch. Danke!

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Ingo Friedrich
Vor 8 Monaten
Vielleicht ist die größte Hürde dein eigener Kopf. Mit jedem Mitarbeiter kannst du Geld verdienen und es wäre eben einfach deine Aufgabe, das zu organisieren.
Ich habe mal ganz explizit mehrere Stellen bei mir beworben, welche ganz ausdrücklich für Mamas und Papas kleiner Kinder und Rückkehrer aus Elternzeit geeignet sind. Und diese auch besetzen können mit überwiegend guten Erfahrungen.
Vielleicht wäre es ja ein Versuch, flexibler zu denken.
MfG :)
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• tinki
Vielleicht ist die größte Hürde dein eigener Kopf. Mit jedem Mitarbeiter kannst du Geld verdienen und es wäre eben einfach deine Aufgabe, das zu organisieren. Ich habe mal ganz explizit mehrere Stellen bei mir beworben, welche ganz ausdrücklich für Mamas und Papas kleiner Kinder und Rückkehrer aus Elternzeit geeignet sind. Und diese auch besetzen können mit überwiegend guten Erfahrungen. Vielleicht wäre es ja ein Versuch, flexibler zu denken. MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:

Vielleicht ist die größte Hürde dein eigener Kopf. Mit jedem Mitarbeiter kannst du Geld verdienen und es wäre eben einfach deine Aufgabe, das zu organisieren.
Ich habe mal ganz explizit mehrere Stellen bei mir beworben, welche ganz ausdrücklich für Mamas und Papas kleiner Kinder und Rückkehrer aus Elternzeit geeignet sind. Und diese auch besetzen können mit überwiegend guten Erfahrungen.
Vielleicht wäre es ja ein Versuch, flexibler zu denken.
MfG :)

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Anonymer Teilnehmer
Vor 7 Monaten
Hallo Ingo,

du kannst mir glauben, dass ich das organisieren kann und auch flexibel bin. Aber die MA müssen ja auch annähernd ausgelastet sein, oder?wink
Und der Kollege, der wieder anfangen will, ist überhaupt nicht flexibel.
Aber gut, ich habe ihm jetzt was angeboten und er will es sich überlegen.


Danke euch allen!
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Hallo Ingo, du kannst mir glauben, dass ich das organisieren kann und auch flexibel bin. Aber die MA müssen ja auch annähernd ausgelastet sein, oder?[emoji]wink[/emoji] Und der Kollege, der wieder anfangen will, ist überhaupt nicht flexibel. Aber gut, ich habe ihm jetzt was angeboten und er will es sich überlegen. Danke euch allen!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo Ingo,

du kannst mir glauben, dass ich das organisieren kann und auch flexibel bin. Aber die MA müssen ja auch annähernd ausgelastet sein, oder?wink
Und der Kollege, der wieder anfangen will, ist überhaupt nicht flexibel.
Aber gut, ich habe ihm jetzt was angeboten und er will es sich überlegen.


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